2323/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2345/J-NR/2004 der
Abgeordneten Krist, Schopf, Keck und GenossInnen wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumenten-
schutz
(BMSG) hat im Zusammenhang mit der bereits zu einem früheren Zeitpunkt
vorgeschlagenen
Einführung eines Sachleistungsmodells für die Familienheimfahrten
der
SchülerInnen und Lehrlinge nach dem Muster der SchülerInnen- und Lehrlings-
freifahrt Wege gesucht, um dieses Modell umsetzen zu können. Für die Umsetzung
einer solchen Leistung kommen nur die dazu vorhandenen Linienverkehre bzw. die
örtlichen
Verkehrsverbünde in Frage. Nur diese sind nämlich ab dem Einlangen
eines SchülerInnen-
oder Lehrlingsfreifahrantrages mit den weiteren unternehmens-
internen bzw. verbundinternen
administrativen Schritten zur Ausfertigung und zur
anschließenden Ausgabe der Freifahrausweise an die SchülerInnen und Lehrlinge
bzw. an die Schulen befasst. Auch die
Erstellung einer entsprechend nachvoll-
ziehbaren Abrechnung für diese
Freifahrausweise und deren Geltendmachung
gegenüber den Organen des Bundes
obliegt nur ihnen. Die Einbeziehung anderer
Institutionen bzw. die Hinzuziehung von Landesschulrätlnnen,
SchuldirektorInnen,
Schülerverteterlnnen kann in dieser Angelegenheit nicht zweckdienlich
sein.
zu 6. bis 7.:
Ein Hindernis für das
angestrebte Sachleistungsmodell stellt nicht nur die nicht
berechenbare und
nicht vorhersehbare Regelmäßigkeit der Familienheimfahrten der
Internatsschüler. Es gibt in den
österreichweit angebotenen Tarifen des öffentlichen
Verkehrs vielmehr wegen dieser fehlenden Regelmäßigkeit der Fahrten auch keine
namensbezogen ausstellbare Fahrausweise, die für eine bestimmte Zeit, z.B. ein
ganzes Schuljahr, abwechselnd an verschiedenen Wochentagen verwendbar
wären.
Diese Fahrten wären derzeit nur in Form der
üblichen Jahreskarte zu einem Preis
möglich, der nach täglich regelmäßigen Fahrten im Schuljahr bemessen wird.
Zu 8.:
Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz
besitzt
keine Daten, aus denen ersichtlich
ist, wieviele InternatsschülerInnen
Fahrtermäßigungen
in öffentlichen Verkehrsmitteln für die Jahre 2000 bis 2004 in
Anspruch
genommen haben. Schülerermäßigungen,
unabhängig vom Zweck der
Fahrt,
sind Angelegenheit der Tarifpolitik im öffentlichen Verkehr, was nicht in den
Zuständigkeitsbereich
des BMSG fällt.
Die Heimfahrtbeihife
soll Eltern, deren Kinder einen Zweitwohnsitz für ihre
Ausbildung
benötigen, finanziell entlasten. Es handelt sich dabei um pauschale
Fixbeträge, die einen Durchschnittswert der möglichen Fahrtkosten
repräsentieren.
Die
tatsächlichen Kosten sind von verschiedenen nicht vorhersehbaren
Sachverhalten wie zum
Beispiel Häufigkeit der Heimfahrten, Länge der Fahrtstrecke
und vom Angebot günstiger Aufzahlungsmodelle
abhängig. Wie hoch der
Kostendeckungsanteil der
Heimfahrtbeihilfe gegenüber den tatsächlich
aufzuwendenden Kosten ist, kann daher
in Einzelfällen, nicht aber für einen
repräsentativen Durchschnitt genannt
werden.
Die Einbeziehung der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde unter
Anwendung
der modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien hat
merkbare
Verbesserungen für die SchülerInnen und Lehrlinge gebracht. Ich werde
mich nun auch um günstigere Fahrbedingungen für SchülerInnen und Lehrlinge
ausserhalb der
Sachleistung Schüler- und Lehrlingsfreifahrt einsetzen.