2257/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2244/J vom
4. November 2004 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Dividendenleistungen der Post AG, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage
ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der
Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem
Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als
Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der
Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden
Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG
beziehungsweise der Österreichischen Post AG als einer zu 100 % im
Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.


Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von
Organen der ÖIAG beziehungsweise der Österreichischen Post AG und somit
keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden
Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der
Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von
dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht
erfasst.

Aus diesem Grund habe ich Ihre Anfrage an die ÖIAG weitergeleitet und
verweise zu den Fragen 1 bis 3 auf das beiliegende Antwortschreiben der
ÖIAG.

Beilage


ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG

An das

Bundesministerium für Finanzen

z.Hd.Herrn Dr.Mazurkiewicz

Himmelpfortgasse 4-8
1010 Wien

Unser Zeichen     (01)71114-          Datum

RA/Dr.Rie/B      201                      15. November 2004

I:\öiag\bm\parlAnfr
2244/J

Betr.: Parlamentarische Anfrage Nr. 2244/J; Dividendenleistungen der Post

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf die gegenständliche parlamentarische Anfrage und
nehmen dazu nach Befassung der Österreichischen Post AG wie folgt Stellung:

Die vorliegende Anfrage bezieht sich auf Angelegenheiten, die nicht
Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für Finanzen sind. Der
Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik
Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG
(ÖIAG) in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.

Die Österreichische Post AG ist eine zu 100 % im Eigentum der ÖIAG stehende
Gesellschaft; allfällige Dividendenzahlungen der Post erfolgen daher an die
ÖIAG und gehen nicht an den Bund.

Zur Information für den Herrn Bundesminister teilen wir Ihnen zu den drei
Fragen folgendes mit:

Zu 1.:

Die Post leistete bisher folgende Dividendenzahlungen:

für 1999:                                              29.069.133,67

für 2000:                                            363.364.170,84

für 2001:                                              29.069.133,67

für 2002:                                                36.300.000,--

für 2003:                                              36.000.000,--

A-1201 WIEN, POSTFACH 99, DRESDNER STRASSE 87. TELEFON +43/1/711 14-0, FAX +43/1/711 14-245, e-mail: oiag@oiag.at

RECHTSFORM: AKTIENGESELLSCHAFT, SITZ: WIEN, HANDELSGERICHT WIEN, FN 80.286 v, DVR: 0029157

BANK AUSTRIA CREDITANSTALT BLZ 12000 KTO. NR. 02270 077 700. BIC: BKAUATWW IBAN: AT94 1100 0022 7007 7700,

ERSTE BANK BLZ 20111 KTO. NR. 403 134 561 00, ÖSTERR. POSTSPARKASSE BLZ 60000 KTO. NR. 7.221.019