2010/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2025/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und
GenossInnen wie folgt:

Zu den folgenden Ausführungen ist zu bemerken, dass meinem Ressort zu
einem großen Teil der Fragen kein Datenmaterial vorliegt und daher die
Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer und die
Lebensmitteluntersuchungslabors der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) sowie die amtlichen
Lebensmitteluntersuchungslabors der Bundesländer für die Beantwortung
beigezogen werden müssen. Die Beantwortung dieser Fragen wird, sobald
die angeforderten Daten vorliegen, nachgereicht.

Fragen 1 und 2:

Ein Gesetzesentwurf über das Inverkehrbringen und die Anforderungen an
die Sicherheit von Lebensmitteln ist derzeit in Bearbeitung. Dieser soll
2005 in parlamentarische Behandlung gehen und am 1.1.2006 in Kraft
treten. Für Detailbereiche werden nationale Verordnungen für die
Umsetzung erlassen werden.

Fragen 3 und 4:

Über diese direkten Vertriebswege liegen meinem Ressort keine Daten

vor, da nur jene Tiere erfasst werden, welche einer Untersuchung

unterliegen.

Aus der Beilage 1 ist die gesamte Statistik über den Wildabschuss des

Jahres 2003 (Quelle: Statistik Austria) zu entnehmen.


Frage 5:

Die genaue Auflistung der Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe ist aus den Beilagen
2a und 2b ersichtlich.

Frage 6:

Der Veterinärverwaltung in meinem Ressort liegen keine Umsatzzahlen der
Betriebe vor; im Übrigen wäre die Weitergabe derartiger Daten mit
datenschutzrechtlichen Problemen verbunden.

Fragen 7 und 8:

Die Ergebnisse der Wildfleischuntersuchung sind der Beilage 3 zu entnehmen;
darüber hinausgehende Daten liegen meinem Ressort nicht vor.

Fragen 9 und 10:

Anzahl der Trichinenuntersuchungen bei Wild und Zuchtwild 2003:

 

Land

Zuchtwild

freil. Wild

BGLD

177

229

KTN

10

22

228

3 721

375

1 192

SBG

54

328

STMK

159

223

T

2

149

VBG

9

9

WIEN

0

4 042

Alle Proben waren negativ.

Frage 11:

Diese Frage betrifft Handelsstatistiken und kann daher durch mein Ressort nicht
beantwortet werden.

Frage 12:

Zu dieser Frage ist festzuhalten, dass diesbezügliche Angaben grundsätzlich nur
über die über österreichische Grenzkontrollstellen in die EU eingeführten
Sendungen vorliegen. Angaben über Sendungen, die über nicht in Österreich
liegende Grenzkontrollstellen in die EU mit Bestimmungsort in Österreich
eingeführt wurden, liegen meinem Ressort nicht vor. Die einschlägigen
Statistiken werden gemäß den dafür geltenden EU-Bestimmungen, insbesondere
der Entscheidung der Kommission 94/360/EG, erstellt.
Darüber hinausgehende Daten sind derzeit nicht verfügbar.

Für das Jahr 2002 liegen folgende einschlägige Daten gemäß
Veterinärjahresbericht 2002 vor:

Im Jahr 2002 wurden insgesamt 1630 Sendungen von Kaninchen-, Jagd- und
Zuchtwildfleisch über österreichische Grenzkontrollstellen in die EU eingeführt,
detailliertere Daten liegen dem BMGF nicht vor. Die für die Erhebung dieser
Daten notwendigen Ressourcen - es müssten die Abfertigungskonvolute aller
1630 Sendungen an verschiedenen Grenzkontrollstellen in Österreich händisch
ausgehoben und evaluiert werden - stehen nicht zur Verfügung.
Im Jahr 2002 wurde aus Neuseeland jedenfalls kein Wildfleisch über
österreichische Grenzkontrollstellen in die EU eingeführt.


Für das Jahr 2003 kann auf die Daten eines elektronischen Erfassungssystems

(„VETDAT“) zurückgegriffen werden, das die erforderlichen Daten gemäß der

obzitierten Entscheidung der Kommission 94/360/EG erfasst.

Demnach wurden 2003 insgesamt 1405 Sendungen von Kaninchen-, Jagd- und

Zuchtwildfleisch über österreichische Grenzkontrollstellen in die EU eingeführt,

davon 314 Sendungen mit Bestimmungsorten in Österreich.

Davon betrafen 140 Sendungen Fleisch von geschossenem Wild, das auch zu

einem Teil Wild in der Decke umfasst. Detaildaten dazu liegen nicht vor. Im Jahr

2003 wurde aus Neuseeland kein Wildfleisch über österreichische

Grenzkontrollstellen in die EU eingeführt.

Frage 13:

Im Jahre 2002 wurden an österreichischen Grenzkontrollstellen insgesamt
28 Sendungen von Kaninchen-, Jagd- und Zuchtwildfleisch, die über
österreichische Grenzkontrollstellen in die EU eingeführt werden sollten,
beanstandet und zurückgewiesen.

Davon wurden 4 Sendungen wegen Dokumentenmängeln, 22 wegen Identitäts-
und Kennzeichnungsmängeln und 2 wegen physischer Mängel beanstandet und
zurückgewiesen.

Im Jahre 2003 wurden an österreichischen Grenzkontrollstellen insgesamt
22 Sendungen von Kaninchen-, Jagd- und Zuchtwildfleisch, die über
österreichische Grenzkontrollstellen in die EU eingeführt werden sollten,
beanstandet und zurückgewiesen.

Von den mit Bestimmungsort in Österreich betroffenen Sendungen wurden
insgesamt 7 Sendungen beanstandet und zurückgewiesen, davon 6 Sendungen
wegen physischer Mängel und eine Sendung wegen Identitätsmängeln und
physischen Mängeln.

Die Statistiken der Bundesländer dazu liegen meinem Ressort nicht vor. Es wird
allerdings darauf hingewiesen, dass gemäß den Prinzipien des Binnenmarktes
und auf Grundlage der EU-einheitlichen harmonisierten Grenzkontrolle die unter
der Kompetenz der Bundesländer stehenden Behörden der Bestimmungsorte
eingeführte Sendungen im allgemeinen lediglich stichprobenartig und in nicht
diskriminierender Weise zu untersuchen haben.

Frage 14:

Zwischen meinem Ressort bzw. dem grenztierärztlichen Dienst einerseits und
dem Bundesministerium für Finanzen bzw. den Zolldiensten andererseits gibt es
sowohl auf Ebene der Ministerialdienststellen als auch bei den Zollämtern und
Veterinärgrenzkontrollstellen vor Ort eine intensive Zusammenarbeit. Dies wurde
auch in den einschlägigen Inspektionsberichten des Food- and Veterinary Office
der Kommission in Dublin ausdrücklich hervorgehoben.

