2054/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2030/J der Abgeordneten Schopf, Kollegen und Kolleginnen wie folgt:

Das Bundesministerium f. soz. Sicherheit u. Generationen verfügt nicht über die
angefragten Daten. Die Dachorganisation der Schuldnerberatungsstellen Österreich,
die ASB Schuldnerberatungen GmbH, übermittelte auf Ersuchen die folgenden
Daten. Der Großteil der Daten stammt aus dem Konkurs- und Eckdatenreport 2003
der ASB GmbH. Der Eckdatenreport ist ein schuldnerberatungsinternes Papier. Er
gibt Aufschluss über die österreichweite Inanspruchnahme der
Schuldnerberatungsstellen, die Verschuldungs- und Arbeitssituation des Klientels,
sowie            die            initiierten            außergerichtlichen             Ausgleiche             und

Schuldenregulierungsverfahren.

Die ASB stellt grundsätzlich nur österreichweite Daten öffentlich zur Verfügung.
Ein direkter Bundesländervergleich ist daher nicht vorgesehen.

Weitere Abfragen, wie z.B. Effizienz der Schuldnerberatung, werden von der ASB
nicht eruiert. Diese Daten können nur direkt bei den einzelnen Schuldnerberatungen
abgefragt werden.

Folgende Daten stehen zur Verfügung:





 


 



Außergerichtlicher Ausgleich

 
 


 





Schuldenregulierungsverfahren

 
 





 


Eckdaten-Report

2003 - Überblick

[   Inanspruchnahme (Frequentierung)

17.938         Erstkontakte                                             - 3,4 % gegenüber 2002

11.957         Erstgespräche                                        + 7,2 % gegenüber 2002

[   Verschuldungssituation

65.797,-       Durchschnittsverschuldung (bereinigt)                        - 6,1 % gegenüber 2002
[Erhebungsbandbreite: >1000 und <724.728J

83.286,-       Durchschnittsverschuldung (nicht bereinigt)

37.172,-      Die Medianverschuldung (d. h. 50 Prozent des Klientels liegt mit der
Verschuldungshöhe darunter bzw. darüber).

[   Arbeitssituation

4945 %       in Arbeit                                                     2002: 52,32 %

32,36 %        arbeitslos                                                2002: 29,64 %

[   Außergerichtliche Ausgleiche

70,1 %         abgelehnt                                                 2002: 67,8 %

29,9 %         angenommen                                         2002:  32,2 %

[   Schuldenregulierungsverfahren (SRV)

71,0 %         Anteil der Schuldnerberatungen an eröffneten SRV
58,7 %         Anteil der Schuldnerberatungen an den SRV-Anträgen

3,25                3,25 Anträge pro 10.000 EinwohnerInnen in Österreich wurden mit

Textfeld: Quelle: ASB Schuldnerberatungen: de Eckdaten beziehen sieh auf das Klientel der Schuldnerberatungen
in Österreich
Unterstützung der Schuldnerberatungen bei Gericht beantragt.
D.h. jede/r 3.077ste ÖsterreicherIn wurde bei der Antragerstellung von den
Schuldnerberatungen unterstützt.

 

 


Zu Frage 2: Was sind die Hauptursachen für die Überschuldung bzw.
Zahlungsunfähigkeit privater Haushalte und Einzelpersonen bzw. welchen
Zahlungsverpflichtungen können die Verpflichteten hauptsächlich nacht
nachkommen ?

Das Bundesministerium f. soz. Sicherheit u. Generationen verfügt nicht über die

angefragten Daten. Die Dachorganisation der Schuldnerberatungsstellen Österreich,

die ASB Schuldnerberatungen GmbH, übermittelte auf Ersuchen die folgenden

Daten.

Die erste Graphik differenziert die Verschuldungsursachen geschlechtsspezifisch.

 

 

 


Zu Frage 3 und Frage 4: Sind von der Bundesregierung Maßnahmen gegen die
ansteigendenden Überschuldungen bzw. Zahlungsunfähigkeiten von privaten
Haushalten und Einzelpersonen, die auch auf die hohe Arbeitslosigkeit
zurückzuführen sind, geplant ? Wenn ja, welche und wann ? Wenn nein, warum nicht
? Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich in der zweiten Jahreshälfte
2003 und in der ersten Jahreshälfte 2004 gesetzt?

