2299/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0017-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 13. Jänner  2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2331/J-NR/2004 betreffend Schließungen von Postämtern im Bundesland Salzburg, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 16. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie sehen die Pläne aus, im Bundesland Salzburg weitere Postämter zu schließen bzw. zusammenzulegen?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.

 

Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles Postamt) gefunden werden.

 

Frage 2:

Welche Postämter wären davon betroffen (bitte nach Bezirk gegliedert und betroffene Gemeinden anführten)?

 

Antwort:

Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor. Im Übrigen waren diese Listen einer dringlichen Anfrage von Bundesräten an mich vom 2.12.2004 angeschlossen, was meine vorige Annahme bestätigt.

 

Frage 3:

Ab welchem Zeitpunkt sollen die Schließungen/Zusammenlegungen jeweils erfolgen? Wann sollen sie abgeschlossen sein?

 

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor, dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen zu suchen hat, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Eine allfällige Schließung ist daher erst frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.

 

Frage 4:

Was sind die Gründe für die geplanten Schließungen/Zusammenlegungen und welche Alternativen bestehen zu den geplanten Schließungen/Zusammenlegungen der betroffenen Postämter?

 

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist.

 

Frage 5:

Nach welchen Kriterien wurde die "Wirtschaftlichkeit" durch die Post AG beurteilt?

 

Antwort:

Die „Wirtschaftlichkeit“ von Postämtern wird von der Österreichischen Post AG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (z.B. Umsatz während eines bestimmen Zeitraumes, Kundenfrequenz etc.) beurteilt; weiters darf ich auf die Ausführungen zu Frage 4 verweisen.

 

Frage 6:

Wie soll Ihrer Ansicht nach die Infrastruktur für BewohnerInnen ländlicher und kleiner Gemeinden gewährleistet bleiben, wenn durch die weitere Schließung von Postämtern eine weitere Ausdünnung der Nahversorgung und der Rahmenbedingungen im ländlichen Raum vor allem für ältere und wenig mobile Menschen droht?

 

Antwort:

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 4.

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Darüberhinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten, wie die Postämter möglichst erhalten werden können.

 

Außerdem soll wieder wie 2002 eine sog. „Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission wird sich jede/r BürgerInnen, insbes. Bürgermeister/Innen und betroffene Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.

 

Fragen 7 und 8:

Beabsichtigen Sie im neuen Postgesetz bzw. in der Universaldienstverordnung eine Regelung vorzusehen, durch die ähnlich wie in Deutschland eine Fixzahl von Postamtsstandorten bzw. Mindestgröße des Filialnetzes in Österreich normiert wird?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Ich habe nicht die Absicht, eine Mindestanzahl an Postämtern in Österreich in einem neuen Postgesetz bzw. einer Postgesetznovelle festzulegen.

 

Die Österreichische Post AG ist entsprechend dem Aktiengesetz nach wirtschaftlichen Grundsätzen in Eigenverantwortlichkeit zu führen. Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss dem Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in der Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder eines mobilen Postamtes. Siehe dazu auch meine Ausführungen zu Frage 6.

 

Frage 9:

In welcher Form sollen die betroffenen Bürgermeister in die Entscheidungsfindung einbezogen werden? Welche alternativen Lösungen werden Sie bzw. die Post AG anbieten?

 

Antwort:

Ich darf hier darf auf die Ausführungen zu den Fragen 1, 3 und 6 verweisen.

 

Frage 10:

Wie viele "Postpartner" gibt es zur Zeit in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

Antwort:

In Österreich gibt es derzeit 123 Post-Partner; im Burgenland 13; in Kärnten 4; in Niederösterreich 35; in Oberösterreich 19; in Salzburg 6; in der Steiermark 36; in Tirol 8 und in Vorarlberg 2.

 

 

 

Frage 11:

Wie viele "Postpartner" haben seitdem ihren Auftrag zurück gelegt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

Antwort:

Bisher haben in Österreich 12 Post-Partner ihren Auftrag zurückgelegt; davon in Burgenland 1 (Umwandlung in Post-Servicestelle); in Kärnten 1 (aber neuer Vertragspartner); in Niederösterreich 3; in Oberösterreich 1 (aber neuer Vertragspartner); in der Steiermark 6 (davon 4 ersatzlos, 1 Umwandlung in Post-Servicestelle und 1 neuer Vertragspartner).

 

Frage 12:

Wie viele MitarbeiterInnen der Post AG arbeiten als Landzusteller (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

Antwort:

In Österreich arbeiten derzeit 4.914 Landzusteller; davon in Burgenland 145, in Niederösterreich 1.126, in Oberösterreich 1.055; in Salzburg 351; in Kärnten 518; in der Steiermark 1.020; in Tirol 552 und in Vorarlberg 147.

 

Frage 13:

Wie viele Postservicestellen gibt es zurzeit in Österreich?

 

Antwort:

In Österreich gibt es derzeit 241 Post-Servicestellen.

 

Frage 14:

In welchem Umfang sollen die Öffnungszeiten der Postämter geändert werden?

 

Antwort:

Die Öffnungszeiten von Postämtern bzw. deren Änderungen werden entsprechend der Kundennachfrage von der Österreichischen Post AG in Eigenverantwortlichkeit festgelegt, wobei sie sich an den Rahmenbedingungen des Postgesetzes bzw. der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben.

 

Fragen 15 und 16:

Auf welche Berechnung ist diese Aussage von Generaldirektor Wais zurück zu führen, dass rund 1000 der 1.640 Postämter defizitär wären?

 

Nach welchen Kriterien wurde dabei die Wirtschaftlichkeit und die Kostendeckung berechnet?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG ist entsprechend den Aktiengesetz nach wirtschaftlichen Grundsätzen in Eigenverantwortlichkeit zu führen. Weiters darf ich auf meine Ausführungen zu Frage 5 verweisen.

 

Fragen 17 und 18:

Werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister sicherstellen, dass es im Rahmen dieser Rationalisierungen zu keinen Kündigungen, keinen Abschiebungen in einen Personalpool und zu keinen unzumutbaren Versetzungen kommt?

Wenn nein, warum nicht?

 

Welche Maßnahmen werden Sie zur Absicherung und zum Schutz betroffener MitarbeiterInnen der Post AG ergreifen?

 

Antwort:

Personalmaßnahmen für Mitarbeiter der Österreichischen Post AG fallen nicht in meine Kompetenz.

 

Frage 20:

Durch welche konkreten Maßnahmen werden Sie die flächendeckende Versorgung des gesamten Bundesgebietes mit Postleistungen sicherstellen?

 

Antwort:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu den Fragen 1, 3, 4 und 6.

 

 

Mit freundlichen Grüßen