213/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde haben am
19. März 2003 unter der Nr. 206/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Diskriminierung von Menschen mit Behinderung" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu l bis 3:
Bereits in der XX. Gesetzgebungsperiode wurde der
bundesgesetzliche Normenbestand von
einer Arbeitsgruppe hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen
durchforstet,
der Abschlussbericht dem Nationalrat vorgelegt (vgl. III -178 d.B., XX. GP) und
von diesem
am 13. Juli 1999 zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht enthielt keinen, den
Voll-
ziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung betreffenden
Punkt.
Auch eine aus Anlass der vorliegenden Anfrage veranlasste
Überprüfung ergab, dass die
von meinem Ressort wahrzunehmenden Legislativangelegenheiten keine
diskriminierenden
Bestimmungen für Menschen mit Behinderung enthalten.
Ungeachtet dessen ist beabsichtigt, zur Umsetzung der in
der Anfrage zitierten Ziele des
Regierungsprogrammes für die XXII. Gesetzgebungsperiode eine Arbeitsgruppe
unter
Einbeziehung von Vertretern von Behindertenorganisationen einzusetzen. Die
Ergebnisse
dieser Arbeitsgruppe werden dem Nationalrat übermittelt werden. Im übrigen
verweise ich
zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung
der
Anfrage 201/J.