212/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.05.2003
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Anfragebeantwortung

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die nunmehr durch eine wissen-
schaftliche Untersuchung festgestellte Verschlechterung der Situation jugendlicher
Häftlinge durch die Übersiedlung von der Justizanstalt Erdberg in die Justizanstalt
Josefstadt" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 6:

Es handelte sich um Interviews mit 19 Insassen unter Zusicherung der Anonymität.
Dass solche Befragungen - schon im Hinblick auf die geringe Zahl von befragten In-
sassen - notwendigerweise ein unvollständiges Bild der Realität ergeben, liegt auf
der Hand.

Zu 2:

Aus der zitierten Befragung ergab sich, dass gerade bei der Unterbringung (bauli-
cher Zustand der Anstalt und Zellengröße) eine deutliche Verbesserung bei den Be-
fragten angegeben wurde.

Zu 7:

Die Eigenständigkeit des Jugendstrafvollzuges ist vollinhaltlich gewährleistet und

bleibt daher erhalten.


Zu 4, 5, 8 und 9:

Diese Befragung von 19 Insassen stellt keine Widerlegung der bisherigen Argumen-
te dar, die richtigerweise zur Einrichtung eines Jugenddepartements in der Justizan-
stalt Wien-Josefstadt geführt haben.