2296/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.01.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2004

 

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2329/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mängel bei der Zustellung von Rückscheinsendungen (Post AG)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Als Zustellmängel wurden von den Gerichten insbesondere das Nichtrücklangen von Rückscheinen, unvollständig oder widersprüchlich ausgefüllte Rückscheine und die Notwendigkeit mehrmaliger Urgenzen bei Zustellmängeln beklagt. Verfahrensparteien bzw. deren Vertreter und die Gerichte bemängelten rechtswidrig (meist ungeachtet der Ortsabwesenheit der Empfänger) bei der Post erfolgte Hinterlegungen von Rückscheinbriefen, die Ausfolgung von Rückscheinbriefen an nicht zu deren Empfangnahme berechtigte Personen sowie die Nichtbeachtung von Nachsendeaufträgen bzw. bei der österreichischen Post AG gemeldeten Abwesenheiten.

Zu 2:

Von den Zustellmängeln waren in erster Linie laufende Gerichtsverfahren betroffen. Fast alle Zustellmängel führten zu erheblichen Verfahrensverzögerungen (Verhandlungstagsatzungen mussten verlegt, neu anberaumt oder noch einmal durchgeführt werden), oftmals kam es in der Folge zu unberechtigten Exekutionsführungen, Gerichtsentscheidungen mussten aufgehoben und Verfahren noch einmal – unter Einbeziehung der nicht ordnungsgemäß verständigten Parteien – durchgeführt werden. Die Justizverwaltung hatte zahlreiche Amtshaftungsbegehren zu prüfen und Amtshaftungsentschädigungen zu bezahlen.

Zu 3:

Statistische Daten zur Aufschlüsselung auf Landesgerichtssprengel liegen mir nicht vor. Soweit ersichtlich sind alle Landesgerichtssprengel betroffen, schwerpunktmäßig betreffen die Beschwerden hauptsächlich Ballungsräume bzw. größere Ansiedlungen.

Zu 4:

Um die Gerichte nicht übermäßig zu belasten, wurden keine Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der Postmängelnoten der Gerichte veranlasst. Von der österreichischen Post AG liegt noch kein Bericht vor.

Zu 5:

Da die beim zentralen Zustelldienst der österreichischen Post AG eingehenden Mängelnoten bei der österreichischen Post AG gesammelt wurden, liegen mir dazu keine Informationen vor.

Zu 6:

In den Gesprächen mit der österreichischen Post AG wurde von der Unternehmensführung ein vermehrtes Augenmerk auf die Schulung der Zusteller und Zustellerinnen zugesagt. Auch sollen die anstehenden Probleme in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der österreichischen Post AG und des Bundesministeriums für Justiz behandelt und soweit möglich einer Lösung zugeführt werden.

Zu 7:

Mir liegen – abgesehen von Berichten in Medien - keine Informationen zur möglichen Schließung von Postämtern vor. Ich kann die in der Anfrage angeführte unternehmerische Entscheidung der österreichischen Post AG, daher auch nicht kommentieren.

. Jänner 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)