201/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 215/J-NR/2003 betreffend das Forschungsprojekt
über virusresistente Marillen der Universität für Bodenkultur Wien, die die Abgeordneten Mag.
Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen am 19. März 2003 an mich richteten, wird wie folgt beant-
wortet:

Ad 1.:

Derzeit befindet sich das genannte Forschungsprojekt im Stadium der Phase l (Arbeiten mit trans-
genen Pflanzen im Saranhaus). Dazu ist ergänzend festzuhalten, dass es sich bei dem Saranhaus
nicht um ein Zelt, sondern um ein Gewächshaus handelt. Das Saranhaus ist auf Betonfundamenten
ortsfest errichtet, besitzt ein Glasdach und Wände aus Saran-Spezialgewebe und kann ausschließ-
lich durch eine Zugangsschleuse betreten werden.

Ad 2.:

Grundsätzlich geht die Projektplanung davon aus, dass einer Saranhaus-Phase (Phase 1) eine Frei-
setzungs-Phase (Phase 2) folgen sollte. Diese Abfolge entspricht dem international verankerten Stu-
fenprinzip („step-by-step" principle), wonach die Einschließung von GVO nur stufenweise gelo-
ckert werden darf, wenn die Bewertung der vorhergegangenen Stufe ergibt, dass die nachfolgende
Stufe mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar erscheint.

Ad 3. und 4.:

Der Zeitpunkt für den erforderlichen Freisetzungsantrag und der geplante Ort der Freisetzung der

transgenen Pflanzen wird vom Antragsteller zu entscheiden sein.


Ad 5.:

Ja, die Öffentlichkeit wird über einen Freisetzungsantrag informiert werden, die Vorgangsweise
dabei ist im Gentechnikgesetz (GTG, BGBl. Nr. 510/1994, i.d.F. BGBl. I Nr. 73/1998, BGBl. I
Nr. 98/2001 und BGB1. I Nr. 94/2002) und der Anhörungsverordnung (BGBl. II Nr.61/1997 i.d.F.
BGBl. II Nr.164/1998) genau geregelt. Insbesondere hat die Behörde entsprechende Kundmachun-
gen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in zwei örtlichen Tageszeitungen und an der Anschlagstafel
der Gemeinde zu veröffentlichen (§ 43 Abs. 1 GTG).

Ad 6.:

Nein.

Ad 7. bis 10.:

Entsprechend der Projektplanung nach dem Stufenprinzip ist die Durchführung der Phase l (Saran-
haus-Phase) auch ohne Freisetzung der transgenen Pflanzen zielführend. Bestimmte Fragestellun-
gen sind allerdings im Saranhaus nicht vollständig beantwortbar. Die Wechselwirkungen mit der
Umwelt können im Saranhaus nur annähernd simuliert werden. Komplexe Wechselwirkungen mit
anderen Organismen können nur im Freiland untersucht werden. Voraussetzung für die Durchfüh-
rung der in Phase 2 geplanten Freilandversuche ist jedoch eine Freisetzungsgenehmigung gemäß
§ 40 GTG; wird diese nicht erteilt, so müssen die transgenen Pflanzen im geschlossenen System
verbleiben.

Ad 11. und 12.:

Ja, weil gerade durch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln eine von Industrie- und Wirt-
schaftsinteressen unabhängige Sicherheitsforschung ermöglicht wird.

Ad 13.:

Das Sharka-Virus (Synonym: Plum pox virus PPV) ist das gefährlichste virale Pathogen des Stein-
obsts und wird in der EU als Quarantäneorganismus behandelt. Es befällt Marille, Pfirsich, Nektari-
ne, Pflaume, Mandel und Kirsche sowie zahlreiche Prunus - Wildformen. Die Verbreitung und
Übertragung erfolgt zum Teil durch Blattläuse und zum Teil durch vegetative Vermehrung über
virusinfiziertes Reisermaterial. Die Blattlausübertragbarkeit (Vektorübertragung) stellt ein großes
Problem für die Eindämmung der Krankheit dar, da virusfreie Anlagen binnen weniger Jahre wieder
infiziert sein können (Reinfektionsquellen: Wildformen, Einzelpflanzen in Hausgärten).


