2255/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.12.2004
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DER  BUNDESMINISTER

           FÜR  JUSTIZ

 

BMJ-Pr7000/0061-Pr 1/2004

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

W i e n

 

zur Zahl 2296/J-NR/2004

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verein für Abrechnungskontrolle“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Der Verein "Mein Recht auf Kontrolle - Verein für Abrechnungskontrolle" (kurz: VfAk) hat sich auf Grund eines Beschlusses seiner Generalversammlung vom 23. August 2004 umbenannt und heißt nunmehr "Verein für Opferhilfe".

Mit einer allfälligen Weitervermittlung von Anrufern bei der Hotline "0800 112 112 - Notruf für Opfer" an die für diesen Fall kompetente Opferhilfeorganisation oder Behörde, wird eine stärkere Vernetzung der Opferhilfeeinrichtungen angestrebt, sodass jedes Opfer von der am besten geeigneten Einrichtung betreut wird.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Anstrengungen des Bundesministeriums für Justiz zur Hilfe für Opfer in den letzten Jahren hinzuweisen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der unterstützten Personen und der ausbezahlten Förderungsbeträgen allein im Bereich der Prozessbegleitung:


Jahr

 

Anzahl der Vereine, über die Förderungen abgewickelt wurden

 

Unterstützte Personen

Ausbezahlter Gesamtbetrag für im betreffenden Jahr geleistete Prozessbegleitung

Steigerung gegenüber dem Vorjahr in %

 

2000

 

4

 

52

 

449.911,38 S

(32.696,34 Euro)

 

 

 

 

2001

 

13

 

258

 

2,279.090,54 S

(165.627,97 Euro)

 

 

406,56

 

2002

 

 

24

 

408

 

384.162,07 Euro

 

131,94

 

2003

 

 

25

 

 

1493

 

 

617.097,70 Euro

 

 

60,63

 

 

Dem Bundesministerium für Justiz ist die Unterstützung von Opfern ein ganz wesentliches Anliegen, wobei die Leistungen aller Opferhilfeeinrichtungen voll anerkannt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die "Frauenhelpline", die nach eigenen Angaben ausschließlich Frauen zu ihrer Zielgruppe zählt, durch die Einrichtung einer Hotline für alle Opfer mehr belastet werden soll. An sich wäre eher anzunehmen, dass eine zusätzliche Einrichtung wie "0800 112 112 - Notruf für Opfer" insgesamt zu einer Entlastung der Frauenhelpline führen sollte.

Durch die Unterstützung der Hotline "0800 112 112 - Notruf für Opfer" wird im Übrigen den bestehenden Opferhilfseinrichtungen kein Budget entzogen, weswegen die Aussage, dass diese mit immer weniger Budget das Auslangen finden müssten, zumindest für den Förderungsbereich des Bundesministeriums für Justiz nicht zutrifft.

Zu 1 bis 3:

Die Hotline "0800 112 112 - Notruf für Opfer" wird nach wie vor vom "Verein für Opferhilfe" betreut.

Ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Opferhilfe und der Abrechnungskontrolle, deren Zweck es ist, Kredite auf ihre korrekte Zinsanpassung hin zu überprüfen, besteht jedenfalls insofern, als in beiden Fällen Hilfe suchende Personen unterstützt werden. Da die Überschneidungen dieser beiden Bereiche jedoch als zu gering erachtet wurden und sich auch eine rückläufige Nachfrage bei den Kreditnachrechnungen abgezeichnet hat, wurde vom Verein für Abrechnungskontrolle mittlerweile beschlossen, seine Tätigkeit der Kreditkontrolle langsam auslaufen zu lassen und sich hinkünftig ausschließlich der Opferhilfe zu widmen. Aus diesem Grund wurde auch - wie bereits eingangs erwähnt - der Vereinsname von "Mein Recht auf Kontrolle - Verein für Abrechnungskontrolle“ auf "Verein für Opferhilfe" geändert.

Zu 4:

Derzeit sind der Bund, vertreten durch die Bundesministerin für Justiz, sowie die Rechtsanwaltskammer Wien ordentliche Mitglieder des "Vereins für Opferhilfe".

Zu 5, 6 und 8:

Es ist an sich nicht ungewöhnlich, dass der Bund, vertreten durch ein Mitglied der Bundesregierung, Mitglied bei einer Organisation ist und diese auch fördert. Mit der auch im Einleitungstext der Anfrage geäußerten Schlussfolgerung, „das Justizministerium sucht bei sich selbst um Subvention an“ werden verschiedene Rechtssubjekte miteinander vermengt. Ein Verein ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, wodurch auch die Rechte und Pflichten eines Bundesministers/einer Bundesministerin in Vertretung des Bundes als Vereinsmitglied einerseits und als Förderungsgeber andererseits grundverschieden sind. Die Gewähr, dass alle Förderungsansuchen gleich behandelt werden, ergibt sich daraus, dass für sämtliche handelnde Personen das Legalitätsprinzip gilt. Im konkreten Fall erschien die Förderung einer Hotline, bei welcher psychologisch besonders geschulte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen allen Opfern von Straftaten helfen als wichtiger Beitrag des Bundesministeriums für Justiz zur staatlichen Opferhilfe.

Eine Unvereinbarkeit iSd Unvereinbarkeitsgesetz 1983, BGBl 1983/330 idgF, liegt nicht vor, weil der Bund, vertreten durch die Bundesministerin für Justiz, nicht aber die Bundesministerin für Justiz als Privatperson Mitglied des "Vereins für Opferhilfe" ist. Weiters ist der "Verein für Opferhilfe" ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit sich ua. auf die Hilfe für Opfer von Straftaten, Katastrophen und Unglücksfällen erstreckt, weswegen die Mitgliedschaft bei diesem Verein nicht einer Berufsausübung mit Erwerbsabsicht gleichgesetzt werden kann und auch aus diesem Grund keine Unvereinbarkeit gemäß § 2 Abs. 1 Unvereinbarkeitsgesetz 1983 oder gemäß sonstiger Bestimmungen des B-VG besteht.

Zu 7:

Ein Rechtsgutachten wurde nicht eingeholt. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass im Bundesministerium für Justiz mehr als 100 hoch qualifizierte Juristen tätig sind. Zu einer derartigen Angelegenheit ein Rechtsgutachten einzuholen, erschiene mir als überschießend.

Zu 9 bis 11:

Neben dem Verein für Opferhilfe (früher: VfAk) ist der Bund, vertreten durch die Bundesministerin für Justiz, noch Mitglied beim Verein "JUS-Net KMU", welcher im Jahr 2003 vom Bundesministerium für Justiz insgesamt 94.980,20 Euro an Förderung, sonst jedoch von keinem anderen Ressort etwas erhalten hat, und beim Verein „Center of Legal Competence“, an den in den Jahren 2002 bis 2004 an Förderungsgeldern vom Bundesministerium für Justiz 310.000 Euro, 269.616,22 Euro und 246.724,28 Euro, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 65.405,55 Euro, 12.500 Euro und nochmals 12.500 Euro sowie vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst 54.504,62 Euro, 49.500 Euro und 54.000 Euro zuzüglich Bibliotheksförderung von 4.000 Euro, 3.000 Euro und nochmals 3.000 Euro ausbezahlt wurden.

Zu 12 bis 14:

Von der Hotline "0800 112 112 - Notruf für Opfer" werden regelmäßig Monatsstatistiken über Anruffrequenz und Tätigkeit abverlangt. Die Frequenz der Anrufe steigt nach wie vor an. Projektzeitraum (April bis Anfang Dezember 2004) wurden insgesamt 3 437 Anrufe verzeichnet. Nach den von den betreuenden Rechtsanwälten/innen erstellten Dokumentations­bögen ergibt sich folgende prozentuelle Verteilung der Anrufer:

·        Frauen: ca. 66%

·        Männer: ca. 33%

·        Kinder: ca. 1%

 

Zu 15:

Wenn dies zweckdienlich ist und von den Anrufern/innen gewünscht wird, werden sie an Vereine für Opferhilfe, Frauenhäuser, Interventionsstellen bzw. sonstige Beratungsstellen weiterverwiesen.

80 Anrufer/innen wurden an folgende Einrichtungen weiterverwiesen:

·        Beratungsstelle für Frauen der Wiener Frauenhäuser

·        Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen

·        Frauenhelpline

·        Frauennotruf Linz

·        Kinder- und Jugendanwaltschaft in Klagenfurt

·        Mädchenberatung

·        Die Möwe

·        Neustart

·        Patientenanwaltschaft

·        Tamar

·        Verein Danach

·        Verein ECHO

·        Weisser Ring

·        Weißes Kreuz

 

42 der Anrufer/innen wurden an Frauenhäuser bzw. Interventionsstellen weiterverwiesen.

Des Weiteren wurden 130 Anrufer/innen an folgende Stellen weiterverwiesen:

·        Bundessozialamt

·        Familienberatungsstelle

·        Rechtsanwaltskammer

·        Volksanwaltschaft

 

Zu 16:

Die Befürchtung, dass durch die Weiterverweisung der Anrufer/innen an die verschiedenen Opferschutzeinrichtungen für Letztgenannte ein erhöhter Arbeitsaufwand verbunden sei, teile ich nicht. Gerade durch diese Hotline können viele Leerläufe sowohl der Hilfe suchenden Personen als auch der Opferhilfeorganisationen vermieden werden. Es müssen sich Opfer nunmehr nicht mehr erst bei mehreren Organisationen informieren, sondern sie haben nunmehr eine zentrale Anlaufstelle, die den Opfern in vielen Fällen sofort hilft oder sie an die für sie geeignete Organisation weiterverweist. Hiedurch ist nicht nur den Opfern geholfen, sondern auch den Opferhilfeorganisationen, weil sie sich spezifischer ihrer eigenen Klientel widmen können. Bei einer Gesamtbetrachtung führt dies anstelle einer Be- zu einer Entlastung der Opferhilfeorganisationen, deren Ausgaben für Prozessbegleitung überdies vom Bundesministerium für Justiz ersetzt werden.

 

Zu 17:

Die Hotline "0800 112 112 - Notruf für Opfer" ist rund um die Uhr erreichbar und wurde am 26. April 2004 gestartet. Seither wurde sie durchgehend von einem/einer Dienst habenden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin betreut. Neben diesen unmittelbaren Betreuungsstunden werden von den für diese Einrichtung tätigen Rechtsanwälten/innen noch zahlreiche weitere unentgeltliche Stunden für Fortbildung, Kontakttreffen und Zusammenarbeit mit anderen Opferhilfe­organisationen geleistet.

 

Zu 18:

Es finden regelmäßig sog. "Roundtable-Gespräche" statt, wobei als Referenten Vertreter von Opferschutzeinrichtungen und Psychologen geladen werden. Das letzte Treffen erfolgte am 24. November 2004, wobei Gast und Vortragender Hon. Prof. Dr. Udo Jesionek, Präsident des Weissen Ring, war. Einmal pro Jahr ist eine Veranstaltung mit anderen Opferschutzeinrichtungen zum Erfahrungsaustausch, gegenseitiger Information und Weiterentwicklung des Opferschutzgedankens geplant, an der auch die Rechtsanwälte/innen, welche die Opferhotline betreuen, teilnehmen. Die Rechtsanwälte/innen sind überdies auch in anderen Bereichen der Opferhilfe, wie etwa der Prozessbegleitung, tätig, woraus sie zusätzliche Erfahrungen gewinnen.

 

Zu 19:

Die für die Hotline tätigen Rechtsanwälte/innen sind verpflichtet, in der von Ihnen übernommenen Zeit immer erreichbar zu sein oder aber für eine Vertretung durch eine/n andere/n für die Hotline tätige/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu sorgen. Dem konkreten Vorwurf wurde zwar nachgegangen, doch konnte dieser nicht verifiziert werden. Ohne nähere Einzelheiten ist mir eine eingehendere Stellungnahme dazu nicht möglich.

 

Zu 20:

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, weil zum einen noch nicht sämtliche Förderungsansuchen eingelangt sind, zum anderen noch nicht über alle Ansuchen entschieden wurde. Es ist jedoch beabsichtigt, die für die Opferhilfe zur Verfügung stehenden Budgetmittel bestmöglich zu verteilen. Auch zu diesem Zweck wurde daher am 17. Dezember 2004 beim Bundesministerium für Justiz ein Treffen mit zahlreichen Opferhilfeorganisationen, die entweder mit dem Bundesministerium für Justiz in Kontakt stehen oder eine besondere Aufgabe im Bereich der Opferhilfe erfüllen, durchgeführt. Die im BVA 2005 zur Verfügung stehenden Mittel werden vorrangig für einen flächendeckenden Ausbau der Prozessbegleitung verwendet werden.

 

 

.Dezember 2004

 

 

(Maga. Karin Miklautsch)