2008/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2018/J der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina
Stadlbauer und GenossInnen wie folgt:
Grundsätzlich möchte ich hinsichtlich der begrifflichen
Abgrenzung von
Hilfeleistungen auf die einleitenden Bemerkungen der Frau
Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten zu der an sie
gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2017/J verweisen.
Zu den folgenden Ausführungen ist anzumerken, dass das
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen mit der BMG-Novelle 2003
eingerichtet
wurde und sich die Beantwortung daher auf den Zeitraum ab
dem 1. Mai 2003 bezieht.
Frage 1:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat die Evakuierung
von
11 irakischen Kindern mit 13 Begleitpersonen aus dem Irak bzw.
Kuwait
aufgrund der Kriegsereignisse unter schwierigsten Bedingungen
organisiert,
eine intensivmedizinische Flugbegleitung gewinnen können
und den Evakuierungsflug durch einen Beamten (Mediziner) meines
Ressorts
begleiten lassen. Im Folgenden wurde von meinem Ressort in
Absprache
mit den Landesregierungen von Wien, Steiermark, Salzburg
und
Kärnten sowie dem BMLV die medizinische Versorgung und
Unterbringung
der Begleitpersonen organisiert und für den Rücktransport
der
behandelten Kinder und Begleitpersonen sowie die Zusammenführung
getrennter
Familien gesorgt. Für die Durchführung dieser humanitären
Hilfeleistung waren im Zeitraum vom 2. Mai 2003 bis 21.
Dezember 2003
zwei
Mitarbeiter/innen meines Ressorts zu ca. 60 % ihrer Dienstzeit im
Einsatz.
Im Jahr 2003 wurden von meinem Ressort des weiteren €
8.000,— zur
Unterstützung eines medizinisch-humanitären Hilfsprojekts in der
Mongolei
an den akademischen Kulturverein „Fabula" zur Verfügung
gestellt. Der Verein „Fabula" setzt sich ua. aus mehreren österreichischen
Ärztinnen
und Ärzten zusammen und förderte in diesem Projekt
insbesondere
die Aus- und Weiterbildung von mongolischen Ärztinnen und
Ärzten.
Im Rahmen des Hilfsprojekts haben österreichische
Ärztinnen und Ärzte in
Spitälern
in der Mongolei gearbeitet und unterrichtet und durch ihren
vorbildhaften und engagierten Einsatz unter dem Motto „Hilfe zur
Selbsthilfe" wertvolle und sinnvolle Unterstützung zur Verbesserung der
medizinischen
Versorgung in einem medizinisch weniger entwickelten
Gebiet geleistet. In diesem Zusammenhang wurden von „Fabula" auch
Hilfslieferungen mit Medikamenten und medizinischem Gerät erfolgreich
organisiert
und durchgeführt.
Im Jahr 2004 wurden bislang noch keine Zahlungen geleistet.
Frage 2:
Sollten in Zusammenhang mit humanitärer Hilfe mehrere
Ressorts
betroffen
sein, findet zwischen diesen Ressorts eine Koordinierung auf
Beamtenebene statt.
Fragen 3 und 4:
Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 1; das
Bundesministerium
für
auswärtige Angelegenheiten ist in derartige Aktionen eingebunden.
Für Hilfeleistungen steht kein eigenes Budget zur Verfügung, Zahlungen
erfolgen aus dem Gesundheitsbudget. Art und Schwerpunkt der Hilfe
orientieren
sich grundsätzlich am Anlassfall.
Frage 5:
Dazu verweise ich auf die Ausführungen der Frau
Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten zu Frage 7 der an sie gerichteten
parlamentarischen
Anfrage Nr. 2017/J.
Fragen 6 bis 8:
Zum jetzigen Zeitpunkt kann dazu noch keine Aussage getroffen werden,
da
erst das Ergebnis der Budgetverhandlungen abgewartet werden muss.
Frage 9:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung.
Frage 10:
Selbstverständlich muss der Mitteleinsatz bei jedem Einzelfall auf
Effizienz
geprüft
werden. Nach meinem Wissen sind aber auch die bisherigen
Hilfseinsätze
im Ausland effizient und erfolgreich verlaufen.