2299/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.01.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0017-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2331/J-NR/2004 betreffend Schließungen von
Postämtern im Bundesland Salzburg, die die Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen am 16. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie sehen die Pläne aus, im Bundesland Salzburg
weitere Postämter zu schließen bzw. zusammenzulegen?
Antwort:
Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden
laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern
statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen
eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen
unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet,
dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr
als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.
Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung
vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden
informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist
es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist,
muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles
Postamt) gefunden werden.
Frage 2:
Welche Postämter wären davon betroffen (bitte nach
Bezirk gegliedert und betroffene Gemeinden anführten)?
Antwort:
Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die
Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den
Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon
aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.
Im Übrigen waren diese Listen einer dringlichen Anfrage von Bundesräten an mich
vom 2.12.2004 angeschlossen, was meine vorige Annahme bestätigt.
Frage 3:
Ab welchem Zeitpunkt sollen die
Schließungen/Zusammenlegungen jeweils erfolgen? Wann sollen sie abgeschlossen
sein?
Antwort:
Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor,
dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen
Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen zu suchen hat, mit dem
Bemühen, den Standort zu erhalten. Eine allfällige Schließung ist daher erst
frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.
Frage 4:
Was sind die Gründe für die geplanten
Schließungen/Zusammenlegungen und welche Alternativen bestehen zu den geplanten
Schließungen/Zusammenlegungen der betroffenen Postämter?
Antwort:
Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau,
wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein
Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes
auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn
darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner
bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist.
Frage 5:
Nach welchen Kriterien wurde die
"Wirtschaftlichkeit" durch die Post AG beurteilt?
Antwort:
Die „Wirtschaftlichkeit“ von Postämtern wird von
der Österreichischen Post AG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (z.B.
Umsatz während eines bestimmen Zeitraumes, Kundenfrequenz etc.) beurteilt;
weiters darf ich auf die Ausführungen zu Frage 4 verweisen.
Frage 6:
Wie soll Ihrer Ansicht nach die Infrastruktur für
BewohnerInnen ländlicher und kleiner Gemeinden gewährleistet bleiben, wenn
durch die weitere Schließung von Postämtern eine weitere Ausdünnung der
Nahversorgung und der Rahmenbedingungen im ländlichen Raum vor allem für ältere
und wenig mobile Menschen droht?
Antwort:
Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss
den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten
werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder
durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die
Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die
Antwort zu Frage 4.
Die Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum
sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die
wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich,
dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den
Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde
darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Darüberhinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem
Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe
sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die
Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten.
Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern,
Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten, wie die
Postämter möglichst erhalten werden können.
Außerdem soll wieder wie 2002 eine sog.
„Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission wird sich jede/r
BürgerInnen, insbes. Bürgermeister/Innen und betroffene Gemeinden wenden
können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge
vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird,
Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.
Fragen 7 und 8:
Beabsichtigen Sie im neuen Postgesetz bzw. in der
Universaldienstverordnung eine Regelung vorzusehen, durch die ähnlich wie in
Deutschland eine Fixzahl von Postamtsstandorten bzw. Mindestgröße des
Filialnetzes in Österreich normiert wird?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ich habe nicht die Absicht, eine Mindestanzahl an
Postämtern in Österreich in einem neuen Postgesetz bzw. einer Postgesetznovelle
festzulegen.
Die Österreichische Post AG ist entsprechend dem
Aktiengesetz nach wirtschaftlichen Grundsätzen in Eigenverantwortlichkeit zu
führen. Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss dem Kunden der
Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder
in der Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder eines mobilen
Postamtes. Siehe dazu auch meine Ausführungen zu Frage 6.
Frage 9:
In welcher Form sollen die betroffenen
Bürgermeister in die Entscheidungsfindung einbezogen werden? Welche
alternativen Lösungen werden Sie bzw. die Post AG anbieten?
Antwort:
Ich darf hier darf auf die Ausführungen zu den
Fragen 1, 3 und 6 verweisen.
Frage 10:
Wie viele "Postpartner" gibt es zur Zeit
in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Antwort:
In Österreich gibt es derzeit 123 Post-Partner; im
Burgenland 13; in Kärnten 4; in Niederösterreich 35; in Oberösterreich 19; in
Salzburg 6; in der Steiermark 36; in Tirol 8 und in Vorarlberg 2.
Frage 11:
Wie viele "Postpartner" haben seitdem
ihren Auftrag zurück gelegt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Antwort:
Bisher haben in Österreich 12 Post-Partner ihren
Auftrag zurückgelegt; davon in Burgenland 1 (Umwandlung in Post-Servicestelle);
in Kärnten 1 (aber neuer Vertragspartner); in Niederösterreich 3; in
Oberösterreich 1 (aber neuer Vertragspartner); in der Steiermark 6 (davon 4
ersatzlos, 1 Umwandlung in Post-Servicestelle und 1 neuer Vertragspartner).
Frage 12:
Wie viele MitarbeiterInnen der Post AG arbeiten als
Landzusteller (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Antwort:
In Österreich arbeiten derzeit 4.914 Landzusteller;
davon in Burgenland 145, in Niederösterreich 1.126, in Oberösterreich 1.055; in
Salzburg 351; in Kärnten 518; in der Steiermark 1.020; in Tirol 552 und in
Vorarlberg 147.
Frage 13:
Wie viele Postservicestellen gibt es zurzeit in
Österreich?
Antwort:
In Österreich gibt es derzeit 241
Post-Servicestellen.
Frage 14:
In welchem Umfang sollen die Öffnungszeiten der
Postämter geändert werden?
Antwort:
Die Öffnungszeiten von Postämtern bzw. deren
Änderungen werden entsprechend der Kundennachfrage von der Österreichischen
Post AG in Eigenverantwortlichkeit festgelegt, wobei sie sich an den
Rahmenbedingungen des Postgesetzes bzw. der Post-Universaldienstverordnung zu
orientieren haben.
Fragen 15 und 16:
Auf welche Berechnung ist diese Aussage von
Generaldirektor Wais zurück zu führen, dass rund 1000 der 1.640 Postämter
defizitär wären?
Nach welchen Kriterien wurde dabei die
Wirtschaftlichkeit und die Kostendeckung berechnet?
Antwort:
Die Österreichische Post AG ist entsprechend den
Aktiengesetz nach wirtschaftlichen Grundsätzen in Eigenverantwortlichkeit zu
führen. Weiters darf ich auf meine Ausführungen zu Frage 5 verweisen.
Fragen 17 und 18:
Werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister
sicherstellen, dass es im Rahmen dieser Rationalisierungen zu keinen
Kündigungen, keinen Abschiebungen in einen Personalpool und zu keinen
unzumutbaren Versetzungen kommt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen werden Sie zur Absicherung und zum
Schutz betroffener MitarbeiterInnen der Post AG ergreifen?
Antwort:
Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der
Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.
Frage 20:
Durch welche konkreten Maßnahmen werden Sie die
flächendeckende Versorgung des gesamten Bundesgebietes mit Postleistungen
sicherstellen?
Antwort:
Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen
1, 3, 4 und 6.
Mit freundlichen Grüßen