Die Schnittstellen und Kooperationen umfassen u.a. folgende Bereiche:

-       Ausbildung der Grenztierärztinnen und Grenztierärzte in Zollrecht;

-       Einführung der Zollbeamten und Zollwachebeamten in das Veterinärrecht;
dies erfolgt sowohl zentral bei der Ausbildung wie auch bei
Nachschulungen auf lokaler Ebene unter Einbringung der
Grenztierärztinnen und Grenztierärzte;

-       Ausstattung der Veterinärgrenzkontrollstellen mit den Zollrechtsunterlagen
(Gebrauchszolltarif);


-       regelmäßige Koordinationsbesprechungen zwischen den Fachbeamten/
-beamtinnen des BMF und des BMGF;

-       spezielle Dienstanweisung an die Zollorgane betreffend Beachtung der
Veterinärrechtsvorschriften ( sogenannte „DAZ-Tiere") und laufende,
aktuelle Ergänzung derselben, z.B. bei aktuellen Verkehrsbeschränkungen;

-       in Einzelfällen und bei speziellen Problemstellungen ist die direkte
Kontaktnahme zwischen den ausführenden Zollorganen und den
Fachbeamten meines Ressorts vorgesehen und wird auch praktiziert;

-       intensive Zusammenarbeit in Artenschutzfällen bei lebenden Tieren, da bei
Artenschutzproblemen häufig auch veterinärrechtliche Probleme auftreten;

-       zollrechtliche Sicherung veterinärbehördlich problematischer Sendungen,
d.h. bei sogenannter „kanalisierter Einfuhr";

-       gemäß Tierseuchengesetz besteht für die Zollorgane Meldeverpflichtung
hinsichtlich veterinärbehördlich kontrollpflichtiger Sendungen; weiters
werden gemäß Tierseuchengesetz die Veterinärgrenzkontrollgebühren aus
Gründen der Zweckmäßigkeit von den Zollorganen eingehoben und dem
BMGF abgeführt. Daher sind die Zollorgane bei jedem grenztierärztlichen
Kontrollvorgang voll eingebunden;

-       Kontrolle des Reiseverkehrs hinsichtlich Veterinärbeschränkungen durch
Zollorgane;

-       Unterstützung des BMGF durch spezielle Zollorgane bei der
Beschlagnahme illegaler Sendungen;

-       Unterstützung des BMGF durch die Zollorgane bei Reisendeninformation
und Plakataktionen, z.B. im Falle von Seuchenausbrüchen und
Mitnahmebeschränkungen.

Frage 15:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 12 und 13 hingewiesen.

Frage 16:

Die Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates vom 22. März 1990 sieht eine
Kontrolle von Erzeugnissen aus Drittländern hinsichtlich Einhaltung der
festgesetzten Höchstwerte für Radiocäsium durch die Mitgliedstaaten unter
Berücksichtigung des Kontaminationsgrades des Ursprungslandes vor.

In den letzten Jahren gab es keine Einfuhren von Wildfleisch aus der Ukraine,
aus Weißrussland oder aus Russland, also aus jenen drei Ländern, in denen die
vom Reaktorunfall von Tschernobyl am stärksten betroffenen Regionen liegen.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1661/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999
werden sämtliche Wildpilzimporte aus Drittstaaten auf ihren Radiocäsium-Gehalt
kontrolliert. Bei diesen Importkontrollen wurden seit dem Jahr 2000 keine
Grenzwertüberschreitungen mehr festgestellt.

Da Wildpilze ein Indikatormedium für die Kontamination von Waldprodukten wie
Beeren und Wild sind, sind in der Regel auch keine besonders hohen
Radiocäsiumwerte in importiertem Wildfleisch zu erwarten. Daher ist der Umfang
der Kontrollen entsprechend gering und beschränkt sich auf die Untersuchung
von Stichproben. Die in den letzten Jahren dabei gemessenen Werte bestätigen
dies (Ergebnisse siehe Antwort auf Frage 17).

Für die Kontrollen nach der Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates war bis
1. Mai 2003 der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen


zuständig. Seit 1. Mai 2003 liegt diese Zuständigkeit bei der Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen.

Die Probenahme erfolgte durch die Grenztierärzte bzw. durch die
Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder, die Messungen wurden an der jeweils
regional zuständigen Messstelle der AGES durchgeführt.

Durch die Erweiterung der EU sind hinsichtlich Radioaktivität in Wildfleisch nach
derzeitigem Kenntnisstand keine Probleme zu erwarten.

Frage 17:

In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der in den letzten Jahren an
importiertem Wildfleisch durchgeführten Untersuchungen zusammengefasst.
Es ist zu ersehen, dass in vier Proben Radiocäsium nachgewiesen wurde und
dass die gemessenen Werte weit unterhalb des gemäß der Verordnung (EWG)
Nr. 737/90 des Rates zulässigen Höchstwertes von 600 Bq/kg für die kumulierte
Aktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 liegen. Im Jahr 2003 wurden keine
Untersuchungen an importiertem Wildfleisch durchgeführt.

 

Jahr

Wildart

Land

Cs-134

[Bq/kg]

Cs-137

[Bq/kg]

1998

Hirsch

Neuseeland

n.n.

n.n.

1999

Reh

Ungarn

n.n.

n.n.

1999

Reh

Tschechien

n.n.

13.3

2000

Reh

Ungarn

n.n.

n.n.

2000

Wildschwein

Ungarn

n.n.

1.7

2000

Wildente

Ungarn

n.n.

n.n.

2000

Fasan

Ungarn

n.n.

n.n.

2002

Reh

Ungarn

n.n.

0.4

2002

Wildschwein

Tschechien

n.n.

7.0

n.n.  nicht nachgewiesen; Nachweisgrenze ca. 1 Bq/kg

Frage 18:

Die Liste der zugelassenen Betriebe ist als Beilage 2b angeschlossen.

Frage 19:

Wildfleischbearbeitungsbetriebe sind gemäß § 8 Wildfleischverordnung nach
einem vom Landeshauptmann zu erstellenden Plan regelmäßig zu kontrollieren,
wobei eine Frequenz von mindestens zweimal jährlich eingehalten werden muss.
Kriterien sind unter anderem der hygienische Zustand des Betriebes und dessen
Kapazität, zusätzlich erfolgen Hygienekontrollen im Rahmen der
Wilduntersuchung. Genauere Statistiken werden nicht erhoben.

Fragen 20 und 21:

Darüber werden in meinem Ressort keine Statistiken geführt. Genaue Daten der
Kontrollen und Beanstandungen liegen beim jeweiligen Landeshauptmann auf.

Frage 22:

Von anderen Mitgliedstaaten liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.


Fragen 23 bis 26:

Die Beantwortung dieser Fragen wird nachgereicht.

Fragen 27 bis 32:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines
Ressorts.

Frage 33:

Zahl der Wildsammelstellen:
(Stichtag 31.12.2003)

 

BGLD

11

KTN

23

173

457

SBG

100

STMK

89

T

26

VBG

0

WIEN

4

Die Daten werden nur einmal pro Jahr mit Stichtag 31.12. erhoben.

Frage 34:

Da Wildsammelstellen nur während der Jagdsaison in Betrieb sind, wurde es
dem/der jeweiligen Landeshauptmann/Landeshauptfrau gestattet, hier eine
aliquote Regelung hinsichtlich der Frequenz durchzuführen.
Im Jahre 2003 wurden in den 883 Sammelstellen 949 Kontrollen durchgeführt.
Eine Bundesländeraufschlüsselung liegt nicht vor.

