2135/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.11.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/0153-I/A/3/2004

Wien, am 18. November 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2146/J der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3:

Mein Ressort hat mit der Firma Roland Berger Strategy Consultants GmbH gem § 26 Abs. 4 Bundesvergabegesetz 2002 idgF einen Werkvertrag zum Thema Customizing eines EDV-Tools zur Abbildung der "Gesamtrechnung im österreichischen  Gesundheitswesen"  abgeschlossen.

 

Es handelt sich dabei nicht – wie die Anfrage behauptet – um ein „Legitimationsgutachten“ für „PR für das politische Vorhaben der Entmachtung der SV-Selbstverwaltung“. Auftrag war vielmehr eine gesamthafte Darstellung der Kosten und Finanzierungsströme aller Sektoren des Gesundheitswesens.

 

Gemäß der genannten einschlägigen Bestimmung des Bundesvergabegesetzes können Aufträge über geistig-schöpferische Dienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer vergeben werden, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 130 000 SRZ (162 293 €) nicht erreicht und im Hinblick auf die Eigenart der Leistung die Durchführung eines wirtschaftlichen Wettbewerbes auf Grund der Kosten des Beschaffungsvorganges wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

 

Diese Voraussetzungen lagen im gegenständlichen Fall vor, da hier auf ein Tool aufgebaut wurde, dessen Entwicklungszeit bei rund einem Jahr gelegen wäre und mit Investitionskosten von ca. 500.000 € verbunden gewesen wäre. Dieses Tool wurde meinem Ressort kostenfrei zur Verfügung gestellt und bildete die unabdingbare Voraussetzung des Projektes "Gesamtrechnung im österreichischen Gesundheitswesen."

 

 


Frage 4:

Leistungsinhalt:

 

Datenanalyse

·          Datenerhebung (sowohl im BMGF als auch extern)

·          Erstellung des Datenmodells und der Datenbank

·          Definition aller relevanten Reformansätze

·          Quantifizierung der Reformeffekte

 

Modellierung

·          Definition der detaillierten Modellanforderungen

·          modellhafte Darstellung der Akteure Prozesse (IST-Modell)

·          Modellieren der einzelnen Maßnahmen (Soll-Zustände)

·          Szenariorechnung und abschließende Ergebnisbewertung

 

Die vertraglich bedungenen Leistungen waren zu einer ersten Auswertung bis 30.9.2004 zu erbringen.

 

 

Frage 5:

Das schon aufgrund des Umfangs der zu erbringenden Arbeit alleine in Frage kommende Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen um Beurteilung des Angebotes und Stellungnahme hinsichtlich einer allfälligen Auftragserteilung ersucht.

Das ÖBIG hat hiezu festgestellt, dass gemäß Wissenstand des ÖBIG das Unternehmen Roland Berger - Strategy Consultants zur Zeit das einzige Unternehmen ist, für das die Entwicklung eines derartigen komplexen Modells in der vorgegebenen Projektlaufzeit bewältigbar erscheint.

 

 

Frage 6:

Als Leistungsentgelt wurde € 152.000,-- vereinbart.

 

 

Frage 7 und 8:

Die persönliche Meinung von Roland Berger war nicht Thema der Studie.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin