2302/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.01.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIN FÜR INNERES |
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DVR:0000051 |
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GZ: 95.031/20-I/4/a/05 Herrn
Präsidenten
des Nationalrates Parlament 1017 W i e n |
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BM Liese PROKOP Herrengasse 7 A-1014 Wien TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191 |
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Wien, am 14. Jänner 2005
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 16. November
2004 unter der Nr.2317/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend des informellen Treffens der Justiz- und
Innenminister am 30. September/1. Oktober 2004 in Den Haag gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach meinem Zuständigkeitsbereich und den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage
1:
Die
Präsidentschaft der Europäischen Union hatte sich für dieses informelle Treffen
der Justiz – und Innenminister eine erste informelle Aussprache über das neue
Mehrjahresprogramm „Justiz und Inneres“ zum Ziel gesetzt.
Dieses Mehrjahresprogramm, bezeichnet als „Haager
Programm“, gibt die Ausrichtung der künftigen EU-Politik im Bereich Justiz und
Inneres vor und beinhaltet eine weitere Stärkung des Raumes der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts.
Bei
dem Ministerratsvortrag vom 16. November 2004 handelte es sich um einen gemeinsamen
Bericht durch die Frau Bundesminister für Justiz und den vormaligen
Bundesminister für Inneres über das Treffen.
Als
die im Bereich Inneres maßgeblichen Punkte dürfen genannt werden:
Informationsaustausch
Ein verbesserter Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden
soll insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung gewährleistet werden, auch
durch eine verstärkte Einbeziehung von Europol und Eurojust.
Krisenmanagement
Für
eine verbesserte Vorbereitung bzw. Reaktion auf interne Krisen schlug die
Präsidentschaft den Aufbau geeigneter Krisenkoordinierungsstrukturen vor.
Interner
Sicherheitsausschuss
Diskutiert
wurde die vorgezogene Einrichtung des so genannten comité de securité
interieure „COSI“ Ausschusses gemäß Artikel III-261 der neuen Verfassung
für Europa. Ein ständiger Ausschuss soll die Implementierung der vom Rat
festgelegten strategischen Prioritäten garantieren.
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
Die Minister für Justiz und Inneres beabsichtigen, bis
2010 eine gemeinsame europäische Asylregelung innerhalb der Union zu
verwirklichen und mit Transit- und Herkunftsstaaten eine verstärkte Kooperation
einzugehen.
Grenzkontrolle, Partnerschaft mit Drittstaaten
und Migrationsmanagement, gemeinsame
Visapolitik
Es wurde die Einrichtung einer „schnellen Grenzkontrolleinheit“
zur gegenseitigen Unterstützung der Mitgliedstaaten angedacht. Durch das
Zusammenspiel von Rückkehrpolitik und Entwicklungshilfe soll ein verbessertes
Migrationsmanagement gewährleistet werden. Die Schaffung gemeinsamer
Visumstellen wird als mögliche Entlastung nationaler Verwaltungsstrukturen
gesehen.
Zu
den Fragen 2, 3, und 4:
In
der Sitzung des Ministerrates wurde der Bericht zur Kenntnis genommen.