2158/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.11.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

                     

Parlamentsdirektion Nationalratsdienst

z. H. Dr. Adolf Klausgraber

Parlament

1017 Wien  

 

 

GZ: BMSG- 20001/0085-II/2004

Wien,

 

 

 

 

Betreff:       Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Kräuter und GenossInnen an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Missstände und Geldverschwendung beim Projekt „e- Card“, Zl. 2177/J- NR/2004

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu der übermittelten Anfrage zum obigen Betreff  übermittle ich Ihnen die nachfolgende

 

Stellungnahme:

 

 

Einleitend möchte ich festhalten:

 

- Begriffe wie „Missstände“ und „Geldverschwendung“ können erst nach einer gründlichen Untersuchung unter Wahrung der Rechte der Betroffenen verwendet werden.

 

- Die SV-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft (SV-ChipBe) wurde unter der Zuständigkeit des damaligen Präsidenten des Hauptverbandes Sallmutter und dem damaligen Generaldirektor StV Dr. Mandl installiert. Die erste (misslungene) Umsetzung, begonnen im Herbst 2000, ist daher der Verantwortung der damaligen Führung des Hauptverbandes zuzuschreiben.

 

- Die ab Jänner 2002 neu installierte Geschäftsführung des Hauptverbandes hat im März 2003 das ursprüngliche Projekt wegen mangelnder Vertragserfüllung aufgekündigt. Die Geschäftsführung ist  nun bemüht, es besser zu machen und hat das Projekt so fortgesetzt, dass das Ergebnis insgesamt für die Sozialversicherung  im Rahmen der ursprünglich vorgesehenen Kosten verblieb.

 

-  Die SV-ChipBe selbst unterliegt nicht der unmittelbaren Aufsicht durch mein Ministerium, das BMSG hatte daher auch auf viele Beschlüsse im Zusammenhang mit der e- Card keinen Einfluss. Als Sofortmaßnahme wurde ein monatlicher Jour Fixe zwischen Vertretern meines Ministeriums und der Geschäftsführung des Hauptverbandes eingerichtet.

 - Seitens meines Ministeriums wurde vom Hauptverband immer wieder verlangt, den Aufsichtsrat der SV-ChipBe neu zu besetzen.

 

 

- Die Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes obliegt dem BMF. Im Rahmen der Wahrung der Aufsicht werden aber selbstverständlich auch von meinem Ressort Fragen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wahrgenommen.

 

 

 

Zu den einzelnen Fragen führe ich nunmehr aus wie folgt:

 

Zu Punkt 1.)

 

Erstmals im Dezember 2003 wurde ich über angebliche Probleme im Rahmen der Geschäftsführung der ChipBe  informiert.

1 a.) Ich habe bereits am 12. Dezember 2003 eine Einschau durch mein Ministerium sowohl beim Hauptverband als auch bei der ChipBe angeordnet. Gleichzeitig habe ich um Mitarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen bei dieser Einschau ersucht. Des Weiteren habe ich am selben Tag den Rechnungshof gebeten, im Anschluss an die Einschau meines Ministeriums eine Prüfung vorzunehmen. Die Einschau meines Ministeriums begann mit 19. Dezember 2003 und wurde am 24. Februar 2004 abgeschlossen.

 

Zu Punkt 2.)

 

Es gibt einen Bericht, in dem bestimmte Rechtshandlungen der Geschäftsführung des Hauptverbandes  und der Geschäftsführung der ChipBe der Kritik unterzogen wurden.

2. a.) Ja, ich kenne diesen Bericht. Ich habe die für die Aufsicht des Hauptverbandes zuständige Sektion meines Ministeriums mit der Prüfung beauftragt. Die - in den Medien angeführte - interne Revision wurde von mir deshalb nicht mit der Prüfung beauftragt, da es Aufgabe der Revision ist, die im unmittelbaren Wirkungsbereich meines Ministeriums stehenden Angelegenheiten zu prüfen, nicht aber Angelegenheiten der Sozialversicherung.

2.b) Prüfberichte meines Ministeriums sind grundsätzlich für mich bestimmt.

2.c) Siehe dazu die Beantwortung zu Punkt 2b.

 

Zu Punkt 3.)

 

Siehe Pkt.2.) Ja, diesbezüglich möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Bericht der internen Revision handelt, sondern um einen Bericht der für die Aufsicht verantwortlichen Sektion meines Ministeriums.

3.a.) Seit 1. März 2004 (per e- mail an das Ministerbüro ergangen).

3.b.) Ich habe auf Basis des Berichts mehrere Besprechungen mit dem zuständigen Geschäftsführer des Hauptverbandes geführt und diesbezügliche Stellungnahmen eingeholt.

