207/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 188/J-NR/2003 betreffend Zukunft der
Post AG, die die
Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 12. März 2003 an mich
gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 3, 6 sowie 8 bis 11:
Welche
Konsequenzen sollen aus der Kritik des Rechnungshofs (Bericht BUND 2003/1;
III-13 d.
Beilagen /XXII.GP) gezogen werden?
Worauf
führen Sie die unterschiedliche Höhe der Gewinnerwartung von Dezember 2002
(EGT-
Prognose: 30 Mio) und März 2003 (19 Mio) zurück? Ist eine Fehlinformation durch
das Management
auszuschließen?
Welche
Strategie verfolgen Sie für die Post AG? Werden Sie dazu eine Studie erstellen
lassen, wenn
nein, warum nicht?
Welche
Rolle spielte die Entnahme von Sonderdividenden hinsichtlich der offenbar
unausweichlich
gewordenen, zum Teil massiven Tariferhöhungen?
Wurde
bereits ein Gutachten über Aspekte des geplanten Teil- oder Gesamtverkaufs der
Post AG
erstellt? Wenn nicht, warum nicht?
Wenn
ja, von wem wurde es in welchem Zeitraum durchgeführt und welche Aussagen traf
es über
Preis, Zeitpunkt der Veräußerung,
derzeitige und zukünftige Steuerleistung des Unternehmens in
Österreich, Arbeitsplatzentwicklung und Versorgungssicherheit für Bevölkerung
und Wirtschaft?
Beabsichtigen Sie bei einer Privatisierung bzw. einem
Teilverkauf an einen strategischen Partner, die
Sperrminorität (25 % plus 1 Stimme) zu behalten, wenn nein, warum nicht?
Für welchen
Zweck soll der Einmalerlös bei Verkauf, der nach groben Schätzungen bis zu 1,5
bis 2
Mrd. Euro betragen kann, verwendet werden (Schuldentilgung, Forschung und
Technologie,...)?
Antwort:
Zu diesen Fragen
können meinerseits keine Aussagen gemacht werden, da ich nicht
Eigentümervertreter der Österreichischen Post AG bin.
Die
Eigentumsanteile an diesem Unternehmen werden vom Bundesminister für Finanzen
im
Rahmen der ÖIAG verwaltet.
Fragen 4, 5 und 7:
Wie beurteilen Sie die neue Spartenorganisation der Post AG
(Brief, Infomail, Paket, Zeitung,
Postämter), die laut Medienberichterstattung die Kosten um 30 Prozent steigen
ließ? Welche
Umstrukturierung wird überlegt?
Wie erklären
Sie, dass trotz gestiegener Kosten in einzelnen Bereichen der Kundenservice
massiv
schlechter wurde, wie beispielsweise beim "Sammler-Service", das
zuletzt seine Auslieferungsfristen
nicht einhalten konnte und dies mit erneutem Kostenaufwand den KundInnen
kommunizieren mußte?
Wann wurde/wird
a) die Strukturanpassung des Filialnetzes (Postämter, Postpartner, Post.box),
b) die damit
verbundenen Veränderungen der Zustellformen speziell im ländlichen Raum
evaluiert
und erfolgt/e/n diese Evaluierung/en unternehmensintern oder -extern?
Antwort:
Die
österreichische Post AG ist seit 1.5.1996 nicht mehr Bestandteil der
Hoheitsverwaltung. Die
gegenständlichen Fragen betreffen daher nicht mehr Akte der Vollziehung und
unterliegen daher
auch nicht mehr dem Fragerecht nach Art. 52 Abs. 1 B-VG. Es handelt sich dabei
ausschließlich
um betriebliche Bereiche der österreichischen Post AG, wobei für die Gestaltung
des Filialnetzes
eine Bindung an die Rahmenbedingungen der Post-Universaldienstverordnung
gegeben ist.
Frage 12:
Wie sollen in Zukunft die Universaldienste finanziert werden?
Antwort:
Die Finanzierung
des Universaldienstes wird bis zur vollständigen Liberalisierung durch die
Beibehaltung bestimmter reservierter Dienste gesichert. Die Richtlinie 97/67/EG
geht von diesem
Modell aus und es liegt auch der geänderten Fassung der Richtlinie 2002/39
zugrunde. Auch das
Postgesetz 1997 stellt auf diese Vorgangsweise ab.
Frage 13:
Welche Leistungen sollen sie umfassen?
Antwort:
Der Umfang des Universaldienstes ergibt sich sowohl aus
Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG als auch
aus dem Postgesetz 1997. Er umfasst die Beförderung von Postsendungen bis zu
einem Gewicht
von 2 Kilogramm, von Paketen bis zu 20 Kilogramm sowie die Sonderbehandlungen
Einschreiben
und Wertversand.
Frage 14:
Wie sollen diese
erbracht werden? Ist längerfristig eine Ausschreibung von
Universaldienstaufträgen in Aussicht genommen?
Antwort:
Das Postgesetz
1997 verpflichtet die Österreichische Post AG ex lege zur Aufrechterhaltung
eines
flächendeckenden Universaldienstes. Die Notwendigkeit einer Ausschreibung der
Universaldienstleistungen ist aus heutiger Sicht nicht gegeben.
Frage 15:
Was kosteten die
Universaldienste, die bislang aus dem Erlös des Briefmonopols finanziert
werden, bisher? Werden Sie darüber und über die Zukunft der Universaldienste im
Vergleich mit
anderen Staaten eine Studie erstellen lassen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Über die Kosten des Universaldienstes gibt es unterschiedliche Meinungen der Experten.
Es ist beabsichtigt einen Workshop zum Thema "Kostensysteme - Erfahrungen aus der Praxis" zu
veranstalten, und dabei auch die Frage der Kosten des Universaldienstes zu erörtern.
Frage 16:
In welcher Form
und Frequenz wird die Preiskommission über die Qualitätsfortschritte
informiert,
die im Gegenzug zur Tariferhöhung zuzusagen waren?
Antwort
Bei der Sitzung der
Preiskommission am 13. Februar 2003 wurde vereinbart, dass die
österreichische Post AG die Mitglieder der Preiskommission über die
Realisierung von
Maßnahmen, die zu einer signifikanten Verbesserung der Dienstleistungsqualität
führen,
entsprechend informiert (Bereich Westen und
Süden Österreichs bis Oktober 2003/Bereich Wien,
NÖ und Bgld. bis Februar 2004).