Wie bereits in der Parlamentarischen Anfrage Nr. 669/J dazu Stellung genommen,

erfordert das Ansteigen der Verschuldung von privaten Haushalten ein rasches

Handeln der Konsumentenpolitik. Diverse Maßnahmen zur Gegensteuerung sind

notwendig und werden auf unterschiedlichen Ebenen ergriffen:

Ich setzte in diesem Bereich vor allem auf die gezielte und zielgruppenorientierte

Verbraucherinformation. Die Publikationen des Ressorts setzen sich zum einen mit

präventiven  Maßnahmen zur Verhinderung der Verschuldung auseinander und

zeigen zum anderen Auswege aus der Verschuldung.

Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die Anfang des

Jahres 2004 im Auftrag des Konsumentenschutzressorts neuerschienene Broschüre


„Privatkonkurs“, sowie der Folder „Pleite? Schulden und Privatkonkurs“, bei denen
darauf Bedacht genommen wurde, dass sie sehr praxisnah gestaltet sind. Während
die Broschüre den Konsumenten umfassend über die Möglichkeiten bei
Verschuldung informiert, bietet der Folder einen kurzen und prägnanten Überblick
und ermöglicht damit eine erste Hilfestellung.

Weiters ist im Herbst 2003 eine Broschüre zum Thema Handy (Titel „Der Handyguide
- Alles was Recht ist“) erschienen, um Jugendlichen den persönlichen Umgang mit
dem Handy zu erleichtern. Gerade durch die Vielzahl an unterschiedlichen Diensten
und Leistungen von Mobilfunkbetreibern kann der Überblick über die
Handyausgaben verloren gehen. Damit das Handy für Jugendliche nicht zur
Schuldenfalle wird, beinhaltet die Broschüre wertvolle Tipps und Informationen.

Derzeit in Planung ist eine speziell für Jugendliche aufbereitete allgemeine
Information zum Thema Verschuldung in Form eines Folders.

Weiters ist es mir ein wichtiges Anliegen, den Belangen des Konsumentenschutzes
im Rahmen der Verbrauchererziehung in den Schulen mehr Raum zu verschaffen.
Dem Thema „Geschäfte von Jugendlichen und Umgang junger Menschen mit Geld“
soll hier besonderes Augenmerk geschenkt werden.

Als weitere Maßnahme ist mir die Rechtsdurchsetzung im Zusammenhang mit
Verschuldung ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen des Klagsprojektes des Ressorts
mit dem Verein für Konsumenteninformation ist ein Schwerpunkt dem Thema
Finanzdienstleistungen und damit auch der Verschuldung gewidmet. Sittenwidrige
Bürgschaften mittelloser Angehöriger waren mehrmals Gegenstand von
Musterprozessen. Wie bereits berichtet sind aktuell mehrere Verfahren wegen
falscher Anlageberatung anhängig, die erheblich finanzielle Nachteile für
Konsumenten nach sich gezogen hat. Ein seit Februar 2004 laufendes Projekt in
Form einer Sammelklage wurde betreffend WEB-Skandal (Salzburger Anlageskandal
in den 80er Jahren) gestartet.


Der verbesserte Zugang Verschuldeter zum Privatkonkurs ist ebenfalls Gegenstand
des Engagements des Konsumentenschutzressorts. Dennoch sind bestimmte
Personen nach wie vor vom Privatkonkurs ausgeschlossen.

Dies wurde seitens des Ressorts zum Anlass genommen im Oktober 2003 eine
Studie (Titel „Privatkonkurs auf dem Prüfstand“) der ASB GmbH in Auftrag zu geben,
im Rahmen derer die Erfahrungen mit dem Privatkonkurs ausführlich beleuchtet
werden. Insbesondere sollen Gründe für ein Scheitern des Verfahrens erhoben
werden und abgeklärt werden, ob bzw. inwieweit die Anforderungen des
Privatkonkurses zu hoch sind. Dargestellt werden soll auch die Situation der
SchuldnerInnen nach dem Privatkonkurs und die Wahrnehmung des Verfahrens aus
der Sicht der SchuldnerInnen, aber auch der Gläubiger und der Gläubigervertreter.
Ein Zwischenbericht seitens der ASB GmbH erfolgt Anfang September 2004.

Die Ergebnisse dieser Auswertungen können möglicherweise einen legistischen
Handlungsbedarf für Änderungen des Privatkonkurses aufzeigen.

Zu Frage 5: Sind von der Bundesregierung und von Ihnen, wegen des zu
erwartenden Anstieges der zahlungsunfähigen Personen - verursacht durch die
derzeit hohe Arbeitslosigkeit - Maßnahmen zur Unterstützung und Erweiterung der
Schuldnerberatungsstellen geplant ? Wenn ja, welche und wann ? Wenn nein,
warum nicht ?

