2152/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg,
Kolleginnen und Kollegen haben am
22.
September 2004 unter der Nr. 2160/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend finanzielle Unterstützung an die Stadtgemeinde Eisenerz aus
den
Mitteln vom Verkauf des Erzberges gerichtet.
Eingangs möchte ich bemerken, daß die ÖIAG in
entsprechender Interpretation des
Privatisierungsauftrages der
Bundesregierung vom 1. April 2003 für den Steirischen
Erzberg die Aufrechterhaltung des Erzabbaubetriebes zusammen mit der
voestalpi-
ne AG und nicht die Maximierung des Erlöses
in den Vordergrund gestellt hat. Mit
einer bedingungslosen Verauktionierung des Erzberges hätte die ÖIAG
möglicher-
weise zwar einen Mehrerlös erzielt, aber die
Weiterführung des Erzabbaues und
damit die Erhaltung der derzeitigen
Arbeitsplätze gefährdet.
Es mußte daher von der ÖIAG eine Lösung gefunden werden, die
Ø eine möglichst
lange Nutzung des Erzberges und damit die Erhaltung der
Arbeitsplätze
vorsieht;
Ø die
voestalpine AG als einzigen Kunden einbindet und
Ø EU-konform
ist.
Von der ÖIAG wurde in
enger Zusammenarbeit mit der voestalpine AG eine Stif-
tungslösung gefunden, die diese Kriterien erfüllt. Außerdem geht - nach
Auslaufen
des
Erzbabbaus in ca. 10 -15 Jahren - der Erzberg an das Land Steiermark über,
das dann den Erzberg
als Kultur- oder Naturdenkmal ausbauen und erhalten kann.
Für den Erzberg
selbst und die dort tätigen Mitarbeiter ändert sich nach Mitteilung
der ÖIAG
grundsätzlich nichts, außer daß der Erzabbau nicht - wie bisher vorgese-
hen - im Jahr 2007 endet oder mit der voestalpine AG neu verhandelt werden muß,
sondern die vollen Jahre des Erzvorkommens
genutzt werden können, um die si-
cher notwendigen Strukturänderungen
in der Region voranzutreiben.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Eigentümerwechsel entspricht den
Vorgaben des Privatisierungsauftrages und
ist darüber hinaus vor allem aus beschäftigungspolitischer Sicht für die
betreffende
Region
wichtig.
Zu Frage 2:
Die künftigen Vertragspartner sind derzeit in Verhandlungen. Nach Klärung
rechtlicher Fragen soll eine Vertragsunterzeichnung rasch erfolgen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Verwendung von
Privatisierungserlösen der ÖIAG ist im ÖIAG-Gesetz 2000,
BGBl.
I, Nr. 24/2000, idgF, gesetzlich geregelt.
Demgemäß ist ein Transfer von
Privatisierungserlösen
an eine Gemeinde nicht möglich.
Zu Frage 5:
Der Gemeinde Eisenerz kommen
Bedarfszuweisungsmittel gemäß dem Bedarfszu-
weisungsgesetz zugute. Diese
Bedarfszuweisungen werden solchen Gemeinden
gewährt, deren finanzielle Situation sich unverschuldet so ungünstig
entwickelt, daß
es den Gemeinden - auch bei größter
Sparsamkeit - nicht mehr möglich ist, ihre
eingegangenen rechtsgültigen
Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig ihren
Aufgabenverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.
So wurden in den
Jahren 2000 bis 2003 an die Stadtgemeinde Eisenerz folgende
Beträge
überwiesen:
|
Jahr |
Betrag (in €) |
|
2000 |
363.364,- |
|
2001 |
218.018,- |
|
2002 |
550.000,- |
|
2003 |
550.000,-- |
Für die Eingliederung von Jugendlichen
in den Arbeitsmarkt gibt es österreichweit
umfassende Programme der Bundesregierung, wie z.B. das Sonderprogramm Ju-
gendliche „Jobs for You(th)'04" oder das Auffangnetz im Rahmen des
Jugendaus-
bildungssicherungsgesetzes.
Was die Region Eisenerz betrifft, ist festzuhalten, daß
über diese Jugendprogramme hinaus nach wie vor das gesamte arbeitsmarktpoliti-
sche Instrumentarium des Arbeitsmarktservice zur Verfügung steht.
Für Jugendliche fördert das AMS Steiermark
in der Region Eisenerz darüber hinaus
das Projekt „Nordisches
Ausbildungszentrum" der JEB GesmbH, wobei von den Ge-
samtkosten in Höhe von rund € 500.000
jährlich 60 % vom AMS und 40 % vom
Land Steiermark bezahlt werden. Die 40 Jugendlichen aus ganz Österreich
erhalten
neben ihrer sportlichen Ausbildung und dem Training in den nordischen
Sportarten
(dies wird von anderen Stellen finanziert)
eine Berufsausbildung in verschiedenen
Lehrberufen gem. § 30
Berufsausbildungsgesetz.