2273/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.01.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                                      

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES

 

 

DVR:0000051

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

LIESE PROKOP

HERRENGASSE 7

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GZ: 50.115/1985-I/1/c/04

 

Wien, am       Jänner 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am                    16. November 2004 unter der Nr. 2327/J, an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Situation der Exekutive in Kärnten“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Bundesland Kärnten steht zum Stichtag 1. November 2004 dem systemisierten Stand von 1999 Planstellen ein tatsächlicher Personalstand von 2038 gegenüber. Daher stehen für die Bewältigung der exekutivdienstlichen Aufgaben 39 Exekutivbedienstete mehr zur Verfügung, als in der organisationsbezogenen Systemisierung vorgesehen sind – und zwar zuzüglich der unter der Frage 14 angeführten neu geschaffenen Planposten.

 

Zudem wurde bereits der Auftrag erteilt  20 Neuaufnahmen für den Exekutivdienst im Jahr 2005 für das Bundesland Kärnten vorzusehen. Des Weiteren sind weitere Versetzungen aus anderen Bundesländern geplant.

Zu Frage 2:

Seit dem Jahr 2000 wurden insbesondere in Kärnten im Bereich der Bundesgendarmerie zahlreiche Strukturadaptierungen (Zusammenlegungen von Gendarmerieposten und Grenzdienststellen) vorgenommen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der sicherheits-polizeilichen Effektivität und Effizienz sowie zu einer partiellen Neuordnung des Streifen-dienstes führten. Im Rahmen der Reform des EKO Cobra wurde auch ein Stützpunkt in Kärnten errichtet, der ebenso wie die Installierung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS Süd) eine wesentliche Entlastung für die Sicherheitsexekutive in  Kärnten darstellt.

 

Den Sicherheitsdienststellen in Kärnten standen im Jahr 2004 nicht weniger Budget für Überstunden bzw. Mehrdienstleistungen als 2003 zur Verfügung.

 

Zu Frage 3:

In den Jahren 2000 bis 2004 wurden 49 BeamtInnen nach der Grundausbildung in den exekutiven Außendienst überstellt.

Wie bei Frage 1 angeführt, sind für 2005 - 20 Neuaufnahmen geplant.

Mit 1. Mai 2004 wurden 118 Zollwachebedienstete in den Bereich des Bundesministeriums für Inneres – Bundesland Kärnten überstellt.

 

Zu Frage 4:

In den Jahren 2000 bis 2004 (bis Stichtag 31.10.2004) sind 220 Bedienstete im Exekutivdienst in den Ruhestand übergetreten.

Für das Jahr 2005 sind derzeit keine Angaben möglich. 

 

Zu Frage 5:

Seit dem Jahr 2000 wurden in Kärnten 12 Gendarmeriedienststellen fusioniert.

 

Zu Frage 6:

 

Kärnten - Gesamtkriminalität

 

II-XII/2000

2001

2002

2003

I-X/2004

bekannt geworden

31650

30255

31440

31673

25626

 

Die Kriminalitätsrate ist in Kärnten seit dem Jahr 2000 annähernd gleich geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Kriminalität im Jahr 2004 in Kärnten um 1,8 % ab. Gründe für diese Abnahme sind die Einführung neuer kriminalpolizeilicher Hilfsmittel wie die Monatliche Kriminalstatistik und der Sicherheitsmonitor und deren Anwendung im Rahmen der regionalen Kriminalitätsbekämpfungsstrategien der Sicherheitsverantwortlichen in Kärnten.

 

Zu Frage 7:

 

Kärnten - Gesamtkriminalität

 

II-XII/2000

2001

2002

2003

I-X/2004

geklärt

17262

14905

15870

15259

12083

Aufklärungsquote in %

54,5 %

49,3 %

50,5 %

48,2 %

47,2 %

 

Die Aufklärungsraten sind in den letzten fünf Jahren um 7,2 % gesunken. Damit liegt Kärnten um 9,7 % über dem österreichischen Schnitt. Grund für den Rückgang der Aufklärungsquote ist eine Veränderung in den Kriminalitätsformen, die Österreich bedrohen. In den letzten Jahren treten vermehrt organisierte Banden aus dem Osten auf, die sich nur für kurze Zeit in Österreich aufhalten und hier Serien von Vermögensdelikten begehen. Bei Vermögens-delikten ergeben sich kaum Anknüpfungspunkte für die Täterausforschung durch die Geschädigten, da die Tatverdächtigen fast nie sichtbar in Erscheinung treten. Die hohe Mobilität dieser Tätergruppen erschwert die Fahndung noch zusätzlich.

 

Zu Frage 8:

Die Meldegrundsätze für die Datenerfassung haben keine Änderung erfahren. Grundsätzlich wird jede einzelne strafbare Handlung gemeldet. § 7 Abs. 4 PKSV  regelt, in welchen Fällen nur eine strafbare Handlung zu melden ist:

§ 7       (4) Hat ein Tatverdächtiger mehrmals gleiche Straftaten begangen, ist nur eine

Straftat zu erfassen, wenn

1.      diese zum Nachteil desselben Geschädigten begangen wurde und bei Straftaten gegen fremdes Vermögen überdies ein enger örtlicher Zusammen-hang besteht oder

2.      andere Personen nicht geschädigt wurden.

Dies gilt auch dann, wenn zwar kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, jedoch konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine oder mehrere Personen mehrmals gleiche Straftaten begangen haben.

 

Zu Frage 9:

Zum 1. Mai 2004 wurde die Exekutive im Bundesland Kärnten mit 118 Zollwachebe-diensteten verstärkt.

Zu Fragen 10:

Wie bei Frage 1 ausgeführt stehen für die Bewältigung der exekutivdienstlichen Aufgaben 39 Exekutivbedienstete mehr zur Verfügung, als in der organisationsbezogenen Systemisierung vorgesehen sind.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die konkrete Zahl kann zur Zeit noch nicht angegeben werden. Diesbezüglich werden im 1. Quartal 2005 Verhandlungen mit den Personalvertretungsorganen geführt.

 

Zu Frage 13:

Es wurde bereits in diesem Jahr speziell auf die Entwicklung der zum 1. Mai 2004 voll-zogenen EU-Osterweiterung Vorsorge betreffend personeller Aufstockung der Sicherheits-exekutive  getroffen.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Im Hinblick auf die EU-Osterweiterung wurden bereits 6 zusätzliche Planposten (2 BPD Klagenfurt und 4 LGK Kärnten) für die Exekutive im Bundesland Kärnten zusystemisiert.  Die Personalsituation wird jedoch weiterhin genauestens beobachtet werden, um - falls die Notwendigkeit besteht - Personalmaßnahmen rasch einleiten zu können.

 

Zu Frage 16:

Gemäß § 4 Absatz 5 Bundesimmobiliengesetz 2000 ist die Bundes-immobiliengesellschaftmbH mit der bautechnischen Betreuung u.a. der Autobahngen-darmeriedienststelle Villach - Landskron (Zauchen) bis 31.12.2005 im Namen und auf Rechnung des Bundesministerium für Inneres betraut. Mit der Eigentumsübertragung der betreffenden Hochbauten an die ASFINAG und Ausstellung von Amtsbescheinigungen gemäß § 12 Bundesstraßen-Übertragungsgesetz wird diese als Hauseigentümerin und Vermieterin für die Nutzerressorts in Erscheinung treten.

 

Für die betroffene Liegenschaft existiert derzeit noch kein entsprechender Mietvertrag.