231/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.05.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Sburny, Kolleginnen und Kollegen vom
19. März 2003, Nr. 211/J, betreffend die Angabe des Ministeriums zur
Gesamtsumme der
Hochwasserschäden nach der Überschwemmungskatastrophe vom Sommer 2002, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Hochwasserkatastrophe vom August 2002
verursachte neben menschlichem Leid auch
enorme Sachschäden, welche jedoch aus verschiedensten Gründen bis heute nicht
exakt
quantifizierbar sind. Mit der Vorlage der endgültigen und gesicherten Zahlen
seitens des für
die Verwaltung des Katastrophenfonds zuständigen Bundesministeriums für
Finanzen ist
frühestens Anfang 2004 zu rechnen. Bis Ende des heurigen Jahres werden die von
der Bun-
desregierung zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel aus dem
Katastrophenfonds veraus-
gabt und abgerechnet sein.
Zu Frage 1:
Die im Zuge der Pressekonferenz vom
13.3.2003 abgegebenen Angaben basieren auf den
entsprechenden Schadensmeldungen der Länder sowie einer vorläufigen
Gesamtschadens-
erfassung vom Oktober 2002. Ergänzt wurde diese Datenbasis durch die „Ereignis-
dokumentation Hochwasser 2002", die von der Universität für Bodenkultur
erarbeitet wurde.
Zu den Fragen 2 und 3:
Es wurden folgende Bereiche mit folgenden Teilsummen berücksichtigt: Schäden
im Vermögen Privater (einschließlich Unternehmen) Summe |
in Mio € |
1.420 |
|
3.114 |
Zu den Fragen 4 - 11:
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann
nur über die Schadensausmaße betreffend Hochwasserschutzeinrichtungen und
Siedlungs-
wasserwirtschaft im Detail Auskunft geben. In den anderen Sparten verfügt das
BMLFWU
über keine detaillierten Daten, da dort die Abwicklung der
Schadenswiederherstellungen
durch andere Stellen - andere Ministerien bzw. die Länder - erfolgt.