Wie bereits in der Parlamentarischen Anfrage Nr. 669/J dargelegt, fördert das
Konsumentenschutzressort seit vielen Jahren - ebenso wie das BMJ - den
Dachverband der Schuldnerberatungsstellen, die ASB Schuldnerberatungen GmbH
und damit indirekt die Schuldnerberatungen der Länder:

Die Problematik, dass angesichts des Ansteigens der Zahl der Verschuldeten die
Kapazität der öffentlich geförderten Schuldnerberatungen, die ihre Dienste kostenlos
anbieten, nicht ausreicht, um den Ansturm der Ratsuchenden zu bewältigen, soll mit
einer weiteren im Oktober 2003 der ASB GmbH in Auftrag gegebenen Studie (Titel


„Unterstützung bei Überschuldung - Seriöse und unseriöse Geschäfte mit
SchuldnerInnen“) beleuchtet werden.

Im Rahmen der Studie soll eine Analyse der Leistung, des Auslastungsgrades und
der Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen sowie
eine Analyse der Leistung und der Inanspruchnahme anderer Beratungsstellen, die
ihre Dienste überschuldeten Konsumenten „anbieten“, durchgeführt werden.

Zu Frage 6: Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich in der zweiten
Jahreshälfte 2003 und in der ersten Jahreshälfte 2004 gesetzt?

Wie bereits dargelegt, wird die ASB Schuldnerberatungen GmbH auch für den
angefragten Zeitraum von Ressort gefördert.

Wie erwähnt wurde im Oktober 2003 die ASB Schuldnerberatungen GmbH seitens
des Konsumentenschutzressorts mit der Durchführung zweier Studien beauftragt.
Das Ergebnis beider Studien soll Basis für die konsumentenpolitische Tätigkeit des
Konsumentenschutzressorts im Zusammenhang mit der Verschuldung bilden.

Eine weitere Unterstützung der Schuldnerberatungen durch das
Konsumentenschutzressort erfolgt durch die Zuverfügungstellung der bereits
erwähnten Informationsbroschüre und des Folders zum Thema Verschuldung (beide
erschienen Anfang 2004
). Diese Publikationen werden auch in großer Stückzahl an
die Schuldnerberatungsstellen abgegeben und von diesen an ratsuchenden Klienten
weitergegeben.

Im Herbst 2004 werden diverse Infoscreen-Videos, darunter auch zum Thema
Verschuldung, ausgestrahlt. Damit soll der Bekanntheitsgrad der soeben erwähnten
Publikationen sowie die Aufmerksamkeit der Konsumenten verbessert werden.


Nochmal möchte ich die speziell für Jugendliche aufbereitete Broschüre zum Thema
Handy
in Erinnerung rufen, welche seit Herbst 2003 zur Verfügung steht und im
verstärkten Ausmaß an die Zielgruppe (Schulen) zur Verteilung gelangte.

Zu Frage 7 und Frage 8: Sind von der Bundesregierung Maßnahmen gegen die hohe
Arbeitslosigkeit - auch im Ressort des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz - geplant ? Wenn ja, welche und wann ?
Wenn nein, warum nicht ? Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich in
der zweiten Jahreshälfte 2003 und in der ersten Jahreshälfte 2004 gesetzt?

Ergänzend zur Anfragebeantwortung Nr. 669/J

Das Konsumentenschutzressort ist im Jahr 2002 eine strategische
Entwicklungspartnerschaft hinsichtlich des EU-Projektes EQUAL eingegangen.

EQUAL ist eine europäische Gemeinschaftsinitiative mit dem Ziel der Bekämpfung
von Diskriminierung und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt,
über Initiative der ASB Schuldnerberatungen GmbH. eine Entwicklungspartnerschaft
Im Rahmen dieses sollen insbesondere neue Methoden entwickelt werden, die
Diskriminierungen und Ungleichheiten entgegenwirken bzw. die der präventiven
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen.

Das Konsumentenschutzressort ging über Initiative der ASB Schuldnerberatungen
GmbH eine Entwicklungspartnerschaft zum Projekt „Schulden-Shredder“ ein. Ziel des
Projektes sind Maßnahmen für eine zielgruppenspezifische Unterstützung
verschuldeter bzw. überschuldeter Personen mit dem Ziel, schnellere und gezielte
Entschuldungsvarianten zu entwickeln und damit eine höhere Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt zu erreichen. Für die Betroffenen sollen spezielle Angebote entwickelt
werden; Arbeitgeber sowie Arbeitsvermittler sollen für diese Personengruppe und
ihre Probleme sensibilisiert werden, ehemalig selbständigen soll eine rechtzeitige
Ausstieghilfe angeboten werden.


Diverse  Projekte  befinden  sich  derzeit  in  der  Umsetzungsphase,  welche  mit
September 2005 beendet sein soll.