2321/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.01.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0060-I/4/2004
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2351/J vom 18. November 2004 der Abgeordneten Gerhard
Steier und Kollegen, betreffend Intensivierung der Prüftätigkeit der
Finanzverwaltung hinsichtlich Inanspruchnahme der befristeten
Investitionszuwachsprämie, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Die Investitionszuwachsprämie (IZP)
wurde als gezielte Maßnahme zur Förderung von Investitionen österreichischer
Unternehmen zunächst für die Jahre 2002 und 2003 eingeführt und durch das
Wirtschafts- und Standortgesetz 2003 um ein weiteres Jahr verlängert. Die
starke Inanspruchnahme der IZP ist ein Indiz für die Sinnhaftigkeit dieses
Instruments zur Investitionsförderung. Dennoch ist im Hinblick auf die
Abgabensicherung sowie die Betrugsbekämpfung einerseits und die Wahrung des
Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung andererseits, darauf zu achten,
dass die Prämieninanspruchnahmen nicht zu Unrecht erfolgen. Daher wurde
schwerpunktmäßig im Oktober 2004 eine bundesweite Sonderprüfung der IZP
gestartet, welche für Oktober 2004 ein Mehrergebnis von 40,5 Millionen Euro brachte.
Zu 1.und 2.:
Die ersten IZP konnten für das Jahr
2002 in Anspruch genommen werden, die ersten Buchungen erfolgten jedoch erst im
Jahre 2003. Eine Auswertung zum Stand 25.11.2004 zeigt folgendes Bild:
|
|
gebucht 2003 |
gebucht 2004 |
insgesamt |
|||
|
|
Fälle |
in € |
Fälle |
in € |
Fälle |
in € |
|
für 2002 |
30.906 |
269.131.351 |
23.999 |
85.667.737 |
54.905 |
354.799.088 |
|
für 2003 |
239 |
7.887.387 |
38.946 |
413.032.511 |
39.185 |
420.919.899 |
|
für 2004 |
|
0 |
536 |
27.258.215 |
536 |
27.258.215 |
|
insgesamt |
31.145 |
277.018.738 |
63.481 |
525.958.464 |
94.626 |
802.977.202 |
Von den gesamten bisher beanspruchten
IZP entfielen folgende Zahlen auf unterschiedliche Unternehmensformen:
|
Unternehmensformen |
Fälle |
in € |
|
"Private" Körperschaften |
21.436 |
559.407.261 |
|
Körperschaften öffentlichen Rechts |
215 |
2.474.081 |
|
Einzelunternehmen |
61.451 |
97.360.815 |
|
Personengesellschaften |
11.524 |
143.735.045 |
|
insgesamt |
94.626 |
802.977.202 |
Zu 3. und 4.:
Da die IZP 10% beträgt, wurden - rein
rechnerisch - Investitionszuwächse von über 8 Milliarden Euro gefördert.
Eine Aussage darüber, wieviele Investitionen auch ohne IZP getätigt worden
wären und in welche Bereiche zusätzlich investiert wurde, lassen die
vorliegenden Zahlen nicht zu.
Zu 5.:
Der kurzfristige nachfragebedingte
Arbeitsplatzeffekt ist nicht abschätzbar, da Ausrüstungsinvestitionen auch
importiert werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die dadurch bedingte
Produktivitätssteigerung Österreichs Wettbewerbsposition verbessert und dadurch
längerfristig eine positive Beschäftigungswirkung eintritt.
In persönlichen Gesprächen wurde mir
aber von vielen Unternehmen versichert, dass aufgrund des steuerlich
attraktiven Wirtschaftsstandortes Österreich in unserem Land zusätzlich
investiert wird beziehungsweise Neuansiedlungen von ausländischen
Unternehmungen stattfinden. Dies wird auch durch die zahlreichen Anfragen
hinsichtlich der steuerlichen Rechtslage in Österreich bestätigt.
Zu
6. und 7.:
Es ist richtig, dass das Finanzressort
eine bundesweite Sonderprüfung der IZP schwerpunktmäßig im Kalendermonat
Oktober 2004 durchgeführt hat.
