226/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 191/J vom 19. März 2003
der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner und Kollegen, betreffend der
schleppenden Auszahlung der Entschädigungszahlungen für Hochwasser-
schäden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

In diesem Zusammenhang weise ich vollständigkeitshalber auf das
umfassende Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur finanziellen Hilfe
der Hochwasseropfer hin und führe schlagwortartig folgende Maßnahmen
an:

250 Mio. EUR zur finanziellen Unterstützung von Schäden im Vermögen
physischer und juristischer Personen, 250 Mio. EUR zur Beseitigung von
Schäden an der Infrastruktur, 50 Mio. EUR Sondertranche im Rahmen der
Siedlungswasserwirtschaft, bis zu 10 Mio. EUR für behinderte Menschen,
l Mio. EUR für Trinkwasseruntersuchungen, 2,7 Mio. EUR zur
Unterstützung des Zukaufs von Rauhfutter, 18,2 Mio. EUR zur
Verdoppelung der Spenden an den ORF im Rahmen der
Benefizveranstaltung für Hochwasseropfer, ein umfangreiches Steuerpaket


im Ausmaß von 400 Mio. EUR (Erleichterung bei Steuerzahlungen bzw.
Nachzahlungen, vorzeitige Abschreibung, Sonderprämie für
katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung im geschädigten Unternehmen,
Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen im Zusammenhang mit
Hochwasserschäden, Befreiung von Gebühren und Schenkungssteuer,
Befreiung vom Altlastensanierungsbeitrag für eine katastrophenbedingte
Deponierung von Abfällen sowie Modifizierung der steuerlichen
Absetzbarkeit von Sach- und Geldspenden in Katastrophenfällen).

Weiters wurden von der Bundesregierung folgende Maßnahmen auf
nationaler und internationaler Ebene gesetzt:

Sonderprogramm betrieblicher Hochwasserhilfe mit einem Gesamtbarwert
von 100 Mio. EUR in Form von 60 Mio. EUR zinsbegünstigter ERP-Kredite,
30 Mio. EUR Direktzuschüsse der Arbeitsmarktförderung und 10 Mio. EUR
von der BÜRGES; Ermöglichung der Kurzarbeit für die im Hochwasser
betroffenen Betriebe, Unterstützung von Familien im Rahmen des
Familienhärteausgleichs, vermehrte Kontrollen der Wasserversorgungs-
anlagen, Ratenstundungen bei Agrarinvestitionskrediten, Maßnahmen im
Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation und Marktpolitik (Stundung
von Agrarmarketingbeiträgen, Hilfe bei der Beseitigung von Errosions-
schäden in Weingärten), Unterstützung der Aufräumarbeiten durch
Justizanstalten, Vorbereitung eines Hilfspakets durch die Europäische
Investitionsbank zur Gewährung von besonders günstigen Krediten,
Vorbereitung der verbilligten Abgabe von Interventionsgetreide zu
Futterzwecken durch die EU-Kommission, Vorziehung der Direktzahlungen
im Wege der Agrarmarkt Austria durch die EU-Kommission im Bereich des
ländlichen Entwicklungsplans, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
durch die EU-Kommission zur Nutzung von Stilllegungsflächen für die
Gewinnung von ausreichenden Futterflächen, Prüfung hinsichtlich der
Heranziehung der Mittel der Transeuropäischen Netze zur Instandsetzung
beschädigter Verkehrsverbindungen, Ermöglichung der im EU-Vertrag


vorgesehenen Ausnahmen bezüglich der Beihilfen und der öffentlichen
Aufträge.

In die Zuständigkeit der Länder fällt die Katastrophenhilfe. Die Geschädigten
erhalten daher von den Ländern nach den Bestimmungen der
landesgesetzlichen Vorschriften finanzielle Unterstützung. Die Festsetzung
der Schadenshöhe und Auszahlung der Mittel erfolgt somit ausschließlich
vom Land.

Der Bund hat sich grundsätzlich bereit erklärt, bis zu 60 Prozent der vom
Land ausbezahlten Mittel dem Land zu refundieren. Um eine zügige
Abwicklung zu ermöglichen, gewährte der Bund den Ländern gemäß deren
Anforderungen unverzüglich Vorschüsse. Die Abrechnung und damit die
Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der vom Bund über-
wiesenen Mittel wird somit im Nachhinein überprüft.

