217/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesminister Für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni,
Lackner und GenossInnen haben am
19. März 2003 unter der Nummer 195/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „Zollwache in Vorarlberg" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Organisationskompetenz der Zollwache obliegt bis 30. April 2004 dem
Bundesminister
für Finanzen. Bis dahin ist vorgesehen 1030 Zollwachebeamte in mein Ressort
überzuleiten,
sodass mit 1. Mai 2004 die Durchführung der Grenzkontrolle und -Überwachung zur
Schweiz
und Liechtenstein durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
wahrgenommen
werden wird. Derzeit finden die bezughabenden Gespräche mit dem
Bundesministerium für
Finanzen statt.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Generelle
Definitionen, ab wann von „geeigneten Kräften in ausreichender Zahl"
gesprochen
werden kann, wurden im Kreis der Staaten, die die Schengener Verträge in Kraft
gesetzt
haben, nicht vereinbart. Sie sind daher nicht Teil der Schengener Verträge und
liegen
demnach auch nicht vor.
Die Durchführung der Grenzkontrolle und
-Überwachung im Sinne des Art. 6 des
Schengener Durchführungsübereinkommens ist vielmehr abhängig von den jeweiligen
Reisefrequenzen und der Topographie des Grenzabschnittes. Personal- und
Technik-
einsatz sind somit jeweils individuell und angepasst an die aktuelle Lage
festzulegen.
Von dem Umstand
abgesehen, dass keine Grenzübergangsstelle unbesetzt ist, ist vielmehr
festzuhalten, dass gemäß dem Jahresbericht 2002 über die aktuelle
Schlepperkriminalität im
Jahre 2002 nur 0,3 % aller illegalen Grenzgänger die Grenze zur Schweiz
überschritten.
Alleine aus dieser Zahl
kann ersehen werden, dass - nicht zuletzt dank der bereits in der
Vergangenheit jeweils der aktuellen Sicherheitslage entsprechend durchgeführten
polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen durch Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes
sowie durch die bestens bewährten gemeinsamen Streifen mit den zuständigen
schweizer
Organen - eine entsprechend dichte Überwachung der Grenze zur Schweiz gegeben
und
somit auch die in der Anfrage zum Ausdruck gebrachte Sorge im Zusammenhang mit
der
Grenzkontrolle und -Überwachung eigentlich unbegründet ist.
Zu dem habe ich bereits
in Absprache mit meinen Amtskollegen in Liechtenstein und der
Schweiz den Auftrag erteilt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für
Finanzen eine
gemeinsame Initiative zu starten, wo neben den praktizierten polizeilichen
Ausgleichs-
maßnahmen und gemeinsamen Streifen neue Formen der Zusammenarbeit zur weiteren
Optimierung des Grenzkontroll- und Überwachungsstandards gefunden werden
sollen.
Zu Frage 5:
Die Überwachung der
Hubschrauberlandeplätze erfolgt durch die zuständigen Sicherheits-
dienststellen in geeigneter und durch die Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung
sowie die in
diesem Zusammenhang ergangenen Rundschreiben klar vorgegebener Weise.