209/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.05.2003
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Anfragebeantwortung

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Diskriminierung von Menschen mit Behinderung"
gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Wie mir mitgeteilt wird, soll - im Sinne des Regierungsprogramms 2003 bis 2006 - noch im
Laufe dieses Jahres eine neue Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Berufsausbildungs-,
-ausübungs- und -Zugangsgesetze im Hinblick auf mögliche Diskriminierungen behinderter
Menschen eingerichtet werden. Das Bundesministerium für Justiz wird selbstverständlich
auch in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten. Was die bislang geleisteten Arbeiten der in diesem
Zusammenhang eingerichteten Arbeitsgruppen betrifft, erlaube ich mir auf die
Anfragebeantwortung des - hier federführend zuständigen - Herrn Bundeskanzler zur
ZI. 201/J-NR/2003 zu verweisen. Ich habe in meiner Beantwortung der Anfrage ZI. 4379/J-
NR/2002 vom November 2002 zu den das Justizressort betreffenden Punkten des
Gesamtberichts ausführlich Stellung genommen.

Wann die Arbeit der neuen, noch zu konstituierenden Arbeitsgruppe abgeschlossen sein
wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

Ob es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz gesetzliche Bestimmun-
gen gibt, die behinderte Menschen benachteiligen, wird in dieser Arbeitsgruppe zu beraten
sein. Sobald ein schriftlicher Bericht der Arbeitsgruppe vorliegt, wird dieser dem Nationalrat
zur Kenntnis gebracht werden.