2061/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.10.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 29. September 2004
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5061-IK/1a/2004
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2099/J betreffend Höhe der anerkannten Eurofighter-Gegengeschäfte für die Steiermark, welche die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen am 21. August 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Nachdem für militärische Beschaffungen der Bundesminister für Landesverteidigung, für die Finanzierung der Bundesminister für Finanzen und nur für daraus resultierende Gegengeschäfte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig ist, fallen diese Punkte nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
Antwort zu
den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH wurde im Zusammenhang mit der Beschaffung von Abfangjägern ein Gegengeschäftsvertrag abgeschlossen, der ein Kompensationsvolumen von € 4 Mrd. innerhalb eines Erfüllungszeitraums von 15 Jahren vorsieht.
Eurofighter hat fristgerecht die im Berichtszeitraum (2.7.2002 - 31.12.2003) durchgeführten Gegengeschäfte zur Prüfung eingereicht. Diese werden derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter Beiziehung der Gegengeschäftsplattform begutachtet. Es können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine definitiven Aussagen hinsichtlich des Volumens der Anrechnung bzw. dessen Verteilung nach einzelnen Bundesländern getätigt werden.