222/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.05.2003
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Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN
Betreff: Parlamentarische
Anfrage der Abgeordneten
Becher und GenossInnen betreffend den
"Österreichischen Gesundheitsplan", Nr. 190/J
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an
meinen Vorgänger, VK Mag. Haupt, gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ruth Becher und GenossInnen
betreffend des „Österreichischen Gesundheitsplans“, Nr. 190/J, wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2:
Die einer Ausgabe der Kronenzeitung beigelegte Broschüre „Der Österreichische Gesundheitsplan. Gleiches Recht auf Versorgung durch alle“ wurde aus Mitteln finanziert, die dem damaligen Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen durch das BFG 2002 zugewiesen wurden.
Zu Frage 3:
Die Diskussion zur Entwicklung
eines Nationalen Österreichischen Gesundheitsplanes
wurde anlässlich der 3. Österreichischen Gesundheitskonferenz am 23.
Mai 2002 mit
Präsentationen von Staatssekretär Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck und Univ. Prof. Dr.
Ernst Wolner eröffnet. Es wurde in Aussicht genommen, dass zur
Ausarbeitung des
Gesundheitsplanes unter anderem jene Experten zugezogen werden, die bereits in
den
Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der Österreichischen Gesundheitskonferenz
tätig waren.
Die Ausarbeitung des Nationalen Österreichischen Gesundheitsplanes musste
auf Grund des vorzeitigen Endes des Legislaturperiode unterbrochen werden. Das
über die Internetseite meines Ressorts abrufbare Dokument wurde vom
Staatssekretariat für Gesundheit ausgearbeitet und dokumentiert den
Diskussionsstand Ende November 2002.
Zu Frage 4:
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Nationale Österreichische Gesundheitsplan bei der nächsten Österreichischen Gesundheitskonferenz, die für Mai 2003 geplant war, fertig gestellt wird. Diese Terminplanung musste auf Grund des vorzeitigen Endes des Legislaturperiode aufgegeben werden. Der neue Termin für die Vorstellung und das Inkrafttreten wurde noch nicht festgelegt.