2054/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2030/J der
Abgeordneten Schopf, Kollegen und Kolleginnen wie folgt:
Das Bundesministerium
f. soz. Sicherheit u. Generationen verfügt nicht über die
angefragten Daten.
Die Dachorganisation der Schuldnerberatungsstellen Österreich,
die ASB Schuldnerberatungen GmbH,
übermittelte auf Ersuchen die folgenden
Daten. Der Großteil der Daten
stammt aus dem Konkurs- und Eckdatenreport 2003
der ASB GmbH. Der Eckdatenreport ist
ein schuldnerberatungsinternes Papier. Er
gibt Aufschluss über die
österreichweite Inanspruchnahme der
Schuldnerberatungsstellen, die
Verschuldungs- und Arbeitssituation des Klientels,
sowie die initiierten außergerichtlichen Ausgleiche und
Schuldenregulierungsverfahren.
Die ASB stellt grundsätzlich nur
österreichweite Daten öffentlich zur Verfügung.
Ein direkter Bundesländervergleich
ist daher nicht vorgesehen.
Weitere Abfragen, wie
z.B. Effizienz der Schuldnerberatung, werden von der ASB
nicht eruiert. Diese
Daten können nur direkt bei den einzelnen Schuldnerberatungen
abgefragt werden.
Folgende Daten stehen zur Verfügung:
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Außergerichtlicher
Ausgleich
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Schuldenregulierungsverfahren
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Eckdaten-Report
2003 - Überblick
[ Inanspruchnahme (Frequentierung)
17.938 Erstkontakte - 3,4 % gegenüber 2002
11.957 Erstgespräche + 7,2 % gegenüber 2002
[ Verschuldungssituation
65.797,- Durchschnittsverschuldung
(bereinigt) - 6,1 % gegenüber 2002
[Erhebungsbandbreite:
>1000 und <724.728J
83.286,- Durchschnittsverschuldung (nicht bereinigt)
37.172,- Die
Medianverschuldung (d. h. 50 Prozent des Klientels liegt mit der
Verschuldungshöhe
darunter bzw. darüber).
[ Arbeitssituation
4945 % in Arbeit 2002: 52,32 %
32,36 % arbeitslos 2002: 29,64 %
[ Außergerichtliche Ausgleiche
70,1 % abgelehnt 2002: 67,8 %
29,9 % angenommen 2002: 32,2 %
[ Schuldenregulierungsverfahren (SRV)
71,0 %
Anteil der Schuldnerberatungen an eröffneten SRV
58,7 %
Anteil der Schuldnerberatungen an den SRV-Anträgen
3,25 3,25 Anträge pro 10.000 EinwohnerInnen in Österreich wurden mit
Unterstützung
der Schuldnerberatungen bei Gericht beantragt.
D.h. jede/r 3.077ste ÖsterreicherIn wurde bei der Antragerstellung von den
Schuldnerberatungen unterstützt.
Zu Frage 2: Was sind die
Hauptursachen für die Überschuldung bzw.
Zahlungsunfähigkeit
privater Haushalte und Einzelpersonen bzw. welchen
Zahlungsverpflichtungen
können die Verpflichteten hauptsächlich nacht
nachkommen
?
Das Bundesministerium f. soz. Sicherheit u. Generationen verfügt nicht über die
angefragten Daten. Die Dachorganisation der Schuldnerberatungsstellen Österreich,
die ASB Schuldnerberatungen GmbH, übermittelte auf Ersuchen die folgenden
Daten.
Die erste Graphik differenziert die Verschuldungsursachen geschlechtsspezifisch.


Zu Frage 3 und Frage
4: Sind von der Bundesregierung Maßnahmen gegen die
ansteigendenden
Überschuldungen bzw. Zahlungsunfähigkeiten von privaten
Haushalten
und Einzelpersonen, die auch auf die hohe Arbeitslosigkeit
zurückzuführen
sind, geplant ? Wenn ja, welche und wann ? Wenn nein, warum nicht
? Welche konkreten Maßnahmen wurden
diesbezüglich in der zweiten Jahreshälfte
2003 und in der ersten Jahreshälfte 2004 gesetzt?
Wie bereits in der Parlamentarischen Anfrage Nr. 669/J dazu Stellung genommen,
erfordert das Ansteigen der Verschuldung von privaten Haushalten ein rasches
Handeln der Konsumentenpolitik. Diverse Maßnahmen zur Gegensteuerung sind
notwendig und werden auf unterschiedlichen Ebenen ergriffen:
Ich setzte in diesem Bereich vor allem auf die gezielte und zielgruppenorientierte
Verbraucherinformation. Die Publikationen des Ressorts setzen sich zum einen mit
präventiven Maßnahmen zur Verhinderung der Verschuldung auseinander und
zeigen zum anderen Auswege aus der Verschuldung.
Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die Anfang des
Jahres 2004 im Auftrag des Konsumentenschutzressorts neuerschienene Broschüre
„Privatkonkurs“, sowie der Folder
„Pleite? Schulden und Privatkonkurs“, bei denen
darauf Bedacht genommen wurde, dass sie sehr praxisnah gestaltet sind.
Während
die
Broschüre den Konsumenten umfassend über die Möglichkeiten bei
Verschuldung
informiert, bietet der Folder einen kurzen und prägnanten Überblick
und ermöglicht
damit eine erste Hilfestellung.
Weiters ist im Herbst 2003 eine
Broschüre zum Thema Handy (Titel „Der Handyguide
-
Alles was Recht ist“) erschienen, um Jugendlichen den persönlichen
Umgang mit
dem Handy zu
erleichtern. Gerade durch die Vielzahl an unterschiedlichen Diensten
und Leistungen von Mobilfunkbetreibern kann
der Überblick über die
Handyausgaben verloren gehen. Damit
das Handy für Jugendliche nicht zur
Schuldenfalle wird, beinhaltet die Broschüre wertvolle Tipps und
Informationen.
Derzeit in Planung ist eine speziell für
Jugendliche aufbereitete allgemeine
Information zum Thema
Verschuldung in Form eines Folders.
Weiters ist es mir
ein wichtiges Anliegen, den Belangen des Konsumentenschutzes
im
Rahmen der Verbrauchererziehung in den Schulen mehr Raum zu verschaffen.
Dem Thema
„Geschäfte von Jugendlichen und Umgang junger Menschen mit
Geld“
soll hier besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Als weitere
Maßnahme ist mir die Rechtsdurchsetzung im Zusammenhang mit
Verschuldung ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen des Klagsprojektes des Ressorts
mit dem Verein für Konsumenteninformation ist ein Schwerpunkt dem Thema
Finanzdienstleistungen und damit auch der Verschuldung gewidmet. Sittenwidrige
Bürgschaften
mittelloser Angehöriger waren mehrmals Gegenstand von
Musterprozessen.
Wie bereits berichtet sind aktuell mehrere Verfahren wegen
falscher
Anlageberatung anhängig, die erheblich finanzielle Nachteile für
Konsumenten
nach sich gezogen hat. Ein seit Februar 2004 laufendes Projekt in
Form
einer Sammelklage wurde betreffend WEB-Skandal (Salzburger Anlageskandal
in den 80er Jahren) gestartet.
Der verbesserte
Zugang Verschuldeter zum Privatkonkurs ist ebenfalls Gegenstand
des
Engagements des Konsumentenschutzressorts. Dennoch sind bestimmte
Personen
nach wie vor vom Privatkonkurs ausgeschlossen.
Dies wurde seitens des
Ressorts zum Anlass genommen im Oktober 2003 eine
Studie (Titel „Privatkonkurs auf dem
Prüfstand“) der ASB GmbH in Auftrag zu geben,
im
Rahmen derer die Erfahrungen mit dem Privatkonkurs ausführlich beleuchtet
werden.
Insbesondere sollen Gründe für ein Scheitern des Verfahrens erhoben
werden
und abgeklärt werden, ob bzw. inwieweit die Anforderungen des
Privatkonkurses
zu hoch sind. Dargestellt werden soll auch die Situation der
SchuldnerInnen nach
dem Privatkonkurs und die Wahrnehmung des Verfahrens aus
der Sicht der SchuldnerInnen, aber auch der
Gläubiger und der Gläubigervertreter.
Ein Zwischenbericht seitens der ASB GmbH erfolgt Anfang September 2004.
Die Ergebnisse dieser
Auswertungen können möglicherweise einen legistischen
Handlungsbedarf
für Änderungen des Privatkonkurses aufzeigen.
Zu Frage 5: Sind von der
Bundesregierung und von Ihnen, wegen des zu
erwartenden
Anstieges der zahlungsunfähigen Personen - verursacht durch die
derzeit
hohe Arbeitslosigkeit - Maßnahmen zur Unterstützung und Erweiterung
der
Schuldnerberatungsstellen
geplant ? Wenn ja, welche und wann ? Wenn nein,
warum nicht ?
