2049/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Familienfreundlichkeit als Ziel, Nr. 2077 /J, der Abgeordneten Mag.
Gisela Wurm u.a. wie folgt:
Frage 1:
Ja, diese Initiative ist mir bekannt.
Frage 2:
Jede lokale Initiative deren Ziel es
ist, das Lebensumfeld der Erwerbstätigen
familienfreundlicher
zu gestalten und damit die Rahmenbedingungen für
Familienleben
zu verbessern, ist zu begrüßen. Auf Bundesebene wird der dazu
nötige
Bewusstseinsprozess schon seit Jahren durch öffentliche Auszeichnungen,
Förderungen
und Wettbewerbe erfolgreich angeregt.
Frage 3:
Auf Bundesebene verfügen wir bereits über ein solches
Bündnis in Form des
Audit-Rates.
Es handelt sich dabei um ein Personengremium, das durch mein
Ressort
besetzt wird und aus Vertreterinnen der Wirtschaft, der Wissenschaft, der
Medien
sowie politischen Vertreterinnen, Vertreterinnen der Länder und
Arbeitnehmervertreterinnen
besteht. Neben seinen Aufgaben als Promotor und
Qualitätssicherungsstelle des Audits FAMILIE & BERUF fungiert der Audit-Rat
auch
als Beratungsgremium meines Ressorts und erarbeitet Vorschläge hinsichtlich der
besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Um
Österreichs
Gemeinden
dabei zu unterstützen, ihre Familien- und
Kinderfreundlichkeit weiterzuentwickeln, hat mein Ressort die Initiative
Audit
„Familien- und kinderfreundliche Gemeinde", die am 21. Juni 2004 in meinem
Ressort
gestartet wurde, entwickelt. Sie verfolgt das Ziel, dass gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern, der Politik
und Verwaltung, der Wirtschaft den NGO's und
den Kirchen einer Gemeinde ein Prozess in Gang gesetzt wird, der den Familien
ein
Mehr an Familienfreundlichkeit und damit ein Mehr an Lebensqualität bietet.
Frage 4:
Sowohl die Mitglieder des Audit-Rates
FAMILIE & BERUF als der Beirat für die
Initiative
Audit „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde" sind in dieser Funktion
ehrenamtlich tätig. Somit beschränkt sich der finanzielle Aufwand auf die
mehrmals
jährlich
stattfindenden Arbeitstagungen. Auf lokaler Ebene wären allfällige Kosten für
solche Gremien oder Bündnisse von den Ländern und Gemeinden zu tragen.
Frage 5 und 7:
Mit dem Audit FAMILIE & BERUF
bieten wir der Wirtschaft schon seit Jahren ein
qualifiziertes
und ausgereiftes Instrument an, mit dessen Hilfe Unternehmen -
unabhängig
von Branche und Betriebsgröße - familienfreundliche Maßnahmen
definieren,
umsetzen und von den Ergebnissen profitieren können. Die den
Unternehmen
im Zuge der Auditierung entstehenden Beratungs- und
Begutachtungskosten
werden zum Teil aus Bundesmitteln gefördert.
Weiters versteht sich
auch der jährlich durchgeführte Bundeswettbewerb „Frauen-
und
familienfreundlichster Betrieb" als Anreiz, um Unternehmen, die
eigeninitiativ
frauen-
und familienfreundliche Maßnahmen ergreifen, durch eine staatliche
Auszeichnung
zu unterstützen. Der Bundeswettbewerb basiert auf den
entsprechenden
Wettbewerben in den Bundesländern, aus deren Siegerbetrieben
die
Bundessieger ermittelt und öffentlichkeitswirksam ins Rampenlicht gestellt
werden.
Darüber hinaus steht seit August 2004 zur Teilnahme an diesen
Wettbewerben
ein Online-Fragebogen zur Verfügung, wodurch noch mehr
Unternehmen
erreicht werden können und somit verstärkte Bewerbungen zu
erwarten
sind.
Wie in der angesprochenen deutschen Initiative, stehen
selbstverständlich auch auf
der
Homepage des BMSG unter dem Stichwort „Vereinbarkeit Familie und Beruf"
Informationen
zu unseren Projekten und Programmen, die das Ziel
Familienfreundlichkeit
beinhalten, zur Verfügung.
Hinsichtlich des Audits „Familien- und
kinderfreundliche Gemeinde" wird auf die
Beantwortung zu Frage
3 hingewiesen.
Frage 6
Ein bedarfsgerechtes, erreichbares
Kinderbetreuungsangebot stellt für mich eine der
zentralsten
Voraussetzungen für eine familienfreundliche Gesellschaft, in der Familie
und Beruf vereinbar ist, dar. Daher haben auf
Initiative meines Ressorts
Vertreter/innen von Bund, Ländern,
Gemeinden, Sozialpartnern und
Familienorganisationen einen
Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, in dem sich Bund,
Länder und Gemeinden im Rahmen ihrer
verfassungsrechtlichen Kompetenzen
darauf
verständigt haben, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des
Kinderbetreuungsangebots
zu setzen. Insbesondere sollen seitens meines Ressorts
Modellprojekte mit Einmalförderungen finanziell unterstützt werden, um einen
Impuls
für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Betreuungsangebots zu setzen.
Die
Grundlage
für diesen Maßnahmenkatalog bildete eine bundesweit durchgeführte
Bedarfsberechnung
und -prognose, mit der - differenziert nach Altergruppen -
regionaler Bedarf
identifiziert werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen