2166/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0024-I/4/2004

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2186/J vom 6. Oktober 2004 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Schenkungssteuer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend weise ich die in der Anfrage getroffenen Unterstellungen auf das Schärfste zurück! Es wurde zu keiner Zeit ein Gesetz gebrochen, ein Beamter eingeschüchtert oder ein Persilschein ausgestellt. Jegliche Unterstellungen sind frei aus der Luft gegriffen, haben nichts mit der Realität zu tun und sind auf das Schärfste zu verurteilen bzw. zurückzuweisen!

 

Zur konkreten Fragenbeantwortung:

 

Zu 1. bis 7.:

Ich möchte festhalten, dass die Finanzbeamten gesetzeskonform bei der Festsetzung der Schenkungssteuer vorgegangen sind. Ich möchte jedoch auch betonen, dass ich es politisch nicht für sinnvoll erachte, dass man im gegenständlichen Fall eine Schenkungssteuer in der Höhe von 12,46 € festsetzt. Es freut mich daher ihnen mitteilen zu können, dass derartige Vorgänge in Zukunft nicht mehr der Schenkungssteuer unterliegen sollen. Dies begründet sich wie folgt:

 

Preisausschreiben werden zunehmend im Rahmen von Marketingstrategien eingesetzt. Dies rechtfertigt immer mehr die Annahme, dass bei derartigen Preisausschreiben weitaus überwiegend Werbe- bzw. Marketingaspekte im Fordergrund stehen und der Bereicherungswille zunehmend in den Hinter-grund tritt.

 

Innerhalb der letzten beiden Jahre häufte sich die Kritik an der Besteuerung von derartigen Preisausschreiben. Ich habe daher veranlasst, dass im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2004 (AbgÄG 2004) eine neue Befreiungsbestimmung im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vorge-sehen wird. Diese Befreiungsbestimmung nimmt Glückspiele mit Beginn des Jahres 2003 von der Schenkungssteuer aus und wird aller Voraussicht nach am 9. Dezember 2004 im Plenum des Nationalrates beschlossen werden.

 

Selbstverständlich würde Manuel Kellermair sofort nach Verlautbarung der gesetzlichen Regelung (voraussichtlich Ende Dezember 2004) die vorgeschriebene Schenkungssteuer vom Finanzamt rückerstattet bekommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.