Wie bereits in der
Parlamentarischen Anfrage Nr. 669/J dargelegt, fördert das
Konsumentenschutzressort
seit vielen Jahren - ebenso wie das BMJ - den
Dachverband der
Schuldnerberatungsstellen, die ASB Schuldnerberatungen GmbH
und damit indirekt die Schuldnerberatungen
der Länder:
Die Problematik, dass
angesichts des Ansteigens der Zahl der Verschuldeten die
Kapazität der
öffentlich geförderten Schuldnerberatungen, die ihre Dienste
kostenlos
anbieten, nicht ausreicht, um den Ansturm der Ratsuchenden zu bewältigen,
soll mit
einer weiteren im Oktober 2003 der ASB GmbH
in Auftrag gegebenen Studie (Titel
„Unterstützung
bei Überschuldung - Seriöse und unseriöse Geschäfte mit
SchuldnerInnen“)
beleuchtet werden.
Im Rahmen der Studie
soll eine Analyse der Leistung, des Auslastungsgrades und
der Inanspruchnahme der öffentlich geförderten
Schuldnerberatungsstellen sowie
eine
Analyse der Leistung und der Inanspruchnahme anderer Beratungsstellen, die
ihre Dienste
überschuldeten Konsumenten „anbieten“, durchgeführt
werden.
Zu Frage 6: Welche konkreten
Maßnahmen wurden diesbezüglich in der zweiten
Jahreshälfte
2003 und in der ersten Jahreshälfte 2004 gesetzt?
Wie bereits dargelegt,
wird die ASB Schuldnerberatungen GmbH auch für den
angefragten Zeitraum
von Ressort gefördert.
Wie erwähnt
wurde im Oktober 2003 die ASB Schuldnerberatungen GmbH seitens
des
Konsumentenschutzressorts mit der Durchführung zweier Studien
beauftragt.
Das
Ergebnis beider Studien soll Basis für die konsumentenpolitische
Tätigkeit des
Konsumentenschutzressorts
im Zusammenhang mit der Verschuldung bilden.
Eine weitere Unterstützung der Schuldnerberatungen
durch das
Konsumentenschutzressort erfolgt durch die Zuverfügungstellung der bereits
erwähnten Informationsbroschüre
und des Folders zum Thema Verschuldung (beide
erschienen Anfang 2004). Diese Publikationen werden auch in großer
Stückzahl an
die Schuldnerberatungsstellen abgegeben und von diesen an ratsuchenden
Klienten
weitergegeben.
Im Herbst 2004
werden diverse Infoscreen-Videos, darunter auch zum Thema
Verschuldung,
ausgestrahlt. Damit soll der Bekanntheitsgrad der soeben erwähnten
Publikationen sowie die Aufmerksamkeit der Konsumenten verbessert werden.
Nochmal möchte ich die speziell
für Jugendliche aufbereitete Broschüre zum Thema
Handy in Erinnerung rufen, welche seit Herbst 2003 zur Verfügung
steht und im
verstärkten Ausmaß an die Zielgruppe (Schulen) zur Verteilung
gelangte.
Zu Frage 7 und Frage
8: Sind von der Bundesregierung Maßnahmen gegen die hohe
Arbeitslosigkeit
- auch im Ressort des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen
und Konsumentenschutz - geplant ? Wenn ja, welche und wann ?
Wenn
nein, warum nicht ? Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich
in
der zweiten
Jahreshälfte 2003 und in der ersten Jahreshälfte 2004 gesetzt?
Ergänzend zur Anfragebeantwortung Nr. 669/J
Das
Konsumentenschutzressort ist im Jahr 2002 eine strategische
Entwicklungspartnerschaft
hinsichtlich des EU-Projektes EQUAL eingegangen.
EQUAL ist eine europäische
Gemeinschaftsinitiative mit dem Ziel der Bekämpfung
von
Diskriminierung und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt,
über Initiative
der ASB Schuldnerberatungen GmbH. eine Entwicklungspartnerschaft
Im Rahmen dieses sollen insbesondere neue
Methoden entwickelt werden, die
Diskriminierungen und Ungleichheiten entgegenwirken bzw. die der
präventiven
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen.
Das
Konsumentenschutzressort ging über Initiative der ASB Schuldnerberatungen
GmbH
eine Entwicklungspartnerschaft zum Projekt „Schulden-Shredder“ ein.
Ziel des
Projektes
sind Maßnahmen für eine zielgruppenspezifische Unterstützung
verschuldeter bzw. überschuldeter Personen mit dem Ziel, schnellere
und gezielte
Entschuldungsvarianten
zu entwickeln und damit eine höhere Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt zu erreichen. Für die
Betroffenen sollen spezielle Angebote entwickelt
werden; Arbeitgeber sowie
Arbeitsvermittler sollen für diese Personengruppe und
ihre Probleme sensibilisiert werden,
ehemalig selbständigen soll eine rechtzeitige
Ausstieghilfe angeboten werden.
Diverse
Projekte befinden sich derzeit in der
Umsetzungsphase, welche mit
September
2005 beendet sein soll.