2085/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.11.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0149-I/A/3/2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2113/J der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
wie
folgt:
Fragen 1 bis 3:
Zunächst
möchte ich vorausschicken, dass meine Intentionen nicht darin bestehen, die
eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger in Frage zu stellen.
In Anbetracht
der anhaltenden Kritik an der wirtschaftlichen Führung der eigenen
Einrichtungen durch die Versicherungsträger halte ich es jedoch für angebracht,
Überlegungen zu neuen Organisationsformen des Betriebs der eigenen Einrichtungen
anzustellen, die eine größere Transparenz in der Kostenrechnung ermöglichen
und die Betriebsführung unter Einbeziehung privatwirtschaftlichen „Know-hows“
professionalisieren.
Grundsätzlich
halte ich es auch für wünschenswert, dass Anbieter und Financiers von
Leistungen getrennt sind, wie es mittlerweile auch von den Bundesländern
praktiziert wird, die ihre Krankenanstalten in eigene Betriebsgesellschaften
ausgegliedert haben.
Es soll daher
auch für die Sozialversicherungsträger ganz konkret geprüft werden, wie die
optimale Betriebsform für die eigenen Einrichtungen beschaffen sein soll, zumal
das Sozialversicherungsrecht u.a. die Möglichkeit der Nutzung von public
private partnership-Modellen eröffnet. Die Sozialversicherungsträger sollen
aber weiterhin das Eigentum an ihren eigenen Einrichtungen behalten und nach
Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen die wesentlichen strategischen
Entscheidungen darüber treffen.
Fragen 4 bis
9:
Zu diesen
Fragen verweise ich auf die beigeschlossenen Daten, die mir vom
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt
wurden (Ambulatorien der SV-Träger/Personal, Ambulatorien der SV-Träger/Fallzahlen,
Zahnambulatorien/Behandlungsarten und Zahnambulatorien/
Einnahmen).
Fragen 10 und
11:
Ich vertrete
nicht die Auffassung, dass die bloße Auslagerung der Zahnambulatorien in der
beschriebenen Form zu einer Steigerung der Kosten der von diesen erbrachten
Leistungen führen muss und kann auch nicht erkennen, woraus diese Auffassung
abgeleitet werden sollte. Ich erachte es daher a priori für nicht erforderlich,
im Rahmen meines Zuständigkeitsbereichs diesbezüglich Maßnahmen zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die
vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.