2172/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0167-I/A/3/2004

Wien, am 7. Dezember 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2238/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Für das Jahr 2005 habe ich für die Helpline gegen Männergewalt € 299.900,-- vorgesehen, das sind rund 8,4% des gesamten Fördervolumens meines Ressorts für Frauenprojekte sowie die höchste Einzelförderung, die im Frauenressort vergeben wird.

 

Frage 2:

Für 2005 plane ich keine Zusammenlegung von unterschiedlichen Hotlines oder Helplines.

 

Frage 3:

Die Arbeitsgruppe besteht aus 10 Mitgliedern. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden aus dem Sachaufwand der für Frauenangelegenheiten zuständigen Sektion meines Ressorts zur Verfügung gestellt.

 

Am 28. April 2004 fand die erste Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Budgeting (IMAG) mit folgenden Ergebnissen statt:

 

-        Durchführung eines Pilotprojekts (Gender Budgeting-Analyse des Drogenbudgets des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen),

-        bewusstseinsbildende Maßnahmen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Finanzen (Einladung an die Budgetist/inn/en aller Ressorts, zu einem Budgetkapitel Aussagen über geschlechtsspezifische Auswirkungen zu treffen),

-        Empfehlung zur Teilnahme an entsprechenden Fachveranstaltungen zum Aufbau eines allgemeinen Know-hows in den Ressorts.

 

Am 28. Juni und am 22. September 2004 fanden Besprechungen zur Auftragsvergabe der Pilotstudie statt, im Zuge derer Inhalte und Leistungsverzeichnis der Angebote für eine Gender Budgeting–Analyse des Drogenbudgets unter Einbeziehung der Drogenbeauftragten der Bundesländer festgelegt wurden.

 

Fragen 4 und 5:

Vorweg möchte ich festhalten, dass die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie nicht auf Basis eines Fördervertrags, sondern auf Grund eines Auftrags gemäß § 25 Abs. 3 SPG anteilig (50% zu 50%) mit dem Bundesministerium für Inneres finanziert werden.

 

Im kommenden Jahr werde ich für die Interventionsstellen € 1,830 Mio. zur Verfügung stellen. Damit kommt es zu einer Erhöhung der diesbezüglichen Mittel meines Ressorts in Höhe von ca. € 130.000,-- gegenüber 2004.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin