2321/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.01.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0060-I/4/2004

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2351/J vom 18. November 2004 der Abgeordneten Gerhard Steier und Kollegen, betreffend Intensivierung der Prüftätigkeit der Finanzverwaltung hinsichtlich Inanspruchnahme der befristeten Investitionszuwachsprämie, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Die Investitionszuwachsprämie (IZP) wurde als gezielte Maßnahme zur Förderung von Investitionen österreichischer Unternehmen zunächst für die Jahre 2002 und 2003 eingeführt und durch das Wirtschafts- und Standortgesetz 2003 um ein weiteres Jahr verlängert. Die starke Inanspruchnahme der IZP ist ein Indiz für die Sinnhaftigkeit dieses Instruments zur Investitionsförderung. Dennoch ist im Hinblick auf die Abgabensicherung sowie die Betrugsbekämpfung einerseits und die Wahrung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung andererseits, darauf zu achten, dass die Prämieninanspruchnahmen nicht zu Unrecht erfolgen. Daher wurde schwerpunktmäßig im Oktober 2004 eine bundesweite Sonderprüfung der IZP gestartet, welche für Oktober 2004 ein Mehrergebnis von 40,5 Millionen Euro brachte.

 

Zu 1.und 2.:

Die ersten IZP konnten für das Jahr 2002 in Anspruch genommen werden, die ersten Buchungen erfolgten jedoch erst im Jahre 2003. Eine Auswertung zum Stand 25.11.2004 zeigt folgendes Bild:

 

 

gebucht 2003

gebucht 2004

insgesamt

 

Fälle

in €

Fälle

in €

Fälle

in €

für 2002

30.906

269.131.351

23.999

85.667.737

54.905

354.799.088

für 2003

239

7.887.387

38.946

413.032.511

39.185

420.919.899

für 2004

 

0

536

27.258.215

536

27.258.215

insgesamt

31.145

277.018.738

63.481

525.958.464

94.626

802.977.202

 

Von den gesamten bisher beanspruchten IZP entfielen folgende Zahlen auf unterschiedliche Unternehmensformen:

 

Unternehmensformen

Fälle

in €

"Private" Körperschaften

21.436

559.407.261

Körperschaften öffentlichen Rechts

215

2.474.081

Einzelunternehmen

61.451

97.360.815

Personengesellschaften

11.524

143.735.045

insgesamt

94.626

802.977.202

 

Zu 3. und 4.:

Da die IZP 10% beträgt, wurden - rein rechnerisch - Investitionszuwächse von über 8 Milliarden Euro gefördert. Eine Aussage darüber, wieviele Investitionen auch ohne IZP getätigt worden wären und in welche Bereiche zusätzlich investiert wurde, lassen die vorliegenden Zahlen nicht zu.

 

Zu 5.:

Der kurzfristige nachfragebedingte Arbeitsplatzeffekt ist nicht abschätzbar, da Ausrüstungsinvestitionen auch importiert werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die dadurch bedingte Produktivitätssteigerung Österreichs Wettbewerbsposition verbessert und dadurch längerfristig eine positive Beschäftigungswirkung eintritt.

 

In persönlichen Gesprächen wurde mir aber von vielen Unternehmen versichert, dass aufgrund des steuerlich attraktiven Wirtschaftsstandortes Österreich in unserem Land zusätzlich investiert wird beziehungsweise Neuansiedlungen von ausländischen Unternehmungen stattfinden. Dies wird auch durch die zahlreichen Anfragen hinsichtlich der steuerlichen Rechtslage in Österreich bestätigt.

 

Zu 6. und 7.:

Es ist richtig, dass das Finanzressort eine bundesweite Sonderprüfung der IZP schwerpunktmäßig im Kalendermonat Oktober 2004 durchgeführt hat.

 

Die IZP ist als eine investitionsfördernde Maßnahme zeitlich befristet vom Gesetzgeber eingeführt worden. Wie aus der Beantwortung der Frage 2 hervorgeht, ist bislang ein Investitionszuwachsvolumen von über 8 Milliarden Euro gefördert worden. Diese Summe ist mehr als beachtlich und zeigt, dass die Maßnahme sinnvoll und zielsicher war. Dieser Schluss ist allerdings nur dann zulässig, wenn die IZP in allen Fällen zu Recht in Anspruch genommen wurde.

 

Außenprüfungen stellen im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine General- und Spezialpräventionsmaßnahme dar und haben in der Regel, wie in der Frage angeführt, einen für die Gebietskörperschaften positiven Aufkommenseffekt. Im Sinne des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist es geboten, darauf zu achten, dass Prämieninanspruchnahmen nicht zu Unrecht erfolgen.


Zu 8.:

Wenn mit der Frage gemeint ist, dass durch die Sonderprüfung der Investitionszuwachsprämie eine zusätzliche Prüfung und damit Kosten auf die Unternehmen zukommen, ist Folgendes festzuhalten:

 

Die Sonderprüfung erfolgte im Zuge einer Nachschau. Die Prüfungsdauer beträgt im Durchschnitt 1 Tag (0,5 bis maximal 4 Tage in komplizierten Fällen). Wenn bei einem Unternehmen bereits eine Betriebsprüfung im Gange war, beziehungsweise geplant war, wurde die IZP mitgeprüft. Es kam in diesen Fällen daher zu keiner zusätzlichen Prüfung.

 

Wie das Ergebnis der Sonderprüfung gezeigt hat, liegt auf das Bundesgebiet bezogen und zwar kumuliert über Amtsbetriebsprüfung und Großbetriebsprüfung eine Trefferquote von über 40% vor.

 

Eine Überprüfung der Unternehmen ist somit zumutbar und notwendig, insbesondere, wo es um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und letztendlich um das Abgabenaufkommen geht.

 

Zu 9.:

Im Zuge der Sonderprüfung der IZP stellte sich heraus, dass Gestaltungsmodelle vorliegen, wie unter anderem Neugründungen, die vom „Neugründungswerber“ unter Außerachtlassung der Effekte einer IZP nicht als betriebswirtschaftlich sinnvoll nachgewiesen werden konnten. Die Außenprüfungsstellen haben diese Gestaltungsmodelle nicht anerkannt. Die Palette der Feststellungen reichte von einfachen Rechenfehlern bis hin zu Mehrfachinanspruchnahmen und Gestaltungsmodellen.

 

Die Konsequenzen einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der IZP bestehen in der Nichtanerkennung der IZP beim geprüften Unternehmen. Weitere Maßnahmen, die sich daran knüpfen könnten, wie beispielsweise ein Finanzstrafverfahren, waren einzelfallbezogen zu lösen.

 

Zu 10. und 11.:

Mit der IZP wurde eine äußerst erfolgreiche konjunkturbelebende Maßnahme eingeführt, mit der der insgesamt stagnierenden bis rückläufigen Investitionstätigkeit gegengesteuert werden konnte. Da für die kommenden Jahre ohnehin ein - durch die Steuerreform unterstützter - wirtschaftlicher Aufschwung erwartet wird, wäre eine Verlängerung der IZP nicht sinnvoll.

 

Die IZP ist auch nicht als Dauerregelung geeignet, weil sie mittelfristig ihre Anreizwirkung verliert und lediglich zu einem unerwünschten Investitionszyklus führen würde. Mit einer Verlängerung der IZP würde wahrscheinlich hauptsächlich eine Verschiebung von noch für 2004 geplanten Investitionen ins Jahr 2005 bewirkt werden.

 

Dementsprechend würde eine Verlängerung der IZP wahrscheinlich die Ansprüche für 2004 etwas senken, jedoch einen zusätzlichen überdurchschnittlichen Betrag für 2005 (hauptsächlich einnahmenwirksam im Jahr 2006) nach sich ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.