Grundsätzlich gibt es gegenwärtig keine Möglichkeit, das Virus auf chemischem oder biologischem
Weg zu bekämpfen. Zur Zeit stehen nur vorbeugende Maßnahmen zur Verfugung wie phytosanitäre
Kontrolle des Vermehrungsmaterials, Monitoring, Bekämpfung von Vektoren (z.B. Blattläuse) und
letztendlich die Rodung bereits befallener Bäume. Die Vektorbekämpfung (Vernichtung der
Blattläuse) erfolgt in der Regel dreimal im Jahr (April/Mai; Juni und September/Oktober).

Mit den Methoden der In-vitro Kultur und Thermotherapie kann von befallenen Steinobstpflanzen
wieder virusfreies, gesundes Material gewonnen werden. Diese nicht gentechnischen
Laborverfahren sind aufwändig, langwierig und letztlich nur von begrenztem Erfolg, weil die so
erhaltenen Pflanzen weiter anfällig sind und im Freiland wieder reinfiziert werden.

Der Universität Halle-Wittenberg ist inzwischen die Selektion einer Sharka-resistenten Aprikose
gelungen. Das Material ist in Baumschulen erhältlich. Über die Standorttauglichkeit und Qualität
unter österreichischen Verhältnissen ist noch nichts bekannt.

Ad 14.:

In Österreich gibt es keine Marillenzüchtung im engeren Sinne des Begriffes „Züchtung", sondern
nur Vermehrungsbetriebe (Baumschulen), die Pflanzgut vermehren und an die eigentlichen
Obstproduzenten weitervermarkten. Finanzielle Beihilfen in diesem Sektor können gegebenenfalls
im Rahmen der Förderprogramme „Ländliche Entwicklung" gewährt werden.

Die erwähnten Verfahren der In-vitro Kultur und Thermotherapie werden auch am IAM
durchgeführt. Ein diesbezügliches Projekt ("In-vitro Kultivierung von Obstgehölzen, Vermehrung
virusfreier Edelsorten, Virusfreimachung, Züchtung neuer Sorten", Laufzeit 1992 - 1997) wurde
beim IAM von den damaligen Bundesministerien für Wissenschaft und Forschung, sowie für Land-
und Forstwirtschaft mit finanzieller Unterstützung der Bundesländer in Auftrag gegeben. In einem
weiteren Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
("Improved Strategies for Assuring the Phytosanitary and Genetic Quality Requested for Stone
Fruit Planting Material in Europe", Laufzeit 2000 - 2003) arbeitet das IAM mit internationalen
Kooperationspartnern an Verfahren zur Detektion und Eliminierung von Pflanzenpathogenen, u.a.
auch des Sharka-Virus.


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Ad 15.:

Ab dem Jahr 1988 wurden relativ umfangreiche Untersuchungen über die Verbreitung des Sharka-
Virus bei Marillen in Österreich begonnen, wobei die Ergebnisse stark variierten. Neben dieser sy-
stematischen Untersuchung wurden auch stichprobenartige Untersuchungen in den einzelnen Bun-
desländern im Rahmen der Baumschulkontrollen vorgenommen. Die jüngste Zustandserhebung
über die Verbreitung des Sharka-Virus bei Marillen und anderen Steinobstarten in Österreich wurde
im Jahr 2001 begonnen und ist abgeschlossen. Aus den Ergebnissen ist ein geringer Sharka-Befall
bei Marillen ersichtlich (0,11%). Der Abschlussbericht ist auf der Homepage des Bundesministeri-
ums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter
www.lebensministerium.at/land unter „Forschung" abrufbar. Zu dieser Reduktion des Sharka-Virus
bei Marillen trug größtenteils die strenge Handhabung der Auflagen im Rahmen der Pflanzgutver-
ordnung 1997 bei, die vorschreibt, dass Pflanzgut, welches bereits beim Aufwuchs sichtbare Anzei-
chen eines bestimmten Befalls aufweist, beim Versorger sofort und in geeigneter Weise zu behan-
deln oder gegebenenfalls zu entfernen ist. Damit konnte eine weitere epidemische Ausbreitung ver-
hindert bzw. eine Reduktion der Verbreitung erzielt werden.

