203/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage vom 12. März 2003, Nr. 187/J,
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend Zukunft der
Post AG, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Die
Anfrage bezieht sich überwiegend
auf Angelegenheiten, welche nicht
Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für Finanzen sind
Der
Bundesminister für Finanzen nimmt
ausschließlich die Rechte der
Republik Österreich als Alleineigentümerin der ÖIAG in der
Hauptversammlung der ÖIAG wahr.
Die ÖIAG bildet
schon seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG
Finanzierungsgesetz-Novelle
1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit
den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden
Unternehmen keinen Konzern mehr; auch das
ÖIAG-Gesetz 2000.
BGB1. I Nr. 24/2000, enthält in § 11
(2) ein Konzernverbot. Die ÖIAG hat
daher gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften keine
Einwirkungs- und Auskunftsrechte.
Zu den in der
Einleitung zur vorliegenden Anfrage enthaltenen
Ausführungen zu
Privatisierungsfragen der Österreichischen Post AG halte
ich fest, dass die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) gemäß § 7
Abs. l ÖIAG-Gesetz 2000, BGB1. I Nr.
24/2000, in Erfüllung des jeweils für
eine Legislaturperiode von der
Bundesregierung beschlossenen Priva-
tisierungsauftrages mit der
gänzlichen oder teilweisen Privatisierung
bestimmter Unternehmen betraut ist.
Nach dem Privatisierungsauftrag der
Bundesregierung an die ÖIAG vom
1. April 2003, wird für die Österreichische
Post AG ein strategischer Partner
gesucht und damit ein erster Privatisierungsschritt unter der
Voraussetzung
der flächendeckenden Erhaltung der Servicequalität und Verbesserung der
Unternehmensstruktur im Interesse der Steuerzahler, der Konsumenten und
der Post selbst vorgenommen.
Gemäß § 7 Abs. 3
ÖIAG-Gesetz 2000 entscheidet die ÖIAG nach dem pflicht-
gemäßen Ermessen
ihrer Organe, wann und in welchem Umfang Priva-
tisierungen erfolgen. Es ist festzuhalten,
dass der Bundesminister für
Finanzen als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG an Beratungen
des ÖiAG-Aufsichtsrates nicht mitwirkt.
Soweit von der
Anfrage mit der Post-Universaldienstverordnung,
BGB1. II Nr.
100/2002, oder mit der Preiskommission im Zusammenhang
stehende Angelegenheiten berührt sind, verweise ich auf die Ausführungen
des zuständigen Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie
auf die gleichartigen an ihn gerichteten Fragen der schriftlichen parlamen-
tarischen Anfrage Nr. 188/J.
Ich ersuche daher um Verständnis dafür,
dass ich nur die Fragen l bis 11
und 16, unter anderem auf der Grundlage einer Sachverhaltsdarstellung der
ÖIAG nach Mitbefassung der Österreichischen
Post AG, beantworten kann.
Zu 1.:
Nach Mitteilung der Österreichischen Post
AG wurde der Großteil der
Empfehlungen bereits umgesetzt. Demnach wurde die vom Unternehmen
geplante organisatorische Änderung, die zu
einer Höhereinstufung frei-
gestellter Personalvertreter geführt hätte, zurückgezogen und seither
keine
diesbezüglichen Beförderungen mehr
vorgenommen. Allfällige künftige
Beförderungsanträge werden vom Bundesministerium für Finanzen einer
intensiven Prüfung hinsichtlich ihrer
Gesetzeskonformität unterzogen.
Zu 2.:
Die ÖIAG teilt in diesem Zusammenhang mit,
dass im Rahmen der regel-
mäßigen Aufsichtsratssitzungen der Österreichischen Post AG nicht nur ein
unterjähriges Ist-Ergebnis berichtet, sondern auch jeweils eine Vorschau
eines Jahresergebnisses erstellt wird. Eine solche Vorschau, der detaillierte
Annahmen zugrundegelegt werden, unterliegt wie alle Prognoserechnungen
gewissen Risiken in der
Erwartungseinschätzung. Eine angebliche
„Fehlinformation durch das Management" kann nach Mitteilung der
ÖIAG
jedenfalls ausgeschlossen werden.
Zu 3.:
Strategische
Zielsetzungen der österreichischen Post AG fallen in den
operativen Bereich
der Unternehmensorgane. Die Strategie für eine Priva-
tisierung der Österreichischen Post AG ist Angelegenheit der zuständigen
Organe der ÖIAG, denen auch die Entscheidung über allfällige Studien im
Zusammenhang mit der Privatisierung dieses
Unternehmens obliegt.
Zu 4.:
Die Spartenorganisation der Österreichischen
Post AG dient einer inten-
siveren Marktausrichtung und folgt damit der Verbesserung der Transparenz
über innerbetriebliche Abläufe und folgt
auch internationalen Trends.
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich
zu einzelnen Medienberichten,
die im Übrigen im vorliegenden Zusammenhang unkritisch tendenziöse
Zahlendarstellungen wiedergeben,
grundsätzlich nicht Stellung nehme.
Nach Mitteilung der ÖIAG sind die
betrieblichen Aufwendungen der öster-
reichischen Post AG im Jahr 2002 gegenüber dem Jahr 2001 deutlich
gesunken; darüberhinaus liegt die Steigerung bei den Sachkosten wesentlich
unter der Inflationsrate, obwohl das Unternehmen starke Restruk-
turierungsaufwendungen tätigen musste.
