2064/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Großruck, Kolleginnen und Kollegen vom
31. August 2004, Nr. 2109/J, betreffend der Errichtung eines Bioenergie-Heizwerkes in Gries-
kirchen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Das Institut für wirtschaftliche Ölheizung Österreich (IWO) ist eine von der Öllobby finanzierte
Einrichtung zur Bewerbung und Verbreitung von Ölheizungen. Insofern ist davon auszugehen,
dass massive eigene Geschäftsinteressen hinter der gegenständlichen Kampagne des IWO
stehen.

Der Inhalt des zitierten IWO-Briefes entbehrt jeder seriösen Grundlage und dient ausschließ-
lich der Verunsicherung der Anrainer von Biomasseheizwerken.

Zu Frage 2:

Aus Gründen des Klimaschutzes ist der verstärkte Einsatz von Biomasse zur Raumheizung
unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Forstwirtschaft - wie sie in der EU allgemein üblich


ist - dringend geboten. So ist das EU-Weißbuch „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Ener-
giequellen" aus 1997 getragen von der übergeordneten Zielsetzung einer Verdoppelung des
Anteils an Erneuerbarer Energie am Gesamtenergieeinsatz der EU bis 2010. Die für die Ver-
doppelung zusätzlich notwendige Produktion von Erneuerbaren Energieträgern soll laut EU-
Weißbuch zu über 60 % aus Biomasse stammen. Demnach soll der Anteil der Biomasse am
Gesamtenergieeinsatz der EU von 3 % im Jahr 1995 auf 8,5 % im Jahr 2010 erhöht werden.
Dafür ist die energetische Nutzung von zusätzlich 90 Mtoe (3780 PJ) Biomasse allein in den
15 „alten" Mitgliedstaaten notwendig (entspricht etwa dem dreifachen Energiebedarf Öster-
reichs).

Der Zielsetzung des EU-Weißbuches sowie dem Holzreichtum Österreichs entsprechend hat
die Bundesregierung im Regierungsprogramm unter Kapitel 14 „Nachhaltigkeit, Umwelt und
Landwirtschaft" das Ziel verankert, zwecks Forcierung Erneuerbarer Energien den Biomasse-
einsatz bis 2010 um 75 % zu erhöhen. Der verstärkte Einsatz des CO2-neutralen Energieträ-
gers Biomasse ist also allgemein akzeptierter Standard der österreichischen und der europäi-
schen Klimaschutzpolitik.

Zu Frage 3:

Während bei der Verbrennung von Heizöl 2,7 kg CO2/Liter Heizöl emittiert werden, ist die
Verbrennung von Biomasse CO2-neutral (was beim Verbrennen des Holzes an CO2 entsteht,
wurde beim Wachsen des Holzes aus der Luft gebunden). Selbst unter Berücksichtigung des
durch die Holzbringung und den Holztransport verursachten CO2-Ausstoßes, verschlechtert
sich die positive Klimabilanz des Holzes gegenüber Öl nicht, wenn man den nicht unbeträchtli-
chen Energieaufwand zur Ölförderung, zur Ölraffination und zum Öltransport einkalkuliert.

Die Argumentation des IWO, „Biomasse sei nicht so sauber in der Verbrennung", stützt sich
meist auf den Vergleich eines Durchschnitts von Messungen für den Bestand aller bestehen-
den Biomassefeuerungen in Österreich vor 1997/98 mit den Emissionen moderner Ölheizun-
gen, wobei verschwiegen wird, dass diese Betrachtung auch über 30 Jahre alte Holzkessel mit
einschließt, welche aus Klima- und Umweltschutzgründen genauso wie die alten Ölkessel
durch Biomassefernwärme und moderne Biomassekessel ersetzt werden bzw. werden sollten.


Wie der Energiebericht 2003 der Österreichischen Bundesregierung auf Seite 142 eindrucks-
voll zeigt, haben sich die bei alten Holzkesseln kritischen CO-Emissionen und die Wirkungs-
grade seit 1980 aber extrem verbessert. Tabelle 2b auf Seite 191 des Energieberichtes zeigt
die durchschnittlichen Emissionsfaktoren 1996 für kleine Heizwerke und lässt erkennen, dass
Biomasseheizwerke sogar im Bereich der klassischen Schadstoffe ölbefeuerten Anlagen um
nichts nachstehen (weniger SO2-Emissionen, dafür etwas höhere CO-Emissionen), verdeut-
licht aber auch die großen Vorteile der Biomasse hinsichtlich der CO2-Emissionen gegenüber
Öl und Gas. CO2 ist schließlich der Luftschadstoff, dessen Reduktion vorrangig sein muss, um
den Klimaschutz nachhaltig zu unterstützen.