Zu 1.:

Es ist nicht zutreffend, dass es seit November 2002 keine Auszahlungen der
Hochwassermittel für das Land Oberösterreich mehr gibt. Die Auszahlungen
erfolgten im Voraus gemäß den Anforderungen des Landes. Das Land
meldete den voraussichtlichen monatlichen Bedarf für die betroffenen
Katastrophenopfer; der Bund überwies unverzüglich die entsprechenden
Mittel. Demnach wurden bis zum 20. November 2002 insgesamt
74,5 Mio. EUR und bis zum 20. April 2003 insgesamt 81,5 Mio. EUR
antragsgemäß an das Land Oberösterreich überwiesen. Die genauen
Auszahlungsdaten können auch aus der nachfolgenden Tabelle ersehen
werden.

Zu 2. und 4.:

Eine detaillierte Unterteilung auf Antragstellergruppen, wie in der Anfrage

ausgeführt, wird von den Ländern bei deren Anträgen um Refundierung der


Zahlungen bzw. um Vorschussleistung für Privatschäden nicht vorgenom-
men und kann daher vom Bund auch nicht mitgeteilt werden. Es wird ledig-
lich zwischen Anforderungen für Privatschäden und Schäden an der Infra-
struktur unterschieden.

Vom Bund wurden bis 20. April 2003 folgende Mittel für Schäden an Hab
und Gut Privater antragsgemäß überwiesen:

Beträge
in Mio €

 

Ges
amt

 

Zahlung
am
20.8.02

 

Zahlung
am
20.9.02

 

Zahlung
am
18.10.02

 

Zahlung
am
20.11.02

 

Zahlung
am
20.12.02

 

Zahlung
am
20.1.03

 

Zahlung
am
20.2.03

 

Zahlung
am
20.3.03

 

Zahlung
am
20.4.03

 

 

90,6

 

0,5

 

24

 

13,7

 

22,4

 

0

 

20

 

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

81,5

 

0,5

 

14

 

30

 

30

 

0

 

0

 

0

 

0

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sbg

 

5,5

 

0

 

0,5

 

1

 

1

 

3

 

0

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stmk

 

3

 

0

 

1

 

0,5

 

1

 

0,5

 

0

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tirol

 

2

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

0

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien

 

1,06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,06

 

 

 

Zu 3.:

Die weiteren Auszahlungen hängen vom Gesamtbedarf der Länder ab. Die
Länder haben bisher noch nicht den voraussichtlichen Bedarf abschätzen
können und daher dem Bund auch noch nicht mitgeteilt. Es wird aber
davon ausgegangen, dass mit den durch das Hochwasseropfer- und
Wiederaufbau Gesetz 2002 zur Verfügung gestellten Mittel das Auslangen
gefunden werden kann.


Zu 5., 6. und 9.:

Bisher wurden vom Bund keine Anträge abgelehnt. Daher ergibt sich kein
Zinsengewinn des Bundes, der aus vom Bund zu vertretenden Zahlungs-
verzögerungen entstünde.

Zu 7.:

Alle bereits freigegebenen Mittel wurden unverzüglich an die Länder über-
wiesen.

Zu 8.:

Unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen der Länder fristgerecht ein-
langen, ist mit einer Erledigung im Sommer 2003 zu rechnen.

Zu 10.:

Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechenden Mittel

nicht ausgeschöpft werden.

Zu 11.:

Im administrativen Budget des Bundes wurden die vollen 500 Mio. EUR, die
vom Bund zur Verfügung gestellt wurden, tatsächlich ausgabenwirksam,
davon wurden 207 Mio. EUR antragsgemäß an die Länder für Schäden von
Privaten und an der Infrastruktur ausgezahlt und der Restbetrag einer
Rücklage zugeführt.

Zu 12.:

Im Jahre 2002 wurden alle von den Ländern beantragten Vorschuss-
zahlungen antragsgemäß angewiesen.

Zu 13. bis 15.:

Da das jeweilige  Land  den voraussichtlichen monatlichen  Bedarf für die

betroffenen Katastrophenopfer angemeldet und der Bund unverzüglich die


entsprechenden Mittel überwiesen hat, liegen die Ursachen für allfällige
Verzögerungen beim Wiederaufbau nicht im Bereich meines Ressorts. Der
zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen sind auch
keine diesbezüglichen Beschwerden zugegangen.