227/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.05.2003
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möglich.
BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 199/J vom 19. März 2003
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und
Kollegen, betreffend Valori-
sierung des Pflegegeldes, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf
das Regierungsübereinkommen,
das eine Vielzahl an Maßnahmen für
behinderte bzw. pflegebedürftige
Menschen vorsieht.
Ausdrücklich möchte ich betonen, dass dem
bestehenden Pflegevorsorge-
system eine wichtige und tragende Rolle
zukommt. Daher soll auch
weiterhin der Zweck des Pflegegeldes, nämlich den pflegebedürftigen
Menschen die Führung eines selbstbestimmten und bedürfnisorientierten
Lebens zu ermöglichen, entsprochen werden.
Zu 1. bis 8.:
In
der Phase der Budgetkonsolidierung war es vordringlich, das Pflege-
vorsorgesystem in seiner jetzigen Form zu
erhalten. Dabei konnte der
budgetäre Mehraufwand, der sich durch die
demografische Entwicklung und
den prognostizierten Anstieg der Zahl der
Pflegegeldbezieher ergeben wird, in
den Bundesvoranschlägen für die Jahre 2003 und 2004 untergebracht
werden. Im Jahr 2002 belief sich der Aufwand des Bundes im Bereich des
Pflegegeldes auf rd. 1.294 Mio. Euro. Im Bundesvoranschlag 2003 ist ein
Betrag von 1.343 Mio. Euro, im Bundesvoranschlag 2004 ein Betrag von
1.350 Mio. Euro vorgesehen, was einen
Anstieg des budgetären Mehr-
aufwands von rd. 56 Mio. Euro bis 2004 bedeutet. Eine Valorisierung des
Pflegegeldes ist daher in den
Bundesvoranschlägen nicht vorgesehen.
Die Bemühungen laufen dahingehend das
bestehende System im Sinne aller
Betroffenen auch in Hinkunft nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
Aufgrund der großen körperlichen und
psychischen Belastungen für
Pflegepersonen im Bereich der häuslichen Pflege enthält das Regierungs-
programm die Zielsetzung der Unterstützung und Absicherung pflegender
Angehöriger. Die Gewährung einer
Einmalzahlung an Pflegegeldbezieher der
Pflegegeldstufen 4 bis 7, sofern keine stationäre Pflege vorliegt, wird
die
Position der pflegebedürftigen Menschen und
der pflegenden Angehörigen im
Sinne der Führung eines selbstbestimmten, bedürfnisorientierten Lebens
weiter verbessern.
Diese Einmalzahlung im Jahr 2003 wird auch
jenen Opfern der politischen
Verfolgung mit gewöhnlichem Aufenthalt im
Ausland zukommen, die
Anspruch auf eine monatliche Leistung
in der jeweiligen Höhe eines
Pflegegeldes gemäß § 5a Abs. 2
Opferfürsorgegesetz haben.
Die Einmalzahlung soll 220 Euro in Stufe
4, 300 Euro in Stufe 5, 410 Euro
in Stufe 6 und 550 Euro in Stufe 7 betragen. Durch die Gewährung dieser
Einmalzahlung an Anspruchsberechtigte auf Pflegegeld in Höhe der Stufen 4
bis
7 in den oben angeführten Beträgen ergibt sich im Jahr 2003 ein
budgetärer Mehrbedarf von rd. 10 Mio. Euro.