Frage 35:

Eine Kontrolle der Bundesländer erfolgt im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung durch Weisungen und Berichtslegung. Die Länder wurden
eingeladen, entsprechend den im Veterinärjahresbericht vorgegebenen Tabellen
Bericht zu erstatten. Diese Berichte sind für das Jahr 2003 in der
Veterinärverwaltung eingelangt.

Fragen 36 und 38:

Dazu verweise ich auf die in Beilage 3 enthaltenen Zahlen. Darüber
hinausgehende Statistiken stehen nicht zur Verfügung.

Frage 37:

Von anderen Mitgliedstaaten liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.

Frage 39:

Die Untersuchungen durch Hilfskräfte sind in der Beilage 4 einzusehen.

Fragen 40 und 41:

Ein starres Mengenverhältnis wurde nicht festgelegt. Es bleibt vielmehr dem
Untersucher vor Ort überlassen, die für die jeweilige Partie notwendige Zahl an
Tieren zu untersuchen, um sich ein sicheres Urteil bilden zu können.


Frage 42:

In der nachfolgenden Tabelle sind die in den Jahren 1998 bis 2003 auf
Radioaktivität untersuchten amtlichen Wildfleischoroben zusammenaestellt.

 

Jahr

Bundesland

Wildart

Anzahl

Wert bzw. Wertebereich
Cs-137 [Bq/kg]

1998

Tirol

Gämse

1

13

 

 

Hirsch

4

64 - 389

 

 

Reh

6

n.n. - 444

 

 

 

 

 

1999

Steiermark

Hirsch

1

139

 

Vorarlberg

Wildente

2

n.n.

 

 

Fasan

1

n.n.

 

 

Hase

2

n.n.

 

 

Hirsch

4

n.n. - 39

 

 

Reh

1

n.n.

 

 

 

 

 

2000

Burgenland

Wildschwein

1

n.n.

 

Niederösterreich

Hirsch

1

n.n.

 

Steiermark

Hirsch

1

61

 

Tirol

Hirsch

2

122 - 127

 

 

 

 

 

2001

Niederösterreich

Hirsch

2

n.n. - 40

 

 

Reh

2

7- 68

 

Salzburg

Hirsch

1

5

 

Steiermark

Hirsch

1

229

 

 

 

 

 

2002

Burgenland

Reh

1

n.n.

 

Kärnten

Reh

3

1 -2

 

Niederösterreich

Hirsch

10

n.n. - 24

 

 

Reh

12

n.n. - 136

 

 

Wildschwein

8

n.n. - 47

 

 

Hase

1

n.n.

 

 

Fasan

1

n.n.

 

Oberösterreich

Hirsch

4

n.n. - 124

 

 

Reh

10

2 - 262

 

 

Wildschwein

3

2 - 1684

 

 

Gämse

1

3

 

 

Fasan

1

n.n.

 

Salzburg

Hirsch

2

21 - 24

 

Steiermark

Reh

8

n.n. - 128

 

 

 

 

 

2003

Burgenland

Reh

2

1 - 5

 

Kärnten

Reh

1

5

 

Oberösterreich

Hirsch

6

n.n. - 316

 

 

Reh

7

n.n. - 26

 

 

Wildschwein

1

9

 

 

Gämse

1

83

 

 

Hase

2

n.n. - 5

 

 

Fasan

1

n.n.

 

Steiermark

Hirsch

6

1 - 223

 

 

Reh

9

1 - 1524

 

 

Wildschwein

2

n.n. - 8

 

Tirol

Hirsch

1

1

n.n.      nicht nachgewiesen; Nachweisgrenze einige Bq/kg; Cs-134 wurde in keiner Probe mehr
nachgewiesen.


Frage 43:

Bei amtlichen Proben kam es im Jahr 2003 lediglich zu zwei Überschreitungen
(jeweils Reh aus dem Koralpengebiet; 801 bzw. 1524 Bq/kg) des gemäß der
Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates zulässigen Höchstwertes von 600 Bq/kg
für die kumulierte Aktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137.

Frage 44:

Wie aus den Antworten zu den Fragen 42 und 43 hervorgeht, ist es bei den
amtlichen Proben im Jahr 2003 lediglich zu zwei Grenzwertüberschreitungen
gekommen. Es handelte sich dabei jeweils um Rehfleisch aus dem steirischen
Koralpengebiet.

Bei in den letzten Jahren untersuchten Studienproben, die alle aus von dem
Reaktorunfall von Tschernobyl stark betroffenen Regionen Österreichs stammen
und damit nicht repräsentativ für das ganze Land sind, wurden häufig Werte über
dem Grenzwert von 600 Bq/kg gemessen, wobei der höchste Wert bei etwa
11000 Bq/kg lag.

Zu Grenzwertüberschreitungen kam es bei Proben aus dem Gebiet rund um den
Weinsberger Wald (NÖ, Waldviertel), aus der Region Rottenmann
(Obersteiermark) und aus dem Koralpengebiet. Betroffen davon war
hauptsächlich Schwarzwild, aber auch Hirsch und Reh.

Was die regionale Verteilung der Grenzwertüberschreitungen anlangt, steht diese
im Einklang mit der Cäsium-137-Kontamination der österreichischen Böden. Wie
aus der „Cäsium-Karte" für Österreich ersichtlich ist, sind - neben den oben
erwähnten Regionen - auch in Teilen des Mühl- und des Hausruckviertels, der
Gegend um Linz, der Welser Heide, der Pyhrngegend, dem Salzkammergut, den
westlichen Niederen Tauern, den Hohen Tauern bis zu den Zillertaler Alpen und
in Teilen Südkärntens Grenzwertüberschreitungen bei Wild im oben erwähnten
Ausmaß zu erwarten.

Frage 45:

Die Untersuchung von Wildfleisch ist weder im Euratom-Vertrag noch in der
Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 explizit vorgeschrieben.
Mit dem Programm zur Überwachung der Lebensmittel auf Radioaktivität, das an
die nationalen und europäischen Bestimmungen angepasst ist, ist Österreich in
den Jahren 1998 bis 2003 den diesbezüglichen Verpflichtungen nach der
Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 und jenen nach Art. 35
und 36 des Euratom-Vertrages nachgekommen.

Frage 46:

Im Rahmen einer Anfang 2002 von der Europäischen Kommission
durchgeführten Erhebung hinsichtlich radioaktiver Kontamination von
wildwachsenden Lebensmitteln wie Wildpilzen, Waldbeeren und Wild haben
Italien, Deutschland, Finnland und Österreich Daten über
Wildfleischuntersuchungen übermittelt.

Diesen Daten zufolge wurden in Finnland in den Jahren 1999 bis 2001 352
Elchfleischproben und 16 andere Wildfleischproben untersucht. Von Italien und
Deutschland wurden keine genauen Angaben über das Ausmaß der
Wilduntersuchungen gemacht.


