2239/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.12.2004
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen vom
17. November 2004, Nr. 2335/J, betreffend
Absiedlung der Forstlichen Ausbildungsstätte
Ort/Gmunden, Zusammenlegung mit der Landwirtschaftlichen Fachschule
Altmünster, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 2 und 9:
Eigentümer des
Landschlosses Ort ist die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG). Zwi-
schen
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) und der BIG
besteht ein aufrechtes und unbefristetes Mietverhältnis.
Die
Verfügungsbefugnis - auch im Hinblick auf einen allfälligen Verkauf - kommt
somit der
BIG zu.
Zu den Fragen 3 und 7:
Auf Basis der
Feststellungen des Rechnungshofberichtes über das landwirtschaftliche Schul-
wesen betreffend Nutzung von Synergieeffekten und Kooperationen werden derzeit
Gesprä-
che über mögliche Varianten geführt, wobei auch die Variante der Verlegung des
Standortes
der Forstlichen
Ausbildungsstätte nach Altmünster erörtert wird.
Zu den Fragen 4, 8, 10 und 11:
Derzeit werden Entscheidungsgrundlagen betreffend
Raumprogramme, bauliche Investitions-
maßnahmen, Kosten und Kostentragung unter
Einbindung des Leitungspersonals erarbeitet.
Personalfreisetzungen wird es nicht geben.
Zu den Fragen 5, 6 und 12:
Im Interesse der weitgehenden
Realisierung der Anregungen des Rechnungshofes die Nut-
zung von
Synergieeffekten und Kooperationen im landwirtschaftlichen Schulwesen
betreffend
wird das langfristige Bestehen der Forstlichen Ausbildungsstätte gesichert
sowie der Qualitäts-
fortschritt in diesem Ausbildungsbereich
gewährleistet. Die Sicherstellung des derzeitigen
Ausbildungs- und Kursangebotes ist eine von mehreren Grundbedingungen
für allfällige weite-
re Schritte.