2166/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.12.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0024-I/4/2004
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2186/J vom 6. Oktober 2004 der Abgeordneten Dr.
Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Schenkungssteuer, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend weise ich die in der Anfrage
getroffenen Unterstellungen auf das Schärfste zurück! Es wurde zu keiner Zeit
ein Gesetz gebrochen, ein Beamter eingeschüchtert oder ein Persilschein ausgestellt.
Jegliche Unterstellungen sind frei aus der Luft gegriffen, haben nichts mit der
Realität zu tun und sind auf das Schärfste zu verurteilen bzw. zurückzuweisen!
Zur konkreten Fragenbeantwortung:
Zu 1. bis 7.:
Ich möchte festhalten, dass die
Finanzbeamten gesetzeskonform bei der Festsetzung der Schenkungssteuer
vorgegangen sind. Ich möchte jedoch auch betonen, dass ich es politisch nicht
für sinnvoll erachte, dass man im gegenständlichen Fall eine Schenkungssteuer
in der Höhe von 12,46 € festsetzt. Es freut mich daher ihnen mitteilen zu
können, dass derartige Vorgänge in Zukunft nicht mehr der Schenkungssteuer
unterliegen sollen. Dies begründet sich wie folgt:
Preisausschreiben werden zunehmend im
Rahmen von Marketingstrategien eingesetzt. Dies rechtfertigt immer mehr die
Annahme, dass bei derartigen Preisausschreiben weitaus überwiegend Werbe- bzw.
Marketingaspekte im Fordergrund stehen und der Bereicherungswille zunehmend in
den Hinter-grund tritt.
Innerhalb der letzten beiden Jahre häufte
sich die Kritik an der Besteuerung von derartigen Preisausschreiben. Ich habe
daher veranlasst, dass im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (AbgÄG 2004)
eine neue Befreiungsbestimmung im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
vorge-sehen wird. Diese Befreiungsbestimmung nimmt Glückspiele mit Beginn des
Jahres 2003 von der Schenkungssteuer aus und wird aller Voraussicht nach am 9.
Dezember 2004 im Plenum des Nationalrates beschlossen werden.
Selbstverständlich würde Manuel
Kellermair sofort nach Verlautbarung der gesetzlichen Regelung (voraussichtlich
Ende Dezember 2004) die vorgeschriebene Schenkungssteuer vom Finanzamt
rückerstattet bekommen.
Mit freundlichen Grüßen