2273/AB XXII. GP
Eingelangt am
07.01.2005
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES |
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DVR:0000051 |
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An den Präsidenten des
Nationalrates Parlament 1017 Wien |
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LIESE
PROKOP HERRENGASSE
7 A –
1014 WIEN Postfach
100 Tel.: +43 1 53126 2352 Fax.: +43 1 53126 2191 liese.prokop@bmi.gv.at |
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GZ: 50.115/1985-I/1/c/04
Wien,
am
Jänner 2005
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
16. November 2004 unter der Nr. 2327/J, an den Bundesminister für
Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Situation der
Exekutive in Kärnten“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bundesland Kärnten steht
zum Stichtag 1. November 2004 dem systemisierten Stand von 1999 Planstellen ein
tatsächlicher Personalstand von 2038 gegenüber. Daher stehen für die
Bewältigung der exekutivdienstlichen Aufgaben 39 Exekutivbedienstete mehr zur
Verfügung, als in der organisationsbezogenen Systemisierung vorgesehen sind –
und zwar zuzüglich der unter der Frage 14 angeführten neu geschaffenen Planposten.
Zudem wurde bereits der
Auftrag erteilt 20 Neuaufnahmen
für den Exekutivdienst im Jahr 2005 für das Bundesland Kärnten vorzusehen. Des
Weiteren sind weitere Versetzungen aus anderen Bundesländern geplant.
Zu Frage 2:
Seit dem Jahr 2000 wurden insbesondere
in Kärnten im Bereich der Bundesgendarmerie zahlreiche Strukturadaptierungen
(Zusammenlegungen von Gendarmerieposten und Grenzdienststellen) vorgenommen,
die zu einer wesentlichen Verbesserung der sicherheits-polizeilichen
Effektivität und Effizienz sowie zu einer partiellen Neuordnung des
Streifen-dienstes führten. Im Rahmen der Reform des EKO Cobra wurde auch ein
Stützpunkt in Kärnten errichtet, der ebenso wie die Installierung der
Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS Süd) eine wesentliche
Entlastung für die Sicherheitsexekutive in Kärnten darstellt.
Den Sicherheitsdienststellen in
Kärnten standen im Jahr 2004 nicht weniger Budget für Überstunden bzw.
Mehrdienstleistungen als 2003 zur Verfügung.
Zu Frage 3:
In den Jahren 2000 bis 2004
wurden 49 BeamtInnen nach der Grundausbildung in den exekutiven Außendienst
überstellt.
Wie bei Frage 1 angeführt,
sind für 2005 - 20 Neuaufnahmen geplant.
Mit 1. Mai 2004 wurden 118
Zollwachebedienstete in den Bereich des Bundesministeriums für Inneres –
Bundesland Kärnten überstellt.
Zu Frage 4:
In den Jahren 2000 bis 2004
(bis Stichtag 31.10.2004) sind 220 Bedienstete im Exekutivdienst in den
Ruhestand übergetreten.
Für das Jahr 2005 sind
derzeit keine Angaben möglich.
Zu Frage 5:
Seit dem Jahr 2000 wurden in Kärnten
12 Gendarmeriedienststellen fusioniert.
Zu Frage 6:
Kärnten - Gesamtkriminalität |
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II-XII/2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
I-X/2004 |
bekannt geworden |
31650 |
30255 |
31440 |
31673 |
25626 |
Die Kriminalitätsrate ist in Kärnten
seit dem Jahr 2000 annähernd gleich geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr nahm
die Kriminalität im Jahr 2004 in Kärnten um 1,8 % ab. Gründe für diese Abnahme
sind die Einführung neuer kriminalpolizeilicher Hilfsmittel wie die Monatliche
Kriminalstatistik und der Sicherheitsmonitor und deren Anwendung im Rahmen der
regionalen Kriminalitätsbekämpfungsstrategien der Sicherheitsverantwortlichen
in Kärnten.
