213/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.05.2003
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Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
19. März 2003 unter der Nr. 206/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Diskriminierung von Menschen mit Behinderung" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:

Zu l bis 3:

Bereits in der XX. Gesetzgebungsperiode wurde der bundesgesetzliche Normenbestand von
einer Arbeitsgruppe hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen durchforstet,
der Abschlussbericht dem Nationalrat vorgelegt (vgl. III -178 d.B., XX. GP) und von diesem
am 13. Juli 1999 zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht enthielt keinen, den Voll-
ziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung betreffenden Punkt.

Auch eine aus Anlass der vorliegenden Anfrage veranlasste Überprüfung ergab, dass die
von meinem Ressort wahrzunehmenden Legislativangelegenheiten keine diskriminierenden
Bestimmungen für Menschen mit Behinderung enthalten.

Ungeachtet dessen ist beabsichtigt, zur Umsetzung der in der Anfrage zitierten Ziele des
Regierungsprogrammes für die XXII. Gesetzgebungsperiode eine Arbeitsgruppe unter
Einbeziehung von Vertretern von Behindertenorganisationen einzusetzen. Die Ergebnisse
dieser Arbeitsgruppe werden dem Nationalrat übermittelt werden. Im übrigen verweise ich
zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der
Anfrage 201/J.