2221/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0168-I/A/3/2004

Wien, am     22. Dezember 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2239/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Zur Umsetzung von Gender Budgeting ist die Zusammenarbeit verschiedener Stellen notwendig. Angestrebt wird, anhand eines gezielten Methodenkatalogs die flächendeckende Einführung in allen Ressorts umzusetzen. Gender Budgeting soll als Verfahren gewährleisten, dass die Geschlechterperspektive auch im budgetären Prozess zum Einsatz kommt.

 

Frage 2:

Bei der Umsetzung von Gender Budgeting werden internationale Vorbilder wie Großbritannien, die Schweiz, Kanada und Südafrika insofern berücksichtigt, als die in diesen Ländern bereits umgesetzten Projekte als Anregung und Input zur Ideenentwicklung herangezogen werden. Da in jedem Land schon aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen und Budgetierungsbestimmungen verschiedene Herangehensweisen an Gender Budgeting bestehen und auch der Grad der Beratung durch Einbindung von privaten Initiativen unterschiedlich ist, ist eine Übertragung dort gewonnener Ergebnisse natürlich nur eingeschränkt möglich. Mein Ziel ist es jedenfalls, Gender Budgeting in der Regierungspolitik permanent zu verankern und nicht lediglich einige Projekte ohne anhaltende Konsequenzen durchzuführen.

 

Frage 3:

Durch Gender Budgeting soll die Geld- und Ressourcenverteilung analysiert und der Einfluss der Budgetpolitik auf diese und die sich daraus ergebenden ökonomischen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern thematisiert werden. Nur über derartige Analysen lassen sich Konsequenzen zu einer Änderung dieser Strukturen umsetzen und frauenpolitische Ziele erreichen.

 

Frage 4:

Eine erste Studie zu diesem Thema wurde vom Bundesministerium für Finanzen unter dem Titel „Ist das österreichische Steuersystem geschlechtsneutral?“ erstellt. Diese beinhaltet zwar noch keine genaue Analyse der sozialen Kosten, ist jedoch ein Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten in diese Richtung.

 

Frage 5:

Als frauenpolitisch relevante Folgewirkungen der Staatseinnahmenseite sind auf der Staatsausgabenseite zu erwarten, dass sich die Einnahmen- und Ausgabenströme im Hinblick auf ihre Treffsicherheit besser lenken lassen und so seitens der öffentlichen Hand ein Beitrag zur finanziellen Gleichstellung von Männern und Frauen geleistet wird.

 

Frage 6:

Ich habe in meinem Ressort bereits beispielgebende Schritte zur Umsetzung von Gender Budgeting gesetzt, indem ich derzeit ein methodisches Instrumentarium zur Umsetzung von Gender Budgeting entwickeln lasse. Sobald dieses Instrumentarium vorliegt (geplant ist Ende 2005), wird eine Analyse des jeweiligen Budgets nach Genderkriterien sowie eine gendergerechte Gestaltung der Budgets möglich sein. Da ein solcher Prozess Zeit braucht – obwohl Gender Mainstreaming bereits seit den 90er Jahren bekannt ist, wurden erst unter Bundeskanzler Schüssel zielgerichtete Schritte zu dessen Implementierung gesetzt – ist eine Angabe dazu, wann Gender Budgeting auf alle Budgets angewendet werden wird, derzeit noch nicht möglich.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin