1992/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.09.2004
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0034-Pr 1/2004

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 1970/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Gemäß Art 10 Abs.1 Z 6 B-VG sind Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Straf- und Zivilrechtswesens sowie der Justizpflege Bundessache. Die legislativen und administrativen Vorhaben des Justizressorts beziehen sich daher grundsätzlich auf das gesamte Bundesgebiet. Nur vereinzelt lässt sich administrative Tätigkeit einem einzelnen Bundesland zuordnen.

Einen Eindruck über die Leistungen der Gerichte bieten die erledigten Fälle (ohne Justizverwaltungssachen) der vorarlbergischen Landes- und Bezirksgerichte in den Jahren 2000 bis 2003:

Erledigte Fälle (ohne Jv) im Bundesland Vorarlberg

Jahr

Landesgericht
Feldkirch

Bezirksgerichte
(Summe des Sprengels des Landesgerichtes Feldkirch)

Summe

2000

8.998

137.379

146.733

2001

9.400

131.235

140.635

2002

9.366

130.726

140.092

2003

9.129

138.696

147.825


Aus den Daten des Haushaltswesens konnte erhoben werden, dass das Justizressort an Zahlungsempfänger im Bundesland Vorarlberg in der XXI. und XXII. GP rund 88 Millionen Euro an Zahlungen geleistet hat, die dementsprechende positive Effekte für die Wirtschaft Vorarlbergs hatten.

Im Bereich der Förderungen wird insbesondere auf die nachfolgenden dargestellten Bereiche der Sachwalterschaft und Opferhilfe hingewiesen.

Mit den Verordnungen des Bundesministers für Justiz vom 16.11.1990, BGBl. Nr. 704/1990, und vom 24.3.1995, BGBl. Nr. 209/1995, wurde die Eignung des Vereines „Institut für Sozialdienste“, Sachwalter und Patientenanwälte namhaft zu machen, festgestellt.

Das Bundesministerium für Justiz hat im relevanten Zeitraum an den Verein „Institut für Sozialdienste“ zum Zweck der Erfüllung der im Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz - VSPAG beschriebenen Aufgaben eines Vereines für Sachwalterschaft nachstehende Förderungen bewilligt und (mit Ausnahme des Jahres 2004) ausbezahlt:

 

1999

10.633.000 S =

772.730,24 Euro

2000

11.000.000 S =

799.401,17 Euro

2001

11.300.000 S =

821.203,03 Euro

2002

837.000 Euro

2003

837.000 Euro

2004

853.000 Euro

 

Das Bundesministerium für Justiz fördert seit dem Jahr 2000 Einrichtungen der Opferhilfe nach Art. VI der Strafprozessnovelle 1999, welche Prozessbegleitung anbieten. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden die Kosten der psychosozialen Betreuung und der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren für hilfsbedürftige Gewaltopfer übernommen.

Nachstehende Förderungsleistungen wurden für den im Bundesland Vorarlberg tätigen Opferhilfeverein „Institut für Sozialdienste – IfS“ ausbezahlt:

2000

26.082 ATS =

1.895,45 Euro

2001

310.822,50 ATS =

22.588,35 Euro

2002

42.356,17 Euro

2003

49.699,14 Euro

2004

28.538,82 Euro

 

 

Hiezu ist ergänzend zu bemerken, dass der Verein “Der Weisse Ring” für das gesamte Bundesgebiet Opferhilfe anbietet. Eine detaillierte Darstellung der über diesen Verein für das Bundesland Vorarlberg erbrachten Leistungen kann daher nicht erfolgen.

. September 2004

 

(Maga. Karin Miklautsch)