225/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 192/J-NR/2003 betreffend Wegekostenrichtlinie der EU,
die die Abgeordneten Bayr und GenossInnen am 19. März 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 4:

Ist Ihnen der neueste Arbeitsentwurf zur Wegekostenrichtlinie der EU-Kommission inhaltlich be-
kannt?

Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn Ihnen der Arbeitsentwurf zur Wegekostenrichtlinie der EU-Kommission bekannt ist, welche
darin angeführten Maßnahmen und Richtlinien erachten Sie als politisch zielführend für Österreich
und welche nicht?

Antwort:

Soweit mir bekannt ist, arbeitet die Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission der-
zeit intern an einem endgültigen Entwurf einer Kommissionsmitteilung zur Weiterentwicklung des
transeuropäischen Verkehrsnetzes, in der unter anderem auch auf die Preisgestaltung für die Ver-
kehrswege eingegangen wird. Ein offizieller Entwurf liegt mir nicht vor.

Frage 5:

Bekennen Sie sich zur Quersubventionierung des Schienenverkehrs durch den Straßenverkehr?

Antwort:

Um sehr kostenintensive, aber umweltverträglichere Parallelinfrastrukturen (vor allem in sensiblen
Gebieten) möglichst rasch realisieren zu können, müsste zukünftig die Möglichkeit einer Querfi-
nanzierung vorgesehen werden.

Fragen 6 und 7:

Wenn ja, welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene setzen, um Quersubventionierung
des Schienenverkehrs zu forcieren?

Wenn nein, warum nicht?


Antwort:

Wie bereits mein Vorgänger so habe auch ich bereits seit meinem Amtsantritt in meinen bisher
bereits zahlreichen geführten Gesprächen mit Ministerkollegen, Vertretern des europäischen Par-
lamentes sowie der Frau Vizepräsidentin de Palacio auf die Notwendigkeit einer möglichen Querfi-
nanzierung hingewiesen, um hinkünftig eine Finanzierung kostenintensiver Alternativinfrastruktu-
ren sicherzustellen. Ich werde diese Bemühungen mit allem Nachdruck weiter verfolgen und in
diesem Sinne die EU-Kommission bei ihrer schon im Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik
bis 2010 dargelegten Zielsetzung, die Möglichkeit für Querfinanzierungen im Entwurf einer neuen
Wegekostenrichtlinie zu verankern, unterstützen.

Frage 8:

Bekennen Sie sich zur realen Kostendeckung durch die Maut im Schwerverkehr?

Antwort:

Ich bekenne mich grundsätzlich zur fairen und verursachergerechten Deckung aller Kosten im
Verkehr. Die Tarife der fahrleistungsabhängigen Maut wurden bereits nach dem Prinzip einer De-
ckung aller Infrastrukturkosten festgelegt.

Fragen 9 und 10:

Wenn ja, welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene setzen, um eine solche reale Kos-
tendeckung zu bewerkstelligen?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Ich werde die von der Europäischen Kommission schon im Weißbuch zur europäischen Verkehrs-
politik bis 2010 niedergelegte Zielsetzung, die Anrechnung von externen Kosten bei der Berech-
nung von Benutzungsgebühren im Entwurf einer neuen Wegekostenrichtlinie zu verankern, unter-
stützen.

Frage 11:

Bekennen Sie sich zur Möglichkeit der erhöhten Maut für den Schwerverkehr in dicht besiedelten
Ballungsräumen zu Gunsten der Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung und der Umwelt?

Antwort:

Ich bekenne mich grundsätzlich zur Möglichkeit einer tariflichen Mautdifferenzierung in sogenann-
ten sensiblen Regionen, zu denen auch städtische Ballungsräume gezählt werden können.

Fragen 12 und 13:

Wenn ja, welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene setzen, um eine solche erhöhte
Maut durchzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Ich werde die Kommission bei ihrer bekannten Absicht, sensible Regionen in den Bestimmungen
der Wegekostenrichtlinie über die Mautfestsetzung besonders zu berücksichtigen, grundsätzlich
voll unterstützen.


Fragen 14 bis 16:

Bekennen Sie sich zum raschen Ausbau der Schieneninfrastruktur?

Wenn ja, wo ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll, Prioritäten zu setzen?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Ich bekenne mich zum Ausbau der Schieneninfrastruktur, wie er im Generalverkehrsplan vorgese-
hen ist.

Fragen 17 und 18:

Welche konkreten Änderungen würden sich bei der Umsetzung dieses Arbeitsentwurfes zur We-
gekostenrichtlinie der EU-Kommission bei der Einhebung von Mautgebühren in Österreich erge-
ben?

Ab wann ist mit der Umsetzung der Wegekostenrichtlinie in nationales Recht zu rechnen?

Antwort:

Derzeit liegen weder die in der Frage angesprochene Kommissionsmitteilung zur Weiterentwick-
lung des transeuropäischen Verkehrsnetzwerks noch ein Kommissionsentwurf zur Änderung der
Wegekostenrichtlinie vor. Es kann daher derzeit noch keine konkrete Aussage über einen Ände-
rungsbedarf im Bundesstraßen-Mautgesetz getroffen werden. Sobald aber die Beschlüsse des
EU-Rates und des EU-Parlamentes für eine Änderung der Wegekostenrichtlinie vorliegen, wird
unmittelbar die legistische Arbeit an einer dann allfällig notwendigen Novelle des Bundesstraßen-
Mautgesetzes begonnen werden.

Fragen 19 und 20:

Welche Ziele verfolgt Österreich im Hinblick auf eine neue Wegekostenrichtlinie?

Was sind Ihre Vorstellungen über die Inhalte einer Wegekostenrichtlinie aus österreichischer
Sicht?

Antwort:

Ich darf auf die Antworten zu den Fragen 5, 8 und 11 verweisen.

Frage 21:

Wann wird Österreich sensible Zonen festlegen, in denen in Zukunft höhere Mautgebühren einge-
hoben werden können? Werden dabei auch Gebiete außerhalb des Alpengebiets und urbane
Großräume wie z.B. Wien, Graz oder Linz benannt werden?

Antwort:

In welchem Umfang durch innerstaatliche Normen sensible Zonen festgelegt werden können, wird
vom Inhalt der geänderten Wegekostenrichtlinie abhängen. Aus meiner Sicht können grundsätzlich
auch städtische Ballungsräume als sensible Zonen qualifiziert werden. Bei der Festlegung erhöhter
Mauten wird jedoch jedenfalls auf eine diskriminierungsfreie Mauteinhebung Bedacht zu nehmen
sein.


Fragen 22 und 23:

Welche konkreten Schritte zur Durchsetzung der österreichischen Ansprüche an eine Wegekos-
tenrichtlinie werden Sie setzen?

Bis wann werden Sie angesichts der Tatsache, dass bis Mitte des Jahres die EU-Kommission ei-
nen Vorschlag über eine neue Wegekostenrichtlinie auszuarbeiten hat, eine österreichische Ver-
handlungsposition formulieren?

Antwort:

Die österreichische Verhandlungsposition ergibt sich grundsätzlich aus den Antworten zu den Fra-
gen 5, 8 und 11. Vorerst werde ich mich darum bemühen, dass möglichst viele der bisher im
Weißbuch der Europäischen Kommission niedergelegten Zielsetzungen, die der österreichischen
Verhandlungsposition entsprechen, auch tatsächlich in einen Richtlinienentwurf aufgenommen
werden.

Frage 24:

In welcher Form wird dabei das Parlament bei dieser für die Zukunft der österreichischen Ver-
kehrspolitik so wichtigen Frage eingebunden werden?

Antwort:

Aus meiner Sicht ist es unabdingbar, dass alle österreichischen verfassungsmäßigen Organe ge-
meinsam entschlossen gegenüber der Union auftreten und so die bestehenden Möglichkeiten op-
timal nutzen. Ich habe daher bereits die österreichischen Mitglieder des Europaparlaments aller
Fraktionen eingeladen, die Bemühungen der Bundesregierung nach Kräften zu unterstützen, was
mittlerweile geschieht. Dieselbe Einladung gilt selbstverständlich für alle Abgeordneten.

Frage 25:

In welcher Form werden aus heutiger Sicht die Transitvertragsverhandlungen durch den dann vor-
liegenden Vorschlag der EU-Kommission beeinflusst werden?

Antwort:

Bei der Durchsetzung österreichischer Anliegen an eine Wegekostenrichtlinie wird es darum ge-
hen, klarzustellen, dass es darum geht, die im EU-Beitrittsvertrag ausdrücklich verankerte Nach-
haltigkeit der durch das Ökopunktesystem bewirkten Schadstoffreduktion sicherzustellen.