201/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 215/J-NR/2003 betreffend das Forschungsprojekt
über virusresistente Marillen der Universität für Bodenkultur Wien, die die
Abgeordneten Mag.
Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen am 19. März 2003 an mich richteten, wird
wie folgt beant-
wortet:
Ad 1.:
Derzeit befindet sich das genannte
Forschungsprojekt im Stadium der Phase l (Arbeiten mit trans-
genen Pflanzen im Saranhaus). Dazu ist ergänzend festzuhalten, dass es sich bei
dem Saranhaus
nicht um ein Zelt, sondern um ein Gewächshaus handelt. Das Saranhaus ist auf
Betonfundamenten
ortsfest errichtet, besitzt ein Glasdach und Wände aus Saran-Spezialgewebe und
kann ausschließ-
lich durch eine Zugangsschleuse betreten
werden.
Ad 2.:
Grundsätzlich geht die Projektplanung
davon aus, dass einer Saranhaus-Phase (Phase 1) eine Frei-
setzungs-Phase (Phase 2) folgen sollte.
Diese Abfolge entspricht dem international verankerten Stu-
fenprinzip („step-by-step" principle), wonach die Einschließung von
GVO nur stufenweise gelo-
ckert werden darf, wenn die Bewertung der vorhergegangenen Stufe ergibt, dass
die nachfolgende
Stufe mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar
erscheint.
Ad 3. und 4.:
Der Zeitpunkt für den erforderlichen Freisetzungsantrag und der geplante Ort der Freisetzung der
transgenen Pflanzen wird vom Antragsteller zu entscheiden sein.
Ad 5.:
Ja, die
Öffentlichkeit wird über einen Freisetzungsantrag informiert werden, die
Vorgangsweise
dabei ist im Gentechnikgesetz (GTG, BGBl. Nr. 510/1994, i.d.F. BGBl. I Nr. 73/1998, BGBl. I
Nr. 98/2001 und BGB1. I Nr. 94/2002) und der Anhörungsverordnung (BGBl.
II Nr.61/1997 i.d.F.
BGBl. II Nr.164/1998) genau geregelt. Insbesondere hat die Behörde
entsprechende Kundmachun-
gen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in zwei örtlichen Tageszeitungen
und an der Anschlagstafel
der Gemeinde zu veröffentlichen (§ 43 Abs. 1 GTG).
Ad 6.:
Nein.
Ad 7. bis 10.:
Entsprechend der Projektplanung nach dem
Stufenprinzip ist die Durchführung der Phase l (Saran-
haus-Phase) auch ohne Freisetzung der transgenen Pflanzen zielführend.
Bestimmte Fragestellun-
gen sind allerdings im Saranhaus nicht vollständig beantwortbar. Die
Wechselwirkungen mit der
Umwelt können im Saranhaus nur annähernd simuliert werden. Komplexe
Wechselwirkungen mit
anderen Organismen können nur im Freiland untersucht werden. Voraussetzung für
die Durchfüh-
rung der in Phase 2 geplanten Freilandversuche ist jedoch eine
Freisetzungsgenehmigung gemäß
§ 40 GTG; wird diese nicht erteilt, so müssen die transgenen Pflanzen im
geschlossenen System
verbleiben.
Ad 11. und 12.:
Ja, weil gerade durch die Finanzierung aus
öffentlichen Mitteln eine von Industrie- und Wirt-
schaftsinteressen unabhängige
Sicherheitsforschung ermöglicht wird.
Ad 13.:
Das Sharka-Virus (Synonym: Plum pox virus
PPV) ist das gefährlichste virale Pathogen des Stein-
obsts und wird in der EU als Quarantäneorganismus
behandelt. Es befällt Marille, Pfirsich, Nektari-
ne, Pflaume, Mandel und Kirsche sowie zahlreiche Prunus - Wildformen.
