199/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend verstärkter
Rückzug von Frauen aus dem Erwerbsleben als Effekt des
Kinderbetreuungsgeldes - erste wissenschaftliche Untersuchung, Nr. 239/J,

wie folgt:

Zu Frage 1:

Zunächst möchte ich festhalten, dass das Kinderbetreuungsgeld, wie schon in den
Erläuterungen zum Kinderbetreuungsgeldgesetz im Zuge der Einführung
festgehalten wurde, die Betreuungsleistung der Eltern anerkennen und teilweise
abgelten soll.

Weiters soll das Kinderbetreuungsgeld einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen

Absicherung von Familien in der Phase der Familiengründung leisten.

Durch die Möglichkeit des Dazuverdienens von € 14.600,-- jährlich soll bewirkt

werden, dass nicht nur jene Personen, die früher einen Anspruch auf Karenzgeld

hatten, sondern auch Personen, die in anderen Beschäftigungsverhältnissen stehen,

(geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen, etc.) von der neuen Rechtslage

profitieren.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Beschlussfassung war, dass im Sinne einer
größeren Wahlfreiheit bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Art
der Kinderbetreuung, die mit einer außerhäuslichen Betreuung verbundene
finanzielle Belastung teilweise abgegolten werden soll.

All diese für die Regierungsparteien so wichtigen Zielsetzungen wurden meines
Erachtens völlig erreicht, sodass sich aus meiner Sicht keine Konsequenzen aus der
Studie ergeben.


Zu Frage 2:

Die Untersuchung des WIFO hat sich auf die Übergangsfälle nach dem
Karenzgeldgesetz beschränkt. Das Karenzgeldgesetz ist jedoch nur bedingt mit dem
Kinderbetreuungsgeldgesetz vergleichbar. Das Kinderbetreuungsgeld selbst gebührt
jedoch erst für Geburten ab 1. Jänner 2002, sodass ich es für verfrüht halte,
derartige Aussagen zu treffen. Erst wenn der Vollausbau (im Jahr 2005) erreicht sein
wird, lassen sich echte Rückschlüsse auf die Inanspruchnahme ziehen.

Selbstverständlich kann eine Geldleistung alleine nicht bewirken, dass Männer
Elternkarenz in Anspruch nehmen. Dazu bedarf es weiterer Maßnahmen wie z.B.,
Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz,
gesellschaftspolitische Akzeptanz, dass Väter sich vermehrt der Kinderbetreuung
widmen und vor allem auch die Anpassung der Erwerbseinkommen der Frauen an
die der Männer.

Im zuletzt genannten Punkt sehe ich vor allem die Herausforderung an die
Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen, sich dafür verstärkt einzusetzen.

Was meinen Aufgabenbereich als Familienminister betrifft, sehe ich vor allem die
Notwendigkeit, durch bewusstseinsbildende Maßnahmen einen entsprechenden
Beitrag zu leisten und darauf hinzuwirken, dass die Erziehung und Betreuung von
Kindern Aufgabe von beiden Elternteilen sein muss.

Ich möchte dazu erwähnen, dass in meinem Ressort auch das Thema Vereinbarkeit
von Familie und Beruf behandelt wird und gerade derzeit Schwerpunkte gesetzt
werden.

Abgesehen von den schon bekannten Instrumenten wie dem Audit FAMILIE &
BERUF, mit welchem Unternehmen, die sich sehr für eine familienfreundliche
Personalpolitik einsetzen, beraten und unterstützt werden, dem Projekt
Familienkompetenzen- Schlüssel für mehr Erfolg im Beruf - sowie der Durchführung
des Bundeswettbewerbes „Frauen- und familienfreundlichster Betrieb" möchte ich
auf ein derzeit laufendes EU-Projekt hinweisen.

Am 20. Dezember 2000 hat der Rat die Entscheidung 2001/51 EG über ein
Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die
Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum 2001-2005 angenommen.
Programmziel ist die Förderung und Verbreitung der Werte und Verhaltensweisen,
die Voraussetzung für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind.

Der Förderschwerpunkt für das Haushaltsjahr 2002 wurde dem Thema
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewidmet.

Mein Ressort hat nun im Vorjahr die Projektleitung für das von der Europäischen
Kommission finanziell geförderte EU-Projekt mit dem Titel

„Vereinbarkeitsmaßnahmen von Familie und Beruf anhand des Modellprojekts einer
nationalen Koordinierungsstelle" übernommen.


Projektpartnerländer sind Deutschland, Frankreich und Italien sowie aus den EU-
Bewerberländern Ost- und Mitteleuropas Ungarn ohne Finanzbeteiligung.

Ziel des EU-Projekts ist es, anhand eines Modells einer nationalen
Koordinierungsstelle einen transnationalen Dialog darüber zu initiieren, ob und wie
Vereinbarkeitsmaßnahmen durch nationale Koordinierung gebündelt verbessert
werden können. Durch gemeinsames Analysieren erfolgreicher Modelle soll
Synergie zwischen nationalen Gleichstellungspolitiken geschaffen und Mehrwert auf
EU-Ebene hergestellt werden.
Die Projektlaufzeit beträgt 15 Monate und endet im Dezember 2003.

Auf Grund der Durchführung dieses Projektes erwarte ich mir wertvolle Impulse für
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welche letztlich auch ein Anreiz
für Väter sein wird, sich verstärkt der Familie zu widmen.

Zu Frage 3:

Da sich alle Maßnahmen, die im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt
werden, gleichermaßen an Frauen und an Männer richten, verweise ich zu dieser
Frage auf die Beantwortung von Punkt 2.