Die IZP ist als eine
investitionsfördernde Maßnahme zeitlich befristet vom Gesetzgeber eingeführt
worden. Wie aus der Beantwortung der Frage 2 hervorgeht, ist bislang ein
Investitionszuwachsvolumen von über 8 Milliarden Euro gefördert
worden. Diese Summe ist mehr als beachtlich und zeigt, dass die Maßnahme
sinnvoll und zielsicher war. Dieser Schluss ist allerdings nur dann zulässig,
wenn die IZP in allen Fällen zu Recht in Anspruch genommen wurde.
Außenprüfungen stellen im Sinne der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine General- und Spezialpräventionsmaßnahme
dar und haben in der Regel, wie in der Frage angeführt, einen für die
Gebietskörperschaften positiven Aufkommenseffekt. Im Sinne des Grundsatzes der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist es geboten, darauf zu achten, dass
Prämieninanspruchnahmen nicht zu Unrecht erfolgen.
Zu 8.:
Wenn mit der Frage gemeint ist, dass
durch die Sonderprüfung der Investitionszuwachsprämie eine zusätzliche Prüfung
und damit Kosten auf die Unternehmen zukommen, ist Folgendes festzuhalten:
Die Sonderprüfung erfolgte im Zuge
einer Nachschau. Die Prüfungsdauer beträgt im Durchschnitt 1 Tag (0,5 bis
maximal 4 Tage in komplizierten Fällen). Wenn bei einem Unternehmen bereits
eine Betriebsprüfung im Gange war, beziehungsweise geplant war, wurde die IZP
mitgeprüft. Es kam in diesen Fällen daher zu keiner zusätzlichen Prüfung.
Wie das Ergebnis der Sonderprüfung
gezeigt hat, liegt auf das Bundesgebiet bezogen und zwar kumuliert über
Amtsbetriebsprüfung und Großbetriebsprüfung eine Trefferquote von über 40% vor.
Eine Überprüfung der Unternehmen ist
somit zumutbar und notwendig, insbesondere, wo es um die Gleichmäßigkeit der
Besteuerung und letztendlich um das Abgabenaufkommen geht.
Zu 9.:
Im Zuge der Sonderprüfung der IZP
stellte sich heraus, dass Gestaltungsmodelle vorliegen, wie unter anderem
Neugründungen, die vom „Neugründungswerber“ unter Außerachtlassung der Effekte
einer IZP nicht als betriebswirtschaftlich sinnvoll nachgewiesen werden konnten.
Die Außenprüfungsstellen haben diese Gestaltungsmodelle nicht anerkannt. Die
Palette der Feststellungen reichte von einfachen Rechenfehlern bis hin zu
Mehrfachinanspruchnahmen und Gestaltungsmodellen.
Die Konsequenzen einer
ungerechtfertigten Inanspruchnahme der IZP bestehen in der Nichtanerkennung der
IZP beim geprüften Unternehmen. Weitere Maßnahmen, die sich daran knüpfen
könnten, wie beispielsweise ein Finanzstrafverfahren, waren einzelfallbezogen
zu lösen.
Zu 10. und 11.:
Mit der IZP wurde eine äußerst
erfolgreiche konjunkturbelebende Maßnahme eingeführt, mit der der insgesamt
stagnierenden bis rückläufigen Investitionstätigkeit gegengesteuert werden
konnte. Da für die kommenden Jahre ohnehin ein - durch die Steuerreform
unterstützter - wirtschaftlicher Aufschwung erwartet wird, wäre eine
Verlängerung der IZP nicht sinnvoll.
Die IZP ist auch nicht als
Dauerregelung geeignet, weil sie mittelfristig ihre Anreizwirkung verliert und
lediglich zu einem unerwünschten Investitionszyklus führen würde. Mit einer
Verlängerung der IZP würde wahrscheinlich hauptsächlich eine Verschiebung von
noch für 2004 geplanten Investitionen ins Jahr 2005 bewirkt werden.
Dementsprechend würde eine Verlängerung
der IZP wahrscheinlich die Ansprüche für 2004 etwas senken, jedoch einen
zusätzlichen überdurchschnittlichen Betrag für 2005 (hauptsächlich
einnahmenwirksam im Jahr 2006) nach sich ziehen.
Mit
freundlichen Grüßen