2225/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.12.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0172-I/A/3/2004

Wien, am      22. Dezember 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2270/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Einleitend darf ich bemerken, dass weder in der Abteilung „Gesundheitsförderungen“ noch in der Abteilung „Frauenprojektförderung“ meines Ressorts ein Antrag eines Vereins/einer Initiative mit dem Vereinsnamen  „Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen“ eingelangt ist. Für die weitere Beantwortung der gegenständlichen Anfrage wird daher davon ausgegangen, dass es sich dabei um den Verein „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen“ handelt.

 

Dieser Verein wurde in den Jahren 2002 und 2003 aus Fördermitteln des Gesundheitsbereiches mit jeweils € 3.634,- unterstützt. Ab dem Jahr 2004 wurde die Förderung frauenspezifischer Gesundheitsprojekte der Frauensektion übertragen. Im Gegenzug dazu werden ab 2004 die Frauengesundheitszentren aus Mitteln der Gesundheitsförderung unterstützt. Da im Jahr 2004 in Folge von Budgetkonsolidierungsmaßnahmen Einsparungen im Bereich der Frauenprojektförderung zu tätigen waren, konnte die Förderung aus Frauenprojektmitteln an diesen Verein in Höhe von € 15.500,- zunächst nicht aufgestockt werden.

 

Frage 2:

Der Verein „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen“ wurde aus Frauenprojektfördermitteln seit 1991 finanziell unterstützt. In den Jahren 2002 bis 2004 wurde dieser Verein aus diesen Mitteln mit einem Betrag von jeweils € 15.500,- unterstützt. Für 2004 konnte über diesen Betrag hinaus mit Jahresende eine Nachförderung in Höhe von € 3.000,- ausbezahlt werden,


sodass für das Jahr 2004 insgesamt € 18.500,- , also um € 3.000,- mehr als 2003, dem Verein aus Mitteln der Frauenprojektförderung zur Verfügung stehen. Es wurden somit keine Kürzungen aus dem Frauenbereich vorgenommen.

Es wird außerdem der Verein TAMAR, Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, der einen ähnlichen Aufgabenbereich umfasst, seit 1995 aus Frauenprojektmitteln gefördert. Im Jahr 2001 wurde kein entsprechendes Förderansuchen eingebracht. Im Jahr 2002 flossen keine Mittel aus dem Frauenbereich, im Jahr 2003 wurde TAMAR mit € 15.500,- und im Jahr 2004 mit € 10.000,- unterstützt.

 

Fragen 3 und 4:

Der Gewaltbereich ist mir ein besonderes Anliegen, weshalb mir eine flächendeckende Versorgung an entsprechenden Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet wichtig ist. Aus den Frauenprojektfördermitteln wurden im Jahr 2004 insgesamt allein im Bundesland Wien rund € 428.000,- an Fördermitteln zur Unterstützung entsprechender Projekte und Initiativen zur Verfügung gestellt. Das sind rund 14% des gesamten Frauenprojektförderungsbudgets. Auf Grund von Budgetkonsolidierungsmaßnahmen konnten allerdings keine Erhöhungen, im Speziellen auch nicht für den Verein „Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen“ vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang erachte ich für erwähnenswert, dass auch andere aus Frauenbudgetmitteln geförderte Einrichtungen, wie zum Beispiel Frauenservicestellen, Notrufeinrichtungen, die Helpline gegen Männergewalt und andere Beratungseinrichtungen als Erstanlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen agieren. Weiters möchte ich hinzufügen, dass für die Interventionsstellen gegen Gewalt österreichweit ein Betrag von rund € 1.700.000,- aus den Mitteln des Frauenbudgets im Jahr 2004 zur Verfügung gestellt wurde.

 

Frage 5:

Der Arbeitsbereich von Beratungsstellen im Gewaltbereich, insbesondere auch von Notrufeinrichtungen, umfasst nicht nur die Beratung und Betreuung von Betroffenen, sondern auch die Beratung und Betreuung eines erweiterten Personenkreises. In Fällen von sexuellem Missbrauch an Mädchen werden in der Regel Mütter mit einbezogen.

 

Fragen 6 und 7:

Hinsichtlich der statistischen Zahlen zu den Folgekosten im Gesundheitswesen der nicht verarbeiteten traumatischen Erfahrungen gibt es in Österreich keine Evaluierung. Dazu ist anzumerken, dass die Angabe von Kosten im Zusammenhang mit psychischen Leiden sehr schwierig zu beziffern ist und daher die Relevanz von solchen Schätzungen zu hinterfragen wäre.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass das Thema Gewalt einschließlich der Aspekte des sexuellen Missbrauchs im aktuellen Frauengesundheitsbericht in einem eigenen Kapitel behandelt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin