207/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 188/J-NR/2003 betreffend Zukunft der Post AG, die die
Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 12. März 2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2, 3, 6 sowie 8 bis 11:

Welche Konsequenzen sollen aus der Kritik des Rechnungshofs (Bericht BUND 2003/1; III-13 d.
Beilagen /XXII.GP) gezogen werden?

Worauf führen Sie die unterschiedliche Höhe der Gewinnerwartung von Dezember 2002 (EGT-
Prognose: 30 Mio) und März 2003 (19 Mio) zurück? Ist eine Fehlinformation durch das Management
auszuschließen?

Welche Strategie verfolgen Sie für die Post AG? Werden Sie dazu eine Studie erstellen lassen, wenn
nein, warum nicht?

Welche Rolle spielte die Entnahme von Sonderdividenden hinsichtlich der offenbar unausweichlich
gewordenen, zum Teil massiven Tariferhöhungen?

Wurde bereits ein Gutachten über Aspekte des geplanten Teil- oder Gesamtverkaufs der Post AG
erstellt? Wenn nicht, warum nicht?

Wenn ja, von wem wurde es in welchem Zeitraum durchgeführt und welche Aussagen traf es über
Preis, Zeitpunkt der Veräußerung, derzeitige und zukünftige Steuerleistung des Unternehmens in
Österreich, Arbeitsplatzentwicklung und Versorgungssicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft?

Beabsichtigen Sie bei einer Privatisierung bzw. einem Teilverkauf an einen strategischen Partner, die
Sperrminorität (25 % plus 1 Stimme) zu behalten, wenn nein, warum nicht?


Für welchen Zweck soll der Einmalerlös bei Verkauf, der nach groben Schätzungen bis zu 1,5 bis 2
Mrd. Euro betragen kann, verwendet werden (Schuldentilgung, Forschung und Technologie,...)?

Antwort:

Zu diesen Fragen können meinerseits keine Aussagen gemacht werden, da ich nicht
Eigentümervertreter der Österreichischen Post AG bin.

Die Eigentumsanteile an diesem Unternehmen werden vom Bundesminister für Finanzen im
Rahmen der ÖIAG verwaltet.

Fragen 4, 5 und 7:

Wie beurteilen Sie die neue Spartenorganisation der Post AG (Brief, Infomail, Paket, Zeitung,
Postämter), die laut Medienberichterstattung die Kosten um 30 Prozent steigen ließ? Welche
Umstrukturierung wird überlegt?

Wie erklären Sie, dass trotz gestiegener Kosten in einzelnen Bereichen der Kundenservice massiv
schlechter wurde, wie beispielsweise beim "Sammler-Service", das zuletzt seine Auslieferungsfristen
nicht einhalten konnte und dies mit erneutem Kostenaufwand den KundInnen kommunizieren mußte?

Wann wurde/wird

a) die Strukturanpassung des Filialnetzes (Postämter, Postpartner, Post.box),

b) die damit verbundenen Veränderungen der Zustellformen speziell im ländlichen Raum evaluiert
und erfolgt/e/n diese Evaluierung/en unternehmensintern oder -extern?

Antwort:

Die österreichische Post AG ist seit 1.5.1996 nicht mehr Bestandteil der Hoheitsverwaltung. Die
gegenständlichen Fragen betreffen daher nicht mehr Akte der Vollziehung und unterliegen daher
auch nicht mehr dem Fragerecht nach Art. 52 Abs. 1 B-VG. Es handelt sich dabei ausschließlich
um betriebliche Bereiche der österreichischen Post AG, wobei für die Gestaltung des Filialnetzes
eine Bindung an die Rahmenbedingungen der Post-Universaldienstverordnung gegeben ist.

Frage 12:

Wie sollen in Zukunft die Universaldienste finanziert werden?

Antwort:

Die Finanzierung des Universaldienstes wird bis zur vollständigen Liberalisierung durch die
Beibehaltung bestimmter reservierter Dienste gesichert. Die Richtlinie 97/67/EG geht von diesem
Modell aus und es liegt auch der geänderten Fassung der Richtlinie 2002/39 zugrunde. Auch das
Postgesetz 1997 stellt auf diese Vorgangsweise ab.

Frage 13:

Welche Leistungen sollen sie umfassen?

Antwort:

Der Umfang des Universaldienstes ergibt sich sowohl aus Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG als auch
aus dem Postgesetz 1997. Er umfasst die Beförderung von Postsendungen bis zu einem Gewicht
von 2 Kilogramm, von Paketen bis zu 20 Kilogramm sowie die Sonderbehandlungen Einschreiben
und Wertversand.


Frage 14:

Wie sollen diese erbracht werden? Ist längerfristig eine Ausschreibung von
Universaldienstaufträgen in Aussicht genommen?

Antwort:

Das Postgesetz 1997 verpflichtet die Österreichische Post AG ex lege zur Aufrechterhaltung eines
flächendeckenden Universaldienstes. Die Notwendigkeit einer Ausschreibung der
Universaldienstleistungen ist aus heutiger Sicht nicht gegeben.

Frage 15:

Was kosteten die Universaldienste, die bislang aus dem Erlös des Briefmonopols finanziert
werden, bisher? Werden Sie darüber und über die Zukunft der Universaldienste im Vergleich mit
anderen Staaten eine Studie erstellen lassen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Über die Kosten des Universaldienstes gibt es unterschiedliche Meinungen der Experten.

Es ist beabsichtigt einen Workshop zum Thema "Kostensysteme - Erfahrungen aus der Praxis" zu

veranstalten, und dabei auch die Frage der Kosten des Universaldienstes zu erörtern.

Frage 16:

In welcher Form und Frequenz wird die Preiskommission über die Qualitätsfortschritte informiert,
die im Gegenzug zur Tariferhöhung zuzusagen waren?

Antwort

Bei der Sitzung der Preiskommission am 13. Februar 2003 wurde vereinbart, dass die
österreichische Post AG die Mitglieder der Preiskommission über die Realisierung von
Maßnahmen, die zu einer signifikanten Verbesserung der Dienstleistungsqualität führen,
entsprechend informiert (Bereich Westen und Süden Österreichs bis Oktober 2003/Bereich Wien,
NÖ und Bgld. bis Februar 2004).