2046/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
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BM für BILDUNG, WISSENSCHAFT und KULTUR

Anfragebeantwortung

GZ 10.000/140-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 9. September 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2067/J-NR/2004 betreffend Schüler- und LehrerInnendaten 2003/2004, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die im Schuljahr 2003/04 an Österreichs Schulen beschäftigten Lehrkräfte geben je nach Gliederung folgendes Bild (alle folgenden Tabellen geben Kopfzahlen wieder):

 

a.  Nach Schultyp (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen, ohne BPS und ohne karenzierte      Lehrer/innen):

AHS:

19.285

HTL:

5.911

HBLA:

6.914

HAK/HASCH

5.513

BAKIP

1.340

VS:

30.932

HS

31.435

Sonderschulen:

5.821

Polytechn. Sch.:

1.973

 

b.  Nach Bundesländern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen, ohne BPS und ohne karen-     zierte Lehrer/innen):

 

 

Bgld.:

3.794

Ktn.:

7.874

Nö.:

20.104

Oö.:

19.861

Sbg.:

7.557

Stmk.:

14.589

T.:

10.335

Vbg.:

5.363

W.:

19.647

 

c.  Nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen, ohne BPS      und ohne karenzierte Lehrer/innen):

     Bundeslehrer/innen:

     Vollbeschäftigte:                       25.735

     Teilbeschäftigte:                          8.722

     befristete Vertragslehrer/innen:                  4.506 (vgl. auch Antwort zu Frage 2c)

     Landeslehrer/innen:

     Eine Aufschlüsselung nach den Merkmalen Voll- und Teilbeschäftigung steht in der gewünsch-     ten Form nicht zur Verfügung, da nur die Zahl der Personen und die Summe der Vollbeschäfti-     gungsäquivalente im Durchschnitt eines Schuljahres erhoben werden.

 

d.  Nach Bundes- und Landeslehrer/innen (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen, ohne BPS      und ohne karenzierte Lehrer/innen):

     Bundeslehrer/innen:    38.963

     Landeslehrer/innen:    70.161

 

Ad 2.:

Die im Schuljahr 2003/04 an Österreichs Schulen beschäftigten befristeten Vertragslehrer/innen geben je nach Gliederung folgendes Bild (die folgenden Tabellen geben Kopfzahlen wieder):

 

a.  Nach Schultyp (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen, ohne BPS und ohne karenzierte      Lehrer/innen):

 

AHS:

2.475

HTL:

306

HBLA:

956

HAK/HASCH

553

BAKIP

216

APS:

5.859

b.  Nach Bundesländern (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen, ohne BPS und ohne karen-     zierte Lehrer/innen):

 

Bgld.:

170

Ktn.:

678

Nö.:

1.643

Oö.:

1.777

Sbg.:

786

Stmk.:

1.062

T.:

1.382

Vbg.:

216

W.:

2.651

 

c.  Da das Beschäftigungsausmaß von befristeten Vertragslehrer/innen in Jahreswochenstunden   definiert wird und aufgrund des großen Anteils an Vertretungen während des Schuljahres be-     trächtliche Schwankungen auftreten, lässt diese Frage keine aussagekräftige Antwort zu.

 

d.  Nach Bundes- und Landeslehrer/innen (ohne land- und forstwirtschaftliche Schulen und ohne      BPS):

     Bundeslehrer/innen:     4.506

     Landeslehrer/innen:     7.990

 

e.  Insgesamt beträgt die Anzahl der befristeten Vertragslehrer/innen im Schuljahr 2003/2004 bun-
    
desweit 12.496 Personen. Das bedeutet gegenüber dem Schuljahr 2002/03 einen Rückgang um 252
     
Personen oder 2 %.

 

Ad 3.:

Bundeslehrer/innen: Im Schuljahr 2003/04 konnten die befristete Vertragslehrer/innen des Jahres 2002/03 weiterbeschäftigt werden.

Landeslehrer/innen: Da die Vollziehung des Dienstrechts der Lehrer/innen an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegen dem Bund keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Ad 4.:

Bundeslehrer/innen: Im Schuljahr 2003/04 wurden an 164 Bundesschulen 9.610 Schüler/innen in der Nachmittagsbetreuung erfasst. Die Nachmittagsbetreuung beschränkt sich auf ganztägige Schulformen der AHS-Unterstufe.

Landeslehrer/innen: Da die Vollziehung des Dienstrechts für Lehrer/innen an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der Länder fällt, legen dem Bund keine diesbezüglichen Daten vor.

 

 

Ad 5.:

Bundesschulen:

Die durchschnittliche Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen gibt folgende Tabelle wieder:

 

Schuljahr

AHS

HTL

HBLA

HAK

BAKIP

2002/03

25

24

24

25

26

2003/04

25

25

25

25

26

 

Pflichtschulen:

Die durchschnittliche Klassenschüler/innenzahlen an Pflichtschulen gibt folgende Tabelle wieder:

 

Schuljahr

VS

HS

Sondersch.

Polytech. S.

2002/03

20

23

7

23

2003/04

20

23

7

24

Für das Schuljahr 2003/04 handelt es sich um vorläufige Werte, da noch nicht alle Schulen erfasst sind.

 

Ad 6.:

Höhere Schulen: Die Klassenschüler/innenzahlen an Bundesschulen zeigt folgende Tabelle:

 

 

AHS

HTL

HBLA

HAK

BAKIP

Klassen mit genau 30 Schüler/innen

430

117

109

109

16

Klassen mit über 30 Schüler/innen

810

455

382

399

52

Klassen mit weniger als 30

6.468

1.571

1.719

1.803

244

 

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. §§ 43, 57, 71, 100 u. 108 SchOG) kann, um Abweisungen zu vermeiden, die Klassenschüler/innenhöchstzahl (30) um bis zu 20 vH überschritten werden.

 

Da es sich bei der obigen Tabelle um eine Stichtagsauswertung zu Schulbeginn handelt, kann auf Grund von Austritten davon ausgegangen werden, dass sich während des Schuljahres die Anzahl der Klassen, in denen die Klassenschüler/innenhöchstzahl überschritten wird, verringert.

 

Pflichtschulen: Da die Vollziehung des Schulrechts an Pflichtschulen in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegen dem Bund derzeit keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Ad 7a., 7b., 8. und 9.:

Mit dem Schuljahr 2003/04 hat sich durch das In-Kraft-Treten des Bildungsdokumentationsgesetzes die rechtliche Grundlage für statistische Schülerdatenerhebun­gen geändert. Die von den Abg. Brosz und Freunden gestellten Fragen können nur auf Basis dieses Gesetzes beantwortet werden. Alle Daten, die auf den Bildungsdokumentationsgesetz beruhen, werden derzeit konsolidiert. Die ersten Statistiken sind in nächster Zeit zu erwarten.

 

Zu den Fragen 8a bis 8d ist anzumerken, dass die entsprechende Erhebung mit der Abfrage zum Schulerfolg des Schuljahres 2003/04 erfolgt. Dies liegt darin begründet, dass Schüler/innen die Möglichkeit haben, zu Beginn des nächsten Schuljahrs Wiederholungsprüfungen abzulegen.

 

Ad 7c.:

Eine eventuelle Kategorisierung nach Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird an den Schulen vor Ort vorgenommen. Diese Information wird nicht an die zentrale Evidenz weitergeleitet.

 

Ad 10.:

Die Verhaltensvereinbarungen müssen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht vorgelegt werden, daher liegen keine diesbezüglichen Zahlen vor. Das Ressort hat gemäß Entschließung des Nationalrats 53/E vom 26. Mai 2004 ein Rundschreiben an die Landesschulräte gerichtet, mit dem die Schulaufsicht beauftragt wird, an den Schulen bestehende Verhaltensvereinbarungen verstärkt auf deren Praktikabilität zu prüfen und erforderlichenfalls auf die Umsetzung der Intention des Gesetzes hinzuwirken.

 

Ad 11.:

2002/03             318.125

2003/04             321.400 (= plus 3.275 WE)

 

Ad 12.:

Um diese Frage zu beantworten, müsste jeder einzelne Personalakt herangezogen werden. Die Beantwortung dieser Frage würde deshalb einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten.


 

Ad 13.:

Bundeslehrer/innen: Von den insgesamt 38.963 Lehrkräften an Bundesschulen haben im Schuljahr 2003/04 1.020 Personen die Möglichkeit eines Sabbatjahres in Anspruch genommen.

 

Landeslehrer/innen: Da die Vollziehung des Dienstrechts der Landeslehrer/innen in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, liegen dem Bund keine diesbezüglichen Daten vor.

 

 

Die Bundesministerin:

 

E. Gehrer eh.