225/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 192/J-NR/2003 betreffend Wegekostenrichtlinie der EU,
die die Abgeordneten Bayr und GenossInnen am 19. März 2003 an mich gerichtet
haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Ist
Ihnen der neueste Arbeitsentwurf zur Wegekostenrichtlinie der EU-Kommission
inhaltlich be-
kannt?
Wenn
ja, seit wann?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn
Ihnen der Arbeitsentwurf zur Wegekostenrichtlinie der EU-Kommission bekannt
ist, welche
darin angeführten Maßnahmen und Richtlinien erachten Sie als politisch
zielführend für Österreich
und welche nicht?
Antwort:
Soweit
mir bekannt ist, arbeitet die Generaldirektion Energie und Verkehr der
EU-Kommission der-
zeit intern an einem endgültigen Entwurf einer Kommissionsmitteilung zur
Weiterentwicklung des
transeuropäischen Verkehrsnetzes, in der unter anderem auch auf die
Preisgestaltung für die Ver-
kehrswege eingegangen wird. Ein offizieller Entwurf liegt mir nicht vor.
Frage 5:
Bekennen Sie sich zur Quersubventionierung des Schienenverkehrs durch den Straßenverkehr?
Antwort:
Um
sehr kostenintensive, aber umweltverträglichere Parallelinfrastrukturen (vor
allem in sensiblen
Gebieten) möglichst rasch realisieren zu können, müsste zukünftig die
Möglichkeit einer Querfi-
nanzierung vorgesehen werden.
Fragen 6 und 7:
Wenn
ja, welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene setzen, um
Quersubventionierung
des Schienenverkehrs zu forcieren?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Wie
bereits mein Vorgänger so habe auch ich bereits seit meinem Amtsantritt in
meinen bisher
bereits zahlreichen geführten Gesprächen mit Ministerkollegen, Vertretern des
europäischen Par-
lamentes sowie der Frau Vizepräsidentin de Palacio auf die Notwendigkeit einer
möglichen Querfi-
nanzierung hingewiesen, um hinkünftig eine Finanzierung kostenintensiver
Alternativinfrastruktu-
ren sicherzustellen. Ich werde diese Bemühungen mit allem Nachdruck weiter
verfolgen und in
diesem Sinne die EU-Kommission bei ihrer schon im Weißbuch zur europäischen
Verkehrspolitik
bis 2010 dargelegten Zielsetzung, die Möglichkeit für Querfinanzierungen im
Entwurf einer neuen
Wegekostenrichtlinie zu verankern,
unterstützen.
Frage 8:
Bekennen Sie sich zur realen Kostendeckung durch die Maut im Schwerverkehr?
Antwort:
Ich
bekenne mich grundsätzlich zur fairen und verursachergerechten Deckung aller
Kosten im
Verkehr. Die Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut wurden bereits nach dem
Prinzip einer De-
ckung aller Infrastrukturkosten festgelegt.
Fragen 9 und 10:
Wenn ja, welche Schritte werden Sie auf
europäischer Ebene setzen, um eine solche reale Kos-
tendeckung zu bewerkstelligen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich
werde die von der Europäischen Kommission schon im Weißbuch zur europäischen
Verkehrs-
politik bis 2010 niedergelegte Zielsetzung, die Anrechnung von externen Kosten
bei der Berech-
nung von Benutzungsgebühren im Entwurf einer neuen Wegekostenrichtlinie zu
verankern, unter-
stützen.
Frage 11:
Bekennen
Sie sich zur Möglichkeit der erhöhten Maut für den Schwerverkehr in dicht
besiedelten
Ballungsräumen zu Gunsten der Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung und der
Umwelt?
Antwort:
Ich
bekenne mich grundsätzlich zur Möglichkeit einer tariflichen
Mautdifferenzierung in sogenann-
ten sensiblen Regionen, zu denen auch städtische Ballungsräume gezählt werden
können.
Fragen 12 und 13:
Wenn
ja, welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene setzen, um eine solche
erhöhte
Maut durchzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich
werde die Kommission bei ihrer bekannten Absicht, sensible Regionen in den
Bestimmungen
der Wegekostenrichtlinie über die Mautfestsetzung besonders zu berücksichtigen,
grundsätzlich
voll unterstützen.
Fragen 14 bis 16:
Bekennen Sie sich zum raschen Ausbau der Schieneninfrastruktur?
Wenn
ja, wo ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll, Prioritäten zu setzen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich
bekenne mich zum Ausbau der Schieneninfrastruktur, wie er im
Generalverkehrsplan vorgese-
hen ist.