Frage 47:

Siehe Antworten zu den Fragen 16 und 17. Bezüglich Radioaktivität in Wildfleisch
aus den neuen Mitgliedstaaten sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Probleme zu erwarten.

Fragen 48, 49, 51 und 53:

Über die Handelswege werden keine Statistiken geführt. Zahlenmäßige Trends
sind aus der Jagdstatistik (Gesamtabschuss) und aus den
Untersuchungsstatistiken (Tiere, welche nicht der Direktvermarktung
unterliegen) ableitbar.
Es wird dazu auf die Beilagen 1, 3 und 4 verwiesen.

Fragen 50 und 52:

Die Beantwortung dieser Fragen wird nachgereicht.

Frage 54:

Die Rückstandskontrolle erfolgt gemäß Richtlinie 96/23/EWG. Dabei ist für Wild
aus freier Wildbahn gemäß Anhang II der Richtlinie die Kontrolle auf chemische
Elemente (Schwermetalle) vorgeschrieben.

Ergebnisse 2003:

Untersuchte Schwermetalle:                        Blei, Cadmium und Quecksilber

Untersuchte Tiere:

(Anzahl der Proben - Leber, Nieren und Muskel: 175)

55 Wildschweine

85 Stück Rehwild

22 Rotwild

9 Gamswild

1 Steinwild

1  Muffelwild

2  Wildenten

Positive Tiere:                                               7 Wildschweine,

7 Stück Rehwild und
1 Garns

Die Gams mit Richtwertüberschreitung von Blei, wobei bei dieser Garns auch eine
Richtwertüberschreitung von Cadmium nachgewiesen werden konnte.

Fragen 55 und 56:

Untersuchungen auf Pestizide sind nach der RL 96/23/EG für Wild aus freier
Wildbahn nicht vorgesehen. Im Jahr 2003 wurden keine Untersuchungen auf
Pestizidrückstände durchgeführt.

Fragen 57 und 61:

Die Beantwortung dieser Fragen wird nachgereicht.

Fragen 58 bis 60:

Die Richtlinie 96/23/EG sieht vor, dass die Untersuchungen über das gesamte
Bundesgebiet verteilt werden, eine Unterscheidung hinsichtlich der Vermarktung
ist nicht vorgesehen. Ergebnisse wurden in den Fragen 54 bis 56 dargelegt.


Fragen 62 und 63:

Hinsichtlich der Frage zur Untersuchung von Privatproben auf Schwermetalle,
Pestizidrückstände und/oder radioaktive Belastung wurde auch die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH befragt.

Schwermetall- und Pestizidrückstände:

2003 wurden in der AGES keine Privatproben auf Schwermetall- und

Pestizidrückstände untersucht.

Radioaktive Belastung:

In der AGES wurden 14 private Proben (10 Rehe, 2 Hirsche und 2 Wildschweine)

zur Untersuchung auf radioaktive Belastung von Jägern eingesandt, wobei über

die Abnehmer keine Angaben vorliegen.

Von diesen 14 Proben waren 4 Proben (3 Rehe und 1 Wildschwein) auf Grund

erhöhter Belastungen zu beanstanden:

 

Bundesland

Warenprobe

Kriterium

Wert

Beurteilung

STMK

Reh

Cs-137

830 Bq/kg

beanstandet

STMK

Reh

Cs-137

1030 Bq/kg

beanstandet

STMK

Reh

Cs-137

1700 Bq/kg

beanstandet

STMK

Wildschwein

Cs-137

1000 Bq/kg

beanstandet

Frage 64:

Die Handhabung der Berichtspflicht gemäß LMG § 10 Abs. 4 hat sich bewährt und
wird weiterhin in dieser Form beibehalten.

Fragen 65 bis 74:

Die Beantwortung dieser Fragen wird nachgereicht.

Fragen 75, 78 und 81:

Von anderen Mitgliedstaaten liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.

Fragen 76, 77, 79, 80, 82 und 83:

Die Beantwortung dieser Fragen wird nachgereicht.

Frage 84:

Derzeit besteht kein Bedarf die Zuchtwild- und Fleischuntersuchungsverordnung
zu ändern, es wird aber auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 hingewiesen.

Frage 85:

 

 

Zahl der
Unter-
suchungen

tauglich

tauglich
nach
Brauchbar-
machung

untauglich

Zahl der bakt.
Untersuchungen

Wildschweine

1014

1013

0

1

1

Wildwiederkäuer

2 934

2 927

0

7

0

Frage 86:

Die Erhebung erfolgte zuletzt durch das ÖSTAT im Jahre 1999.
Daten anderer Jahre liegen derzeit nicht vor.


Halter von Zuchtwild:

BGLD

66

KTN

179

351

622

SBG

64

STMK

421

T

60

VBG

32

WIEN

2

Frage 87:

Welche Tiere in Österreich gehalten werden dürfen, hängt von der jeweiligen
Landesgesetzgebung ab. Üblicherweise ist es Damwild, Rotwild und Schwarzwild.

Fragen 88, 89 und 90:

Die Untersuchung von Zuchtwild erfolgt nach den Regeln, wie sie auch für die
entsprechenden Haustiere in der Fleischuntersuchungsverordnung, BGBl. Nr.
395/1994 idF. BGBl. II 236/2004 gelten. Die Ergebnisse sind aus Beilage 5 zu
ersehen.

Frage 91:

2003 wurden bei einem in einem Fleischproduktionsgatter gehaltenem
Wildschwein polychlorierte Biphenyle (PCB 153) nachgewiesen.

Frage 92:

Der letzte Besuch des FVO fand vom 16. bis 20. Oktober 2000 statt.

Fragen 93 und 94:

Es sind keine Probleme bekannt. Hinsichtlich der Maßnahmen verweise ich auf
meine Ausführungen zu den Fragen 97 und 98 der parlamentarischen Anfrage
734/J vom 3. Oktober 2003.

Frage 95:

Die Rückverfolgbarkeit ist bei Wildtieren durch einen Anhänger (gem. § 3 der
Wildfl.VO) gewährleistet, der an jedem Tierkörper anzubringen ist. Auf diesem
Anhänger ist Tag und Ort des Erlegens vermerkt. Dieser Anhänger begleitet das
Tier bis zur endgültigen Fleischuntersuchung durch den Tierarzt.

Frage 96:

Die Prüfung der Eigenkontrollen durch den Betriebsinhaber erfolgt im Rahmen
der § 16 FIUG - Kontrollen durch den Amtstierarzt.

Frage 97:

Die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann stellt sicher, dass die
Dokumentation der tierärztlichen Aufsichtsmaßnahmen erfolgt.

Frage 98:

Der Zeitpunkt des nächsten Kontrollbesuches des FVO ist nicht bekannt.


Frage 99:

 

2004

 

Tierart

Bundesland

Tollwut

Fuchs

 

Kärnten - Bezirk Völkermarkt
(1 Fuchs)

2003

 

Tierart

Bundesland

Klassische
Schweinepest

Wildschwein

 

Niederösterreich (erfolgreicher
Abschluss des Tilgungs- und
Überwachungsplanes)

Frage 100:

1.  Tollwut

Seit dem Jahr 1991 gibt es in Österreich eine bundeseinheitliche

Tollwutbekämpfung, die auf Empfehlungen der WHO beruht. Impfstoffköder

werden jeweils im Frühjahr und im Herbst in besonders gefährdeten

Tollwutgebieten ausgebracht (entweder durch Jäger mittels Handauslage oder

per Flugzeug).

Die Koordination des Tollwutbekämpfungsprogramms obliegt der

Veterinärverwaltung meines Ressorts.

In der Tollwutbekämpfungsverordnung, BGBl. II Nr. 75/2001 sind

Mindestuntersuchungszahlen für das Tollwutuntersuchungs- und das

Tollwutüberwachungsprogramm festgelegt.

Jährlich werden an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und

Ernährungssicherheit, veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling, ca. 20.000

Proben verschiedenster Tierarten auf das Vorliegen von Tollwut untersucht.

Zu Beginn des Jahres 2002 kam es im Bundesland Kärnten zu einer Reinfektion

in einem seit 5 Jahren unbeimpften Gebiet (Bezirke Völkermarkt und Wolfsberg).

Bis Ende August wurden 19 Füchse, 2 Rehe, 1 Dachs erlegt bzw. verendet

aufgefunden und als tollwutpositiv diagnostiziert.

Eine sofort durchgeführte Notimpfung in den betroffenen Bezirken und zur

Vermeidung der Verbreitung in den angrenzenden Bezirken der Bundesländer

Kärnten und Steiermark sowie die Einbeziehung dieser Gebiete in die Herbst- und

Frühjahreskampagnen stellte sicher, dass dieser Tollwutausbruch lokal begrenzt

blieb und erfolgreich bekämpft werden konnte.

Das erweiterte Impfgebiet wird gemäß WHO-Empfehlung für zwei Jahre

beibehalten (so ferne die Seuchenlage kein anderes Vorgehen erfordert).

2.  Klassische Schweinepest bei Wildschweinen

Die Veterinärverwaltung erstellte einen Tilgungsplan zur Bekämpfung der
Klassischen Schweinepest im Bundesland Niederösterreich.
Auf Grund des guten Erfolges wurde dieser Plan im Februar 2002 - ein Jahr nach
Auftreten des letzten positiven Schweinepestfalles - mit Genehmigung der
Europäischen Kommission im Sinne eines Überwachungsprogramms geändert.
Die Überwachung wurde im Frühjahr 2003 abgeschlossen; Österreich ist
demnach wieder frei von Klassischer Schweinepest beim Wildschwein.


Frage 101:

 

Tierseuche

Wildtierart

Auftreten

Tollwut

Fuchs, Reh,
empfängliche Tierarten

Kärnten

Nicht
anzeigepflichtige
Tierseuche

Wildtierart

Auftreten

Amerikanischer
Riesenleberegel

Rothirsch

Donauauen

Fuchsbandwurm

Fuchs

 

Frage 102:

Als Bundesbehörde hat die Veterinärverwaltung die Möglichkeit und die

Verpflichtung, anzeigepflichtige Tierseuchen zu bekämpfen.

Aus fachlichem Interesse wird das Vorkommen anderer Tierkrankheiten

beobachtet und im Sinne einer beruflichen Weiterbildung werden von den

Fachbeamten/-beamtinnen auch Vorträge und einschlägige Veranstaltungen

besucht.

Ein Projekt zur Bekämpfung des Amerikanischen Riesenleberegels wird von der

Veterinärmedizinischen Universität in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband

der Landesjagdverbände durchgeführt.

Studien zum Vorkommen des Fuchsbandwurmes wurden von Kollegen aus dem

Bundesland Steiermark durchgeführt.

Über anzeigepflichtige Seuchen im Wildtierbestand wird seitens der
Veterinärverwaltung jährlich dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) -
Bereich Wildtierkrankheiten - Bericht erstattet.

Frage 103:

Die Tollwut stellt wohl die gefährlichste Zoonose (von Tieren auf den Menschen
übertragbare Krankheit) dar. Bedingt durch das breite Wirtsspektrum und die
Tatsache, dass bereits vor Auftreten von klinischen Erscheinungen beim Tier eine
Übertragung auf den Menschen stattfinden kann, ist eine Bekämpfung der für
Tier und Mensch stets tödlich verlaufenden Krankheit oberste Priorität. Im
Verdachtsfall gibt es für Menschen, die durch den Biss eines verdächtigen Tieres
angesteckt worden sein könnten, die Möglichkeit einer postexpositionellen
Immunisierung.

Fragen 104 bis 108:

Die Ausbildung von Jägern und Hilfskräften ist in Österreich einheitlich geregelt.
Es werden Kurse mit äußerst informativen Schulungsbehelfen und
Abschlussprüfung vom Landeshauptmann bzw. der Landeshauptfrau angeordnet.
Bei Notwendigkeit werden auch Nachschulungen durchgeführt.

Frage 109:

Nein.

Frage 110:

Jäger und Hilfskräfte sind keine Fleischuntersuchungsorgane im Sinne des FIUG.


Sie haben eigenverantwortlich vorzusorgen, dass durch ihren
Gesundheitszustand Wildfleisch nicht negativ beeinflusst wird.

Frage 111:

Die Untersuchungen und Kontrollen werden laut FIUG und Wildfleisch-Verordnung
laufend durchgeführt.

Frage 112:

Darüber liegen derzeit noch keine Ergebnisse vor.

Frage 113:

Im Rahmen des Probenplans können die Lebensmittelaufsichtsbehörden der
Länder unter Berücksichtigung der Risikosituation über das Jahr verteilt
entsprechende Proben ziehen. Dies ist daher abhängig von den jeweiligen
Bedingungen in den einzelnen Bundesländern.

Fragen 114 und 115:

Im Probenplan sind Wildbret und Wildbreterzeugnisse in der Gesamtzahl der
Warengruppe Fleisch und Fleischwaren enthalten. Die Proben werden in den
einzelnen Bundesländern risikobezogen auf Grund der jeweiligen örtlichen
Bedingungen entnommen. Generell bleibt das Ziel aufrecht, pro Betrieb
durchschnittlich eine Revision jährlich durch die Lebensmittelaufsichtsbehörden
durchzuführen.

Frage 116:

Auf Grund der Ergebnisse der letzten Jahre erscheinen umfangreiche zusätzliche
Untersuchungen nicht notwendig. Die auf regionale Gegebenheiten abgestimmte
Beprobung durch die Organe der Lebensmittelaufsichtsbehörden der
Bundesländer wird weiter beibehalten.

Frage 117:

Die Jagdstatistik 2003/2004 ist in der Beilage 1 einzusehen.

Frage 118:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung.

Frage 119:

Grundsätzlich ist die Etablierung eines Qualitätssiegels zu begrüßen, dies gilt
auch für ein Gütesiegel für österreichisches Wildfleisch. Als Parameter für
Gütesiegel sind jedoch solche Messpunkte zu definieren, die in Verbindung mit
Qualitätskriterien stehen und als solche objektiv überprüft werden können.