Die Verbreitung und
Übertragung erfolgt zum Teil durch Blattläuse und zum Teil durch vegetative
Vermehrung über
virusinfiziertes Reisermaterial. Die Blattlausübertragbarkeit
(Vektorübertragung) stellt ein großes
Problem für die Eindämmung der Krankheit
dar, da virusfreie Anlagen binnen weniger Jahre wieder
infiziert sein können (Reinfektionsquellen: Wildformen, Einzelpflanzen in
Hausgärten).
Grundsätzlich gibt es
gegenwärtig keine Möglichkeit, das Virus auf chemischem oder biologischem
Weg zu bekämpfen. Zur Zeit stehen nur vorbeugende Maßnahmen zur
Verfugung wie phytosanitäre
Kontrolle des Vermehrungsmaterials, Monitoring, Bekämpfung von Vektoren
(z.B. Blattläuse) und
letztendlich die Rodung bereits befallener Bäume. Die Vektorbekämpfung
(Vernichtung der
Blattläuse) erfolgt in der Regel dreimal im Jahr (April/Mai; Juni und
September/Oktober).
Mit den Methoden der
In-vitro Kultur und Thermotherapie kann von befallenen Steinobstpflanzen
wieder virusfreies, gesundes Material gewonnen werden. Diese nicht
gentechnischen
Laborverfahren sind aufwändig, langwierig und letztlich nur von begrenztem
Erfolg, weil die so
erhaltenen Pflanzen weiter anfällig sind und im Freiland wieder
reinfiziert werden.
Der Universität
Halle-Wittenberg ist inzwischen die Selektion einer Sharka-resistenten Aprikose
gelungen. Das Material ist in Baumschulen erhältlich. Über die Standorttauglichkeit
und Qualität
unter österreichischen Verhältnissen ist noch nichts bekannt.
Ad 14.:
In Österreich gibt es
keine Marillenzüchtung im engeren Sinne des Begriffes „Züchtung", sondern
nur Vermehrungsbetriebe (Baumschulen), die Pflanzgut vermehren und an
die eigentlichen
Obstproduzenten weitervermarkten. Finanzielle Beihilfen in diesem Sektor
können gegebenenfalls
im Rahmen der Förderprogramme „Ländliche Entwicklung" gewährt
werden.
Die erwähnten
Verfahren der In-vitro Kultur und Thermotherapie werden auch am IAM
durchgeführt. Ein diesbezügliches Projekt ("In-vitro Kultivierung
von Obstgehölzen, Vermehrung
virusfreier Edelsorten, Virusfreimachung, Züchtung neuer Sorten",
Laufzeit 1992 - 1997) wurde
beim IAM von den damaligen Bundesministerien für Wissenschaft und
Forschung, sowie für Land-
und Forstwirtschaft mit finanzieller Unterstützung der Bundesländer in
Auftrag gegeben. In einem
weiteren Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
("Improved Strategies for Assuring the Phytosanitary and Genetic
Quality Requested for Stone
Fruit Planting Material in Europe", Laufzeit 2000 - 2003) arbeitet das IAM
mit internationalen
Kooperationspartnern an Verfahren zur Detektion und Eliminierung von
Pflanzenpathogenen, u.a.
auch des Sharka-Virus.
4
Ad 15.:
Ab dem Jahr 1988
wurden relativ umfangreiche Untersuchungen über die Verbreitung des Sharka-
Virus bei Marillen in Österreich begonnen, wobei die Ergebnisse stark
variierten. Neben dieser sy-
stematischen Untersuchung wurden auch stichprobenartige Untersuchungen in den
einzelnen Bun-
desländern im Rahmen der Baumschulkontrollen vorgenommen. Die jüngste
Zustandserhebung
über die Verbreitung des Sharka-Virus bei Marillen und anderen
Steinobstarten in Österreich wurde
im Jahr 2001 begonnen und ist abgeschlossen. Aus den Ergebnissen ist ein
geringer Sharka-Befall
bei Marillen ersichtlich (0,11%). Der Abschlussbericht ist auf der
Homepage des Bundesministeri-
ums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter
www.lebensministerium.at/land unter „Forschung" abrufbar. Zu
dieser Reduktion des Sharka-Virus
bei Marillen trug größtenteils die strenge Handhabung der Auflagen im
Rahmen der Pflanzgutver-
ordnung 1997 bei, die vorschreibt, dass Pflanzgut, welches bereits beim
Aufwuchs sichtbare Anzei-
chen eines bestimmten Befalls aufweist, beim Versorger sofort und in
geeigneter Weise zu behan-
deln oder gegebenenfalls zu entfernen ist. Damit konnte eine weitere
epidemische Ausbreitung ver-
hindert bzw. eine Reduktion der Verbreitung erzielt werden.
