2257/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.01.2005
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2244/J vom
4. November 2004 der Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Dividendenleistungen der
Post AG, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage
ausschließlich auf Angelegenheiten bezieht,
die nicht Gegenstand der
Vollziehung durch das Bundesministerium für
Finanzen sind. Von meinem
Ressort werden ausschließlich die Rechte der
Republik Österreich als
Alleineigentümerin der Österreichischen
Industrieholding AG (ÖIAG) in der
Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei habe ich
nach der bestehenden
Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen
von Organen der ÖIAG
beziehungsweise der Österreichischen Post AG
als einer zu 100 % im
Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu
beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen
betreffen ausschließlich Entscheidungen von
Organen der ÖIAG beziehungsweise der
Österreichischen Post AG und somit
keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden
Gegenstände der Vollziehung, insbesondere
auch keine Angelegenheiten der
Verwaltung des Bundes als Träger von
Privatrechten, und sind somit von
dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975
determinierten Fragerecht nicht
erfasst.
Aus diesem Grund habe ich Ihre Anfrage an die ÖIAG weitergeleitet und
verweise zu den Fragen 1 bis 3 auf das
beiliegende Antwortschreiben der
ÖIAG.
Beilage
ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG
An das
Bundesministerium für Finanzen
z.Hd.Herrn Dr.Mazurkiewicz
Himmelpfortgasse 4-8
1010
Wien
Unser Zeichen (01)71114- Datum
RA/Dr.Rie/B 201 15. November 2004
I:\öiag\bm\parlAnfr
2244/J
Betr.: Parlamentarische Anfrage Nr. 2244/J; Dividendenleistungen der Post
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf die gegenständliche
parlamentarische Anfrage und
nehmen dazu nach Befassung der
Österreichischen Post AG wie folgt Stellung:
Die vorliegende
Anfrage bezieht sich auf Angelegenheiten, die nicht
Gegenstand
der Vollziehung durch den Bundesminister für Finanzen sind. Der
Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Republik
Österreich
als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG
(ÖIAG)
in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.
Die Österreichische
Post AG ist eine zu 100 % im Eigentum der ÖIAG stehende
Gesellschaft;
allfällige Dividendenzahlungen der Post erfolgen daher an die
ÖIAG
und gehen nicht an den Bund.
Zur Information für
den Herrn Bundesminister teilen wir Ihnen zu den drei
Fragen
folgendes mit:
Zu 1.:
Die Post leistete bisher folgende Dividendenzahlungen:
für 1999: € 29.069.133,67
für 2000: € 363.364.170,84
für 2001: € 29.069.133,67
für 2002: € 36.300.000,--
für 2003: € 36.000.000,--
A-1201 WIEN, POSTFACH 99, DRESDNER STRASSE 87. TELEFON +43/1/711 14-0, FAX +43/1/711 14-245, e-mail: oiag@oiag.at
RECHTSFORM: AKTIENGESELLSCHAFT, SITZ: WIEN, HANDELSGERICHT WIEN, FN 80.286 v, DVR: 0029157
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