209/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.05.2003
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Anfragebeantwortung
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Wie mir mitgeteilt wird, soll - im Sinne des
Regierungsprogramms 2003 bis 2006 - noch im
Laufe dieses Jahres eine neue Arbeitsgruppe zur Durchforstung der
Berufsausbildungs-,
-ausübungs- und -Zugangsgesetze im Hinblick auf mögliche Diskriminierungen
behinderter
Menschen eingerichtet werden. Das Bundesministerium für Justiz wird
selbstverständlich
auch in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten. Was die bislang geleisteten Arbeiten
der in diesem
Zusammenhang eingerichteten Arbeitsgruppen betrifft, erlaube ich mir auf die
Anfragebeantwortung des - hier federführend zuständigen - Herrn Bundeskanzler
zur
ZI. 201/J-NR/2003 zu verweisen. Ich habe in meiner Beantwortung der Anfrage ZI.
4379/J-
NR/2002 vom November 2002 zu den das Justizressort betreffenden Punkten des
Gesamtberichts ausführlich Stellung genommen.
Wann die Arbeit der neuen, noch zu konstituierenden
Arbeitsgruppe abgeschlossen sein
wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Ob es im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Justiz gesetzliche Bestimmun-
gen gibt, die behinderte Menschen benachteiligen, wird in dieser Arbeitsgruppe
zu beraten
sein. Sobald ein schriftlicher Bericht der Arbeitsgruppe vorliegt, wird dieser
dem Nationalrat
zur Kenntnis gebracht werden.