Ad 16.:
In Österreich werden
jährlich allein Marillen mit einem Wert von rund 14,5 Mio € erzeugt. Eine
Schätzung des wirtschaftlichen Schadens durch das Sharka-Virus ist
derzeit aufgrund des variieren-
den Schadbildes kaum möglich. Die Symptome hängen von der Sorte, dem
Alter der Pflanze und
der Nährstoffversorgung ab. Auf den Blättern sind häufig hellgrüne
Verfärbungen und gelblich-
grüne Ringe zu beobachten; Früchte zeigen verschiedene Ring- und
Linienmuster und sind zudem
häufig deformiert. Bei Pflaumen kann vorzeitiger Fruchtfall eintreten.
Allerdings kann es nach er-
folgter Infektion bis zu drei Jahre dauern, bis sich erste Anzeichen der
Krankheit zeigen.
Der Verlust an
vermarktbaren Früchten oder im Extremfall die Vernichtung der gesamten
Produkti-
onsanlage sind im Falle einer Verseuchung mit dem Sharka-Virus nicht die
einzigen Schäden. Denn
neben der Bedeutung als Einnahmenquelle für die Landwirtschaft, stellen
Marillenanlagen - insbe-
sondere in der Wachau - ein wichtiges landschaftsprägendes Element dar,
wobei der ökonomische
Zusatznutzen dieser Anlagen im Rahmen des regionalen Tourismus nicht
unbedeutend ist. Der
„Wachauer Marille" ist nicht zuletzt aufgrund ihrer Besonderheit
von der Europäischen Union die
Anwendung einer „geschützten geographischen Ursprungsbezeichnung"
genehmigt worden. Unter
Berücksichtigung der landschaftsgestaltenden und kulturellen Bedeutung
der Marillenbestände in
Österreich,
ist ein möglicher finanzieller Schaden durch das Sharka-Virus bei Marillen nur
sehr
schwer bezifferbar.
Ad 17.:
Auch in anderen
Ländern steht die Prävention - Monitoring, Auspflanzung von virusfreiem Pflanz-
gut, systematische Bekämpfung der Vektoren - im Vordergrund bzw. im
Falle der Erkrankung von
Bäumen, eine
vollständige Rodung und Vernichtung des ober- und unterirdischen Obstgehölzes.
Die Krankheit wurde Anfang des 20.
Jahrhunderts erstmals in Europa beschrieben, wobei die Ge-
schwindigkeit der Ausbreitung ab 1950 deutlich zugenommen hat. Derzeit
sind in Europa ge-
schätzte 100 Millionen Bäume von PPV
befallen. 1999 wurde Sharka auch erstmals in den USA und
Canada beobachtet, von den
zuständigen Behörden wurden entsprechende Quarantänemaßnahmen
ergriffen: (http://www.aphis.usda.gov/ppq/ep/plumpox/index.html
bzw.
http://www.gov.on.ca/QMAFRA/english/crops/hort/sharka/sharka.htm).
Ad 18. und 19.:
Vergleichbare internationale Forschungsprojekte mit transgenen Marillenbäumen oder mit ähnlich
umfassender Begleitforschung zu transgenen Obstbäumen sind nicht bekannt.
