2337/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.01.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am

9. Dezember 2004 unter der Nr. 2395/J-NR/2004 an mich eine schriftliche Parlamentarische

Anfrage betreffend „Informationen kurz vor den Wahlen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im angegebenen Zeitraum von 20.8.2004 - 19.9.2004 hat das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten weder in Vorarlberg noch in einem anderen Bundesland
Informationsaktivitäten gesetzt. Dies gilt auch für die Österreichische
Entwicklungszusammenarbeit.

Zu Frage 2:

Siehe Beantwortung zu Punkt 1.

Zu Frage 3:

Siehe Beantwortung zu Punkt 1.


Zu Frage 4:

Beantwortung siehe Punkt 1.

Zu Frage 5:

Gem. BMG 1986 umfasst der Wirkungsbereich der Bundesministerien auch Angelegenheiten
der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem
Hörfunk und dem Fernsehen (BMG 1986, idgF: Anlage zu § 2, Teil 1, Ziff. 10). Die
Information der Öffentlichkeit über die österreichische Außenpolitik und die Aktivitäten des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten gehört daher zu den ständigen Aufgaben
und Tätigkeiten des Ressorts. Sie verfolgt letztendlich das Ziel, das Interesse der
Öffentlichkeit an der österreichischen Außenpolitik zu steigern und ist Teil der
Informationstätigkeit der Regierung.

Vor österreichischen Wahlen, bei denen ein Auslandsösterreicher-Wahlrecht besteht, wird
verstärkt auf die Voraussetzungen dieses Wahlrechts hingewiesen.