2064/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Großruck, Kolleginnen und Kollegen vom
31. August 2004, Nr.
2109/J, betreffend der Errichtung eines Bioenergie-Heizwerkes in Gries-
kirchen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Das Institut für wirtschaftliche Ölheizung
Österreich (IWO) ist eine von der Öllobby finanzierte
Einrichtung zur Bewerbung und Verbreitung von Ölheizungen. Insofern ist davon
auszugehen,
dass massive eigene Geschäftsinteressen
hinter der gegenständlichen Kampagne des IWO
stehen.
Der Inhalt des zitierten IWO-Briefes
entbehrt jeder seriösen Grundlage und dient ausschließ-
lich der
Verunsicherung der Anrainer von Biomasseheizwerken.
Zu Frage 2:
Aus Gründen des Klimaschutzes ist der
verstärkte Einsatz von Biomasse zur Raumheizung
unter
Berücksichtigung einer nachhaltigen Forstwirtschaft - wie sie in der EU allgemein
üblich
ist - dringend geboten. So ist das
EU-Weißbuch „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Ener-
giequellen"
aus 1997 getragen von der übergeordneten Zielsetzung einer Verdoppelung des
Anteils an Erneuerbarer Energie am Gesamtenergieeinsatz der EU bis 2010. Die
für die Ver-
doppelung
zusätzlich notwendige Produktion von Erneuerbaren Energieträgern soll laut EU-
Weißbuch zu über 60 % aus Biomasse stammen. Demnach soll der Anteil der
Biomasse am
Gesamtenergieeinsatz
der EU von 3 % im Jahr 1995 auf 8,5 % im Jahr 2010 erhöht werden.
Dafür
ist die energetische Nutzung von zusätzlich 90 Mtoe (3780 PJ) Biomasse allein
in den
15
„alten" Mitgliedstaaten notwendig (entspricht etwa dem dreifachen
Energiebedarf Öster-
reichs).
Der Zielsetzung des EU-Weißbuches
sowie dem Holzreichtum Österreichs entsprechend hat
die Bundesregierung im Regierungsprogramm unter Kapitel 14 „Nachhaltigkeit,
Umwelt und
Landwirtschaft"
das Ziel verankert, zwecks Forcierung Erneuerbarer Energien den Biomasse-
einsatz bis 2010 um 75 % zu erhöhen. Der
verstärkte Einsatz des CO2-neutralen Energieträ-
gers Biomasse ist also allgemein akzeptierter Standard der
österreichischen und der europäi-
schen Klimaschutzpolitik.
Zu Frage 3:
Während bei der
Verbrennung von Heizöl 2,7 kg CO2/Liter Heizöl emittiert werden, ist die
Verbrennung
von Biomasse CO2-neutral (was beim Verbrennen des Holzes an CO2 entsteht,
wurde beim Wachsen des Holzes aus der Luft gebunden). Selbst unter
Berücksichtigung des
durch
die Holzbringung und den Holztransport verursachten CO2-Ausstoßes,
verschlechtert
sich die positive
Klimabilanz des Holzes gegenüber Öl nicht, wenn man den nicht unbeträchtli-
chen Energieaufwand zur Ölförderung, zur Ölraffination und zum Öltransport
einkalkuliert.
Die Argumentation des
IWO, „Biomasse sei nicht so sauber in der Verbrennung", stützt sich
meist auf den Vergleich eines Durchschnitts von Messungen für den Bestand aller
bestehen-
den Biomassefeuerungen in Österreich vor 1997/98 mit den Emissionen moderner
Ölheizun-
gen, wobei
verschwiegen wird, dass diese Betrachtung auch über 30 Jahre alte Holzkessel
mit
einschließt, welche aus Klima- und
Umweltschutzgründen genauso wie die alten Ölkessel
durch Biomassefernwärme und moderne
Biomassekessel ersetzt werden bzw. werden sollten.
Wie der
Energiebericht 2003 der Österreichischen Bundesregierung auf Seite 142
eindrucks-
voll
zeigt, haben sich die bei alten Holzkesseln kritischen CO-Emissionen und die
Wirkungs-
grade
seit 1980 aber extrem verbessert. Tabelle 2b auf Seite 191 des Energieberichtes
zeigt
die
durchschnittlichen Emissionsfaktoren 1996 für kleine Heizwerke und lässt
erkennen, dass
Biomasseheizwerke sogar im Bereich der
klassischen Schadstoffe ölbefeuerten Anlagen um
nichts nachstehen (weniger SO2-Emissionen, dafür etwas höhere CO-Emissionen),
verdeut-
licht aber auch die großen Vorteile der Biomasse hinsichtlich der
CO2-Emissionen gegenüber
Öl und Gas. CO2 ist schließlich der Luftschadstoff, dessen Reduktion
vorrangig sein muss, um
den Klimaschutz nachhaltig zu unterstützen.