Zu 5.:
Zum Kundenservice ist grundsätzlich zu
bemerken, dass dieser aus Sicht
des Unternehmens nicht „massiv schlechter" geworden ist. In den vergan-
genen Monaten waren jedoch Qualitätsprobleme spürbar, die vor allem mit
der Inbetriebnahme des neuen Briefzentrums West (Inzersdorf) zusammen-
hängen. Die genannten Qualitätsprobleme (Laufzeitver-zögerungen) sind in
der Zwischenzeit behoben, bereits das verstärkte Sendungsaufkommen zu
Weihnachten konnte problemlos abgewickelt
werden. In diesem Zusammen-
hang ist auch auf die Qualitätsoffensive der österreichischen Post AG
hinzuweisen, die bereits im Laufe des Jahres 2003 zu weiteren signifikanten
Qualitätssteigerungen führen wird.
Auch beim „Sammlerservice" können den
Informationen des Unternehmens
zufolge die Auslieferfristen aufgrund zwischenzeitlich getroffener organisa-
torischer Maßnahmen wieder eingehalten
werden.
Zu 6.:
Den Informationen des
Unternehmens zufolge waren die Tariferhöhungen
allein auf den Mengenrückgang und die steigenden Personalkosten zurück-
zuführen, welche durch Umstrukturierungsmaßnahmen nur teilweise auf-
gefangen werden konnten. In diesem Zusammenhang weist die Öster-
reichische Post AG darauf hin, dass der Tarif für den Standardbrief
letztmalig im Jahr 1997 erhöht wurde und die neuen Tarife bis 2006 ein-
gefroren sind.
Zu 7.:
Nach Mitteilung der
Österreichischen Post AG wurde die Strukturanpassung
des Filialnetzes von einer Kontrollkommission einer begleitenden
Kontrolle
unterzogen; dabei wurde sichergestellt, dass eine flächendeckende Ver-
sorgung im Sinne der Universaldienstverordnung gewährleistet bleibt. Im
Übrigen ist es dadurch zu keiner „Veränderung der Zustellformen"
ge-
kommen, da weiterhin an die auf der Postsendung angegebene Adresse zu-
zustellen ist.
Zu 8. und 9.:
Von der ÖIAG wurde
bisher kein Gutachten im Zusammenhang mit der
möglichen Privatisierung der Österreichischen Post AG in Auftrag
gegeben.
Festzuhalten ist, dass die ÖIAG bei allen Privatisierungsmaßnahmen an
die
einschlägigen EU-Richtlinien gebunden ist, wonach jedes Privatisierungs-
projekt in einem offenen, fairen und transparenten Verfahren ablaufen
muss.
Zu 10.:
Wie bereits
einleitend dargestellt, wird für die Österreichische Post AG ge-
mäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung an die ÖIAG vom
l. April 2003 ein strategischer Partner gesucht und damit ein erster
Priva-
tisierungsschritt unter der Voraussetzung der flächendeckenden Erhaltung
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der Servicequalität und Verbesserung der
Unternehmensstruktur im
Interesse der Steuerzahler und Konsumenten
vorgenommen.
Die Privatisierungen
der ÖIAG sollen zu einer möglichst hohen Wert-
steigerung der
Unternehmen führen und einen möglichst hohen Erlös für
den Eigentümer erbringen. Zusätzlich sind die österreichischen Interessen
wie folgt zu wahren:
• Schaffung bzw. Erhaltung sicherer Arbeitsplätze in Österreich.
• Nach Möglichkeit Aufrechterhaltung der
Entscheidungszentralen der zu
privatisierenden Unternehmen in Österreich.
• Erhaltung und Ausbau der bestehenden Forschungs- und
Entwicklungs-
kapazitäten durch Schaffung österreichischer Kernaktionärsstrukturen
durch Syndikate mit industriellen Partnern, Banken, Versicherungen,
Pensionskassen, Vorsorgekassen, Fonds etc.
• Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes.
Zu 11.:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass im
Interesse des Unternehmens
und der Erzielung eines möglichst hohen Verkaufserlöses zu irgendwelchen
Preisvorstellungen vor Abschluss eines Verkaufsverfahrens keine Aussage
getroffen werden kann. Nach den
Bestimmungen des § 14 ÖIAG-
Gesetz 2000, BGB1. I Nr. 24/2000,
werden allfällige Privatisierungsgewinne
der ÖIAG zur Tilgung der Verbindlichkeiten der ÖIAG bzw. zur Tilgung des
der ÖIAG vom Bund eingeräumten nachrangigen Gesellschafterdarlehens
verwendet.
Zu 12. bis 15:
Hiezu verweise ich wie eingangs erwähnt, auf die
Beantwortung der
parlamentarischen
Anfrage Nr. 188/J durch den Herrn Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu 16.:
Laut Beschluss der Preiskommission hat die
Post AG im Oktober 2003 für
die Zuständigkeitsbereiche im Westen und Süden Österreichs einen Bericht
über die Qualitätsfortschritte vorzulegen. Im Februar 2004 ist ein gleich-
artiger Bericht über den Bereich Wien, Niederösterreich und Burgenland
vorzulegen. Darüber hinaus wird mündlich zwecks weiterer Diskussion in
der Preiskommission zu berichten und darüber zu diskutieren sein.