221/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.05.2003
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Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an meinen Vorgänger, VK Mag. Haupt, gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 302/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen
und Freunde,
wie folgt:

Fragen 1bis 4:

Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens wird eine Reihe von Begutachtungsstellen,
insbesondere die übrigen Bundesministerien, der Rechnungshof, die Länder, Städte- und
Gemeindebund und die Interessensvertretungen um Stellungnahme ersucht. Dies schließt
freilich nicht aus, dass Entwürfe von Legislativvorhaben auch anderen Institutionen und
auch Einzelpersonen bekannt werden, die dann ebenso ihre Meinung zu einem der
Begutachtung zugeleiteten Entwurf bekannt geben können.

Im Hinblick auf eine demokratische Gesamtbeurteilung kommt freilich jenen Stellen
größeres Gewicht zu, deren Stellungnahme als repräsentativ für weite Teile von
Betroffenen zu betrachten ist. Im Mittelpunkt der Auswertung eines
Begutachtungsverfahrens zu einem Vorhaben, das (auch) den Universitätsbereich betrifft,
werden daher insbesondere die Stellungnahmen des Wissenschaftsressorts und der
betroffenen Fakultäten stehen.