2322/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.01.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ BMF-310205/0059-I/4/2004

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2353/J vom 18. November 2004 der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen, betreffend den Verbleib Tiroler Zollwachebeamter beim Bundes-ministerium für Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

In Ausführung des Punktes 4 des Regierungsübereinkommens betreffend die Zusammenführung von Wachkörpern und in Ergänzung zur Bundes-ministeriengesetz-Novelle wurden, wie zwischen dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien für Finanzen und Inneres vereinbart, Zollwachebedienstete, die freiwillig ins Innenressort optiert hatten, in das Bundesministerium für Inneres oder zu einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres versetzt.

 

Die Versetzungen erfolgten immer nur auf freiwilliger Basis, niemand wurde gegen seinen Willen in das Bundesministerium für Inneres versetzt. Die Einbindung der Personalvertretung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes.

 

Die Aufgabenstellungen eines Zollwachebediensteten im Finanzressort waren bisher am ehesten vergleichbar mit jenen der anderen exekutiven Wachkörper (Gendarmeriebeamte, Polizisten) im Bundesministerium für Inneres. Diese Exekutivbediensteten haben gemeinsam, dass sie vielfach auf dem Gebiet der Strafrechtspflege und Betrugsbekämpfung, sohin auch im Ermittlungs- und Sachverhaltsfeststellungsbereich tätig waren bzw. sind. Die Zollwache-bediensteten haben zudem (im übertragenen Wirkungsbereich) auch schon Sicherheitsagenden, sei es an den ehemaligen EU‑Außengrenzen, sei es bei Gefahr im Verzug im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeiten auch hinter den ehemaligen Zollgrenzen wahrgenommen, sodass sie in einer Gesamtschau sowohl zu ihrem Vorteil als auch zum Vorteil der Sicherheitsverwaltung des Bundes bestmöglich im Innenressort zu integrieren waren.

 

Hinsichtlich der Reform der österreichischen Zollverwaltung, ihrer strategischen Ziele und der zusätzlichen Herausforderung, die sich für die Zollverwaltung durch die EU-Osterweiterung ergeben, erlaube ich mir, auf meine grundsätzlichen Bemerkungen in den Anfragebeantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 1420/J vom 10. Februar 2004 (1454/AB, XXII.GP), Nr. 1513/J vom 25. Februar 2004 (1505/AB, XXII.GP) und Nr. 1919/J vom 17.06.2004 (1911/AB (XXII.GP) zu verweisen.

 

Für mein Ressort ist es jedoch selbstverständlich und längst erkannte Aufgabe der Personalbetreuung, auch weiterhin Fortentwicklungsmöglich-keiten für die wenigen noch nicht abschließend bzw. subjektiv zufrieden stellenden Fälle zu erarbeiten.

 

Am 27. September 2004 habe ich fünf Bediensteten der Zollverwaltung (ehemalige Zollwachebeamte) in Tirol mitgeteilt, dass im Zuge der bevorstehenden nachträglichen Optionsmöglichkeit von Bediensteten des Zollamtes Flughafen Wien auch für die Bediensteten des Wirtschaftsraumes Innsbruck die Möglichkeit eröffnet werde, mit 1. Jänner 2005 in das Bundesministerium für Inneres zu wechseln.

 

Diese Mitteilung und somit die nunmehrige Möglichkeit eines Wechsels in das Bundesministerium für Inneres wurde sodann auch den restlichen
7 Optanten der Zollverwaltung in Tirol zur Kenntnis gebracht. Auf Befragung zeigten jedoch lediglich fünf ursprüngliche Übertrittswillige weiterhin Interesse an einem Wechsel in das Innenressort.

 

Diese 7 Optanten wurden am 15. Dezember 2004 letztmalig befragt, ob sie weiterhin – entsprechend ihrem Wunsch – auf eine Planstelle des Bundesministeriums für Inneres versetzt werden wollen. Wiederum äußerten nur zwei Optionsberechtigte – ein E1-Beamter und ein E2a-Beamter – Interesse an einem Wechsel. Der E2a-Beamte der Zollverwaltung hat nunmehr am 1. Februar 2005 – im Zuge der gesamtösterreichischen Austauschaktion – die Möglichkeit, in das Bundesministerium für Inneres überzutreten. Der Versetzung des optionswilligen E1-Beamten der Zollwache wurde jedoch vom Bundesministerium für Inneres wegen Nichtvorhanden-seins entsprechender freier Planstellen nicht zugestimmt.

 

Überdies wurde dem Bundesministerium für Finanzen schriftlich mitgeteilt, dass im Wirtschaftsraum Innsbruck bis auf einen Bediensteten alle übrigen ursprünglich Übertrittswilligen ihre Optionserklärungen in das Bundes-ministerium für Inneres am 15. Dezember 2004 schriftlich wieder zurück-gezogen haben.

 

Aufgrund des Umstandes, dass sich die Anzahl der übertrittswilligen Bediensteten der Zollverwaltung mittlerweile auf einen Bediensteten reduziert hat – welcher mit 1. Februar 2005 in das Innenressort wechselt – und sich somit zwischenzeitlich etliche Anfragepunkte nicht mehr stellen, ersuche ich daher um Verständnis, dass eine detailliertere Beantwortung unterbleibt.

 

Zu 1. bis 10. und 13.:

Seit der im September 2004 getroffenen Entscheidung, dass auch sämtliche am Zollamt Flughafen Wien tätigen Beamten des Exekutivdienstes nachträglich in das Bundesministerium für Inneres wechseln können, finden zwischen dem Innen- und Finanzressort laufend Gespräche hinsichtlich eines weiteren Austausches von Bediensteten dieser Ministerien statt.

 

In beiden Ressorts liegt eine annähernd gleich hohe Anzahl von Ansuchen auf einen Wechsel in das jeweils andere Ressort vor.

 

Einerseits wollen ehemalige Bedienstete der Zollwache, die bereits am
1. Mai 2004 in das Bundesministerium für Inneres gewechselt sind, wieder in das Bundesministerium für Finanzen rückkehren, andererseits wollen Zollbe-dienstete nachträglich noch in das Bundesministerium für Inneres wechseln.

 

Obwohl die Zollverwaltung bei einer Entsprechung der Anträge an manchen Standorten absehbare personelle Engpässe in Kauf nehmen muss, besteht das Bemühen, die Wünsche der Mitarbeiter – soweit ein geordneter Dienst-betrieb nicht gefährdet wird – zu berücksichtigen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu eine weitere Versetzung von
5 Beamten der ehemaligen Zollwache in Tirol entsprechend ihren Wünschen in die Wege geleitet. Diese Optanten wurden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2005 in das Bundesministerium für Inneres versetzt.

 

Überdies wurde dem Bundesministerium für Finanzen schriftlich mitgeteilt, dass im Wirtschaftsraum Innsbruck bis auf einen Bediensteten alle übrigen ursprünglich Übertrittswilligen ihre Optionserklärungen in das Bundes-ministerium für Inneres am 15. Dezember 2004 schriftlich wieder zurück-gezogen haben.

 

Der eine E2a-Beamte, der einen Wechsel zum Bundesministerium für Inneres anstrebt, kann diesen am 1. Februar 2005 vornehmen.

 

Die Aufgabenstellung und das Ausmaß der Tätigkeiten der Zollverwaltung in den westlichen Bundesländern – hier im besonderen in Tirol und Salzburg – hat sich seit dem 1. Mai 2004, dem Tag der Erweiterung der Europäischen Union, nicht wesentlich verändert. Bedingt durch den Umstand, dass die Abfertigungen von Waren aus und in die östlichen Nachbarländer Österreichs primär in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steier-mark und Oberösterreich abgewickelt wurden, ergab sich im Westen Österreichs nur ein verhältnismäßig geringer Rückgang an Zollabfertigungen. Es kann daher in Tirol nicht von einem Personalüberhang gesprochen werden, da hier bereits seit 1995, dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, massive Personalreduktionen stattgefunden haben.

 

Es gibt österreichweit Beamte, die sich in einem so genannten Pool befinden. Diesen Bediensteten wird bis zum Abschluss des Reformprozesses ein dauerhafter und adäquater Arbeitsplatz zugewiesen werden.

 

Eine exakte Auflistung zum 1. November 2004 ist leider nicht möglich, da die Zuweisung dieser Arbeitsplätze ein laufender Prozess ist und die Poolliste einer ständigen Bearbeitung durch die Steuer- und Zollkoordinationen unterliegt.

 

Die in Rede stehenden Bediensteten des Wirtschaftsraumes Innsbruck haben bisher sowohl Tätigkeiten an der EU-Außengrenze, beim Zollamt Flughafen Innsbruck als auch beim Zollamt Innsbruck ausgeübt. Die Beschreibung zukünftiger Tätigkeiten erscheint entbehrlich, da die Bediensteten entweder in das Bundesministerium für Inneres wechseln, die Versetzung in den dauernden Ruhestand anstreben oder wunschgemäß einen entsprechenden Arbeitsplatz im Wirtschaftsraum Innsbruck zugewiesen bekommen.

 

Zu 11. und 12.:

Die Reorganisation der Zollwache wurde nach der Entscheidung über die Auflösung des Wachkörpers aus funktionslogischen und organisatorischen Gründen in engem Zusammenhang mit der Gesamtreform der Finanzverwaltung abgewickelt. Der Gesetzgeber schaffte mit der Einführung des § 113g in das Gehaltsgesetz (GehG) eine stark sozial verträgliche Auffanglösung für die im Bundesministerium für Finanzen auf Arbeitsplätzen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes verbleibenden Exekutivbediensteten.

 

Die im Zuge der Finanzreform durchgeführten Ausschreibungs- und Interessenserhebungsverfahren ermöglichten einer bedeutenden Zahl an ehemaligen Zollwachebediensteten, mit Arbeitsplätzen betraut zu werden, die ihnen eine besoldungsmäßige Besserstellung einräumen.

 

Seitens der im Reformteam tätigen Mitarbeiter wurde das Bemühen um möglichst optimale Lösungen und individuelle Betreuung nach den vorliegenden Rückmeldungen auch erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus gehende Versprechen konnten und wurden nicht abgegeben. In Einzelfällen vorliegende Langfristberechnungen mit einseitiger Idealausrichtung gilt es auch im Vergleich mit entsprechenden Laufbahnbildern im Bereich des angesprochenen Bundesministeriums für Inneres zu objektivieren.

 

Dennoch ist es selbstverständlich und längst erkannte Aufgabe der Personalbetreuung, auch weiterhin Fortentwicklungsmöglichkeiten für die wenigen noch nicht abschließend bzw. subjektiv zufrieden stellenden Fälle zu erarbeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen