2323/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2345/J-NR/2004 der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck und GenossInnen wie folgt:

Zu 1. bis 5.:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz (BMSG) hat im Zusammenhang mit der bereits zu einem früheren Zeitpunkt
vorgeschlagenen Einführung eines Sachleistungsmodells für die Familienheimfahrten
der SchülerInnen und Lehrlinge nach dem Muster der SchülerInnen- und Lehrlings-
freifahrt Wege gesucht, um dieses Modell umsetzen zu können. Für die Umsetzung
einer solchen Leistung kommen nur die dazu vorhandenen Linienverkehre bzw. die
örtlichen Verkehrsverbünde in Frage. Nur diese sind nämlich ab dem Einlangen
eines SchülerInnen- oder Lehrlingsfreifahrantrages mit den weiteren unternehmens-
internen bzw. verbundinternen administrativen Schritten zur Ausfertigung und zur
anschließenden Ausgabe der Freifahrausweise an die SchülerInnen und Lehrlinge
bzw. an die Schulen befasst. Auch die Erstellung einer entsprechend nachvoll-
ziehbaren Abrechnung für diese Freifahrausweise und deren Geltendmachung
gegenüber den Organen des Bundes obliegt nur ihnen. Die Einbeziehung anderer
Institutionen bzw. die Hinzuziehung von Landesschulrätlnnen, SchuldirektorInnen,
Schülerverteterlnnen kann in dieser Angelegenheit nicht zweckdienlich sein.


zu 6. bis 7.:

Ein Hindernis für das angestrebte Sachleistungsmodell stellt nicht nur die nicht
berechenbare und nicht vorhersehbare Regelmäßigkeit der Familienheimfahrten der
Internatsschüler. Es gibt in den österreichweit angebotenen Tarifen des öffentlichen
Verkehrs vielmehr wegen dieser fehlenden Regelmäßigkeit der Fahrten auch keine
namensbezogen ausstellbare Fahrausweise, die für eine bestimmte Zeit, z.B. ein
ganzes Schuljahr, abwechselnd an verschiedenen Wochentagen verwendbar wären.
Diese Fahrten wären derzeit nur in Form der üblichen Jahreskarte zu einem Preis
möglich,
der nach täglich regelmäßigen Fahrten im Schuljahr bemessen wird.

Zu 8.:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
besitzt keine Daten, aus denen ersichtlich ist, wieviele InternatsschülerInnen
Fahrtermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln für die Jahre 2000 bis 2004 in
Anspruch genommen haben. Schülerermäßigungen, unabhängig vom Zweck der
Fahrt, sind Angelegenheit der Tarifpolitik im öffentlichen Verkehr, was nicht in den
Zuständigkeitsbereich des BMSG fällt.

Die Heimfahrtbeihife soll Eltern, deren Kinder einen Zweitwohnsitz für ihre
Ausbildung benötigen, finanziell entlasten. Es handelt sich dabei um pauschale
Fixbeträge, die einen Durchschnittswert der möglichen Fahrtkosten repräsentieren.
Die tatsächlichen Kosten sind von verschiedenen nicht vorhersehbaren
Sachverhalten wie zum Beispiel Häufigkeit der Heimfahrten, Länge der Fahrtstrecke
und vom Angebot günstiger Aufzahlungsmodelle abhängig. Wie hoch der
Kostendeckungsanteil der Heimfahrtbeihilfe gegenüber den tatsächlich
aufzuwendenden Kosten ist, kann daher in Einzelfällen, nicht aber für einen
repräsentativen Durchschnitt genannt werden.

Die Einbeziehung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde unter
Anwendung der modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien hat
merkbare Verbesserungen für die SchülerInnen und Lehrlinge gebracht. Ich werde
mich nun auch um günstigere Fahrbedingungen für SchülerInnen und Lehrlinge
ausserhalb der Sachleistung Schüler- und Lehrlingsfreifahrt einsetzen.