2322/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.01.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0059-I/4/2004
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2353/J vom 18. November 2004 der Abgeordneten Mag.
Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen, betreffend den Verbleib Tiroler
Zollwachebeamter beim Bundes-ministerium für Finanzen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
In Ausführung des Punktes 4 des Regierungsübereinkommens
betreffend die Zusammenführung von Wachkörpern und in Ergänzung zur
Bundes-ministeriengesetz-Novelle wurden, wie zwischen dem Bundeskanzleramt
sowie den Bundesministerien für Finanzen und Inneres vereinbart, Zollwachebedienstete, die freiwillig ins Innenressort
optiert hatten, in das Bundesministerium für Inneres oder zu einer
nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres versetzt.
Die Versetzungen erfolgten immer nur
auf freiwilliger Basis, niemand wurde gegen seinen Willen in das
Bundesministerium für Inneres versetzt. Die Einbindung der Personalvertretung
erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes.
Die
Aufgabenstellungen eines Zollwachebediensteten im Finanzressort waren bisher am
ehesten vergleichbar mit jenen der anderen exekutiven Wachkörper
(Gendarmeriebeamte, Polizisten) im Bundesministerium für Inneres. Diese
Exekutivbediensteten haben gemeinsam, dass sie vielfach auf dem Gebiet der
Strafrechtspflege und Betrugsbekämpfung, sohin auch im Ermittlungs- und
Sachverhaltsfeststellungsbereich tätig waren bzw. sind. Die
Zollwache-bediensteten haben zudem (im übertragenen Wirkungsbereich) auch schon
Sicherheitsagenden, sei es an den ehemaligen EU‑Außengrenzen, sei es bei Gefahr
im Verzug im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeiten auch hinter den ehemaligen
Zollgrenzen wahrgenommen, sodass sie in einer Gesamtschau sowohl zu ihrem
Vorteil als auch zum Vorteil der Sicherheitsverwaltung des Bundes bestmöglich
im Innenressort zu integrieren waren.
Hinsichtlich der Reform der
österreichischen Zollverwaltung, ihrer strategischen Ziele und der zusätzlichen
Herausforderung, die sich für die Zollverwaltung durch die EU-Osterweiterung
ergeben, erlaube ich mir, auf meine grundsätzlichen Bemerkungen in den Anfragebeantwortungen
der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 1420/J vom 10. Februar 2004
(1454/AB, XXII.GP), Nr. 1513/J vom 25. Februar 2004 (1505/AB, XXII.GP) und Nr.
1919/J vom 17.06.2004 (1911/AB (XXII.GP) zu verweisen.
Für mein Ressort ist es jedoch
selbstverständlich und längst erkannte Aufgabe der Personalbetreuung, auch
weiterhin Fortentwicklungsmöglich-keiten für die wenigen noch nicht
abschließend bzw. subjektiv zufrieden stellenden Fälle zu erarbeiten.
Am 27. September 2004 habe ich fünf
Bediensteten der Zollverwaltung (ehemalige Zollwachebeamte) in Tirol
mitgeteilt, dass im Zuge der bevorstehenden nachträglichen Optionsmöglichkeit
von Bediensteten des Zollamtes Flughafen Wien auch für die Bediensteten des
Wirtschaftsraumes Innsbruck die Möglichkeit eröffnet werde, mit 1. Jänner 2005
in das Bundesministerium für Inneres zu wechseln.
Diese Mitteilung und somit die
nunmehrige Möglichkeit eines Wechsels in das Bundesministerium für Inneres
wurde sodann auch den restlichen
7 Optanten der Zollverwaltung in Tirol zur Kenntnis gebracht. Auf Befragung
zeigten jedoch lediglich fünf ursprüngliche Übertrittswillige weiterhin
Interesse an einem Wechsel in das Innenressort.
Diese 7 Optanten wurden am 15. Dezember
2004 letztmalig befragt, ob sie weiterhin – entsprechend ihrem Wunsch – auf
eine Planstelle des Bundesministeriums für Inneres versetzt werden wollen.
Wiederum äußerten nur zwei Optionsberechtigte – ein E1-Beamter und ein
E2a-Beamter – Interesse an einem Wechsel. Der E2a-Beamte der Zollverwaltung hat
nunmehr am 1. Februar 2005 – im Zuge der gesamtösterreichischen Austauschaktion
– die Möglichkeit, in das Bundesministerium für Inneres überzutreten. Der
Versetzung des optionswilligen E1-Beamten der Zollwache wurde jedoch vom
Bundesministerium für Inneres wegen Nichtvorhanden-seins entsprechender freier
Planstellen nicht zugestimmt.
Überdies
wurde dem Bundesministerium für Finanzen schriftlich mitgeteilt, dass im
Wirtschaftsraum Innsbruck bis auf einen Bediensteten alle übrigen ursprünglich
Übertrittswilligen ihre Optionserklärungen in das Bundes-ministerium für
Inneres am 15. Dezember 2004 schriftlich wieder zurück-gezogen haben.
Aufgrund des Umstandes, dass sich die
Anzahl der übertrittswilligen Bediensteten der Zollverwaltung mittlerweile auf
einen Bediensteten reduziert hat – welcher mit 1. Februar 2005 in das
Innenressort wechselt – und sich somit zwischenzeitlich etliche Anfragepunkte
nicht mehr stellen, ersuche ich daher um Verständnis, dass eine detailliertere
Beantwortung unterbleibt.
Zu 1. bis 10. und 13.:
Seit
der im September 2004 getroffenen Entscheidung, dass auch sämtliche am Zollamt
Flughafen Wien tätigen Beamten des Exekutivdienstes nachträglich in das
Bundesministerium für Inneres wechseln können, finden zwischen dem Innen- und
Finanzressort laufend Gespräche hinsichtlich eines weiteren Austausches von
Bediensteten dieser Ministerien statt.
