230/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 285/J-NR/2003 betreffend Datensicherungsmaßnah-
men im Zusammenhang mit der Verwendung von Microsoft-Produkten - Schutz von personenbe-
zogenen Daten und anderer sensibler oder geheimer Daten, über die Bundesbehörden verfügen, die
die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 2. April 2003 an mich richte-
ten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Alle gemeldeten Verarbeitungen personenbezogener Daten sind aus dem für jedermann zugängli-
chen Datenverarbeitungsregister zu entnehmen, aus dem auch die jeweiligen Rechtsgrundlagen für
die Verarbeitungen ersichtlich sind.

Ad 2.:

In den Meldungen der im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur durchgeführten Datenverarbeitungen an das Datenverarbeitungsregister sind die verarbeite-
ten Datenarten einzeln aufgezählt. Die im Ressort verarbeiteten sensiblen Daten sind somit den öf-
fentlich und für jedermann zugänglichen Registrierungen im Datenverarbeitungsregister zu ent-
nehmen, das eben zu diesem Einsichtszweck geführt wird. In der jeweiligen Registrierung ist auch
angegeben, an welche Übermittlungsempfänger die einzelnen Datenarten übermittelt werden bzw.
werden dürfen.

Ad 3.:

Die für IT-Security im Bund zuständige IKT-Stabsstelle ist im permanenten Dialog mit Microsoft.

Der „Beginn eines Government Security Programs" mit Microsoft ist daher nicht erforderlich.


Ad 4.:

Fragen der IT-Security werden für den Bund im IKT-Board, dem alle Bundesministerien angehö-
ren, gemeinsam behandelt.

Ad 5.:

Die für IT-Security zuständigen Stellen des Bundes haben den im Rahmen des Bedarfes der Bun-
desverwaltung notwendigen mittelbaren Zugriff auf die Quellcodes des Betriebssystems Microsoft
Windows.

Ad 6. und 7.:

Jene, die gemäß § 14 des Datenschutzgesetzes 2000 erforderlich sind.

Ad 8. und 9.:

Bei Daten, die in bestimmten Verarbeitungen mit sehr hohem Geheimhaltungsgrad enthalten sind,
ist die verschlüsselte Speicherung vorgesehen. Eine verschlüsselte Übermittlung von Daten in offe-
nen Netzen erfolgt dann, wenn dies aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Kommunikations-
partnern möglich ist.

Ad 10.:

Selbstverständlich dort, wo es aufgrund von Rechtsvorschriften notwendig ist.

Ad 11. und 12.:

Eine Beantwortung dieser Fragen ist aufgrund des damit verbundenen Aufwandes aus verwal-
tungsökonomischen Gründen nicht möglich.

Ad 13. bis 16.:
Nein.


 

Ad 17.:

Folgende Microsoft-Produkte werden im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

eingesetzt:

     Windows XP (Professional)

    Office XP

    Office 97

    Windows NT4.x Server

    Windows 2000 Server mit Active Directory

    Windows SQL Server 2000

    Internet Information Server

Ad 18.:

Durch Schutzmaßnahmen ist bekannt, dass derartige Mitübertragungen nicht stattfinden.

Ad 19.:
Ja.

Ad 20.:

Im e-Government-Projekt der Bundesregierung ist die Einhaltung höchster Datensicherheit ein

durchgehendes und vorrangiges Prinzip.