23/AB XXII. GP

Eingelangt am: 11.03.2003
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BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 73/J
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Frage 1:

In der folgenden Aufstellung findet sich eine Übersicht über die Erfüllung der Be-
schäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz durch die Länder.

Für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht wird grundsätzlich der jeweilige Mo-
natserste herangezogen. Da die Vorschreibung einer allfälligen Ausgleichstaxe für
das Kalenderjahr 2002 erst im 2. Quartal 2003 erfolgt und zum gegenwärtigen Zeit-
punkt somit noch keine rechtskräftigen Bescheide vorliegen, wurde auf vorläufige
Daten zurückgegriffen.

Erklärung der Abkürzungen:

DN-GES                       Personalstand insgesamt

NERP                       abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte

DN-PFLZL                       Summe der Dienstnehmer, die für die Pflichtzahl relevant sind

PFLZL                       ermittelte Pflichtzahl

ANRP 1 +2                       Summe der begünstigten Behinderten

ANRP 2                       doppelt anrechenbare Behinderte

Erfüllung                       Erfüllung der Beschäftigungspflicht - Pflichtzahl


Berechnungswerte für das Kalenderjahr 2002 zum Stichtag 1.12.2002

Land

 

DN-GES

 

NERP

 

DN-PFLZL

 

PFLZL

 

ANRP1+2

 

ANRP2

 

Erfüllung

 

Wien

 

92.340

 

2.242

 

90.098

 

3.603

 

2.242

 

481

 

-880

 

Niederösterreich

 

33.922

 

754

 

33.168

 

1.326

 

754

 

155

 

-417

 

Burgenland

 

6.452

 

169

 

6.283

 

251

 

169

 

42

 

-40

 

Oberösterreich

 

34.405

 

1.191

 

33.214

 

1.328

 

1.217

 

335

 

+224

 

Salzburg

 

12.712

 

266

 

12.446

 

497

 

278

 

64

 

-155

 

Tirol

 

17.408

 

224

 

17.184

 

687

 

226

 

57

 

-404

 

Vorarlberg

 

8.332

 

113

 

8.219

 

328

 

115

 

29

 

-184

 

Steiermark

 

35.209

 

1.823

 

33.386

 

1.335

 

1.852

 

414

 

+931

 

Kärnten

 

17.811

 

705

 

17.106

 

684

 

705

 

153

 

+174