In
beiden Ressorts liegt eine annähernd gleich hohe Anzahl von Ansuchen auf einen
Wechsel in das jeweils andere Ressort vor.
Einerseits
wollen ehemalige Bedienstete der Zollwache, die bereits am
1. Mai 2004 in das Bundesministerium für Inneres gewechselt sind, wieder in das
Bundesministerium für Finanzen rückkehren, andererseits wollen Zollbe-dienstete
nachträglich noch in das Bundesministerium für Inneres wechseln.
Obwohl
die Zollverwaltung bei einer Entsprechung der Anträge an manchen Standorten
absehbare personelle Engpässe in Kauf nehmen muss, besteht das Bemühen, die
Wünsche der Mitarbeiter – soweit ein geordneter Dienst-betrieb nicht gefährdet
wird – zu berücksichtigen.
Das
Bundesministerium für Finanzen hat dazu eine weitere Versetzung von
5 Beamten der ehemaligen Zollwache in Tirol entsprechend ihren Wünschen in die
Wege geleitet. Diese Optanten wurden mit Wirksamkeit 1. Jänner 2005 in das
Bundesministerium für Inneres versetzt.
Überdies
wurde dem Bundesministerium für Finanzen schriftlich mitgeteilt, dass im
Wirtschaftsraum Innsbruck bis auf einen Bediensteten alle übrigen ursprünglich
Übertrittswilligen ihre Optionserklärungen in das Bundes-ministerium für
Inneres am 15. Dezember 2004 schriftlich wieder zurück-gezogen haben.
Der
eine E2a-Beamte, der einen Wechsel zum Bundesministerium für Inneres anstrebt,
kann diesen am 1. Februar 2005 vornehmen.
Die Aufgabenstellung und das Ausmaß der
Tätigkeiten der Zollverwaltung in den westlichen Bundesländern – hier im
besonderen in Tirol und Salzburg – hat sich seit dem 1. Mai 2004, dem Tag der
Erweiterung der Europäischen Union, nicht wesentlich verändert. Bedingt durch
den Umstand, dass die Abfertigungen von Waren aus und in die östlichen
Nachbarländer Österreichs primär in den Bundesländern Wien, Niederösterreich,
Burgenland, Steier-mark und Oberösterreich abgewickelt wurden, ergab sich im
Westen Österreichs nur ein verhältnismäßig geringer Rückgang an
Zollabfertigungen. Es kann daher in Tirol nicht von einem Personalüberhang
gesprochen werden, da hier bereits seit 1995, dem Beitritt Österreichs zur
Europäischen Union, massive Personalreduktionen stattgefunden haben.
Es gibt österreichweit Beamte, die sich
in einem so genannten Pool befinden. Diesen Bediensteten wird bis zum Abschluss
des Reformprozesses ein dauerhafter und adäquater Arbeitsplatz zugewiesen
werden.
Eine exakte Auflistung zum 1. November
2004 ist leider nicht möglich, da die Zuweisung dieser Arbeitsplätze ein
laufender Prozess ist und die Poolliste einer ständigen Bearbeitung durch die
Steuer- und Zollkoordinationen unterliegt.
Die in Rede stehenden Bediensteten des
Wirtschaftsraumes Innsbruck haben bisher sowohl Tätigkeiten an der
EU-Außengrenze, beim Zollamt Flughafen Innsbruck als auch beim Zollamt
Innsbruck ausgeübt. Die Beschreibung zukünftiger Tätigkeiten erscheint
entbehrlich, da die Bediensteten entweder in das Bundesministerium für Inneres
wechseln, die Versetzung in den dauernden Ruhestand anstreben oder wunschgemäß
einen entsprechenden Arbeitsplatz im Wirtschaftsraum Innsbruck zugewiesen
bekommen.
Zu 11. und 12.:
Die Reorganisation der Zollwache wurde
nach der Entscheidung über die Auflösung des Wachkörpers aus funktionslogischen
und organisatorischen Gründen in engem Zusammenhang mit der Gesamtreform der
Finanzverwaltung abgewickelt. Der Gesetzgeber schaffte mit der Einführung des §
113g in das Gehaltsgesetz (GehG) eine stark sozial verträgliche Auffanglösung
für die im Bundesministerium für Finanzen auf Arbeitsplätzen des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes verbleibenden Exekutivbediensteten.
Die im Zuge der Finanzreform
durchgeführten Ausschreibungs- und Interessenserhebungsverfahren ermöglichten
einer bedeutenden Zahl an ehemaligen Zollwachebediensteten, mit Arbeitsplätzen
betraut zu werden, die ihnen eine besoldungsmäßige Besserstellung einräumen.
Seitens der im Reformteam tätigen
Mitarbeiter wurde das Bemühen um möglichst optimale Lösungen und individuelle
Betreuung nach den vorliegenden Rückmeldungen auch erfolgreich umgesetzt.
Darüber hinaus gehende Versprechen konnten und wurden nicht abgegeben. In
Einzelfällen vorliegende Langfristberechnungen mit einseitiger Idealausrichtung
gilt es auch im Vergleich mit entsprechenden Laufbahnbildern im Bereich des
angesprochenen Bundesministeriums für Inneres zu objektivieren.
Dennoch ist es selbstverständlich und
längst erkannte Aufgabe der Personalbetreuung, auch weiterhin
Fortentwicklungsmöglichkeiten für die wenigen noch nicht abschließend bzw.
subjektiv zufrieden stellenden Fälle zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen