2136/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.11.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0037-I/4/2004

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                     

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2138/J vom 21. September 2004 der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen, betreffend widersprüchliche Äußerungen des Bundesministers für Finanzen betreffend Steuerfall Verein New Economy, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich mit aller Entschiedenheit festhalten, dass meine am 25. August 2004 getätigte Aussage in keinem Widerspruch zu den tatsäch-
lichen Gegebenheiten steht. Ich habe an diesem Tag darauf hingewiesen, dass wir kein Schriftstück in der Hand haben, in dem der Rechnungshof meiner Person bzw. dem Verein zur Förderung der New Economy eine Schenkungssteuerpflicht attestiert. Diese Aussage war notwendig, weil damit korrekterweise aufgezeigt wurde, dass sich entsprechende Darstellungen in der Zeitschrift "News" nicht mit den Feststellungen im Rechnungshof-Rohbericht
decken. Nach meiner Auffassung liegt daher weder irgendein Widerspruch vor, noch kann daraus abgeleitet werden, dass mit dieser Aussage das Vor-
liegen eines Rechnungshof-Rohberichtes in Abrede gestellt wurde.

 

Außerdem möchte ich zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass sowohl der Verein zur Förderung der New Economy als auch meine Person bereits im Sommer 2003 alle Unterlagen von sich aus offen gelegt haben, und zwei unabhängige Finanzbehörden zum eindeutigen Ergebnis gekommen sind, dass steuerlich stets korrekt gehandelt wurde.

 

Insgesamt gesehen erfolgten Prüfungen seitens der Justiz, der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes und zweimal seitens der Finanz. Auch in diversen Dringlichen und schriftlichen parlamentarischen Anfragen wurden die Fragen eingehend beantwortet. Es wurde stets alles umfangreich offen gelegt.

 

Nun zur Beantwortung der Fragen im Einzelnen:

 

Zu 1.:

Ein Rohbericht des Rechnungshofes ist am 30. Juni 2004 im Bundesministerium für Finanzen eingegangen. Ich habe davon sofort Kenntnis erlangt.

 

Zu 2.:

Wie bereits in der Einleitung dargelegt, habe ich am 25. August 2004 lediglich
davon gesprochen, dass wir kein Schriftstück in der Hand haben, das dem Verein New Economy oder meiner Person eine Schenkungssteuerpflicht attestiert. Dies entspricht absolut den Tatsachen. Ich habe in keiner Weise gesagt, den Rechnungshof-Rohbericht nicht zu kennen. Faktum ist, dass sich der Rechnungshof-Rohbericht nicht mit den Darstellungen in "News" deckt.


 

Zu 3.:

Den Abgabenbehörden wurde der Rohbericht des Rechnungshofes ebenfalls zugestellt. Dieser beinhaltete die Anregung zur nochmaligen Prüfung und die Aufforderung zur Stellungnahme. Die nochmalige Prüfung und anschließende Stellungnahme wurde innerhalb einiger Wochen von den unabhängigen Finanzbehörden durchgeführt. Die zweite Prüfung ergab abermals das Ergebnis, dass sowohl der Verein zur Förderung der New Economy als auch meine Person steuerlich korrekt gehandelt haben.

 

Zu 4.:

Wie bereits erwähnt, erfolgte die Anregung zur nochmaligen Prüfung und die Aufforderung zur Stellungnahme direkt vom Rechnungshof. Dieser vom Rechnungshof vorgebrachten Anregung kamen die unabhängigen Finanzbehörden ohne mein Wissen und ohne die Einbindung meiner Person nach. Wie mir nun anlässlich der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage mitgeteilt wurde, erfolgte die nochmalige Prüfung durch die zuständigen Organe der beiden unabhängigen Finanzämter.

 

Zu 5.:

Das war nicht der Fall.

 

In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass es im ersten Prüfungsverfahren zu keinerlei "Anleitung, wie das Verfahren materiell zu erledigen sei", gekommen ist.

 

Zu 6.:

Diese Frage wäre an den Rechnungshof zu richten. Wie bereits mehrfach dargelegt, gingen die Anregung zur nochmaligen Prüfung und die Aufforderung zur Stellungnahme von ihm aus.


 

Zu 7.:

Ich habe gesagt, dass die Abgabenbehörden nach abermaliger Prüfung zum Ergebnis gekommen sind, dass in allen Fällen steuerrechtlich korrekt gehandelt worden ist. Weiters betone ich nochmals, dass weder vom Rechnungshof noch einem anderen Prüforgan ein Papier vorliegt, welches von einem steuerlich unkorrektem Verhalten spricht! Dies entspricht unbestreitbar den Tatsachen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen