2135/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.11.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ: 11.001/0153-I/A/3/2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2146/J der Abgeordneten Silhavy,
Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Mein Ressort hat mit der
Firma Roland Berger Strategy Consultants GmbH gem § 26 Abs. 4
Bundesvergabegesetz 2002 idgF einen Werkvertrag zum Thema Customizing eines EDV-Tools zur Abbildung der "Gesamtrechnung im
österreichischen Gesundheitswesen" abgeschlossen.
Es handelt sich dabei
nicht – wie die Anfrage behauptet – um ein „Legitimationsgutachten“ für „PR für
das politische Vorhaben der Entmachtung der SV-Selbstverwaltung“. Auftrag war
vielmehr eine gesamthafte Darstellung der Kosten und Finanzierungsströme aller
Sektoren des Gesundheitswesens.
Gemäß der genannten
einschlägigen Bestimmung des Bundesvergabegesetzes können Aufträge über
geistig-schöpferische Dienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne
vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer vergeben werden, wenn der
geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 130 000 SRZ (162 293 €) nicht
erreicht und im Hinblick auf die Eigenart der Leistung die Durchführung eines
wirtschaftlichen Wettbewerbes auf Grund der Kosten des Beschaffungsvorganges
wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Diese Voraussetzungen
lagen im gegenständlichen Fall vor, da hier auf ein Tool aufgebaut wurde,
dessen Entwicklungszeit bei rund einem Jahr gelegen wäre und mit
Investitionskosten von ca. 500.000 € verbunden gewesen wäre. Dieses Tool wurde
meinem Ressort kostenfrei zur Verfügung gestellt und bildete die
unabdingbare Voraussetzung des Projektes
"Gesamtrechnung im österreichischen Gesundheitswesen."
Frage 4:
Leistungsinhalt:
Datenanalyse
·
Datenerhebung
(sowohl im BMGF als auch extern)
·
Erstellung
des Datenmodells und der Datenbank
·
Definition
aller relevanten Reformansätze
·
Quantifizierung
der Reformeffekte
·
Definition
der detaillierten Modellanforderungen
·
modellhafte
Darstellung der Akteure Prozesse (IST-Modell)
·
Modellieren
der einzelnen Maßnahmen (Soll-Zustände)
·
Szenariorechnung
und abschließende Ergebnisbewertung
Die vertraglich bedungenen
Leistungen waren zu einer ersten Auswertung bis 30.9.2004 zu erbringen.
Frage 5:
Das schon aufgrund des
Umfangs der zu erbringenden Arbeit alleine in Frage kommende Österreichische
Bundesinstitut für Gesundheitswesen wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen
um Beurteilung des Angebotes und Stellungnahme hinsichtlich einer allfälligen
Auftragserteilung ersucht.
Das ÖBIG hat hiezu
festgestellt, dass gemäß Wissenstand des ÖBIG das Unternehmen Roland Berger -
Strategy Consultants zur Zeit das einzige Unternehmen ist, für das die
Entwicklung eines derartigen komplexen Modells in der vorgegebenen
Projektlaufzeit bewältigbar erscheint.
Frage 6:
Als Leistungsentgelt wurde
€ 152.000,-- vereinbart.
Frage 7 und 8:
Die persönliche Meinung von Roland Berger war nicht
Thema der Studie.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin