205/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.05.2003
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Gaál, Genossinnen und Genossen haben am
11. März 2003 unter der Nr. 186/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "Reformpläne im Bereich des
Landesverteidigungsministeriums" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu l bis
8, 13 bis 19 und 22 bis 25:
Diese Fragen werden -
wie im Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung
für die XXII. Gesetzgebungsperiode festgelegt - von einer
Reformkommission auf Basis
der Bundesverfassung und der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin
umfassend zu
analysieren und zu bewerten sein. Ich habe deshalb Anfang April d. J.
die Einrichtung einer
Vorbereitungsgruppe im Bundesministerium für Landesverteidigung zur
Erarbeitung der
Grundlagen für die Reformkommission angeordnet. Nach Vorliegen der
Arbeitsergebnisse
dieser Vorbereitungsgruppe wird die Reformkommission gebildet werden.
Ich habe auch die
im Parlament vertretenen politischen Parteien zur Mitarbeit in der
Reformkommission
eingeladen. In diesem Sinne können konkrete Aussagen erst nach Vorliegen
der Ergebnisse
der Reformkommission getroffen werden.
Zu 9 bis
12:
Die Vorbelastungen
im Budget, Kapitel 40 „militärische Angelegenheiten", beliefen sich
Ende Februar 2003 auf 514.243.188,94 Euro, Ende Februar 2002 auf
687.343.192,76 Euro,
Ende Februar 2001 auf 805.869.369,73 Euro und Ende Februar 2000 auf
637.302.813,06
Euro.
Zu 20 und
21:
Zum Stichtag 1. Dezember 2002 betrug der
Personalstand der Soldaten im Bereich des
Bundesministeriums für Landesverteidigung
15.298, jener der Zivilpersonen 9.458.
Zu 26:
Wie auch aus dem aktuellen
Regierungsprogramm ersichtlich ist, wird die Prioritäten-
reihung im Bereich der Investitionsplanung
derzeit von der Nachbeschaffung von Luftraum-
überwachungsflugzeugen, von der Modernisierung der Ausrüstung des
Bundesheeres sowie
von Beschaffungen im Bereich der Funk- und Transportkapazitäten, elektronischen
Mittel
und der Nachtsichtausrüstung angeführt. Weiters kommt der Verbesserung der
Ausstattung
für Aufgaben im Rahmen von
Auslandseinsätzen wesentliche Bedeutung zu.