2313/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.01.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0034-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2344/J-NR/2004 betreffend den Ausbau des Bosruck-Bahntunnels, die die Abgeordneten Fleckl, Genossinnen und Genossen am 18. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 2a und 3:
Welche Pläne werden für welchen Zeitraum bezüglich des
Bosrucktunnels verfolgt?
Gibt es Pläne für einen Neu- bzw. Umbau des
Bosrucktunnels?
Falls ja, wann wird der voraussichtliche Baubeginn
sein?
Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit im Bosruck-Bahntunnel sind aus heutiger Sicht vorgesehen?
Antwort:
Der im Jahr 1902 in Betrieb genommene Bosruck-Bahntunnel wird laufend
hinsichtlich Betriebssicherheit überprüft und entsprechend erhalten und
saniert. Die technische Entwicklung erfordert eine nachhaltige technische
Ausrüstung hinsichtlich des Standes der Technik. Um die notwendigen Maßnahmen
hinsichtlich ihrer betrieblichen Umsetzbarkeit mit der gebotenen Sorgfalt,
insbesondere sicherheitstechnisch, verkehrstechnisch und wirtschaftlich,
beurteilen zu können, wurde seitens der Österreichischen Bundesbahnen eine
Studie in Auftrag gegeben, in welcher die zu erwartenden Kosten der
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am Bestandstunnel und alternativ eines ein-
oder zweigleisigen Neubaus samt einer Aussage zur zeitlichen Umsetzung
dargestellt werden sollen.
Mit der Neuerrichtung eines ein- bzw. zweigleisigen
Tunnels, bei gleichzeitiger Nutzung des alten, rückgebauten Bestandstunnels als
Rettungsstollen, wäre auch die Herstellung von Notausgängen nach europäischem
Standard möglich. Dieser europäische Standard mit Querverbindungen zwischen den
Tunnelröhren in Abständen von ca. 500 m würde alle Anforderungen entsprechend
dem Stand der Technik erfüllen.
Fragen 4 und 4a:
Wird auf Grund der angekündigten Überarbeitung des
Generalverkehrsplanes der Zeitplan für den Ausbau des Bosruck-Bahntunnels in
irgendeiner Weise verändert?
Falls ja, wie?
Antwort:
Einreichplanung, Behördenverfahren, Ausschreibungen und Vergabe
beanspruchen einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Wie die Erfahrung bei ähnlichen Projekten gezeigt hat,
kann diese optimistische Einschätzung oftmals nicht erfüllt werden, weil
anderweitige Interessen einer einvernehmlichen Lösung entgegenstehen. Unter
diesem Gesichtspunkt kann erst nach Vorliegen aller rechtskräftigen Bescheide
eine verlässliche Aussage über den Realisierungszeitraum getroffen werden,
wobei die reine Baudauer mit rund 5 Jahren zu veranschlagen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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