Kärnten - Gesamtkriminalität |
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II-XII/2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
I-X/2004 |
geklärt |
17262 |
14905 |
15870 |
15259 |
12083 |
Aufklärungsquote in % |
54,5 % |
49,3 % |
50,5 % |
48,2 % |
47,2 % |
Die Aufklärungsraten sind in den
letzten fünf Jahren um 7,2 % gesunken. Damit liegt Kärnten um 9,7 % über dem österreichischen
Schnitt. Grund für den Rückgang der Aufklärungsquote ist eine Veränderung in
den Kriminalitätsformen, die Österreich bedrohen. In den letzten Jahren treten
vermehrt organisierte Banden aus dem Osten auf, die sich nur für kurze Zeit in
Österreich aufhalten und hier Serien von Vermögensdelikten begehen. Bei
Vermögens-delikten ergeben sich kaum Anknüpfungspunkte für die
Täterausforschung durch die Geschädigten, da die Tatverdächtigen fast nie
sichtbar in Erscheinung treten. Die hohe Mobilität dieser Tätergruppen
erschwert die Fahndung noch zusätzlich.
Zu Frage 8:
Die Meldegrundsätze für die
Datenerfassung haben keine Änderung erfahren. Grundsätzlich wird jede einzelne
strafbare Handlung gemeldet. § 7 Abs. 4 PKSV regelt, in welchen Fällen nur eine strafbare Handlung zu
melden ist:
§ 7 (4) Hat ein
Tatverdächtiger mehrmals gleiche Straftaten begangen, ist nur eine
Straftat zu
erfassen, wenn
1.
diese
zum Nachteil desselben Geschädigten begangen wurde und bei Straftaten gegen
fremdes Vermögen überdies ein enger örtlicher Zusammen-hang besteht oder
2.
andere
Personen nicht geschädigt wurden.
Dies gilt auch
dann, wenn zwar kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, jedoch konkrete
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine oder mehrere Personen mehrmals
gleiche Straftaten begangen haben.
Zu Frage 9:
Zum 1. Mai 2004 wurde die
Exekutive im Bundesland Kärnten mit 118 Zollwachebe-diensteten verstärkt.
Zu Fragen 10:
Wie bei Frage 1 ausgeführt
stehen für die Bewältigung der exekutivdienstlichen Aufgaben 39
Exekutivbedienstete mehr zur Verfügung, als in der
organisationsbezogenen Systemisierung vorgesehen sind.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die konkrete Zahl kann zur Zeit noch
nicht angegeben werden. Diesbezüglich werden im 1. Quartal 2005 Verhandlungen
mit den Personalvertretungsorganen geführt.
Zu Frage 13:
Es wurde bereits in diesem
Jahr speziell auf die Entwicklung der zum 1. Mai 2004 voll-zogenen
EU-Osterweiterung Vorsorge betreffend personeller Aufstockung der
Sicherheits-exekutive getroffen.
Zu den Fragen 14 und 15:
Im Hinblick auf die
EU-Osterweiterung wurden bereits 6 zusätzliche Planposten (2 BPD Klagenfurt und
4 LGK Kärnten) für die Exekutive im Bundesland Kärnten zusystemisiert. Die Personalsituation wird jedoch weiterhin
genauestens beobachtet werden, um - falls die Notwendigkeit besteht -
Personalmaßnahmen rasch einleiten zu können.
Zu Frage 16:
Gemäß § 4 Absatz 5
Bundesimmobiliengesetz 2000 ist die Bundes-immobiliengesellschaftmbH mit der
bautechnischen Betreuung u.a. der Autobahngen-darmeriedienststelle Villach -
Landskron (Zauchen) bis 31.12.2005 im Namen und auf Rechnung des
Bundesministerium für Inneres betraut. Mit der Eigentumsübertragung der
betreffenden Hochbauten an die ASFINAG und Ausstellung von Amtsbescheinigungen
gemäß § 12 Bundesstraßen-Übertragungsgesetz wird diese als Hauseigentümerin und
Vermieterin für die Nutzerressorts in Erscheinung treten.
Für die betroffene Liegenschaft
existiert derzeit noch kein entsprechender Mietvertrag.