2042/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/189-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2042/J vom 9. Juli 2004 der Abgeordneten Karl Öllinger und
KollegInnen, betreffend Öffentlichkeits-
arbeit des Ressorts, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Als Leiter des Finanzressorts ist es
mir ein besonderes Anliegen, Informationen über Ressortthemen an die
Bevölkerung zielgruppenorientiert
weiterzugeben. Eine aktive Kommunikation und Information mit und an die Bürger
dieses Landes sehe ich als innovativen Schritt, das Bundes-
ministerium für Finanzen in Richtung eines modernen Dienstleistungs-
unternehmens zu positionieren. Mit den Betroffenen in einen aktiven Dialog zu
treten, bedeutet für mich Aufgabe und Herausforderung zugleich.
Entsprechend den Vorgaben des § 2
Bundesministeriengesetz 1986, nach dem zu den Aufgaben jedes Bundesministeriums
die Information der
Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2) gehört, ist mein Ressort
bestrebt, laufend Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über die Arbeit
der Bundesregierung zu setzen. Das Prinzip der umfassenden Information und des
einfachen Zugangs zu dieser für den interessierten Bürger hat hier zu gelten.
Dabei möchte ich grundsätzlich
klarstellen, dass es sich hierbei keineswegs um Werbung handelt, auch wenn
dieser direkte Dialog als innovativer Schritt durchaus Aufmerksamkeit gleich
einer Werbemaßnahme erregt. Die Öffentlichkeitsarbeit dient oft auch einer
Herbeiführung eines Wandels im gesellschaftlichen Bewusstsein bzw. wird im
Interesse der Bürger und Bürgerinnen im Sinne einer Bewusstseinsbildung und
Wissensvermittlung durchgeführt.
Grundsätzlich war Öffentlichkeitsarbeit
auch für meine Vorgänger etwas Selbstverständliches. Dabei zeigt ein
Summenvergleich aber sehr deutlich, dass mein Vorgänger, der
sozialdemokratische Finanzminister Edlinger in
2 Jahren (1998 und 1999) mehr an Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit verbucht
hat, als ich zu diesem Zweck in 3 Jahren (2001, 2002 und 2003) aufgewendet
habe. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auf die Beantwortung der Frage 1.
zu verweisen.
Besonders hinweisen möchte ich auf den
KMU-Dialog 2002, einer Informations- und Kommunikationsoffensive, in der der
Dialog mit den kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) in Österreich eine
zentrale Rolle einnahm. Das Ziel eines umfassenden Kommunikationsaustausches
zwischen KMUs und dem Bundesministerium für Finanzen konnte klar erreicht
werden.
Die KMUs stellen eine wichtige Säule
unserer Wirtschaft dar. Sie tragen maßgeblich zu unserem Steueraufkommen bei.
Daher prägt die in meinen Kompetenzbereich fallende Steuer- und Budgetpolitik
die Rahmen-bedingungen der KMUs. Ihre Bedürfnisse wurden im Rahmen des KMU‑Dialogs 2002
"Wir haben Zukunft! Gemeinsam zum Erfolg" ausgelotet und war daher an
Unternehmen gerichtet, die rund 70% der gesamten Umsatzsteuer abführen, einen
Großteil des Ertragssteueraufkommens erbringen und überdurchschnittlich zur
Sicherung der Beschäftigung in Österreich beitragen. Als zuständiger
Ressortminister war es mir ein besonderes Anliegen, diese Menschen aktiv in den
politischen Gestaltungsprozess einzubinden, um gemeinsam mit den Betroffenen
die Zukunft zu gestalten.
Viele Wünsche bzw. Bedürfnisse der KMUs
konnten daher bereits bei der Steuerreform 2004/2005 umgesetzt werden. Mit der
begünstigten Besteuerung der nichtentnommenen Gewinne bis € 100.000,- und der
Abschaffung der 13. USt-Vorauszahlung konnte bei rund 200.000 Unternehmen
zusätzliche Liquidität geschaffen werden. Wenn man bedenkt, dass rund 83 %
aller Gesellschaften mbH. weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigen, also zur
Gruppe der KMUs gehören, dann ist klar ersichtlich, dass diese
überdurchschnittlich von der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von
34 % auf 25 % im Rahmen der Steuerreform profitiert haben.