Mit
transgenen PPV-resistenten Pflaumen beschäftigen sich international einige
Arbeitsgruppen,
insbesondere wären zu erwähnen:
- Körte, A. M.;
Maiss, E.; Casper, R. (1994). Agrobacterium-mediated
gene transfer as a tool for
the induction of resistance against plum pox virus (PPV) in plum (Prunus
domestica L.). Acta
Hortic. (359): p. 164-168.
- Ravelonandro
Gonzalves und et al. (USA und Frankreich)
(www.ars.usda.gov/is/AR/archive/sep01/gene0901.pdf)
- Scorza R. Ravelonandro-M. Callahan-A-M.
Cordts JM. MF. Dunez J. Gonzalves D. (1994).
Transgenic plums (Prunus domestica L.) express the plum pox virus coat protein
gene. Plant-
Cell-Reports. 14:18-22
- Ravelonandro M.,
Briard P. & Scorza R.(2001). Significant
resistance of transgenic plums
against the four serotypes of plum pox potyvirus, Acta Hortic. 550: 550:431-435
- Lis E.,
Michalczuk L., Malinowski T. 2000. Transformation of Prunus domestica plants
with
the coat protein gene for resistance against
PPV. Abstract Symposium der Poln. Sektion der
- IAPTC & B. Session 3 (www.biotech.univ.gda.pl/imprezy/IAPTC/index.html)
- Llácer, G.
and Cambra, M. (1998) Thirteen Years of Sharka Disease in Valencia, Spain. Acta
Hort. 472:379-384.
Ad 20. und 21.:
Ja. Zu den Einzelheiten der Projekte und der Ergebnisse verweise ich auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3538/J-NR/2002 vom 28. Februar 2002 (3510/AB XXI. GP).
Ad 22. und 23.:
Die Öffentlichkeit
wurde von mir bereits vor der Vergabe der Aufträge über die Forschungsprojekte
zu transgenem Steinobst informiert. Weitere Informationen in einer auch
dem nicht fachkundigen
Laien verständlichen Form sind durch die Universität für Bodenkultur selbst
erfolgt. Dazu wurden
Informationsbroschüren an einen weiten Empfängerkreis versandt, so auch
an die Abgeordneten
zum Nationalrat, die Mitglieder der Bundesregierung, an Landesregierungen und
Universitäten.
Darüber hinaus stellt die Universität für Bodenkultur diesbezügliche
Informationen in deutscher
und englischer Sprache auch im Internet
(www.boku.ac.at/sicherheitsforschung) zur Verfügung.
Ad 24.:
Ja, es werden auch
mögliche, negative Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen (z.B. Nützlinge)
untersucht, wobei hinzugefügt werden muss, dass die transgenen Pflanzen
ausschließlich zu wissen-
schaftlichen Zwecken dienen.
Ad 25.:
Um sicherzustellen,
dass diese Sicherheitsforschungsprojekte höchste wissenschaftliche Standards
erfüllen, wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
eine unabhängige Begleit-
kommission eingerichtet, die den Fortschritt der Forschungsarbeiten
wissenschaftlich begleitet und
evaluiert. Darüber hinaus unterliegen alle Arbeiten mit GVO im
geschlossenen System den Be-
stimmungen des
Gentechnikgesetzes (GTG, BGBl. Nr. 510/1994, i.d.F. BGBl. I Nr. 73/1998,
BGBl. I Nr. 98/2001 und
BGBl. I Nr. 94/2002), der Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten
mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen (BGBl.
Nr. 116/1996), bzw.
im Falle eines Freisetzungsantrages der Freisetzungsverordnung (BGBl. Nr.
49/1997) und der An-
hörungsverordnung (BGBl. II Nr.61/1997 idF BGBl. II Nr. 164/1998). Eine
Freisetzungsgenehmi-
gung darf nur erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die nach dem
Stand von Wissenschaft und
Technik notwendigen
Vorkehrungen getroffen sind und deshalb nachteilige Folgen für die Sicher-
heit nicht zu erwarten sind.