Ad 16.:

In Österreich werden jährlich allein Marillen mit einem Wert von rund 14,5 Mio € erzeugt. Eine
Schätzung des wirtschaftlichen Schadens durch das Sharka-Virus ist derzeit aufgrund des variieren-
den Schadbildes kaum möglich. Die Symptome hängen von der Sorte, dem Alter der Pflanze und
der Nährstoffversorgung ab. Auf den Blättern sind häufig hellgrüne Verfärbungen und gelblich-
grüne Ringe zu beobachten; Früchte zeigen verschiedene Ring- und Linienmuster und sind zudem
häufig deformiert. Bei Pflaumen kann vorzeitiger Fruchtfall eintreten. Allerdings kann es nach er-
folgter Infektion bis zu drei Jahre dauern, bis sich erste Anzeichen der Krankheit zeigen.

Der Verlust an vermarktbaren Früchten oder im Extremfall die Vernichtung der gesamten Produkti-
onsanlage sind im Falle einer Verseuchung mit dem Sharka-Virus nicht die einzigen Schäden. Denn
neben der Bedeutung als Einnahmenquelle für die Landwirtschaft, stellen Marillenanlagen - insbe-
sondere in der Wachau - ein wichtiges landschaftsprägendes Element dar, wobei der ökonomische
Zusatznutzen dieser Anlagen im Rahmen des regionalen Tourismus nicht unbedeutend ist. Der
„Wachauer Marille" ist nicht zuletzt aufgrund ihrer Besonderheit von der Europäischen Union die
Anwendung einer „geschützten geographischen Ursprungsbezeichnung" genehmigt worden. Unter
Berücksichtigung der landschaftsgestaltenden und kulturellen Bedeutung der Marillenbestände in


Österreich, ist ein möglicher finanzieller Schaden durch das Sharka-Virus bei Marillen nur sehr
schwer bezifferbar.

Ad 17.:

Auch in anderen Ländern steht die Prävention - Monitoring, Auspflanzung von virusfreiem Pflanz-
gut, systematische Bekämpfung der Vektoren - im Vordergrund bzw. im Falle der Erkrankung von
Bäumen, eine vollständige Rodung und Vernichtung des ober- und unterirdischen Obstgehölzes.
Die Krankheit wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erstmals in Europa beschrieben, wobei die Ge-
schwindigkeit der Ausbreitung ab 1950 deutlich zugenommen hat. Derzeit sind in Europa ge-
schätzte 100 Millionen Bäume von PPV befallen. 1999 wurde Sharka auch erstmals in den USA und
Canada beobachtet, von den zuständigen Behörden wurden entsprechende Quarantänemaßnahmen
ergriffen: (http://www.aphis.usda.gov/ppq/ep/plumpox/index.html bzw.
http://www.gov.on.ca/QMAFRA/english/crops/hort/sharka/sharka.htm).

Ad 18. und 19.:

Vergleichbare internationale Forschungsprojekte mit transgenen Marillenbäumen oder mit ähnlich

umfassender Begleitforschung zu transgenen Obstbäumen sind nicht bekannt.

Mit transgenen PPV-resistenten Pflaumen beschäftigen sich international einige Arbeitsgruppen,
insbesondere wären zu erwähnen:

-    Körte, A. M.; Maiss, E.; Casper, R. (1994). Agrobacterium-mediated gene transfer as a tool for
the induction of resistance against plum pox virus (PPV) in plum (Prunus domestica L.). Acta
Hortic. (359): p. 164-168.