Beilagen


Beilage 1

Stellungnahme der Sektion IV zu 2025/J

WILDABSCHUSS (Jagdstatistik 2003/2004 Statistik Austria, in Stück)

 

Hufwild:

Rotwild

46.949

 

Rehwild

285.114

 

Gamswild

26.185

 

Muffelwild

1.971

 

Sikawild

513

 

Damwild

439

 

Steinwild

461

 

Schwarzwild

24.520

gesamt:

 

386.152

 

Kleinwild:

Hasen

147.426

 

Wildkaninchen

1.699

 

Murmeltiere

7.097

 

Dachse

9.322

 

Füchse

57.347

 

Marder

23.896

 

Wiesel

17.339

 

Iltisse

6.374

gesamt:

 

270.500

 

Federwild:

Fasane

162.774

 

Rebhühner

9.813

 

Schnepfen

4.400

 

Wildtauben

19.921

 

Wildenten

71.354

 

Wildgänse

1.487

 

Blässhühner

1.734

 

Auerwild

525

 

Birkwild

2.094

 

Haselwild

243

gesamt:

 

274.345

Wildabschuss Österreich 2003 gesamt:     930.997

(eine genaue Auflistung nach Tierart, Untergliederung und Bundesland liegt in
Kopieform beim SB auf)


Beilage 2a       zum innergemeinschaftlichen Handel zugelassene Fleischbetriebe in Österreich

Stellungnahme der Sektion IV zu 2025/3__________________________ ■________________________

Betr.Nr.

Betrieb

Ort

Region

SB

ZB

VB

K/U

RD

s/z

Schw

Eh

Wild

Gefi.

Kan.

B20

Heldeboden-Flelschvertrlebs-Gesell.m.b.H.

Podersdorf

Neusiedl/See

 

X

X

 

X

X

X

 

X

 

 

1

Betrieb im Burgenland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K202

Wildhandel Hans Klein GmbH.

Liese rb rücke

Splttal/Drau

 

X

 

X

 

 

 

 

X

 

 

1

Betrieb in Kärnten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N 1-174

Fleischhauerei Kainrath

Ybbsitz

Amstetten

 

X

X

 

 

 

 

 

X

 

 

N6-22

Willlnger G.m.b.H.                                                _|

Untermarkersdorf

Hollabrunn

 

X

 

 

 

 

 

 

X

 

 

N8-33

Metro Ges.mbH.

Langenzersdorf

Korneuburg

 

X

 

X

X

X

X

X

X

X

X

N8-46

SDL

Korneuburg

Korneuburg

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

 

N 13-22

Metro Ges.mbH.

Vösendorf

Mödling

 

 

 

X

X

X

X

 

X

X

 

N 15-26

Nemetz-Fleisch Handelsges.mbH.

Böhelmkirchen

St.Pölten-Land

 

X

X

X

X

X

X

 

X

X

X

N 17-3

Teufner GmbH./Anton Stark Hand.ges.mbH.

Sltzenberg-Reiding

Tulln

 

X

 

 

 

 

 

 

X

 

 

N 22-13

Polarfrost Tiefkühlkost Ges.mbH.

Krems

Krems-Stadt

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

X

8

Betriebe in Niederösterreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

O 112

Heinrich Hable Fleischwaren KG.

Aurolzmünster

Rled/Innkreis

 

X

X

 

X

X

X

 

X

X

 

O144

Land Art OEG.

Unterach/Attersee

Vöcklabruck

 

 

X

 

X

X

X

 

X

X

 

O200

Hofer KG.                                                                 _,

Sattledt

Wels-Land

 

 

 

X

X

X

X

 

X

X

X

O201

Jagerland Wildspezialitäten GmbH. &Co.KG.

Freistadt

Freistadt

 

X

 

X

 

 

 

 

X

 

 

O202

Rudolf Zöls

Ried/Innkreis

Rled/Innkreis

 

X

 

X

 

 

 

 

X

 

 

O203

Wild-Kraft Produktlons-Ges.m.b.H.

Taufkirchen

Schärding

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

0 204

Kamleltner & Kraupa Ges.mbH.

Linz

Unz-Stadt

 

X

 

X

 

 

 

 

X

 

 

0 205

Huber Wildgroßhandel GmbH.

Wels

Wels-Stadt

 

X

 

X

X

 

X

 

X

 

 

0 209

Berger Wild Ges.mbH.

St.Florlan/Inn

Schärding

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

O210

Friedrich Atteneder

Neumarkt

Freistadt

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

0 268

Dr. Fritz Grabner

Gmunden

Gmunden

 

 

X

 

 

X

X

X

X

X

X

0 336

Stritzinger Import/Export Ges.mbH.

Gaspoltshofen

Grieskirchen

 

 

 

X

X

X

X

 

X

X

 

O386

Daily Service Tiefkühllogi.Ges.mbH.a Co.KG.

Asten

Linz-Land

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

O395

Landesmann Trading Ges.mbH.Kühlh.Stark

Puchenau

Urfahr-Umgebung

 

 

 

X

X

X

X

X

x

X

X

O406

Kröswang GmbH.

Grieskirchen

Grieskirchen

 

 

 

X

 

 

 

 

X

X

 

0 417

Nagel Austria

StFlorian

Linz-Land

 

 

 

X

X

X

X

 

X

X

X

16

Betriebe in Oberösterreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S42

Frlgo Salzburg TK-Lager GmbH.

Hallein

Hallein

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

S 106

R&S Gourmet Express Handelsges.mbH.

Wals-Slezenheim

Salzburg-Umgebung

 

 

 

X

X

 

X

 

X

X

 

S129

Wild/Fleisch/Wurst Reinfried Wieser Sammelstelle

Eben/Pongau

St.Johann/Pongau

 

X

 

 

 

 

 

 

X

 

 

3

Betriebe in Salzburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

St 215

Hochländer Vertriebsgesell.-Naturfl.markt

Rottenmann

Llezen

 

X

 

 

 

 

 

 

X

 

 


Beilage 2a       Zum innergemeinschaftlichen Handel zugelassene Fleischbetriebe in Österreich

Stellungnahme der Sektion IV zu 2025/J_______________________________ ............................................... _____________________________________________________________

Betr.Nr.

Betrieb

Ort

Region

SB

ZB

VB

K/U

RD

s/z

Schw

Eh

Wild

Gefl.

Kan.

1

Betrieb in der Steiermark

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

T4

Tiefkühlhäuser Josef Huber

St.Johann/Tlrol

Kitzbühel

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

T8

Wedl und Dick Ges.mbH.

Innsbruck

Innsbruck-Stadt

 

 

 

X

 

 

 

 

X

X

 

T9

Kälberschlächterei Huber GmbH.

St.Johann/Tlrol

Kitzbühel

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

T10

Tiefkühlkost + Frischdienst Neurauter Frisch

Ötztal/Bhf.

Imst

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

T109

Albert Murr Fleischhauerei St.Anton Tirol Co.KG.

St.Anton

Landeck

 

X

X

X

X

X

 

 

X

 

 

T115

Frisch- und Tlefkühl-Ges.m.b.H. Elsendle

Hall

Innsbruck-Land

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

T123

Salier Fleisch Ges.mbH.

