2050/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-40001/0042-IV/6/2004 Wien, 08.09.2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2002/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Die Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage nehme ich zum Anlass, über einige der besonderen Leistungen im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderungen zu informieren, insbesondere für deren nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Hierzu zählen unter anderem:
- Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ("Behindertenmilliarde")
- Aktion "Lehre ohne Barriere" zur "Integrativen Berufsausbildung"
- Finanzierung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz
Frage 1:
Die von mir eingeführte Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz können Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter in Anspruch nehmen, die in der Pflegestufe 5, 6 oder 7, in begründeten Ausnahmefällen auch in der Pflegestufe 3 oder 4, eingestuft sind und
- in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen oder
- mit Hilfe der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ein solches Dienstverhältnis erlangen können oder
- mit Hilfe der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren können.
Fragen 2 bis 4:
Die Maßnahme kann von allen Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden, welche die genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und für die selbstbestimmte, selbst organisierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben einer personalen Unterstützung bedürfen. Das Ausmaß der Unterstützungsleistung orientiert sich am individuellen Bedarf. Zur Beratung über die Inanspruchnahme der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und deren zeitliches Ausmaß wurde für jedes Bundesland eine Assistenzkonferenz in Form einer regionalen Begleitgruppe eingerichtet.
Frage 5:
Im ersten Halbjahr 2004 wurden Maßnahmen der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz mit 245.000 Euro gefördert.
Frage 6:
Im Jahr 2004 wurden bisher 39 Fördermaßnahmen eingeleitet, welche ausschließlich die Verbesserung der Zugänglichkeit zum Inhalt haben. Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit werden darüber hinaus im Bedarfsfall im Rahmen der verschiedenen Projektförderungen umgesetzt und daher nicht explizit erfasst.
Fragen 7 und 8:
Grundsätzlich können allen Betrieben Förderungen für die Durchführung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit gewährt werden. Ausgeschlossen sind auf Grund finanzgesetzlicher Bestimmungen Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice, Kammern, Österreichische Bundesbahnen und Post.
Die Gewährung von Förderungen ist zulässig für Maßnahmen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung, für die behindertengerechte Umgestaltung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und Sanitärräumen sowie für Maßnahmen, welche die Benutzung therapeutischer Vorrichtungen in Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge ermöglichen bzw. erleichtern.
Eine Unterstützung kann unter der Voraussetzung einer angemessenen Beteiligung des Betriebes an den Gesamtkosten erfolgen. Die jeweilige Förderhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist mit maximal 50.000 Euro begrenzt.
Frage 9:
Im ersten Halbjahr 2004 wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung mit 516.000 Euro gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister:
Mag. Herbert Haupt
Elektronisch gefertigt.