-    Ravelonandro Gonzalves und et al. (USA und Frankreich)
(www.ars.usda.gov/is/AR/archive/sep01/gene0901.pdf)

-    Scorza R. Ravelonandro-M. Callahan-A-M. Cordts JM. MF. Dunez J. Gonzalves D. (1994).
Transgenic plums (Prunus domestica L.) express the plum pox virus coat protein gene. Plant-
Cell-Reports.
14:18-22

-    Ravelonandro M., Briard P. & Scorza R.(2001). Significant resistance of transgenic plums
against the four serotypes of plum pox potyvirus, Acta Hortic. 550: 550:431-435

-    Lis E., Michalczuk L., Malinowski T. 2000. Transformation of Prunus domestica plants with
the coat protein gene for resistance against PPV. Abstract Symposium der Poln. Sektion der


-    IAPTC & B. Session 3 (www.biotech.univ.gda.pl/imprezy/IAPTC/index.html)

-    Llácer, G. and Cambra, M. (1998) Thirteen Years of Sharka Disease in Valencia, Spain. Acta
Hort. 472:379-384.

Ad 20. und 21.:

Ja. Zu den Einzelheiten der Projekte und der Ergebnisse verweise ich auf die Beantwortung der

parlamentarischen Anfrage Nr. 3538/J-NR/2002 vom 28. Februar 2002 (3510/AB XXI. GP).

Ad 22. und 23.:

Die Öffentlichkeit wurde von mir bereits vor der Vergabe der Aufträge über die Forschungsprojekte
zu transgenem Steinobst informiert. Weitere Informationen in einer auch dem nicht fachkundigen
Laien verständlichen Form sind durch die Universität für Bodenkultur selbst erfolgt. Dazu wurden
Informationsbroschüren an einen weiten Empfängerkreis versandt, so auch an die Abgeordneten
zum Nationalrat, die Mitglieder der Bundesregierung, an Landesregierungen und Universitäten.
Darüber hinaus stellt die Universität für Bodenkultur diesbezügliche Informationen in deutscher
und englischer Sprache auch im Internet (www.boku.ac.at/sicherheitsforschung) zur Verfügung.

Ad 24.:

Ja, es werden auch mögliche, negative Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen (z.B. Nützlinge)
untersucht, wobei hinzugefügt werden muss, dass die transgenen Pflanzen ausschließlich zu wissen-
schaftlichen Zwecken dienen.

Ad 25.:

Um sicherzustellen, dass diese Sicherheitsforschungsprojekte höchste wissenschaftliche Standards
erfüllen, wurde von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften eine unabhängige Begleit-
kommission eingerichtet, die den Fortschritt der Forschungsarbeiten wissenschaftlich begleitet und
evaluiert. Darüber hinaus unterliegen alle Arbeiten mit GVO im geschlossenen System den Be-
stimmungen des Gentechnikgesetzes (GTG, BGBl. Nr. 510/1994, i.d.F. BGBl. I Nr. 73/1998,
BGBl.
I Nr. 98/2001 und BGBl. I Nr. 94/2002), der Verordnung über die Sicherheit bei Arbeiten
mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen (BGBl. Nr. 116/1996), bzw.
im Falle eines Freisetzungsantrages der Freisetzungsverordnung (BGBl. Nr. 49/1997) und der An-
hörungsverordnung (BGBl. II Nr.61/1997 idF BGBl. II Nr. 164/1998). Eine Freisetzungsgenehmi-
gung darf nur erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und


Technik notwendigen Vorkehrungen getroffen sind und deshalb nachteilige Folgen für die Sicher-
heit nicht zu erwarten sind.

Ad 26.:

Die Beurteilung, ob von gentechnisch veränderten Organismen Risiken für die Sicherheit ausgehen,
hat gemäß Gentechnikgesetz nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Für eine
zuverlässige Beurteilung ist es daher erforderlich, auch experimentell belegte Erkenntnisse aus
möglichst umfassender Risiko- und Sicherheitsforschung zu gewinnen. Die gegenständlichen Si-
cherheitsforschungsprojekte der Universität für Bodenkultur sind ausdrücklich unabhängig von In-
dustrie- und Wirtschaftsinteressen und bilden einen unverzichtbaren Beitrag zur aktuellen Grundla-
gen- und Sicherheitsforschung in der Pflanzengentechnik.

Ad 27.:

    "Biologische und pomologische Untersuchungen bei der stufenweisen Überführung von trans-
genen Obstbäumen (Marille und Zierkirsche) in das Saranhaus und ins Freiland"
Kurztitel:                        "Untersuchungen an transgenen Obstgehölzen"
Auftragnehmer:    Institut für Obst- und Gartenbau
Auftragssumme:   €71.268,80

Ziel: Die obstbaulichen (pomologischen) Eigenschaften und das vegetative und generative Ver-
halten der Obstbäume werden geprüft, d.h. Reaktionen beim Veredeln, das Blüh- und Wachs-
tumsverhalten. Weiters soll die Kreuzbarkeit zwischen verwandten Steinobstarten ermittelt wer-
den.
Der Endbericht ist in Begutachtung.

    "Interaktionen   zwischen   transgenen/nicht-transgenen   Prunus-Arten   und   phytopathogenen
Krankheitserregern, Blattläusen, sowie Blattlausantagonisten"
Kurztitel:                        "Transgene Obstbäume - phytomedizinische Aspekte"
Auftragnehmer:    Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme:   € 211.636,37

Ziel: Es soll geprüft werden, ob die transgenen Bäume Veränderungen in der Anfälligkeit ge-
genüber bakteriellen oder pilzlichen Krankheitserregern zeigen, und ob direkte oder indirekte
Auswirkungen auf Blattlausarten und auf Blattlausantagonisten (z.B. Marienkäfer) auftreten.
Der Endbericht ist in Begutachtung.


    "Auswirkungen   transgener   Marillen   auf   Blattinhaltsstoffe   und   in   Folge   auf  Nicht-
Zielorganismen"

Kurztitel:                 "Transgene Marillen - Nicht-Zielorganismen"
Auftragnehmer:    Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz
Auftragssumme:   € 91.943,49

Ziel: Es soll geprüft werden, ob die transgenen Bäume direkte oder indirekte Auswirkungen auf
blattfressende Insekten haben, bzw. ob solche Effekte in der tierischen Nahrungskette auftreten.
Dazu wird die Nahrungskette (transgene Wirtspflanzen > Pflanzenfresser > endoparasitische
Schlupfwespe) untersucht. Weiters soll die Krankheitsanfälligkeit der Pflanzenfresser beobach-
tet werden.
Der Endbericht ist in Begutachtung.

    „Untersuchungen über die Verbreitung des Scharka-Virus (PPV) und von Phytoplasmen bei
Marille und anderen Steinobstarten im Jahre 2001 in Österreich"
Auftragnehmer:    Institut für Pflanzenschutz
Auftragssumme:   € 61.968,12
Laufzeit:                  2001 - 2002

Ziel: Es wurden das Ausmaß des Auftretens und der Schäden durch das Sharka-Virus und
Phytoplasmen, sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung des Sharka-Virus und Erkrankungen
durch Phytoplasmen untersucht. Weiters wurde eine ökologische Bewertung dieser Maßnahmen
vorgenommen und das Gefährdungspotential des Scharka-Virus und der Krankheiten durch
Phytoplasmen für den Obstbau in Österreich untersucht.

Abgeschlossen, siehe auch Antwort zu Frage 15 (www.lebensministerium.at/land unter: „For-
schung").

Ad 28. und 29.:

Derzeit werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine weiteren For-
schungsprojekte mit transgenen Pflanzen finanziert.