212/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die nunmehr durch eine
wissen-
schaftliche Untersuchung festgestellte Verschlechterung der Situation
jugendlicher
Häftlinge durch die Übersiedlung von der Justizanstalt Erdberg in die
Justizanstalt
Josefstadt" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 3 und 6:
Es handelte sich um Interviews mit 19
Insassen unter Zusicherung der Anonymität.
Dass solche Befragungen - schon im Hinblick auf die geringe Zahl von befragten
In-
sassen - notwendigerweise ein unvollständiges Bild der Realität ergeben, liegt
auf
der Hand.
Zu 2:
Aus der zitierten Befragung ergab sich,
dass gerade bei der Unterbringung (bauli-
cher Zustand der Anstalt und Zellengröße) eine deutliche Verbesserung bei den
Be-
fragten angegeben wurde.
Zu 7:
Die Eigenständigkeit des
Jugendstrafvollzuges ist vollinhaltlich gewährleistet und
bleibt daher
erhalten.
Zu 4, 5, 8 und 9:
Diese
Befragung von 19 Insassen stellt keine Widerlegung der bisherigen Argumen-
te dar, die richtigerweise zur Einrichtung eines Jugenddepartements in der
Justizan-
stalt Wien-Josefstadt geführt haben.