Fragen 17 und 18:
Welche konkreten Änderungen würden sich
bei der Umsetzung dieses Arbeitsentwurfes zur We-
gekostenrichtlinie der EU-Kommission bei der Einhebung von Mautgebühren in
Österreich erge-
ben?
Ab wann ist mit der Umsetzung der Wegekostenrichtlinie in nationales Recht zu rechnen?
Antwort:
Derzeit
liegen weder die in der Frage angesprochene Kommissionsmitteilung zur
Weiterentwick-
lung des transeuropäischen Verkehrsnetzwerks noch ein Kommissionsentwurf zur
Änderung der
Wegekostenrichtlinie vor. Es kann daher derzeit noch keine konkrete Aussage
über einen Ände-
rungsbedarf im Bundesstraßen-Mautgesetz getroffen werden. Sobald aber die
Beschlüsse des
EU-Rates und des EU-Parlamentes für eine Änderung der Wegekostenrichtlinie
vorliegen, wird
unmittelbar die legistische Arbeit an einer dann allfällig notwendigen Novelle
des Bundesstraßen-
Mautgesetzes begonnen werden.
Fragen 19 und 20:
Welche Ziele verfolgt Österreich im Hinblick auf eine neue Wegekostenrichtlinie?
Was
sind Ihre Vorstellungen über die Inhalte einer Wegekostenrichtlinie aus
österreichischer
Sicht?
Antwort:
Ich darf auf die Antworten zu den Fragen 5, 8 und 11 verweisen.
Frage 21:
Wann
wird Österreich sensible Zonen festlegen, in denen in Zukunft höhere
Mautgebühren einge-
hoben werden können? Werden dabei auch Gebiete außerhalb des Alpengebiets und
urbane
Großräume wie z.B. Wien, Graz oder Linz benannt werden?
Antwort:
In
welchem Umfang durch innerstaatliche Normen sensible Zonen festgelegt werden
können, wird
vom Inhalt der geänderten Wegekostenrichtlinie abhängen. Aus meiner Sicht
können grundsätzlich
auch städtische Ballungsräume als sensible Zonen qualifiziert werden. Bei der
Festlegung erhöhter
Mauten wird jedoch jedenfalls auf eine diskriminierungsfreie Mauteinhebung
Bedacht zu nehmen
sein.
Fragen 22 und 23:
Welche konkreten Schritte zur Durchsetzung
der österreichischen Ansprüche an eine Wegekos-
tenrichtlinie werden Sie setzen?
Bis wann werden Sie angesichts der
Tatsache, dass bis Mitte des Jahres die EU-Kommission ei-
nen Vorschlag über eine neue Wegekostenrichtlinie auszuarbeiten hat, eine
österreichische Ver-
handlungsposition formulieren?
Antwort:
Die
österreichische Verhandlungsposition ergibt sich grundsätzlich aus den
Antworten zu den Fra-
gen 5, 8 und 11. Vorerst werde ich mich darum bemühen, dass möglichst viele der
bisher im
Weißbuch der Europäischen Kommission niedergelegten Zielsetzungen, die der
österreichischen
Verhandlungsposition entsprechen, auch tatsächlich in einen Richtlinienentwurf
aufgenommen
werden.
Frage 24:
In
welcher Form wird dabei das Parlament bei dieser für die Zukunft der
österreichischen Ver-
kehrspolitik so wichtigen Frage eingebunden werden?
Antwort:
Aus
meiner Sicht ist es unabdingbar, dass alle österreichischen verfassungsmäßigen
Organe ge-
meinsam entschlossen gegenüber der Union auftreten und so die bestehenden
Möglichkeiten op-
timal nutzen. Ich habe daher bereits die österreichischen Mitglieder des
Europaparlaments aller
Fraktionen eingeladen, die Bemühungen der Bundesregierung nach Kräften zu
unterstützen, was
mittlerweile geschieht. Dieselbe Einladung gilt selbstverständlich für alle
Abgeordneten.
Frage 25:
In
welcher Form werden aus heutiger Sicht die Transitvertragsverhandlungen durch
den dann vor-
liegenden Vorschlag der EU-Kommission beeinflusst werden?
Antwort:
Bei der Durchsetzung österreichischer
Anliegen an eine Wegekostenrichtlinie wird es darum ge-
hen, klarzustellen, dass es darum geht, die im EU-Beitrittsvertrag ausdrücklich
verankerte Nach-
haltigkeit der durch das Ökopunktesystem bewirkten Schadstoffreduktion
sicherzustellen.