Zu Frage 4:
Praktisch alle österreichischen Biomasseheizwerke verfügen
über regionale Versorgungskon-
zepte und beschaffen in der Regel den benötigten Brennstoff innerhalb eines
Einzugsgebietes
von etwa 50 km. Für die regionalen
Versorgungskonzepte stehen - nunmehr verstärkt durch
die EU-Erweiterung - nicht nationale
Grenzen im Vordergrund, sondern Wirtschaftlichkeits-
überlegungen hinsichtlich möglichst geringer Transportkosten. Demgemäß sind die
Versor-
gungskonzepte der Biomasseheizwerke wichtige Impulse für eine möglichst
hohe Wertschöp-
fung in der jeweiligen Region.
Die Erfahrung zeigt, dass die Biomasseheizwerke in ihrem
Einzugsgebiet positive Impulse für
die Waldpflege geben konnten, da viele
Maßnahmen der Waldpflege erst durch die Absatz-
möglichkeiten für niedrigpreisige
Holzsortimente zur energetischen Nutzung unter wirtschaft-
lich sinnvollen Rahmenbedingungen möglich wurden.
Zu Frage 5:
Im Bereich der
Umweltförderung im Inland bildet die Förderung von Biomasseheizwerken ei-
nen
bedeutenden Schwerpunkt. Jährlich werden dabei Bundesmittel in der Höhe von ca.
8
Mio. € für Heizwerke aufgewendet, die - gemeinsam mit Landes- und EU-Mitteln -
Investi-
tionen von über 46
Mio. € auslösen.
Im Bereich der agrarischen
Investitionsförderung werden weiters ca. 3,5 Mio. € Bundesmittel
aufgewendet, die
Investitionen von 23 Mio. € auslösen.
Diese Förderungen werden nicht nur durch die Kofinanzierung
durch EU-Mittel unterstützt (im
Rahmen der Zielgebiete bzw. aus dem Programm
zur Entwicklung des ländlichen Raums),
sondern beweisen auch in ihren Förderungssätzen die besondere Priorität der
Europäischen
Kommission für diese Anlagen. Der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen im
Umweltschutzbe-
reich beschränkt die Förderungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten, um
Wettbewerbsverzer-
rungen zwischen Mitgliedstaaten, aber auch zwischen Technologien zu verhindern.
Förde-
rungsfähig sind daher prinzipiell nur die umweltrelevanten Mehrkosten.
Die Priorität der Euro-
päischen Kommission lässt sich jedoch aus
den erlaubten Förderungssätzen für die Erneuer-
baren Energieträger ersehen. Diese hohen Förderungssätze sollen den
Wettbewerbsnachteil
gegenüber den fossilen Energieträgern ausgleichen und somit helfen, die
europäischen Ziele
des Klimaschutzes und der
Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern zu erreichen.
Zu Frage 6:
Hiezu darf ich auf die Argumentation zu den Fragen 1 bis 4 verweisen.
Zu Frage 7:
Wie bereits ausgeführt, ist Biomasse,
aber auch Biogas ein CO2-neutraler und damit klima-
freundlicher Energieträger. Das Ausmaß der CO2-Einsparung durch
Biomassefernwärmewer-
ke zeigen normalerweise am überzeugendsten die im Vorfeld der Errichtung von
Biomasse-
heizwerken für die jeweilige Ortschaft durchgeführten CO2-Bilanzen vor und nach
Errichtung
der Biomasseheizwerke. Diese wird auch im Falle des Biomasseheizwerkes
Grieskirchen für
sich sprechen, denn jeder Liter Öl, der durch Biomasse ersetzt wird, bringt 2,7
kg CO2 weni-
ger, jeder m3 Erdgas,
der durch Biomasse ersetzt wird, bringt ca. 2 kg CO2 weniger und jedes
kg Steinkohle, das durch Biomasse ersetzt
wird, bringt gar 3,5 kg weniger an CO2-
Emissionen.