Aus diesen Beispielen ist ersichtlich,
dass wir unsere Steuer- und Wirt-
schaftspolitik an die tatsächlichen Bedürfnisse anpassen und so zu einem
attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich – und damit auch zur Sicherung der
Arbeitsplätze – beitragen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
In den Jahren 1998 bis 2003 wurden seitens des Bundesministeriums
für Finanzen nachstehende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben:
Jahr |
Bundesminister |
Gesamtsumme |
1998 |
Edlinger |
€ 3.069.090,- |
1999 |
Edlinger |
€ 3.298.820,- |
2000 |
Edlinger Mag. Grasser |
€ 461.699,- € 344.879,- |
2001 |
Mag. Grasser |
€ 1.335.405,- |
2002 |
Mag. Grasser |
€ 3.235.770,- |
2003 |
Mag. Grasser |
€
401.798,- |
Bei der Gesamtsumme des Jahres 2001 wird darauf hingewiesen, dass
hierbei die Kampagne der Bundesregierung - Themenbereich "der offene Brief
der Bundesregierung zum Nulldefizit" - inkludiert ist, deren Rechnung in
der Höhe von € 409.874,- zur Gänze aus den Budgetmitteln des Bundesministeriums
für Finanzen bezahlt wurde. Damit hat das Bundes-
ministerium für Finanzen als Ressort eine Gesamtaufgabe der Bundes-
regierung unterstützt.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass bei der Gesamtsumme für 2003
Mittel für die KMU-Kampagne in Höhe von € 61.231,- enthalten sind.
Hinsichtlich den nachgeordneten Dienststellen ist aus
verwaltungsöko-
nomischen Gründen die Bekanntgabe konkreter Zahlen nicht möglich. Diese agieren
hier eigenverantwortlich. Da diese aber keine Informationskam-
pagnen oder größere Druckaufträge für Informationsbroschüren beauf-
tragen, dürften die Beträge nur marginal sein.
Zu 2. und 4.:
Die für Öffentlichkeitsarbeit bzw. Informationen veranschlagten
Beträge finden sich in vielen verschiedenen Budgetansätzen, wie Druckkosten,
Entgelte an juristische Personen, Portokosten etc. Eine Gesamtsumme bei einem
Budgetansatz ist daher nicht nennbar.
In diesem Zusammenhang möchte ich den sozialdemokratischen Wissen-
schafts- und Verkehrsminister Caspar Einem in der Beantwortung Nr. 5300/AB
(XX. GP) zitieren: " ....Eine vollständige Aufzählung sämtlicher Ausgaben
ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie nicht möglich, da es sich um hunderte
von Einzelrechnungen handelt".
Zu 3.:
Zum
30. August 2004 wurden vom Bundesministerium für Finanzen für von ihm in
Auftrag gegebene Arbeiten in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit und
Informationsarbeit für das Jahr 2004 € 597.998,-- (beispielsweise für das
Steuerbuch 2003 € 158.244,--, für die Steuerdrehscheibe € 23.519,--, für die
ZOLL-Info dt/engl. 2004 € 22.652,-- und für Inserate zur Steuerreform 04/05 €
162.782,--) ausgegeben; die Kosten für KMU beliefen sich bis zu diesem
Zeitpunkt auf € 80.030,--.
Zu 5. und 6.:
Im Jahr 2003 wurden von meinem Ressort
Inserate in folgenden Publi-
kationen geschaltet:
-Kronenzeitung
-Vlbg. Nachrichten
-Salzburger Nachrichten
-Tiroler Tageszeitung
-Kleine Zeitung
-Presse
-Kurier
-OÖ Nachrichten
Ich weise darauf hin, dass vorgenannte
Inserate zwar Ende des Jahres 2003 geschaltet wurden, die dafür in Rechnung
gestellten Beträge von insgesamt € 112.866,- (inkl. USt.) wurden jedoch erst im
Jahr 2004 bezahlt. Diese Inserate dienten der eingehenden Information der
Bürger und Bürgerinnen über die Steuerreform 2004.
Im
Jahr 2004 (Stichtag: 30.8.2004) wurden im Auftrag meines Ressorts Inserate in
folgenden Medien geschaltet:
-
Kronen Zeitung
-
Kurier
-
Presse
-
Kleine Zeitung
Die
Kosten dafür beliefen sich auf € 162.782,--. Diese Inserate dienten der
eingehenden Information der Bürgerinnen und Bürger über das Familienpaket der
Steuerreform 04/05.
Mit
freundlichen Grüßen
Karl-Heinz
Grasser eh.