Ad 26.:
Die Beurteilung, ob
von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit ausgehen,
hat gemäß Gentechnikgesetz nach dem Stand der Wissenschaft und Technik
zu erfolgen. Für eine
zuverlässige Beurteilung ist es daher erforderlich, auch experimentell
belegte Erkenntnisse aus
möglichst umfassender Risiko- und Sicherheitsforschung zu gewinnen. Die
gegenständlichen Si-
cherheitsforschungsprojekte der Universität für Bodenkultur sind
ausdrücklich unabhängig von In-
dustrie- und Wirtschaftsinteressen und bilden einen unverzichtbaren Beitrag zur
aktuellen Grundla-
gen- und Sicherheitsforschung in der Pflanzengentechnik.
Ad 27.:
• "Biologische und
pomologische Untersuchungen bei der stufenweisen Überführung von trans-
genen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche) in das Saranhaus und ins
Freiland"
Kurztitel: "Untersuchungen
an transgenen Obstgehölzen"
Auftragnehmer:
Institut für Obst- und Gartenbau
Auftragssumme:
€71.268,80
Ziel: Die obstbaulichen
(pomologischen) Eigenschaften und das vegetative und generative Ver-
halten der Obstbäume werden geprüft, d.h. Reaktionen beim Veredeln, das
Blüh- und Wachs-
tumsverhalten. Weiters soll die Kreuzbarkeit zwischen verwandten
Steinobstarten ermittelt wer-
den.
Der Endbericht ist in Begutachtung.
• "Interaktionen zwischen transgenen/nicht-transgenen Prunus-Arten und phytopathogenen
Krankheitserregern, Blattläusen, sowie Blattlausantagonisten"
Kurztitel: "Transgene
Obstbäume - phytomedizinische Aspekte"
Auftragnehmer:
Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme: €
211.636,37
Ziel: Es soll geprüft
werden, ob die transgenen Bäume Veränderungen in der Anfälligkeit ge-
genüber bakteriellen oder pilzlichen Krankheitserregern zeigen, und ob
direkte oder indirekte
Auswirkungen auf Blattlausarten und auf Blattlausantagonisten (z.B.
Marienkäfer) auftreten.
Der Endbericht ist in Begutachtung.
• "Auswirkungen transgener
Marillen auf Blattinhaltsstoffe und in
Folge auf Nicht-
Zielorganismen"
Kurztitel: "Transgene
Marillen - Nicht-Zielorganismen"
Auftragnehmer:
Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz
Auftragssumme: € 91.943,49
Ziel: Es soll
geprüft werden, ob die transgenen Bäume direkte oder indirekte Auswirkungen auf
blattfressende Insekten haben, bzw. ob solche Effekte in der tierischen
Nahrungskette auftreten.
Dazu wird die
Nahrungskette (transgene Wirtspflanzen > Pflanzenfresser >
endoparasitische
Schlupfwespe) untersucht. Weiters soll die
Krankheitsanfälligkeit der Pflanzenfresser beobach-
tet werden.
Der Endbericht ist in Begutachtung.
• „Untersuchungen über die Verbreitung des
Scharka-Virus (PPV) und von Phytoplasmen bei
Marille und anderen Steinobstarten im Jahre
2001 in Österreich"
Auftragnehmer:
Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme: € 61.968,12
Laufzeit: 2001
- 2002
Ziel: Es wurden das Ausmaß des Auftretens und
der Schäden durch das Sharka-Virus und
Phytoplasmen, sowie Maßnahmen gegen die
Verbreitung des Sharka-Virus und Erkrankungen
durch Phytoplasmen untersucht.
Weiters wurde eine ökologische Bewertung dieser Maßnahmen
vorgenommen und das Gefährdungspotential des Scharka-Virus und der
Krankheiten durch
Phytoplasmen für den Obstbau in Österreich
untersucht.
Abgeschlossen, siehe
auch Antwort zu Frage 15 (www.lebensministerium.at/land unter: „For-
schung").
Ad 28. und 29.:
Derzeit werden vom Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur keine weiteren For-
schungsprojekte mit transgenen Pflanzen finanziert.