2152/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. September 2004 unter der Nr. 2160/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend finanzielle Unterstützung an die Stadtgemeinde Eisenerz aus
den Mitteln vom Verkauf des Erzberges gerichtet.

Eingangs möchte ich bemerken, daß die ÖIAG in entsprechender Interpretation des
Privatisierungsauftrages der Bundesregierung vom 1. April 2003 für den Steirischen
Erzberg die Aufrechterhaltung des Erzabbaubetriebes zusammen mit der voestalpi-
ne AG und nicht die Maximierung des Erlöses in den Vordergrund gestellt hat. Mit
einer bedingungslosen Verauktionierung des Erzberges hätte die ÖIAG möglicher-
weise zwar einen Mehrerlös erzielt, aber die Weiterführung des Erzabbaues und
damit die Erhaltung der derzeitigen Arbeitsplätze gefährdet.

Es mußte daher von der ÖIAG eine Lösung gefunden werden, die

Ø      eine möglichst lange Nutzung des Erzberges und damit die Erhaltung der
Arbeitsplätze vorsieht;

Ø      die voestalpine AG als einzigen Kunden einbindet und

Ø      EU-konform ist.

Von der ÖIAG wurde in enger Zusammenarbeit mit der voestalpine AG eine Stif-
tungslösung gefunden, die diese Kriterien erfüllt. Außerdem geht - nach Auslaufen
des Erzbabbaus in ca. 10 -15 Jahren - der Erzberg an das Land Steiermark über,
das dann den Erzberg als Kultur- oder Naturdenkmal ausbauen und erhalten kann.

Für den Erzberg selbst und die dort tätigen Mitarbeiter ändert sich nach Mitteilung
der ÖIAG grundsätzlich nichts, außer daß der Erzabbau nicht - wie bisher vorgese-
hen - im Jahr 2007 endet oder mit der voestalpine AG neu verhandelt werden muß,
sondern die vollen Jahre des Erzvorkommens genutzt werden können, um die si-
cher notwendigen Strukturänderungen in der Region voranzutreiben.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:


Zu Frage 1:

Der Eigentümerwechsel entspricht den Vorgaben des Privatisierungsauftrages und
ist darüber hinaus vor allem aus beschäftigungspolitischer Sicht für die betreffende
Region wichtig.

Zu Frage 2:

Die  künftigen  Vertragspartner  sind  derzeit  in  Verhandlungen.   Nach   Klärung

rechtlicher Fragen soll eine Vertragsunterzeichnung rasch erfolgen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Verwendung von Privatisierungserlösen der ÖIAG ist im ÖIAG-Gesetz 2000,
BGBl. I, Nr. 24/2000, idgF, gesetzlich geregelt. Demgemäß ist ein Transfer von
Privatisierungserlösen an eine Gemeinde nicht möglich.

Zu Frage 5:

Der Gemeinde Eisenerz kommen Bedarfszuweisungsmittel gemäß dem Bedarfszu-
weisungsgesetz zugute. Diese Bedarfszuweisungen werden solchen Gemeinden
gewährt, deren finanzielle Situation sich unverschuldet so ungünstig entwickelt, daß
es den Gemeinden - auch bei größter Sparsamkeit - nicht mehr möglich ist, ihre
eingegangenen rechtsgültigen Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig ihren
Aufgabenverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

So wurden in den Jahren 2000 bis 2003 an die Stadtgemeinde Eisenerz folgende
Beträge überwiesen:

 

Jahr

Betrag (in €)

2000

363.364,-

2001

218.018,-

2002

550.000,-

2003

550.000,--

Für die Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt gibt es österreichweit
umfassende Programme der Bundesregierung, wie z.B. das Sonderprogramm Ju-
gendliche „Jobs for You(th)'04" oder das Auffangnetz im Rahmen des Jugendaus-
bildungssicherungsgesetzes. Was die Region Eisenerz betrifft, ist festzuhalten, daß
über diese Jugendprogramme hinaus nach wie vor das gesamte arbeitsmarktpoliti-
sche Instrumentarium des Arbeitsmarktservice zur Verfügung steht.

Für Jugendliche fördert das AMS Steiermark in der Region Eisenerz darüber hinaus
das Projekt „Nordisches Ausbildungszentrum" der JEB GesmbH, wobei von den Ge-
samtkosten in Höhe von rund € 500.000 jährlich 60 % vom AMS und 40 % vom
Land Steiermark bezahlt werden. Die 40 Jugendlichen aus ganz Österreich erhalten
neben ihrer sportlichen Ausbildung und dem Training in den nordischen Sportarten
(dies wird von anderen Stellen finanziert) eine Berufsausbildung in verschiedenen
Lehrberufen gem. § 30 Berufsausbildungsgesetz.