2225/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.12.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 22. Dezember
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2270/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Einleitend
darf ich bemerken, dass weder in der Abteilung „Gesundheitsförderungen“ noch in
der Abteilung „Frauenprojektförderung“ meines Ressorts ein Antrag eines
Vereins/einer Initiative mit dem Vereinsnamen „Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge
Frauen“ eingelangt ist. Für die weitere Beantwortung der gegenständlichen
Anfrage wird daher davon ausgegangen, dass es sich dabei um den Verein „Frauen
gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen“ handelt.
Dieser
Verein wurde in den Jahren 2002 und 2003 aus Fördermitteln des
Gesundheitsbereiches mit jeweils € 3.634,- unterstützt. Ab dem Jahr 2004
wurde die Förderung frauenspezifischer Gesundheitsprojekte der Frauensektion
übertragen. Im Gegenzug dazu werden ab 2004 die Frauengesundheitszentren aus
Mitteln der Gesundheitsförderung unterstützt. Da im Jahr 2004 in Folge von
Budgetkonsolidierungsmaßnahmen Einsparungen im Bereich der
Frauenprojektförderung zu tätigen waren, konnte die Förderung aus
Frauenprojektmitteln an diesen Verein in Höhe von € 15.500,- zunächst nicht
aufgestockt werden.
Frage
2:
Der
Verein „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen“ wurde aus
Frauenprojektfördermitteln seit 1991 finanziell unterstützt. In den Jahren 2002
bis 2004 wurde dieser Verein aus diesen Mitteln mit einem Betrag von jeweils
€ 15.500,- unterstützt. Für 2004 konnte über diesen Betrag hinaus mit
Jahresende eine Nachförderung in Höhe von € 3.000,- ausbezahlt werden,
sodass
für das Jahr 2004 insgesamt € 18.500,- , also um € 3.000,- mehr als 2003, dem
Verein aus Mitteln der Frauenprojektförderung zur Verfügung stehen. Es wurden
somit keine Kürzungen aus dem Frauenbereich vorgenommen.
Es
wird außerdem der Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell
missbrauchte Frauen und Mädchen, der einen ähnlichen Aufgabenbereich umfasst,
seit 1995 aus Frauenprojektmitteln gefördert. Im Jahr 2001 wurde kein
entsprechendes Förderansuchen eingebracht. Im Jahr 2002 flossen keine Mittel
aus dem Frauenbereich, im Jahr 2003 wurde TAMAR mit € 15.500,- und im Jahr
2004 mit € 10.000,- unterstützt.
Fragen
3 und 4:
Der
Gewaltbereich ist mir ein besonderes Anliegen, weshalb mir eine flächendeckende
Versorgung an entsprechenden Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet wichtig
ist. Aus den Frauenprojektfördermitteln wurden im Jahr 2004 insgesamt allein im
Bundesland Wien rund € 428.000,- an Fördermitteln zur Unterstützung
entsprechender Projekte und Initiativen zur Verfügung gestellt. Das sind rund
14% des gesamten Frauenprojektförderungsbudgets. Auf Grund von
Budgetkonsolidierungsmaßnahmen konnten allerdings keine Erhöhungen, im
Speziellen auch nicht für den Verein „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von
Mädchen“ vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang erachte ich für
erwähnenswert, dass auch andere aus Frauenbudgetmitteln geförderte
Einrichtungen, wie zum Beispiel Frauenservicestellen, Notrufeinrichtungen, die
Helpline gegen Männergewalt und andere Beratungseinrichtungen als
Erstanlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen agieren. Weiters
möchte ich hinzufügen, dass für die Interventionsstellen gegen Gewalt
österreichweit ein Betrag von rund € 1.700.000,- aus den Mitteln des
Frauenbudgets im Jahr 2004 zur Verfügung gestellt wurde.
Frage
5:
Der
Arbeitsbereich von Beratungsstellen im Gewaltbereich, insbesondere auch von
Notrufeinrichtungen, umfasst nicht nur die Beratung und Betreuung von
Betroffenen, sondern auch die Beratung und Betreuung eines erweiterten
Personenkreises. In Fällen von sexuellem Missbrauch an Mädchen werden in der
Regel Mütter mit einbezogen.
Fragen
6 und 7:
Hinsichtlich
der statistischen Zahlen zu den Folgekosten im Gesundheitswesen der nicht
verarbeiteten traumatischen Erfahrungen gibt es in Österreich keine
Evaluierung. Dazu ist anzumerken, dass die Angabe von Kosten im Zusammenhang
mit psychischen Leiden sehr schwierig zu beziffern ist und daher die Relevanz
von solchen Schätzungen zu hinterfragen wäre.
Ergänzend
möchte ich darauf hinweisen, dass das Thema Gewalt einschließlich der Aspekte
des sexuellen Missbrauchs im aktuellen Frauengesundheitsbericht in einem
eigenen Kapitel behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin