219/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Bundesministerium für soziale Sicherheit

Generationen und Konsumentenschutz

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Bettina Stadlbauer und GenossInnen betreffend „Liberalisierung
der Ladenöffnungszeiten", Nr. 295/J,
wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Hinsichtlich der Beantwortung verweise ich auf die Zuständigkeit des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein.

Frage 5:

Das Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf ist mir ein besonders wichtiges
Anliegen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige Maßnahmen in meinem
Ressort, wie beispielsweise das Audit FAMILIE & BERUF, den Bundeswettbewerb
„Frauen- und familienfreundlichster Betrieb" und das Projekt Familienkompetenzen -
Schlüssel zu mehr Erfolg im Beruf, hinweisen.

Weiters hat das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen die
Projektleitung für das von der Europäischen Kommission finanziell geförderte EU-
Projekt mit dem Titel „Vereinbarkeitsmaßnahmen von Familie und Beruf anhand des
Modellprojekts einer nationalen Koordinierungsstelle" übernommen.

All diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Familien zu unterstützen und
geeignete Rahmenbedingungen für die bessere Vereinbarkeit von außerhäuslicher
Erwerbstätigkeit einerseits bzw. Betreuungspflichten andererseits zu schaffen. Dabei
wird jedoch nicht nach der Zugehörigkeit der Eltern zu einer spezifischen
Berufsgruppe bzw. nach Zugehörigkeit der teilnehmenden Unternehmen nach
Sparten unterschieden.

 

So sind selbstverständlich auch Handelsbetriebe zur Teilnahme an den Projekten
eingeladen, wodurch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Handelsangestellte
profitieren.

Fragen 6-9:

Ich bin zuversichtlich, dass Länder und Gemeinden im Rahmen ihrer
verfassungsrechtlichen Zuständigkeit auf Veränderungen des Bedarfes an
Kinderbetreuungseinrichtungen reagieren werden und flexible Formen der
Kinderbetreuung, wie beispielsweise durch Tagesmütter/-väter, ermöglichen und
finanzieren.

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass ein Schwerpunkt des Audit FAMILIE &
BERUF, bei dem Unternehmen freiwillig ihre Familienfreundlichkeit auf den
Prüfstand stellen, dem Handlungsfeld „Flankierender Service für Familien" gewidmet
ist. Darunter fallen alle jene Maßnahmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Unternehmen bei der familiären Betreuungsarbeit unterstützen, wie beispielsweise
bei der Kinderbetreuung.

Fragen 10-17:

Hinsichtlich der Beantwortung verweise ich auf die Zuständigkeit des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Martin Bartenstein.

Frage 18-20:

Hinsichtlich der Beantwortung verweise ich auf die Zuständigkeit der
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, Maria Rauch-Kallat.