2049/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Familienfreundlichkeit als Ziel, Nr. 2077 /J, der Abgeordneten Mag.
Gisela Wurm u.a. wie folgt:

Frage 1:

Ja, diese Initiative ist mir bekannt.

Frage 2:

Jede lokale Initiative deren Ziel es ist, das Lebensumfeld der Erwerbstätigen
familienfreundlicher zu gestalten und damit die Rahmenbedingungen für
Familienleben zu verbessern, ist zu begrüßen. Auf Bundesebene wird der dazu
nötige Bewusstseinsprozess schon seit Jahren durch öffentliche Auszeichnungen,
Förderungen und Wettbewerbe erfolgreich angeregt.

Frage 3:

Auf Bundesebene verfügen wir bereits über ein solches Bündnis in Form des
Audit-Rates. Es handelt sich dabei um ein Personengremium, das durch mein
Ressort besetzt wird und aus Vertreterinnen der Wirtschaft, der Wissenschaft, der
Medien sowie politischen Vertreterinnen, Vertreterinnen der Länder und
Arbeitnehmervertreterinnen besteht. Neben seinen Aufgaben als Promotor und
Qualitätssicherungsstelle des Audits FAMILIE & BERUF fungiert der Audit-Rat auch
als Beratungsgremium meines Ressorts und erarbeitet Vorschläge hinsichtlich der
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Um    Österreichs    Gemeinden    dabei   zu    unterstützen,    ihre    Familien-    und
Kinderfreundlichkeit weiterzuentwickeln, hat mein Ressort die Initiative
Audit „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde", die am 21. Juni 2004 in meinem
Ressort gestartet wurde, entwickelt. Sie verfolgt das Ziel, dass gemeinsam mit den


Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und Verwaltung, der Wirtschaft den NGO's und
den Kirchen einer Gemeinde ein Prozess in Gang gesetzt wird, der den Familien ein
Mehr an Familienfreundlichkeit und damit ein Mehr an Lebensqualität bietet.

Frage 4:

Sowohl die Mitglieder des Audit-Rates FAMILIE & BERUF als der Beirat für die
Initiative Audit „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde" sind in dieser Funktion
ehrenamtlich tätig. Somit beschränkt sich der finanzielle Aufwand auf die mehrmals
jährlich stattfindenden Arbeitstagungen. Auf lokaler Ebene wären allfällige Kosten für
solche Gremien oder Bündnisse von den Ländern und Gemeinden zu tragen.

Frage 5 und 7:

Mit dem Audit FAMILIE & BERUF bieten wir der Wirtschaft schon seit Jahren ein
qualifiziertes und ausgereiftes Instrument an, mit dessen Hilfe Unternehmen -
unabhängig von Branche und Betriebsgröße - familienfreundliche Maßnahmen
definieren, umsetzen und von den Ergebnissen profitieren können. Die den
Unternehmen im Zuge der Auditierung entstehenden Beratungs- und
Begutachtungskosten werden zum Teil aus Bundesmitteln gefördert.

Weiters versteht sich auch der jährlich durchgeführte Bundeswettbewerb „Frauen-
und familienfreundlichster Betrieb" als Anreiz, um Unternehmen, die eigeninitiativ
frauen- und familienfreundliche Maßnahmen ergreifen, durch eine staatliche
Auszeichnung zu unterstützen. Der Bundeswettbewerb basiert auf den
entsprechenden Wettbewerben in den Bundesländern, aus deren Siegerbetrieben
die Bundessieger ermittelt und öffentlichkeitswirksam ins Rampenlicht gestellt
werden. Darüber hinaus steht seit August 2004 zur Teilnahme an diesen
Wettbewerben ein Online-Fragebogen zur Verfügung, wodurch noch mehr
Unternehmen erreicht werden können und somit verstärkte Bewerbungen zu
erwarten sind.

Wie in der angesprochenen deutschen Initiative, stehen selbstverständlich auch auf
der Homepage des BMSG unter dem Stichwort „Vereinbarkeit Familie und Beruf"
Informationen zu unseren Projekten und Programmen, die das Ziel
Familienfreundlichkeit beinhalten, zur Verfügung.

Hinsichtlich des Audits „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde" wird auf die
Beantwortung zu Frage 3 hingewiesen.

Frage 6

Ein bedarfsgerechtes, erreichbares Kinderbetreuungsangebot stellt für mich eine der
zentralsten Voraussetzungen für eine familienfreundliche Gesellschaft, in der Familie
und Beruf vereinbar ist, dar. Daher haben auf Initiative meines Ressorts
Vertreter/innen von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern und
Familienorganisationen einen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, in dem sich Bund,


Länder und Gemeinden im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen
darauf verständigt haben, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des
Kinderbetreuungsangebots zu setzen. Insbesondere sollen seitens meines Ressorts
Modellprojekte mit Einmalförderungen finanziell unterstützt werden, um einen Impuls
für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Betreuungsangebots zu setzen. Die
Grundlage für diesen Maßnahmenkatalog bildete eine bundesweit durchgeführte
Bedarfsberechnung und -prognose, mit der - differenziert nach Altergruppen -
regionaler Bedarf identifiziert werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen