217/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesminister Für Inneres

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni, Lackner und GenossInnen haben am
19. März 2003 unter der Nummer 195/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Zollwache in Vorarlberg" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Organisationskompetenz der Zollwache obliegt bis 30. April 2004 dem Bundesminister
für Finanzen. Bis dahin ist vorgesehen 1030 Zollwachebeamte in mein Ressort überzuleiten,
sodass mit 1. Mai 2004 die Durchführung der Grenzkontrolle und -Überwachung zur Schweiz
und Liechtenstein durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen
werden wird. Derzeit finden die bezughabenden Gespräche mit dem Bundesministerium für
Finanzen statt.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Generelle Definitionen, ab wann von „geeigneten Kräften in ausreichender Zahl" gesprochen
werden kann, wurden im Kreis der Staaten, die die Schengener Verträge in Kraft gesetzt
haben, nicht vereinbart. Sie sind daher nicht Teil der Schengener Verträge und liegen
demnach auch nicht vor.


Die Durchführung der Grenzkontrolle und -Überwachung im Sinne des Art. 6 des
Schengener Durchführungsübereinkommens ist vielmehr abhängig von den jeweiligen
Reisefrequenzen und der Topographie des Grenzabschnittes. Personal- und Technik-
einsatz sind somit jeweils individuell und angepasst an die aktuelle Lage festzulegen.

Von dem Umstand abgesehen, dass keine Grenzübergangsstelle unbesetzt ist, ist vielmehr
festzuhalten, dass gemäß dem Jahresbericht 2002 über die aktuelle Schlepperkriminalität im
Jahre 2002 nur 0,3 % aller illegalen Grenzgänger die Grenze zur Schweiz überschritten.

Alleine aus dieser Zahl kann ersehen werden, dass - nicht zuletzt dank der bereits in der
Vergangenheit jeweils der aktuellen Sicherheitslage entsprechend durchgeführten
polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
sowie durch die bestens bewährten gemeinsamen Streifen mit den zuständigen schweizer
Organen - eine entsprechend dichte Überwachung der Grenze zur Schweiz gegeben und
somit auch die in der Anfrage zum Ausdruck gebrachte Sorge im Zusammenhang mit der
Grenzkontrolle und -Überwachung eigentlich unbegründet ist.

Zu dem habe ich bereits in Absprache mit meinen Amtskollegen in Liechtenstein und der
Schweiz den Auftrag erteilt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen eine
gemeinsame Initiative zu starten, wo neben den praktizierten polizeilichen Ausgleichs-
maßnahmen und gemeinsamen Streifen neue Formen der Zusammenarbeit zur weiteren
Optimierung des Grenzkontroll- und Überwachungsstandards gefunden werden sollen.

Zu Frage 5:

Die Überwachung der Hubschrauberlandeplätze erfolgt durch die zuständigen Sicherheits-
dienststellen in geeigneter und durch die Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung sowie die in
diesem Zusammenhang ergangenen Rundschreiben klar vorgegebener Weise.