231/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2003
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Anfragebeantwortung

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sburny, Kolleginnen und Kollegen vom
19. März 2003, Nr. 211/J, betreffend die Angabe des Ministeriums zur Gesamtsumme der
Hochwasserschäden nach der Überschwemmungskatastrophe vom Sommer 2002, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Die Hochwasserkatastrophe vom August 2002 verursachte neben menschlichem Leid auch
enorme Sachschäden, welche jedoch aus verschiedensten Gründen bis heute nicht exakt
quantifizierbar sind. Mit der Vorlage der endgültigen und gesicherten Zahlen seitens des für
die Verwaltung des Katastrophenfonds zuständigen Bundesministeriums für Finanzen ist
frühestens Anfang 2004 zu rechnen. Bis Ende des heurigen Jahres werden die von der Bun-
desregierung zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Katastrophenfonds veraus-
gabt und abgerechnet sein.

Zu Frage 1:

Die im Zuge der Pressekonferenz vom 13.3.2003 abgegebenen Angaben basieren auf den
entsprechenden Schadensmeldungen der Länder sowie einer vorläufigen Gesamtschadens-
erfassung vom Oktober 2002. Ergänzt wurde diese Datenbasis durch die „Ereignis-
dokumentation Hochwasser 2002", die von der Universität für Bodenkultur erarbeitet wurde.


 

 

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Es wurden folgende Bereiche mit folgenden Teilsummen berücksichtigt:

 

Schäden im Vermögen Privater (einschließlich Unternehmen)
Land- und Forstwirtschaft
Schäden im Vermögen des Bundes
Infrastrukturschäden
Hochwasserschutzeinrichtungen, Siedlungswasserwirtschaft
Nachbeschaffung und Einsatzkosten der Entsorgung
Folgeschäden (unmittelbare)
Wertschöpfungsverlust

Summe

 

in Mio €

 

 

1.420
71
29
572
127
28
687
180

 

3.114

 

Zu den Fragen 4 - 11:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann
nur über die Schadensausmaße betreffend Hochwasserschutzeinrichtungen und Siedlungs-
wasserwirtschaft im Detail Auskunft geben. In den anderen Sparten verfügt das BMLFWU
über keine detaillierten Daten, da dort die Abwicklung der Schadenswiederherstellungen
durch andere Stellen - andere Ministerien bzw. die Länder - erfolgt.