Ich habe diesen Bericht meines Ministeriums am 31. März 2004 an den Rechnungshof zur Berücksichtigung des dort anhängigen, auf mein Ersuchen hin eingeleiteten Prüfverfahrens weitergeleitet. Ein Endbericht liegt derzeit noch nicht vor. Über weitere Maßnahmen wird nach dessen Vorliegen zu entscheiden sein.

 

Zu Punkt 4.)

 

Ja, der zitierte Bericht ging direkt an mich. Dieser Bericht ist kein Bericht über das Vorliegen von Missständen, sondern prüft die Ordnungsgemäßheit des Vollzugs in diesem Bereich.

4.a.) Der mir zugegangene Bericht des Rechnungshofes wurde an den Hauptverband zur Stellungnahme weitergeleitet.  Der HVB hat seine Stellungnahme  Anfang November 2004 dem Rechnungshof übergeben. Es gibt derzeit noch keinen offiziellen Abschlussbericht.

 

 Zu Punkt 5.) 

 

Der Rechnungshof hat während seiner Prüfung stets alle gewünschten Unterlagen auf Verlangen erhalten. Ich habe diesbezüglich auch Rücksprache mit dem Rechnungshof gehalten.

5. a.) siehe dazu die Beantwortung zu Punkt 5.

 

Zu Punkt 6.)

 

Nein. Hinweise sind – wie zu Punkt 1 bereits ausgeführt -  erst im Dezember 2003 an mich ergangen.

6.a.) siehe dazu die Beantwortung zu Punkt 1.a.)

 

Zu Punkt 7.)

 

Nein, erst durch die Einschau meines Ministeriums, wobei erst der Rechnungshof den Ausdruck: „wenig sinnvoll “ verwendet hat. Anzumerken ist, dass der Auftragswert des Referenzsystems an sich laut Rohbericht des Rechnungshofes 431.200 € beträgt. Da das Verfahren noch aufrecht ist, ist der endgültige Bericht des Rechnungshofes abzuwarten. Aus diesem Grund sind auch noch keine Maßnahmen gesetzt worden.

7. a.) sie oben stehende Ausführungen.

 

 Zu Punkt 8.)

 

Ich wusste erst durch den Einschaubericht meines Ministeriums von dieser Zahlung. Die Zahlung ging genau genommen zunächst an  RISE, das ist ein von dem in der Anfrage erwähnten Professor gegründeter Verein. Da meinem Ministerium über den weiteren Geldverlauf keine Informationen vorlagen, sind in diesem Bericht auch keine diesbezüglichen Angaben bezüglich eines Privatkontos enthalten.

8. a.) siehe dazu die unten stehende Anmerkung.

8. b.) Es ist mir nicht bekannt, ob weitere Gelder auf das Privatkonto eines Professors geflossen sind. Jedoch ergingen laut Bericht meines Ministeriums bereits davor, nämlich im Herbst 2003, rund € 52.000.- an den Verein RISE. Laut Bericht des Rechnungshofes legte der Verein RISE im Jahr 2004 weitere Rechnungen im Wert von rund € 840.000.-. Bis Mai 2004 ( Ende der Gebahrungsprüfung des Rechnungshofes ) wurden rund € 104.000.- von der SV-ChipBe bezahlt.

Es sei jedenfalls auch darauf hingewiesen, dass allen Zahlungen auch Gegenleistungen durch den Verein RISE gegenüberstehen.

 

 

Zu Punkt 9.)

 

Aus dem Bericht meines Ministeriums konnte ich entnehmen, dass das Personal der SV-ChipBe teilweise höhere Bezüge als vergleichbare Bedienstete im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erhält. Auch der Rechnungshof bezieht sich in seinem Bericht nicht im Besonderen auf ein Geschäftsführergehalt, sondern auf das monatliche Einkommen aller Bediensteter, wenn er von „ 45% über jenen des vergleichbaren Kollektivvertrages “ schreibt.

9.a.): Die erforderlichen Maßnahmen können erst nach Abschluss der diesbezüglichen Überprüfung gesetzt werden.

9. b.): Laut Bericht des Rechnungshofes belief sich das Monatsgehalt eines Geschäftsführers der SV-ChipBe im Jahr 2003 auf € 8.072,--.-  zuzüglich allfälliger Prämienzahlungen.

 

abschließende Anmerkung:

 

Ein Berichtsverfahren ist erst dann abgeschlossen, wenn die Stellungnahmen der geprüften Stellen vorliegen und eine Beurteilung erfolgte. Erst danach können entsprechend fundierte Maßnahmen von mir gesetzt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Mag. Herbert Haupt