Nußdorf-Debant

Uenz

 

X

X

X

X

X

X

X

X

 

 

T200

H. Weinbaur GmbH.

Kufstein

Kufstein

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

T201

Josef Ager

Soll/Tirol

Kufstein

 

X

 

X

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X

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X

T222

Handl-Tyrol GmbH.

Plans

Landeck

 

 

X

 

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X

T226

TSC Truck Service GmbH.

Brixlegg

Kufstein

 

 

 

X

X

X

X

X

X

X

X

T228

M-Prels-Service-Center

Völs             :

Innsbruck-Land

 

 

X

X

X

X

X

X

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X

X

T235

Nagel Austria GmbH.

Kramsach

Kufstein

 

 

 

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X

X

X

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X

X

X

T273

Vieh- und Fleischhandel Josef Mayr

Natters

Innsbruck-Land

 

X

 

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X

X

X

X

X

 

 

14

Betriebe in Tirol

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V3

"Gubi" Deutschmann Ges.mbH.

Feldkirch

Feldkirch

 

X

 

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X

 

X

 

 

V131

Vorarlberger Metzgerverband reg.Gen.mbH.

Hohenems

Dornblrn

 

 

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X

X

X

X

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X

X

X

2

Betriebe in Vorarlberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

W 1

Leopold Trünkel GmbH.

Baumgasse 66

Wien III

 

X

X

 

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X

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X

X

X

W4

CMS - Club Menue Service

Henneberggasse 6

Wien III

 

 

X

 

X

X

X

X

X

X

X

W 16

Anton Hink

Otto Beyschlaggasse 3

Wien XXI

 

 

X

 

X

 

X

 

X

X

 

W 18

Cerny Fiischhandelsges.m.b.H.

Hermann Gebauergasse 18

Wien XXII

 

 

X

X

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X

X

X

X

X

 

W 19

Wiener Kühlhaus Frlgoscandla GmbH.

Franzosengraben 20

Wien III

 

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

W20

Gustana Menüservice Ges.m.b.H.

Henneberggasse 2-4

Wien III

 

 

X

 

X

X

X

X

X

X

X

W 200

Forstverwaltung Lobau

Lobau 254

Wien XXII

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

W201

Forstverwaltung Lainz

Hermesvilla

Wien XIII

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

W203

Kriegler Wildspezialitäten GmbH.

Perfektastraße 13

Wien XXIII

 

X

 

X

 

 

 

 

X

 

 

W203

Kriegler Wildspezialitäten GmbH.

Perfektastraße 13

Wien XXIII

 

 

X

X

 

 

 

 

X

X

 

W204

Hans Vogler OHG.

Vlvenotgasse 19

Wien XII

 

X

X

X

 

 

 

 

X

X

 

11

Betriebe in Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

57

Betriebe in Österreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beilage 2b

Stellungnahme der Sektion IV zu 2025/J

Betr.Nr.:  Betriebsnummer / plant number / numero d'atelier

Betrieb:   Betriebsname / plant name / nom d'atelier

Ort:         Betriebsstandort / plant location / Station d'atelier

Region:   Bezirk / district / departement

SB:              Schlachtbetrieb / slaughterhouse / abattoir

ZB:              Zerlegungsbetrieb / cutting plant / atelier de decoupe

VB:               Verarbeitungsbetrieb gemäß RL 77/99/EWG Artikel 8 (BGBl. 397/1994)

processing plant corresponding to CD 77/99/EEC article 8
atelier du transformation en conforme CD 77/99/CEE article 8

K/U:             Kühlhaus/Umpackzentrum

cold store/rebaggage centre
entrepot frigorifique/centre du changement d'emballage

RD:              Rindfrischfleisch gemäß RL 64/433/EWG Artikel 10 (BGBl. 396/1994)

fresh beef corresponding to CD 64/433/EEC article 10
viande fraiche bovine en conforme CD 64/433/CEE article 10

S/Z:             Schaffrischfleisch/Ziegenfrischfleisch gemäß RL 64/433/EWG Artikel 10 (BGBl. 396/1994)

fresh mutton/fresh goat meat corresponding to CD 64/433/EEC article 10
viande fraiche ovine/viande fraiche caprine en conforme CD 64/433/CEE article 10

Schw.:         Schweinefrischfleisch gemäß RL 64/433/EWG Artikel 10 (BGBl. 396/1994)
fresh pork corresponding to CD 64/433/EEC article 10
viande fraiche porcine en conforme CD 64/433/CEE article 10

Eh.:             Einhuferfrischfleisch gemäß RL 64/433/EWG Artikel 10 (BGBl. 396/1994)

fresh horse meat corresponding to CD 64/433/EEC article 10
viande fraiche equine en conforme CD 64/433/CEE article 10

Wild:            Wildfrischfleisch gemäß RL 92/45/EWG Artikel 7 (BGBl. 400/1994)

fresh game meat corresponding to CD 92/45/EEC article 7
viande fraiche gibier en conforme CD 92/45/CEE article 7

Gefl.:           Geflügelfrischfleisch gemäß RL 71/118/EWG Artikel 6 (BGBl. 403/1994)

fresh poultry meat corresponding to CD 71/118/EEC article 6
viande fraiche volaille en conforme CD 71/118/CEE article 6

Kan.:           Kaninchenfrischfleisch gemäß RL 91/495/EWG Artikel 14 (BGBl. 401/1994)

fresh rabbit meat corresponding to CD 91/495/EEC article 14
viande fraiche lapin en conforme CD 91/495/CEE article 14

Bemerk.:     spezielle Anmerkungen / Special remarks / remarques speciaux

(0)           Zulassung ausgesetzt / admission exposed / admission exposee

(1)           nur verpacktes Fleisch / packed meat only / seulement viande emballee


(2)        auch Zuchtwildfleisch gemäß RL 91/495/EWG Artikel 14

farmed game meat also corresponding to CD 91/495/EEC artide 14
aussi viande gibier d'elevage en conforme CD 91/495/CEE article 14

(3)           Nebenprodukte der Schlachtung ausgeschlossen / no offals / abats exclus

(4)           Faschiertes und Fleischzubereitungen gemäß RL 94/65/EWG
minced meat and meat preparations corresponding to CD 94/65/EEC
hachis et preparations de la viande en conforme CD 94/65/CEE

(5)           Fleischerzeugnisse oder fertige Fleischgerichte mit einem Fleischanteil von weniger als 10 %
gemäß RL 83/20 l/EWG

meat products or prepared meat meals with meat shares less than 10 % corresponding to CD
83/201/EEC

preparations de la viande ou plats prets avec une portion de la viande peu de 10 % en
conforme CD 83/201/CEE

(6)        Umpackzentrum gemäß RL 77/99/EWG § 6 a (1) (mit Hülle)
rebaggage centre corresponding to CD 77/99/EEC § 6 a (1)

centre du changement l'emballage en conforme CD 77/99/CEE § 6 a (1)

(7)        Umpackzentrum gemäß RL 77/99/EWG § 6 a (2) (ohne Hülle)
rebaggage centre corresponding to CD 77/99/EEC § 6 a (2)

centre du changement l'emballage en conforme CD 77/99/CEE § 6 a (2)

(8)        Verarbeitungsbetrieb gemäß RL 77/99/EWG Artikel 11 (§ 2 Z. 3) -

gereinigte Mägen, Blasen oder Därme, soweit sie gesalzen oder getrocknet und/oder erhitzt

sind

processing plant corresponding to CD 77/99/EWG article 11 (§ 2 Nr. 3) -

stomachs, bladders and intestines cleaned, salted or dried and/or heated

atelier du transformation en conforme CD 77/99/CEE article 11 (§ 2 No. 3) - estomacs, vessies

et intestins deterges, sales ou secs et/ou chauffes

(9)        Verarbeitungsbetrieb gemäß RL 77/99/EWG Artikel 11 (§ 2 Z. 3) - Erzeugung von
ausgelassenem und raffiniertem Fett und Lebensmittelfetten aus Fleisch einschließlich dessen
Knochen

processing plant corresponding to CD 77/99/EWG article 11 (§ 2 Nr. 3) -

production of rendered and rafined fat and groceries fats from rendering meat including its

bones

atelier du transformation en conforme CD 77/99/CEE article 11 (§ 2 No. 3) - production de la

graisse fondree et rafinee et des graisses des vivres de la viande et des ses os

(10)      Verarbeitungsbetrieb gemäß RL 77/99/EWG Artikel 11 (§ 2 Z. 3) -
eiweißhaltige Bestandteile, die sich beim Ausschmelzen des Rohfettes nach teilweiser
Trennung von Fett und Wasser absetzen

processing plant corresponding to CD 77/99/EWG article 11 (§ 2 Nr. 3) -
protein-containing residues of rendering after partial Separation of fat and water
atelier du transformation en conforme CD 77/99/CEE article 11 (§ 2 No. 3) - ingredients
albumineux en extraire par la fönt apres seperation en partie de la graisse et de l'eau

(11)         Verarbeitungsbetrieb gemäß RL 77/99/EWG Art. 9 Abs. 1 (§ 10 Abs. 1 Z. 2)
processing plant corresponding to CD 77/99/EEC art. 9 p.l (§ 10 p. 1 Nr. 2)
atelier du transformation en conforme CD 77/99/CEE art. 9 p.l (§ 10 p.l No. 2)

(12)         ausschließlich Lagerung verpackter Ware
exclusive storage of packed wares

exclusif stockage des marchandises emballees

(13)         nur Fleischextrakte / only meat extracts / seulement extraits de la viande

(14)         eingeschränkt auf den Export von Wild in der Decke gemäß RL 92/45/EWG Artikel 5
restricted to the export of game in hide corresponding to CD 92/45/EEC article 5
restraint pour l'export de gibier non depoullier en conforme CD 92/45/CEE article 5

(15)         Wildsammelstelle / game-collecting Station / Station de la quete du gibier

(16)         nur Darmputzerei / intestines cleanery only / seulement nettoyage d'intestines


(17)      Fleischerzeugnisse gemäß RL 77/99/EWG Anhang C, Kapitel 1

meat products corresponding to CD 77/99/EEC appendix C, chapter 1
preparations de la viande en conforme CD 77/99/CEE appendice C, chapitre 1

(18)      Verarbeitungsbetrieb gemäß RL 77/99/EWG Artikel 11 (§ 2 Z. 3) -
Fleischmehl, Schwartenpulver, gesalzenes oder getrocknetes Blut, gesalzenes oder
getrocknetes Blutplasma

processing plant corresponding to CD 77/99/EWG article 11 (§ 2 Nr. 3) -

meat powder, powdered rind, salted or dried blood, salted or dried blood plasma

atelier du transformation en conforme CD 77/99/CEE article 11 (§ 2 No. 3) -

farine viandaise, poudre des couennes, sang sale ou sec, plasma du sang sale ou sec

(19)      auch Lagerung verpackter Ware
storage of packed wares also

aussi stockage des marchandises emballees

(20)      auch Lagerung gefrorener Ware
storage of frozen wares also

aussi stockage des marchandises frigorifiees

(21)         Großmarkt gemäß Entscheidung der Kommission 96/658/EG
whole-sale-market corresponding to commission decision 96/658/EC
marche-grand en conforme decision de la commission 96/658/CE

(22)         Umpackzentrum gemäß Entscheidung der Kommission 94/837/EG
rebaggage centre corresponding to commission decision 94/837/EC

centre du changement d'emballage en conforme decision de la commission 94/837/CE

(23)         handelt auch unter der Bezeichnung / also trading as / commerce aussi sous la marque

(24)         (auch) Wild in der Decke / game in hide (also) / (aussi) gibier non depoullier

(25)         Sammelbetrieb gemäß Speisegelatine-Verordnung BGBl. II 2000/272 gemäß Entscheidung der
Kommission 99/724/EG

collection center for raw materials for gelatine intented for human consumption corresponding
to commission decision 99/724/EC

centre de collecte pour matieres premieres pur gelatine destinee a la cosummation humaine
en conforme decision de la commission 99/724/CE

(26)    Verarbeitungsbetrieb mit ständigen Erleichterungen gemäß § 10 Abs.l Z 2

Fleischverbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung

processing plant with permanent facilities corresponding to § 10 Abs.l Z 2

Fleischverbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung

atelier du transformation avec allegements permanents en conforme § 10

Abs.l Z 2 Fleischverbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung


Beilage 3

Stellungnahme der Sektion IV zu 2025/J

ERGEBNISSE DER WILDFLEISCHUNTERSUCHUNG
durch Fleischuntersuchungsorgane

 

Tierart

Zahl

tauglich

untauglich

Zahl der bakt.
Untersuchungen

Anmerkungen**

Rotwild

13.043

12.771

272

3

-

Rehwild

142.737

137.781

4.956

48

-

Gamswild

9.526

9.092

434

3

-

Muffelwild

315

276

39

0

-

Sikawild

5

5

0

0

-

Damwild

2.328

2.309

19

3

-

Steinwild

16

16

0

0

-

Schwarzwild

10.986

9.687

1.299

10

-

Federwild*

14.750

12.034

2.716

203

-

Kleines Haarwild*

24.587

19.552

5.035

155

-

Gesamt

 

 

 

 

 

* Anzahl der durch Stichprobenuntersuchungen erfassten Tiere
** z.B. Angabe nachgewiesener Finnen


Beilage 4

Stellungnahme der Sektion IV zu 2025/J

ERGEBNISSE DER WILDFLEISCHUNTERSUCHUNG
durch Hilfskräfte gemäß Wildfleisch-Verordnung

 

Tierart

Zahl

nicht bean-
standet

beanstandet

Anmerkungen*

Rotwild

30.257

28.953

1.304

-

Rehwild

228.026

212.762

15.264

-

Gamswild

15.121

14.284

837

-

Muffelwild

1.197

1186

11

-

Sikawild

221

218

3

-

Damwild

374

372

2

-

Steinwild

1.144

1104

40

-

Schwarzwild

15.547

15.443

104

-

Gesamt