2212/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 21. Oktober 2004, Nr. 2220/J, betreffend AMA-Machbarkeitsstudie zu gen-
technisch veränderten Futter- und Lebensmitteln, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass für Angelegenheiten des Lebensmittelrechtes die Bun-
desministerin für Gesundheit und Frauen zuständig ist.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) ist sehr bemüht, Rechtssicherheit im Hinblick auf Gentechnik und hier vor allem für
die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Futtermitteln zu schaf-
fen. Die vom BMLFUW herausgegebenen „Leitlinien zur Kennzeichnung von GVO in Futtermit-
teln" tragen einerseits den neuen EU-Vorschriften Rechnung und schaffen andererseits ge-
naue Anforderungen an die Kennzeichnung von gentechnikfreien Futtermitteln. Diese Leitlinie
hat auch zum Ziel, Landwirte über das Vorhandensein von GVO zu informieren sowie den
Futtermittelunternehmen klare Kennzeichnungsvorschriften zu geben.


Zu den Fragen 1 und 2:

Auftraggeber der genannten Studie sind neben der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH
(AMA) das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und das Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen (BMGF). Die Auftraggeber beteiligen sich an der Finanzierung zu
gleichen Teilen mit jeweils 25.000.-- €. Im Übrigen darf auf die einleitenden Ausführungen
verwiesen werden.

Zu den Fragen 3 und 4:

Mit der Durchführung und Hauptkoordination der Studie wurde die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) beauftragt. Als Subauftragnehmer ist u.a. die Universität für Bo-
denkultur (BOKU) in Wien vorgesehen.

Das Vorhaben wurde im Oktober 2004 begonnen und soll bis spätestens Ende Juni 2005 ab-
geschlossen sein.

Zu Frage 5:

Ja. Vor Auftragsvergabe wurde der geplante Inhalt der Studie mit Fachleuten besprochen.

Zu den Fragen 6 bis 10:

Die Machbarkeitsstudie soll insbesondere auf folgenden in Österreich vorgenommenen Arbei-
ten und Studien aufbauen:

• „Empfehlungen für eine nationale Strategie zur Koexistenz. Endbericht der Experten-
gruppe der LARK Arbeitsgruppe Gentechnik, angenommen von der Landesagrarrefe-
rentenkonferenz am 12. März 2004;


                     Studie „Die Produktion von Saatgut in abgegrenzten Erzeugungsprozessen zur Ver-
meidung einer Verunreinigung mit GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) im
Kontext mit der Koexistenz..." der AGES im Auftrag der LARK Arbeitsgruppe Gentech-
nik;

                     Studie „Modellregionen ohne Einsatz von GVO - Vorüberlegungen zur Koexistenzthe-
matik" des Umweltbundesamts im Auftrag der LARK Arbeitsgruppe Gentechnik;

                     Forschungsprojekt „Umsetzung der Codex-Richtlinie zur Definition der Gentechnikfrei-
heit im Futtermittelbereich - basierend auf festgelegten Grenzwerten im Biobereich"
von  Umweltbundesamt, Agrovet und BOKU im Auftrag von  BMWA,  BMGF und
BMLFUW.

Die Machbarkeitsstudie umfasst neben landwirtschaftlichen und ökonomischen Aspekten eine
Literaturrecherche und Darstellung der Datenlage zum unmittelbaren GVO-Transfer in tieri-
sche Lebensmittel (Milch, Fleisch, Eier). In die Literaturrecherche sollen darüber hinaus „me-
chanische" GVO-Verunreinigungsquellen, insbesondere über GVO-Futtermittel, einbezogen
werden. Die Studie soll eine Antwort auf die Umsetzbarkeit in den wichtigsten Produktionsbe-
reichen (Rind-, Kalb- und Schweinefleisch, Eier, Geflügel- und Putenfleisch sowie Milch, inklu-
sive jeweils der ersten Verarbeitungsstufe) geben. Die Literaturrecherche und Darstellung der
Datenlage soll auch potentielle GVO-Verunreinigungsquellen für Honig beinhalten.

Zu Frage 11:

Zu dieser Frage darf auf die einleitenden Worte verwiesen werden.