Zu Frage 4:

Praktisch alle österreichischen Biomasseheizwerke verfügen über regionale Versorgungskon-
zepte und beschaffen in der Regel den benötigten Brennstoff innerhalb eines Einzugsgebietes
von etwa 50 km. Für die regionalen Versorgungskonzepte stehen - nunmehr verstärkt durch
die EU-Erweiterung - nicht nationale Grenzen im Vordergrund, sondern Wirtschaftlichkeits-
überlegungen hinsichtlich möglichst geringer Transportkosten. Demgemäß sind die Versor-
gungskonzepte der Biomasseheizwerke wichtige Impulse für eine möglichst hohe Wertschöp-
fung in der jeweiligen Region.

Die Erfahrung zeigt, dass die Biomasseheizwerke in ihrem Einzugsgebiet positive Impulse für
die Waldpflege geben konnten, da viele Maßnahmen der Waldpflege erst durch die Absatz-
möglichkeiten für niedrigpreisige Holzsortimente zur energetischen Nutzung unter wirtschaft-
lich sinnvollen Rahmenbedingungen möglich wurden.

Zu Frage 5:

Im Bereich der Umweltförderung im Inland bildet die Förderung von Biomasseheizwerken ei-
nen bedeutenden Schwerpunkt. Jährlich werden dabei Bundesmittel in der Höhe von ca.
8 Mio. € für Heizwerke aufgewendet, die - gemeinsam mit Landes- und EU-Mitteln - Investi-
tionen von über 46 Mio. € auslösen.


Im Bereich der agrarischen Investitionsförderung werden weiters ca. 3,5 Mio. € Bundesmittel
aufgewendet, die Investitionen von 23 Mio. € auslösen.

Diese Förderungen werden nicht nur durch die Kofinanzierung durch EU-Mittel unterstützt (im
Rahmen der Zielgebiete bzw. aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums),
sondern beweisen auch in ihren Förderungssätzen die besondere Priorität der Europäischen
Kommission für diese Anlagen. Der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen im Umweltschutzbe-
reich beschränkt die Förderungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten, um Wettbewerbsverzer-
rungen zwischen Mitgliedstaaten, aber auch zwischen Technologien zu verhindern. Förde-
rungsfähig sind daher prinzipiell nur die umweltrelevanten Mehrkosten. Die Priorität der Euro-
päischen Kommission lässt sich jedoch aus den erlaubten Förderungssätzen für die Erneuer-
baren Energieträger ersehen. Diese hohen Förderungssätze sollen den Wettbewerbsnachteil
gegenüber den fossilen Energieträgern ausgleichen und somit helfen, die europäischen Ziele
des Klimaschutzes und der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern zu erreichen.

Zu Frage 6:

Hiezu darf ich auf die Argumentation zu den Fragen 1 bis 4 verweisen.

Zu Frage 7:

Wie bereits ausgeführt, ist Biomasse, aber auch Biogas ein CO2-neutraler und damit klima-
freundlicher Energieträger. Das Ausmaß der CO2-Einsparung durch Biomassefernwärmewer-
ke zeigen normalerweise am überzeugendsten die im Vorfeld der Errichtung von Biomasse-
heizwerken für die jeweilige Ortschaft durchgeführten CO2-Bilanzen vor und nach Errichtung
der Biomasseheizwerke. Diese wird auch im Falle des Biomasseheizwerkes Grieskirchen für
sich sprechen, denn jeder Liter Öl, der durch Biomasse ersetzt wird, bringt 2,7 kg CO2 weni-
ger, jeder m3 Erdgas, der durch Biomasse ersetzt wird, bringt ca. 2 kg CO2 weniger und jedes
kg Steinkohle, das durch Biomasse ersetzt wird, bringt gar 3,5 kg weniger an CO2-
Emissionen.